Protokoll der Sitzung vom 04.09.2020

Werte Kolleginnen und Kollegen, wir sind uns doch völlig einig: Unbestritten ist die Städtebauförderung eine gute Sache, sie ist enorm wichtig. Und wenn eben auch dort die Programme überzeichnet sind, dann muss doch eine andere Lösung als diese her, eine Lösung, die eben nicht zulasten der Wohnraumförderung geht, eine Lösung, die nicht den sozialen Wohnungsbau torpediert.

Herr Ministerpräsident, da muss man eben durchsetzen, dass die Schlüsselressorts mit dem notwendigen Geld ausgestattet werden, dass die wirklich wichtigen Programme ausfinanziert sind, und eben nicht Ihren 5,2-Prozent-Partnern etwa für Dinge wie Lastenfahrräder der gleiche Geldstapel hingelegt wird wie einem Ressort, das für Miteinander von Stadt und Land, für guten Verkehr, für die Erzeugung von Nahrungsmitteln, für unseren Wald und für bezahlbares Wohnen verantwortlich ist.

(Beifall CDU)

Werte Kolleginnen und Kollegen, es gibt tatsächlich kein besseres Beispiel dafür, dass das Land nicht irgendeinen Haushalt braucht, sondern einen, der Thüringen voranbringt. Das zeigt auch: Der Beratungsbedarf des rot-rot-grünen Haushaltspakets ist erheblich. Und es zeigt – das habe ich vorhin schon vergessen –, diese Landesregierung konzentriert sich auf die Städte und nicht auf den ländlichen Raum, sonst dürfte man nicht nur die Städtebauförderung stärken wollen, sondern auch die Dorferneuerung in den ländlichen Gebieten.

Werte Kolleginnen und Kollegen, der politische Horizont der rot-rot-grünen Koalition endet an den Stadtgrenzen der wenigen großen Städte Thüringens. Wer gute Politik machen will, muss sie für ganz Thüringen machen: für Dörfer, für kleine, mittlere und große Städte, für alle Thüringer, für Städtebau, für Dorferneuerung und für den sozialen Wohnungsbau. Das hier ist das Gegenteil. Lassen Sie sich etwas Besseres einfallen! Vielen Dank.

(Beifall CDU)

Vielen Dank. Für die Fraktion Die Linke erhält Abgeordneter Hande das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, es wurde heute schon sehr viel gesagt, sehr viel Richtiges gesagt, sehr viele Ausführungen zu einzelnen Punkten auch schon im Detail getan. Ich möchte mich an der Stelle nicht wiederholen, möchte aber die Gelegenheit nutzen, gerade mit zwei Punkten an der Stelle noch mal aufzuräumen.

Gestatten Sie mir trotzdem eine kleine Vorbemerkung: Der Ministerpräsident hat heute zu Beginn der Debatte gesagt, dieser Haushalt hat viele Konjunktive. Bei einer Haushaltsaufstellung unter diesen Voraussetzungen, unter diesen Gegebenheiten bekommt mein Haushälterbauch so einiges Grummeln, um das mal so zu sagen. Dennoch sind wir natürlich alle miteinander in der Verantwortung, einen entsprechenden Haushalt aufzustellen. Die Landesregierung ist ihrer Verantwortung, diesen Haushalt vorzulegen, nachgekommen. Die Landesregierung sorgt damit natürlich für Verlässlichkeit, Stabilität und Planbarkeit für alle Beteiligten in Thüringen.

Warum es volkswirtschaftlich nicht sinnvoll ist, einen Sparhaushalt vorzulegen, und es stattdessen sinnvoller ist, gegen diese Krise mit einer deutlichen finanziellen Kraft haushalterisch vorzugehen, wurde auch schon ausgeführt, auch darauf möchte ich nicht weiter eingehen. Fakt ist, wir können das in Thüringen stemmen, ja, wir können das mit einer Kreditaufnahme stemmen, aber auch durch die in den letzten Jahren angesparten Rücklagen – Staatssekretär Schubert führte das ja auch schon aus.

