Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich heiße Sie herzlich willkommen zur heutigen Sondersitzung des Thüringer Landtags, die ich hiermit eröffne. Ich hoffe, Sie sind alle gesund durch den Sommer und aus dem Sommer gekommen, konnten sich erholen, sodass wir heute eine respektable Sondersitzung erwarten dürfen. Herzlich willkommen Ihnen allen!
Ich begrüße auch die Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung, die Vertreterinnen und Vertreter der Medien sowie die Zuschauerinnen und Zuschauer am Internet-Livestream.
Die heutige Sitzung wurde gemäß Artikel 57 Abs. 2 Satz 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen in Verbindung mit § 19 Abs. 3 der Geschäftsordnung einberufen. Zugrunde liegt ein Einberufungsverlangen der Landesregierung. Die diesbezügliche Unterrichtung liegt Ihnen in der Drucksache 7/1450 vor.
Schriftführerin zu Beginn der heutigen Sitzung ist Frau Abgeordnete Maurer, die Redeliste führt Frau Abgeordnete Hoffmann. Für die heutige Sitzung hat sich Frau Abgeordnete Pfefferlein entschuldigt.
Sehr geehrte Damen und Herren, gestatten Sie mir einige Hinweise zum heutigen Tag: Angesichts der noch immer bestehenden pandemischen Lage möchte ich daran erinnern, dass die in den letzten Sitzungen erläuterten Verfahrens- und Verhaltensregeln auch in dieser Sitzung weiter gelten. Ich möchte Sie darum bitten, auch weiterhin hier im Plenarsaal und in der Lobby eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Ausnahmen bestehen nur für den eigenen Sitzplatz, das Rednerpult und die Saalmikrofone.
Aufgrund der Eilbedürftigkeit habe ich für Herrn Mario Gentzel, pictureteam.com, Herrn Matthias Neuber, Freistaat Thüringen, und Herrn Torsten Jantz, MDR, für die heutige Sitzung Genehmigungen für Bild- und Tonaufnahmen gemäß der Regelung für dringende Fälle nach § 17 Abs. 4 Satz 1 der Geschäftsordnung erteilt.
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, der Beschluss des Ältestenrats gemäß § 29 Abs. 2 Satz 1 der Geschäftsordnung, wonach bis auf Weiteres die auf einen Tagesordnungspunkt entfallende Redezeit grundsätzlich halbiert wird, gilt auch in dieser Sitzung fort. Gemäß § 29 Abs. 2 Satz 3 der Geschäftsordnung erfolgen Beratungen im Zusammenhang mit Haushaltsberatungen grundsätzlich in langer, also doppelter Redezeit. Unter Berücksichti
gung des vorgenannten Ältestenratsbeschlusses werden also diejenigen Tagesordnungspunkte, für die die Geschäftsordnung die Verhandlung in langer Redezeit vorsieht, in einfacher Redezeit verhandelt. Daher steht insgesamt für die Tagesordnungspunkte 1 bis 5 die fünffache Redezeit zur Verfügung.
Seitens der Fraktionen wurde signalisiert, die Tagesordnungspunkte 1 bis 5 gemeinsam aufzurufen. Wenn dem niemand widerspricht, verfahren wir so. Gibt es Widerspruch? Das kann ich nicht erkennen. Dann lasse ich darüber abstimmen. Wer dafür ist, dass wir die Tagesordnungspunkte 1 bis 5 gemeinsam aufrufen, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Ich sehe, dass sind alle Stimmen. Formell frage ich nach Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? Beides kann ich nicht erkennen. Damit ist das einstimmig beschlossen und wir verfahren so.
Wird die Aufnahme weiterer Beratungsgegenstände beantragt? Das kann ich nicht erkennen. Dann gilt die Tagesordnung als festgestellt.
