Protokoll der Sitzung vom 04.09.2020

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer am Livestream, wir haben hier heute schon den Entwurf für den Landeshaushalt 2021 ausführlich diskutiert. Dazu gehört nun auch eine Gesetzesänderung zum Thüringer Finanzausgleichsgesetz. Es handelt sich – wie schon gesagt – nicht um die große Novelle, die sich der Thüringer Landtag vorgenommen hat und die derzeit im Unterausschuss vorbereitet und beraten wird, sondern zunächst um die Anpassung des Finanzausgleichsgesetzes für das Jahr 2021. Aber auch diese Änderung will gut abgewogen sein, handelt es sich doch beim Kommunalen Finanzausgleich um das Herzstück der Kommunalfinanzierung, zu der das Land durch die Thüringer Verfassung verpflichtet ist.

Meine Fraktion begrüßt ausdrücklich die Einführung einer Flächen- und einer Demografiekomponente für die Gemeinde- und Kreisaufgaben. Mit Blick auf die angesprochene große Novelle des FAG betrachten wir beides als vielversprechende Ansätze, um insbesondere im ländlichen Raum für einen besseren KFA zu sorgen. Das entbindet uns in der Debatte aber nicht davon, einen Blick auf die Gesamtsituation der Kommunalfinanzen in Thüringen zu werfen.

In der Begründung des Gesetzentwurfs ist ausdrücklich dargestellt, dass sich die finanzielle Situation der Thüringer Kommunen in den letzten Jahren positiv entwickelt hat. Wenn wir beispielsweise das Jahr 2008 als Ausgangspunkt nehmen, lässt sich feststellen, dass sich die Steuereinnahmen der Thüringer Gemeinden seitdem hervorragend entwickelt haben. Mit Ausnahme des Finanzkrisenjahres 2009 stiegen die Einnahmen aus Gewerbesteuern, Grundsteuern, Einkommen- und Umsatz- sowie sonstigen Steuern von 1,1 Milliarden Euro auf zuletzt 1,8 Milliarden Euro, insgesamt also ein Zuwachs von 700 Millionen Euro. Betrug der Schuldenstand der Thüringer Kommunen 2008 noch 2,5 Milliarden Euro, waren es im Jahr 2019 nur

noch 1,5 Milliarden Euro. Die Thüringer Kommunen haben also in den letzten Jahren in Größenordnungen insgesamt 1 Million Euro Schulden abgebaut – auch das ist ein gutes Zeichen.

Ein durchwachsenes Bild zeigt sich indes bei der Entwicklung der Sachinvestitionen. Hier zeigt sich trotz des bekannten Sanierungs- und Investitionsbedarfs in den Kommunen eine regelrechte Talsohle im Zeitraum zwischen 2012 und 2016. Glücklicherweise ist jedoch in den letzten drei Jahren eine Trendwende gelungen: Die Thüringer Kommunen investieren wieder mehr, mittlerweile in etwa auf dem Niveau von 2009 mit insgesamt 779 Milliarden Euro im Jahr 2019.

Vor dem Hintergrund der Corona-Krise stehen wir vor der Herausforderung, diesen positiven Gesamttrend nicht zu gefährden. Es war deshalb richtig, dass der Thüringer Landtag eine kommunale Investitionsoffensive beschlossen hat, die den Kommunen Planungssicherheit für den Zeitraum bis 2024 verschafft und ihnen pauschal Mittel für Investitionen im Gesamtumfang von 568 Millionen Euro zur Verfügung stellt. An diesem Gesetz will und wird meine Fraktion auch nicht rütteln.

(Beifall SPD)

Unabhängig davon, wann das Coronavirus durch einen Impfstoff wirksam bekämpft werden kann, ist gewiss, dass wir uns in fiskalischer Hinsicht erst am Beginn einer Krise befinden, die sich auch stark auf die finanzielle Situation der Kommunen auswirken wird. Auf Basis der zusätzlichen September-Steuerschätzung müssen wir deshalb entscheiden, welche weiteren Schritte zur Stabilisierung der Thüringer Kommunen auf die bereits vom Thüringer Landtag beschlossene Kompensation der kommunalen Steuerausfälle folgen müssen. Mit Blick auf den KFA wird zu diskutieren sein, ob die Diskrepanz der sich aus den Vorjahren abgeleiteten Bedarfe der Gemeinden und Landkreise, die massiv unter der Realität des Jahres 2021 liegen werden, und der abgeleiteten Steuer- und Umlagekraft, die über der Realität des Jahres 2021 liegen werden, durch zusätzliche Instrumente abgemildert werden muss. Was aus unserer Sicht ebenso vermieden werden muss, ist ein finanzieller Druck, der die Landkreise dazu zwingt, ihre Kreisumlagen zu erhöhen und so die kreisangehörigen Gemeinden zu belasten. Stattdessen sollten wir die Landkreise durch eine Stabilisierungspauschale in die Lage versetzen, die Kreisumlage stabil zu halten oder gar zu senken.