Zu den Rücklagen möchte ich gern etwas sagen: Prof. Voigt stellte es in seinem Redebeitrag heute so dar, dass wir jedes Jahr die Rücklagen plündern würden, also in der Vergangenheit, in den letzten Jahren. Auch Kollege Kowalleck führte aus, dass der Sparstrumpf von uns geplündert werden würde. Ich würde gern bei diesem Beispiel bleiben und da auch gern ins Detail gehen. Wir haben 2014 eine Rücklage von 330 Millionen Euro übernommen. Im Jahr 2015 konnten wir 139 Millionen Euro dieser Rücklage zuführen, 2016 plus 417 Millionen Euro, 2017 plus 481 Millionen Euro, 2018 plus 150 Millionen Euro, 2019 plus 332 Millionen Euro. Das macht in der Summe die Ihnen bekannte Zahl von 1,849 Milliarden Euro in der Rücklage.

Wir hatten also in den letzten Jahren einen Aufwuchs in der Rücklage von 1,5 Milliarden Euro. Gleichzeitig möchte ich an der Stelle auch noch mal daran erinnern, dass wir in dem gleichen Zeitraum den Schuldenberg von 16 Milliarden Euro auf

15 Milliarden Euro senken konnten, das heißt de facto 2,5 Milliarden Euro, die wir rein theoretisch hätten ausgeben können, es aber nicht getan haben, weil wir Vorsorge betreiben wollten. Wie richtig das war, sehen und erkennen wir in der jetzigen Situation, vor der wir stehen und die eine der größten Herausforderungen in diesem Land ist. Da bin ich der Landesregierung tatsächlich sehr dankbar, dass sie mit der Aufstellung dieses, ich nenne es mal, haushalterischen – nein, ich sage nicht Kunstwerk – Gesamtpakets nicht nur das Heute und Morgen denkt, sondern eben auch das Übermorgen, denn auch jetzt ist schon zumindest sehr wahrscheinlich absehbar, dass die Aufstellung des Haushalts 2022 auch nicht unbedingt einfach wird.

Mein zweiter Punkt: Heute in der Debatte fiel der Ausdruck „Wahlkampfhaushalt“. Also ganz ehrlich: Wenn Sie die Fortsetzung, die Stabilisierung der gesamtwirtschaftlichen Verhältnisse in Thüringen als „Wahlkampfhaushalt“ bezeichnen, wahrscheinlich, weil wir Anfang nächsten Jahres Wahlen haben, müssen Sie das so tun, aber es ist doch arg weit hergeholt. Ich sage es ganz persönlich auch aus linker Sicht: Dass wir kein drittes beitragsfreies Kindergartenjahr in diesem Haushalt vorfinden, dass die Stellenfrage bei Lehrerinnen und Lehrern ungeklärt ist, auch die ganze Besoldungsfrage und vieles andere, das ist auch aus linker Sicht natürlich nicht schön, aber wir müssen selbstverständlich die gesamtwirtschaftlichen und finanziellen Rahmenbedingungen beachten. Ich sehe, dass dieser Haushaltsentwurf ein Entwurf von Kontinuität ist. Und ich sehe ebenfalls, dass es aus meiner Sicht eine haushalterische Aussage ist, dass sich dieses Bundesland auch und gerade in schwierigen Zeiten auf seine Landesregierung verlassen kann. Deshalb ist es natürlich wichtig, dass wir ins Detail gehen. Wir haben ja dann in den einzelnen Ausschussberatungen auch genug Zeit und Gelegenheit dazu. Ja, natürlich, Herr Kowalleck – er ist nicht da –, auch die September-Steuerschätzung wird da Einfluss finden, keine Frage. Es ist wichtig, dass wir uns inhaltlich auseinandersetzen, aber die zeitliche Schiene ist eben auch nicht unerheblich. Denn jetzt ist es an uns, am Parlament, jetzt sind wir dran, Verantwortung zu übernehmen. Ich lade Sie im Namen meiner Fraktion ganz herzlich dazu ein, das in den Ausschüssen so voranzutreiben, damit wir dann im Dezember unserem Land einen fertigen Haushalt vorlegen können. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank. Gibt es jetzt aus den Reihen der Abgeordneten noch weitere Wortmeldungen? Das kann ich nicht erkennen. Die Landesregierung hat sich auch nicht noch mal zu Wort gemeldet. Dann können wir direkt in die Abstimmungen über die fünf Tagesordnungspunkte eintreten. Ich gehe davon aus, dass wir alle Tagesordnungspunkte überweisen: Das Thüringer Gesetz über die Feststellung des Landeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2021 in der Drucksache 7/1498 geht an den Haushalts- und Finanzausschuss. Weitere Ausschüsse habe ich nicht gehört.