Thüringer Gesetz über die Feststellung des Landeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2021 (Thüringer Haus- haltsgesetz 2021 – ThürHhG 2021 –) Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/1498 - ERSTE BERATUNG
Gesetz zur Änderung des Thüringer Haushaltsgesetzes 2020 (Thüringer Nachtragshaus- haltsgesetz 2020 – ThürNHhG 2020 –) Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/1499 - ERSTE BERATUNG
Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Corona-Pandemie-Hilfefondsgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/1500 - ERSTE BERATUNG
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/1501 - ERSTE BERATUNG
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Förderfondsgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/1502 - ERSTE BERATUNG
Wünscht die Landesregierung das Wort zur Begründung ihrer Gesetzentwürfe? Das ist der Fall. Herr Ministerpräsident Ramelow, Sie haben das Wort. Bitte.
Werte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, üblicherweise, wenn wir in einem normalen Prozedere wären, bei dem die Landesregierung einen Haushalt vorlegt, würde zuerst die Finanzministerin die Einbringungsrede halten. Unsere Finanzministerin ist verunfallt. Wir wünschen ihr von hier aus alles Gute, gute Besserung.
Ich beginne mit dem Hinweis, dass unsere Finanzministerin seit dem 12. März dieses Jahres eine ausgesprochen harte Arbeit zu leisten und durchaus auch mit einem mit Kraftpotenzial ausgestatteten Polster die einen oder anderen Begehrlichkeiten und turbulenten Situationen auszuhalten hatte. Deswegen danke ich ausdrücklich unserer Finanzministerin, dass sie in den letzten Monaten mit der Haushaltsführung und auch der Perspektivplanung sehr sorgsam mit den Staatsfinanzen umgegangen ist und auch in Zukunft umgehen wird.
Deswegen, meine sehr verehrten Damen und Herren, habe ich mich aber nicht zu Wort gemeldet. Sondern ich habe mich zu Wort gemeldet, weil ich eine politische Einordnung machen möchte für das, was heute mit der Sondersitzung verbunden ist, nämlich eine Haushaltsplanung zu machen, bei der mir Kollegin Siegesmund in mehreren Beratungen immer wieder gesagt hat, das ist das erste Mal in ihrer politischen Zeit als Ministerin, dass sie wahrnimmt, dass eine Haushaltsaufstellung so viele Konjunktive hat. Und ich bestätige: Ja, wir hatten noch nie eine solche Situation, eine Wenn-dann
Aber tatsächlich, meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben seit dem 12. März dieses Jahres eine Situation, die niemand von uns vorhersehen konnte. Deswegen spreche ich auch ausdrücklich die Kollegen der CDU an, weil wir uns miteinander seit dem 28. Februar mit einer vertraglichen Grundlage verabredet haben, dass Sie kritische Opposition sind und wir trotzdem in dieser sehr speziellen Situation für unser Land zu einem sicheren Fahrwasser kommen.
Das haben wir zu einem Zeitpunkt vereinbart, an dem wir noch nichts wissen konnten – mit Ausnahme von Volker Emde, der zu dem Zeitpunkt gerade vom Skiurlaub zurückgekommen ist, und wir nicht wussten, ob möglicherweise die gesamte Plenarsitzung ausfallen müsste. Da ahnten wir zum ersten Mal, dass sich etwas in Deutschland, in Europa und in der Welt verändert hat. Bis zu diesem Tag, 28. Februar, hatte man eher das Gefühl, das ist noch in der Lombardei, das ist noch in China, das ist noch an anderen Stellen des Globus. Aber wir ahnten nicht, dass es schon dicht ist. Es mag im Nachhinein betrachtet eine kuriose Situation sein: Das Warten auf das Testergebnis von Volker Emde hat uns zum ersten Mal deutlich gemacht, wir sind in einer völlig anderen Situation angekommen, die wir alle noch nicht erlebt hatten.