Ich freue mich dahin gehend auf die weitere Beratung im Haushalts- und Finanzausschuss. Vielen Dank.

(Abg. Bergner)

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank. Für die Fraktion der CDU erhält Abgeordneter Walk das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich will es gleich voranstellen: Gut, dass wir mit unseren Kommunen einen stabilen und verlässlichen Anker und Ansprechpartner der Menschen vor Ort haben. Das gilt ja ganz generell, aber in Zeiten wie diesen ganz besonders. Wir wissen, dass sich gute Politik immer ganz konkret auch vor Ort festmacht, an der Lebenswirklichkeit der Menschen, ganz gleich, ob im Gemeinderat in Küllstedt oder auch im Stadtrat in Eisenach.

(Beifall CDU)

Das Umgehen mit der außergewöhnlichen CoronaKrise, finde ich, wird vor Ort im Rahmen dessen, was möglich ist, sehr gut gemeistert. Deswegen möchte ich mich gleich zu Beginn bei allen örtlichen Verantwortungsträgern bedanken, den Bürgermeistern, den Landräten, aber auch den Mitgliedern der Kreistage, der Kommunalparlamente, der Stadträte, aber auch und nicht zuletzt bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der örtlichen Verwaltung. Ich rufe ihnen zu: Herzlichen Dank für Ihren Einsatz, Ihr Einsatz ist unverzichtbar! Herzlichen Dank.

(Beifall CDU)

Aber nun zum vorliegenden Gesetzentwurf „Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes“, und das in erster Lesung. Klar, dass wir hier heute noch kein abschließendes Votum treffen, kein Ergebnis vorwegnehmen können und wollen, aber wir wollen eine erste Bewertung durchführen und vornehmen. Wir wollen auch unseren Standpunkt verdeutlichen. Natürlich beginnt es mit Artikel 93 unserer Verfassung. Da wird ja das Land verpflichtet, den Kommunen sowohl eine von der Finanzkraft des Landes unabhängige Mindestausstattung – also den Kernbereich – als auch eine darüber hinausgehende, von der Leistungsfähigkeit des Landes abhängige angemessene Finanzausstattung – sogenannter Randbereich; ich finde das nicht sehr glücklich – zu gewährleisten. Trotz zahlreicher schlüssiger und überzeugender Argumente, die in den letzten Jahren wiederholt insbesondere von der kommunalen Familie vorgetragen worden sind, konnten sowohl hinsichtlich der Ermittlung und Bemessung einer finanziellen Mindestausstattung als auch hinsichtlich einer angemessenen Finanz

ausstattung keine Verbesserungen erzielt werden. Dies trifft insbesondere auch wieder für die nun vorgenommene Festsetzung der Finanzausgleichsmasse zu.

Wir wissen, die aktuelle Finanzsituation der Thüringer Kommunen ist in diesem Jahr vor allen Dingen durch die Corona-Pandemie geprägt. Aus diesem Grund haben wir auch in einem ersten Schritt gemeinsam hier im Plenum das Soforthilfeprogramm für die Kommunen in Höhe von 185 Millionen Euro beschlossen.

(Beifall CDU)

Die Betonung liegt aber dabei darauf, dass es ein erster Schritt war. Das haben wir damals so angekündigt. Jetzt muss der zweite und gegebenenfalls der dritte Schritt auch noch folgen.

(Beifall CDU)

Fest steht schon heute, dass unsere Kommunen aufgrund der Pandemie zusätzlich in finanzielle Schwierigkeiten geraten werden. Am Deutlichsten – das wissen wir alle, Vorredner haben das auch betont – betrifft das die Gewerbesteuerausfälle. Viele Gemeinden und Städte stehen aktuell vor der Herausforderung, dass sie entweder den Haushalt in diesem Jahr schon nicht ausgleichen können, aber spätestens dann den Haushalt im nächsten Jahr nicht hinbekommen. Auf der einen Seite liegt das daran – das wissen Sie –, dass die erwähnten Einbrüche bei den Steuereinnahmen die Kommunen hemmen, auf der anderen Seite liegt es auch daran, dass die Finanzämter aus nachvollziehbaren Gründen großzügig damit umgehen, wenn es um die Frage der Stundung von Gewerbesteuern geht. Auf Basis der Mai-Steuerschätzung – das ist auch schon zur Sprache gekommen – gibt es einen geringen Rückgang in der FAG-Masse I. Deswegen sieht der Gesetzentwurf richtigerweise zur Verstärkung dieser Finanzausgleichsmasse eine Entnahme von 17 Millionen Euro aus dem Stabilisierungsfonds vor – der Minister hat es angesprochen –, darüber hinaus sollen weitere 6,5 Millionen Euro an Pauschalen nach § 23 FAG angepasst werden; in Summe also 23,5 Millionen Euro. Damit erreichen wir wieder das Niveau von 2020. Weil wir eben auch schon in unterschiedlichen Beiträgen darüber unterschiedlich diskutiert haben, will ich es noch mal zusammenfassen.