Ich frage jetzt einfach der Reihe nach: Der TOP 2, das Gesetz zur Änderung des Thüringer Haushaltsgesetzes 2020, Gesetzentwurf der Landesregierung, Drucksache 7/1499, wird ebenfalls an den Haushaltsausschuss überwiesen. Weitere Ausschüsse sind nicht beantragt.

Das Gesetz zur Änderung des Thüringer CoronaPandemie-Hilfefondsgesetzes geht auch an den Haushaltsausschuss. Sind hier weitere Ausschüsse beantragt? Das kann ich nicht erkennen.

TOP 4 – Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes – geht auch an den Haushaltsausschuss. Sind weitere Ausschüsse beantragt? Das kann ich nicht erkennen.

TOP 5 – Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Förderfondsgesetzes, Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 7/1502 – soll auch an den Haushaltsausschuss überwiesen werden. Keine weiteren Ausschüsse? Gut.

Dann stimmen wir der Reihenfolge nach ab. TOP 1: Wer der Überweisung des Thüringer Gesetzes über die Feststellung des Landeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2021 in der Drucksache 7/1498 an den Haushalts- und Finanzausschuss zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind alle Fraktionen. Die Gegenprobe. Enthaltungen? Das kann ich nicht erkennen. Damit ist er überwiesen.

Das Gesetz zur Änderung des Thüringer Haushaltsgesetzes 2020, Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 7/1499: Wer stimmt der Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss zu? Das sind alle Fraktionen. Gibt es Gegenstimmen? Enthaltungen? Damit ist die Überweisung angenommen.

Das Erste Gesetz zur Änderung des Thüringer Corona-Pandemie-Hilfefondsgesetzes in der Drucksache 7/1500 an den Haushalts- und Finanzausschuss: Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Auch das sind alle Fraktionen. Gibt

es Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Damit ist das auch überwiesen.

Das Zweite Gesetz zur Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes in der Drucksache 7/1501: Wer stimmt der Überweisung an den Haushaltsund Finanzausschuss zu? Auch das sind alle Fraktionen. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Das kann ich nicht erkennen. Damit ist auch das überwiesen.

Zum Schluss das Zweite Gesetz zur Änderung des Thüringer Förderfondsgesetzes, Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 7/1502, zur Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss: Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Auch das sind alle Fraktionen. Gibt es Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Die CDUFraktion enthält sich der Stimme. Damit ist das Gesetz an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen.

Wenn ich das richtig sehe, sind wir dann am Ende unserer Tagesordnung. Ich möchte noch darauf verweisen, dass 10 Minuten nach Ende der Plenarsitzung der Haushalts- und Finanzausschuss – ich vermute – im Raum F 101 tagt. Ich denke ja.

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Justizausschuss!)

Der Justizausschuss findet auch 10 Minuten nach Ende der Sitzung im Raum F 125 statt. Das nächste Plenum findet am 16.09.2020 um 14.00 Uhr statt – als Sonderplenum wieder hier im Landtag. Ein schönes Wochenende.

Ende: 15.17 Uhr