Deswegen, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich bitte ausdrücklich darum, dass wir miteinander auch das, was wir jetzt einleiten, die Haushaltsberatung, unter den Bedingungen sehen, die uns zur Verfügung stehen, und wir vermeiden, dass wir uns gegenseitig absprechen, dass wir die Verantwortung für das Land gemeinsam wahrnehmen wollen. Das will ich ausdrücklich sagen. Ich sehe und schätze alle Akteure hier im Thüringer Landtag, Sie wissen, dass wir jetzt in einer hohen verantwortlichen Periode abarbeiten müssen, wie wir den Haushalt als Gesetzesrahmen abgegliedert und abgeschichtet kriegen, damit alle, die auf den Haushalt angewiesen sind, sich anschließend darauf verlassen können müssen, dass die jeweiligen Maßnahmen auch so eingesetzt werden, wie sie nutzbar und brauchbar gemacht werden.
Was wir nicht ahnen konnten – auch am 28. Februar nicht –, war, lieber Prof. Voigt, dass wir kurze Zeit später darüber debattieren, ob wir einen Nachtragshaushalt brauchen. Wir haben ja noch debattiert, ob der Nachtragshaushalt richtig ist. Sie haben als CDU vorgeschlagen: Lasst uns das Instrument des Nachtragshaushalts nehmen. Wir haben gesagt: Lasst uns das Instrument des Sondervermögens nehmen. Ich will ausdrücklich sagen, lieber
Prof. Voigt, meine sehr verehrten Damen und Herren, was das Sondervermögen nicht sein darf: Es darf nicht das Parlament hinsichtlich seiner Einflussfähigkeit, des Königsrechts des Parlaments, nämlich des Haushaltsrechts, entmachten. Deswegen habe ich Ihre kritischen Anmerkungen auch immer so verstanden, dass wir darauf achten müssen, dass alles, was da geschieht, am Ende auch in einem gemeinsamen Geist durch das Parlament getragen, verantwortet und entschieden werden muss.
Es geht also nicht darum, dass wir unter CoronaBedingungen auf einmal eine Akzentverschiebung haben vom Parlament hin zur Regierung. Wir hatten ja die Situation, dass wir an bestimmten Stellen in der Corona-Phase Entscheidungen treffen mussten, worüber wir hinterher das Parlament immer nur informieren konnten. Wir haben jetzt monatelang über Notverordnungen in diesem Land Entscheidungen getroffen, die tief in die Entscheidungsstrukturen von Familien, von Eltern, von Firmen eingegriffen haben – ehrlich gesagt hätte ich mir nie träumen lassen, dass ich jemals in meinem Leben so etwas machen muss; wenn Sie mich am 12. März morgens gefragt hätten, ob Schulen geschlossen werden, hätte ich das noch weit von mir gewiesen; Schulen und Kindergärten zu schließen, das wäre für mich tabu gewesen –, da wir am 12. März von den Fachleuten deutlich signalisiert bekommen haben, dass das, was an Krankheitswelle auf uns zukommt, lebensbedrohlich auch für die Menschen in diesem Land sein kann und dass das Gesundheitssystem unseres Landes vor einem Kollaps stehen könnte, wenn wir Infektionsraten gehabt hätten, wie sie in der Lombardei zu diesem Zeitpunkt schon waren. Ehrlicherweise war ich da immer noch der Meinung, das ist immer noch weit weg, und ich hoffte, dass wir alsbald einen Impfstoff haben und dass wir alsbald dieses Virus loswerden.