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir waren im Sommer auch aktiv und haben unsere Sommertouren durchgeführt wie viele andere hier im Hause auch und da ist uns bewusst geworden und vor Ort bestätigt worden – unter anderem waren wir bei Michael Brychcy, dem Bürgermeister von Waltershausen und Präsidenten

(Abg. Merz)

des Gemeinde- und Städtebunds –, dass die finanziellen Engpässe vor Ort doch größer sind, als sie nach außen dringen. Und jeder, der kommunalpolitisch verankert ist, weiß das auch selbst.

Wir waren beispielsweise in einer eher kleineren Gemeinde im Eisenacher Bereich, in Gerstungen mit 9.000 Einwohnern, haben uns dort auch das Freibad angesehen, was dankenswerterweise – die Bevölkerung sieht das sehr positiv – geöffnet hatte. Nicht alle Freibäder – das wissen Sie – waren geöffnet, aber auch das ist unterm Strich ein harter Zuschussbetrieb. Frau Hartung, die nicht parteigebundene Bürgermeisterin, hat dann erwähnt, dass eine kleine Kommune wie Gerstungen in diesem Jahr die Gewerbesteuereinnahmen auf null gesetzt hat, eine Finanzkraft von 4,5 Millionen Euro, die noch in keinen Papieren auftaucht und die von heute auf morgen wegbricht.

Allein dieses Beispiel verdeutlicht, dass das für Gemeinden und Städte durch die niedrigeren Steuereinnahmen möglicherweise nicht mit der Mai-Steuerschätzung übereinstimmt, wie es prognostiziert wurde, und bei den nächsten zwei Steuerschätzungen im September und November werden wir dann möglicherweise der Wahrheit schon näherkommen. Ich finde es gut, dass die zusätzliche Steuerschätzung im September aufgrund der Corona-Krise mit aufgenommen wurde – das war damals die richtige Entscheidung –, aber die müssen wir jetzt natürlich auch abwarten. Klar ist auch: Die Auswirkungen der Corona-Pandemie werden sich nicht nur in diesem Jahr bemerkbar machen, sondern vor allem auch im nächsten Jahr, weil auch da die Steuereinnahmen sinken könnten. Ich prophezeie, dass sie auch weiter sinken werden.

Für uns als Union steht fest: Wir dürfen unsere Kommunen nicht im Stich lassen, gerade in dieser ganz besonderen Ausnahmesituation – ich glaube, das wird von allen hier im Hause auch geteilt und ist unstrittig. Ich will nur noch mal die großen Herausforderungen ansprechen, die Herr Minister in seiner Einführungsrede schon im Groben benannt hat, nämlich die deutlichen Einnahmeeinbrüche – die sind bekannt –, aber auch die bisher aus meiner Sicht nicht hinreichend berücksichtigten Kostensteigerungen, also insbesondere die Personal- und Sachkosten und zudem der große Posten der Soziallasten und der Kindergärten. Auch da haben wir gemeinsam eine große Verantwortung zu tragen.

(Beifall CDU)

All das, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen könnte dazu führen, dass die Kommunen zum einen ihre Haushalte nicht werden ausgleichen können, und zum anderen – das ist ganz wesentlich –,

dass sie aufgrund der fehlenden Investitionskraft nicht eigenständig dazu beitragen können, die heimische Wirtschaft anzukurbeln. Deswegen wird es wichtig sein, welche Maßnahmen wir gerade im Bereich der Ankurbelung der heimischen Wirtschaft ergreifen können, um klug durch die Krise zu kommen, damit die Kurve wieder nach oben geht.

Ich will deshalb auch gleich überleiten und in die Zukunft schauen. Mit der eingeleiteten Reform des Kommunalen Finanzausgleichs – alle Redner vor mir haben darauf hingewiesen, ich will noch mal den Grund benennen – wollen wir einer chronischen Unterfinanzierung der Kommunen entgegentreten. Der Vorschlag von Herrn Bergner „Was soll das jetzt bedeuten?“, ich glaube, das war der Ansatz, Herr Bergner, dass wir uns dann natürlich auf das Gutachten fokussieren. Herr Minister hat noch nicht erwähnt, wann das in Auftrag gegeben werden soll.

(Zwischenruf Maier, Minister für Inneres und Kommunales: Ist schon passiert!)