Heute wissen wir: Wir werden diesen Impfstoff in dieser Form nicht haben bzw. kann keiner genau bestimmen, wann er kommen wird. Und ob ein Präsident eines anderen Landes seine Tochter impfen lässt oder nicht, ist in der Frage, die wir miteinander zu besprechen haben, irrelevant. Deswegen halte ich auch nichts davon, dass wir Abläufe, über die wir reden müssen, davon abhängig machen, ob die pharmakologische Antwort gegeben werden kann. Ich glaube, wir werden die praktischen Antworten jeden Tag wieder neu definieren müssen. Das sind Fragestellungen, die in der Bevölkerung sehr kontrovers diskutiert werden. Wenn Sie an gestern Abend denken, da wurde in der Tagesschau eine Umfrage vorgestellt. Die Bevölkerung wurde gefragt, ob sie auf Weihnachtsmärkte verzichten könnte, und 86 Prozent sagten Ja, sie könnten da
rauf verzichten. Umgekehrt haben gestern die Veranstalter vor dem Landtag demonstriert und deutlich gemacht, dass sie das ganze Jahr über mit all ihren wirtschaftlichen Tätigkeiten keine Chance hatten, überhaupt irgendeine Einnahme zu generieren. Das gilt für die Veranstalter, das gilt für die freien Theater, das gilt für Kulturschaffende, Soloselbstständige, das gilt für alle diejenigen, den gesamten Bereich der Schausteller, deren gesamte Saison ausgefallen ist. Ich habe mit Schaustellern in den letzten Tagen geredet, die mir gesagt haben, dass sie die letzten Einnahmen beim Weihnachtsmarkt des letzten Jahres gehabt hätten.
Deswegen habe ich immer wieder gesagt, meine Damen und Herren: Lassen Sie uns über das Wie von Weihnachtsmärkten reden. Die Gesundheitsministerin hat das Branchengespräch nicht nur vorbereitet, sondern sie schließt es gerade ab. Das heißt, wir regeln mit einer Handreichung, wie wir empfehlen, wie die kommunale Seite Weihnachtsmärkte organisieren kann.
Wir hatten die Diskussion über den Zwiebelmarkt – Zwiebelmarkt Apolda, Zwiebelmarkt Weimar. Wenn man ihn als Wochenmarkt bzw. im Charakter eines Wochenmarkts durchführt, ist er doch auch vorstellbar. So wie wir Wochenmärkte organisieren, ist es doch auch möglich, dass wir die Dinge auch als Weihnachtsmarkt so akzeptieren können.
Mit Herrn Kemmerich habe ich die Frage „Karneval“ diskutiert. Von Bayern bin ich dann attackiert worden, dass ich überhaupt gesagt habe: Ich rede mit dem Landesverband Karneval. Aber als Vertreter eines Bundeslands, in dem es den ältesten Straßenkarneval mindestens mal Deutschlands gibt, will ich Wasungen nicht einfach sagen, dass wir das absagen, weil emotional gesagt wird, das muss man absagen, sondern ich will mit den Wasungern darüber reden. Und wir haben die erste Gesprächsrunde gehabt. Da war das zuständige Gesundheitsamt genauso dabei wie die Karnevalisten, die jetzt überlegen, wie sie es machen müssten, um die Herausforderungen der Infektionsvermeidung miteinander auch verantwortlich umzusetzen. Und da ist eben immer die Frage – und ich sage das zugespitzt –, Weihnachtsmarkt darf nicht zu einem Ballermann-Ersatz werden, weil wir dann die Probleme gleich wieder am Bein haben. Wenn aber ein Weihnachtsmarkt Bürgeler bzw. Thüringer Keramik präsentiert, weiß ich nicht, warum das nicht ein Angebot sein sollte. Da sind es nicht 2 Millionen Besucher auf engstem Raum, sondern es wird ein anderer sein. Aber dieses andere sollten wir gemeinsam miteinander bereden, damit wir dann denen, die dort überall tätig sind, ein Signal geben, dass wir sie auch ermuntern, das zu tun. Dazu braucht es ei
ne verlässliche und vom 1. Januar an wirksame Haushaltsplanung, bei der wir keine Finanzmittel, die uns angeboten werden, verlieren, sondern mit der wir diese für uns nutzbar machen können.
Das ist die eigentliche Differenz, Herr Voigt; wir haben ja miteinander geredet und wir sind auch verabredet. Sie haben deutlich gesagt, wenn Ihre Fraktion in Klausur war, werden wir mit der Regierung und den Fraktionsvorsitzenden das Gespräch, das wir gemeinsam begonnen haben, fortsetzen. Das halte ich auch für selbstverständlich und deswegen sollten wir uns jetzt nicht öffentlich auseinanderdividieren lassen, ob ich Ihnen vorhalte, dass Sie die Haushaltsverhandlungen verzögern wollten. Das war gar nicht meine Absicht, weil ich den letzten Satz Ihrer Presseerklärung anders interpretiert habe, und darauf habe ich reagiert – nur auf den letzten Satz, wo es heißt, man könnte mit dem Instrument der vorläufigen Haushaltsführung dann umgehen, wenn wir es nicht schaffen. Das war doch auch ein Konjunktiv von Ihnen. Ich habe Sie dafür nicht angegriffen, sondern ich habe einfach nur gesagt: Dieser Konjunktiv ist gefährlich, weil er am Ende dazu führt, dass wir wieder allein auf unserer Seite, der Regierung, handlungsfähig sind, aber nur mit den unabweisbaren Zahlungen. Und das wäre eine Einschränkung, die ich für kreuzgefährlich halten würde.
Ich will Ihnen das an ein paar Beispielen deutlich machen: Wenn wir die Wirtschaftsförderungsmittel umschichten müssen, dass nur die gesetzlichen belegt werden können, könnten wir andere, die wir hebeln könnten, wenn die Gelder im Haushalt drinstehen, nicht hebeln. Das heißt, selbst die Fragen von europäischen Zusatzgeldern, die zur Verfügung gestellt werden, könnten nicht nahtlos angekoppelt werden, wenn wir keine Haushaltstitel haben.
Um es mal an einem Beispiel zu sagen: Die Gesundheitsministerin hat das Thema „Digitalisierung im Gesundheitswesen“ etatisiert – also im neuen Etat 2021. Wären wir in der vorläufigen Haushaltsführung, wäre dieser Haushaltstitel gar nicht existent. Wenn er nicht existent ist, können die Gelder, die der Bund zur Digitalisierung im Gesundheitswesen zur Verfügung stellt, nicht eingesetzt werden – das wäre fatal. Das war alles, was ich sagen wollte, deswegen keine Unterstellung, die wir im Raum stehen hätten, dass der eine oder andere jetzt nicht gewillt sei, in der parlamentarischen und in der politischen Debatte miteinander die Pakete zu schnüren, die notwendig sind, um den Haushalt abzusichern und zum 1. Januar tatsächlich einen rechtswirksamen Haushalt zu haben. Dafür werbe und appelliere ich.
Meine Damen und Herren, am 28. Februar haben wir zugesagt, dass der Haushaltsentwurf einen Monat früher vorliegt. Das war eine Zusage vor Corona, das war eine Zusage, bevor wir Ihnen zugemutet haben, und ich rede von „zugemutet“, denn am Ende haben wir es dann auch gemeinsam drüben im Ausweichquartier beschlossen; 1,37 Milliarden Euro haben wir als Haushaltsmittel in diesem Jahr schon etatisiert und im Mantelgesetz übergeleitet, das heißt, wir haben sie schon aktiviert und nutzbar gemacht. Da ist das Interessante – und den Satz wollte ich Ihnen nicht vorenthalten –: Nicht betroffen von den in Artikel 100 der Landesverfassung vorgesehenen Einschränkungen sind insofern diejenigen Mittel, die nicht aus dem Landeshaushalt direkt kommen, sondern die im Corona-Sondervermögen angelegt sind. Das heißt, das Geld, das wir mit den 1,37 Milliarden Euro in das Sondervermögen eingebucht haben, steht zur Verfügung, selbst unter der Bedingung, dass wir in der vorläufigen Haushaltsführung wären. Das heißt, die Mobilisierung von Geldern über eine Zeitetappe war Sinn und Zweck des Sondervermögens und des Mantelgesetzes. Das ist letztlich auch die Diskussion, die wir jetzt politisch gemeinsam hier im Parlament ausdebattieren müssen, das ist ja die Vorlage von uns, 300 Millionen Euro wiederum dem Sondervermögen hinzuzufügen, wo der Denkansatz der CDU ist: Lasst es uns doch in die Investitionsquoten des Haushalts übernehmen und da, wo wir Mehrjährigkeit brauchen, mit VEs belegen.