Es ist schon in Auftrag gegeben, dann sollten wir im nächsten Ausschuss mal darüber reden und sollten das auf die Tagesordnung setzen. Das war mir jetzt noch unklar.

Wie bereits unser Antrag vom Juni dieses Jahres in der Drucksache 7/1012 festgelegt hat, der mit großer Mehrheit überwiesen wurde, wollen wir generell den KFA reformieren. Die neun Punkte, die dort angesprochen sind, liegen inzwischen auch im zuständigen Ausschuss und dort im zuständigen Unterausschuss; dort werden wir das Weitere beraten.

Sehr geehrte Damen und Herren, nicht nur die kommunalen Spitzenverbände haben in ihren Anhörungen darauf hingewiesen, auch Ihnen und uns allen hier im Haus ist ja klar, dass die finanziellen Folgen der Corona-Pandemie ganz maßgeblich Einfluss auf die Gesamtsumme der FAG-Masse einschließlich der Schlüsselzuweisungen für 2021 haben, das müssen wir auch im Blick haben. Deswegen ist meine Auffassung und die meiner Unionsfreunde, dass diese Summe gar nicht gleichbleiben kann.

(Beifall CDU)

(Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Genau!)

Um dies seriös, nachvollziehbar und verlässlich zu beurteilen, müssen wir eben die September-Steuerschätzung abwarten.

Ich will noch einen Punkt ansprechen: Herr Minister, Ihr Haus hat bei der Prüfung zum Finanzausgleichsgesetz festgestellt, dass es einen Mehrbedarf von 66 Millionen Euro gibt, aber dies führte

nicht zur Erhöhung der Finanzausgleichsmasse. Auch das wird ein Punkt sein, den wir dann im Ausschuss noch mal besprechen sollten. Kollegin Merz hat richtigerweise darauf hingewiesen, dass es aus ihrer Sicht auch wichtig ist, dass wir hier versuchen müssen, die Kreisumlagenerhöhung zu vermeiden, weil das dann auch wieder alle Kommunen belastet.

Auch beim Mehrbelastungsausgleich bei den Landkreisen zeigt sich eine zu niedrige Veranschlagung. Jetzt wissen wir, dass der Mehrlastenausgleich in der Einwohnerberechnung marginal um 1 Euro auf 101 Euro angehoben wurde. Prozentual ist das leicht nachzuvollziehen, aber das ist keinesfalls ausreichend, um die übertragenen Aufgaben der Landkreise ausreichend und angemessen zu finanzieren.

(Beifall CDU)

(Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: So ist es!)

Da bin ich gleich bei einem Beispiel, nämlich dem Blick in den Saale-Holzland-Kreis, einfache Rechenaufgabe: Die Erhöhung dieses Mehrbelastungsausgleichs um 1 Euro pro Einwohner führt dazu, dass der Saale-Holzland-Kreis gerade mal 83.000 Euro mehr bekommt. Allein die tarif- und besoldungsbedingten Mehrausgaben in diesem Zeitraum werden sich etwa auf 2,8 Prozent belaufen und damit etwa auf 217.000 Euro, also genau das Dreifache.

Sehr geehrter Herr Minister, ich will noch mal auf Ihre Ausführungen zum Demografie- und Flächenfaktor eingehen. Sie haben zu Recht darauf hingewiesen, dass es sich bei diesen Faktoren um die horizontale Verteilung handelt – es sind ja zwei Faktoren. Genau da liegt ja das Problem, weil nicht mehr Geld im System ist, sondern die Verteilung anders stattfindet. Es geht da insgesamt um 12 Millionen Euro, wie gesagt, die Crux der Sache: Der Ansatz ist in Ordnung, aber wir müssen uns das noch mal genau anschauen, weil eben gerade nicht mehr Geld im System ist. Wir sagen als Union: Wir müssen den ländlichen Raum stärken.

(Beifall CDU)

Das, was hier mit 12 Millionen Euro vorgeschlagen ist, ist einfach zu wenig. Damit wir dies erreichen können, müssen wir insgesamt die Verteilungsmodalitäten innerhalb der KFA-Systematik ändern – das ist ja unsere große Linie, die wir zeichnen wollen, die wir zeichnen müssen und dabei insbesondere die Hauptansatzstaffel, das ist auch mehrfach schon zur Sprache gekommen und auch Herr Minister hat es erwähnt. Wir plädieren deshalb mit

Nachdruck dafür – ich wiederhole mich da –, dass wir die grundlegende Reform des KFA angehen müssen. Ich bin guter Hoffnung, dass wir dann auch schon in der nächsten Sitzung im September einen Schritt weiter sind, wenn wir dann nämlich die Daten vorgelegt bekommen, die wir angefordert haben, damit wir eine Analyse durchführen können, wie wir den Weg einzuschlagen haben.

(Beifall CDU)