An dieser Stelle sei mir Folgendes erlaubt: Die CDU hat uns vorgeschlagen – und ich habe das positiv aufgenommen und sofort weitergetragen –, dass wir, bevor wir in die Haushaltsdebatten aller Kommunalfinanzteile kommen, erst ein kommunales Spitzengespräch machen, zu dem die Landesregierung gemeinsam die kommunalen Spitzenvertretungen einlädt und wir gemeinsam mit ihnen darüber die Frage erörtern, was sie für ihre Kommunalfinanzen brauchen. Die stehen unter denselben konjunkturellen Schwierigkeiten wie wir auch. Die stehen unter denselben Konjunktiven wie wir auch. Aber die Bemerkung sei mir erlaubt: Ich habe das dem Landesausschuss des Gemeinde- und Städtebunds als Vorschlag der Union vorgestellt und habe dort ein großes Signal der Zustimmung bekommen. Das Kuriose, lieber Prof. Voigt, liebe Mitglieder der CDU-Fraktion, ist, dass der Gemeinde- und Städtebund mir dann aufgegeben hat – und ich möge es hier dann auch aussprechen –, dass wir als Land – also wir, der Kommunalminister, der Innenminister – nicht sie als Gemeinden zwingen sollten, erst alle Rücklagen zu verbrauchen, bevor sie neue Kreditlinien aufnehmen können. Ich glaube, Sie erinnern sich jetzt, warum ich das ausspreche: weil die glei
chen CDU-Vertreter, die dann auf der kommunalen Seite sitzen, sagen, das ist nicht schön, das ist nicht hilfreich, wenn ihr uns in die Haushaltsnotlagesituation bringt, dann uns das Kreditverfahren abverlangt und sie dann von der Seite der Kommunalaufsicht auferlegt bekommen, erst alle Steuern zu erhöhen und alle Rücklagen zu verbrauchen, bevor sie überhaupt günstige Kredite aufnehmen können, die sie brauchen, um Investitionen zu tätigen. Das ist der Spannungsbogen, in dem wir uns bewegen. Da habe ich gesagt, die gleiche Debatte kenne ich jetzt auch. Ich habe sie nur gerade umgekehrt, weil wir vorgeschlagen haben, 1,8 Milliarden Euro Kreditermächtigung hätten wir gern vom Parlament für die Jahre 2020 und 2021, um damit den Haushaltsabfluss 2020 abzufinanzieren, den Haushaltsabfluss 2021 zu untersetzen, damit die Einnahmenseiten damit ausgeglichen werden. Und das, was mir von Prof. Voigt aus der CDU übermittelt worden ist, war der Hinweis, wir mögen zuerst unsere Rücklagen verbrauchen, bevor wir definieren könnten, wie hoch der Kreditrahmen sei. Die Kollegen Oberbürgermeister sehen das komplett andersherum und sagen, das halten sie für einen nicht tauglichen Weg.
Deswegen, meine Damen und Herren, alle diese Fragen sollten wir in Ruhe und jetzt im Parlament miteinander besprechen, weil wir als Landesregierung uns entschlossen haben, Ihnen einen Haushaltsentwurf vorzulegen. Der Haushaltsaufstellungsbeschluss wurde bei uns gefasst. Die Thüringer Verfassung ist dort eindeutig. Erst wenn wir dem Parlament einen Haushaltsentwurf zuleiten, können wir im parlamentarischen Raum anfangen, über diesen Haushaltsrahmen so zu debattieren und ihn zu erörtern, bis wir gemeinsam zu einer Beschlusslage kommen. Deswegen wäre meine Bitte, dass wir das Besondere der Situation betrachten. Wir brauchen jetzt eine ehrliche Debatte, wie wir dem drohenden Stillstand in vielen Teilen unserer Gesellschaft wiederum so entgegenwirken, dass wir uns nicht niederringen lassen und der gute Stand, den Thüringen erreicht hat, jetzt nicht droht, durch Corona-Belastungen im wirtschaftlichen Leben verstärkt zerstört zu werden.
Wir hören gerade jeden Tag eine neue Meldung, welcher Betrieb stillgelegt wird. Wir hören mit Entsetzen, dass große Weltunternehmen einfach signalisieren, dass die verlängerte Werkbank in Thüringen jetzt im 30. Jahr der deutschen Einheit nicht mehr so bedeutsam ist. Wir hören aber auch, dass Investoren, die viel Steuergeld nach der Wende bekommen haben, um hier Firmen aufzubauen, über die Jahre hinweg in diese Firmen nicht investiert haben und diese Firmenteile in den neuen Ländern nicht so ausgestattet haben, dass sie eigene Kom
petenz und eigene Produkte entwickeln können, um in diesen sich verändernden Märkten tatsächlich neue Kraft zu sammeln und neue Produkte auf den Markt zu bringen. Das, meine Damen und Herren, sind die Sorgen, mit denen wir uns beschäftigen. Das heißt, Corona zeigt uns nur Schwierigkeiten, die ohne Corona schon dagewesen wären, die aber durch Corona verstärkt worden sind. Deshalb, meine Damen und Herren, will ich ganz deutlich sagen: Wir legen Ihnen keinen Sparhaushalt vor, auch wenn ich weiß, wie die Einnahmenseite unseres Landes derzeit aussieht. Wir werden am 12. September die Steuerschätzung bekommen. Wir werden diese Steuerschätzung sofort in den parlamentarischen Gang mit einbringen und auf dieser Basis die Haushaltsberatungen weiter fortsetzen. Das, was wir wollen, ist, ein Haushaltspaket vorzulegen, das Starthilfekabel für diejenigen beinhaltet, die Starthilfe brauchen, und das eine Powerbank für diejenigen beinhaltet, die Kraft brauchen, damit wir die jetzt nicht hängen lassen. Und an diesen Stellen haben wir uns orientiert, Ihnen den Vorschlag zu machen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, den Haushaltsentwurf wird Hartmut Schubert, der zuständige Staatssekretär, einbringen und detailliert untersetzen. Ich wollte es nur politisch einordnen, dass wir uns jetzt nicht die Chance nehmen, gemeinsam in den nächsten Wochen mit harter gemeinsamer Arbeit zu Ergebnissen zu kommen, die uns vor dem 31.12. ein Haushaltsgesetz verschaffen, sodass sich am 1. Januar die kommunale Familie auf das Land Thüringen verlassen kann, Vereine, Verbände und Institutionen, Freischaffende, Kulturschaffende, alle, die darauf angewiesen sind, dass Leistungen, die nicht gesetzlich geregelt sind, aber durch den Haushaltsgesetzgeber ermöglicht werden, jetzt nicht abreißen, weil die in der Zwölftelungsregelung nicht übergeleitet werden können. Und diese kleinen Institutionen, die dabei drohen kaputtzugehen, sind es, die unsere Gesellschaft ausmachen. Auf diesen Teil der Gesellschaft wollte ich jetzt auch deutlich hinweisen und sagen: Lassen Sie uns gemeinsam offen, ergebnisoffen und zeitkonkret jetzt die Ärmel so aufkrempeln, dass wir sagen, am Ende steht ein von Ihnen allen gemeinsam durchforsteter Haushalt. Aber Sie müssen am Ende aus innerem Herzen sagen, Sie stimmen ihm zu. Denn dieses Land braucht einen Haushalt, auf den sich dieses Bundesland verlassen kann, und die kommunale Familie braucht uns als starke Partner, damit wir auch die kommunale Familie jetzt nicht alleinlassen. Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Ministerpräsident. Das Wort hat Herr Staatssekretär Schubert für die Landesregierung. Bitte.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, natürlich möchte ich auch zuallererst meiner Ministerin Heike Taubert alles Gute wünschen.