Guten Morgen, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich heiße Sie herzlich willkommen zu unserer heutigen Sitzung des Thüringer Landtags, die ich hiermit eröffne. Ich begrüße auch die Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung, die Vertreterinnen und Vertreter der Medien sowie die Zuschauerinnen und Zuschauer am Internet-Livestream.
Schriftführer zu Beginn der heutigen Sitzung ist Herr Abgeordneter Gottweiss, der sicher gleich Platz nehmen wird. Herr Aust gibt ein Zeichen. Bitte schön, Herr Aust beginnt also mit der Schriftführung. Die Redeliste führt Frau Abgeordnete Güngör.
Für die heutige Sitzung haben sich entschuldigt: Herr Abgeordneter Cotta, Herr Abgeordneter Henkel, Frau Abgeordnete Dr. Klisch und Frau Ministerin Siegesmund.
Kurze Hinweise zur Tagesordnung heute: Zu Tagesordnungspunkt 6 wurde ein Änderungsantrag der Fraktionen Die Linke, der CDU, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/2104 verteilt.
Zu Tagesordnungspunkt 13 wurde ein Entschließungsantrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 7/2102 verteilt.
Wird der Ihnen jetzt vorliegenden Tagesordnung zuzüglich der Hinweise widersprochen? Das kann ich nicht erkennen, dann gilt die Tagesordnung vom Landtag als festgestellt.
Gesetz zur Änderung des Thüringer Hochschulgesetzes (An- passung hochschulrechtlicher Regelungen an die Herausfor- derungen der Corona-Epide- mie) Gesetzentwurf der Fraktion der FDP - Drucksache 7/715 - dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft - Drucksache 7/1738 -
Das Wort hat Herr Abgeordneter Schaft zur Berichterstattung aus dem Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft. Bitte schön.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Werte Kolleginnen und Kollegen, werte Zuschauerinnen am Livestream, der Gesetzentwurf zur Änderung des Thüringer Hochschulgesetzes zur Anpassung hochschulrechtlicher Regelungen an die Herausforderungen der Corona-Epidemie wurde von der FDPFraktion am 6. Mai 2020 eingereicht und in erster Lesung am 14. Mai 2020 beraten sowie anschließend mehrheitlich an den Ausschuss für Wirtschaft und Wissenschaft überwiesen.
Die FDP-Fraktion schlug vor, im Hochschulgesetz zu regeln, dass es für die Hochschulen möglich wird, in Prüfungsordnungen festzulegen, dass Hochschulprüfungen in elektronischer Form abgelegt werden können. Darüber hinaus wird vorgeschlagen, einen neuen § 134a in das Hochschulgesetz einzufügen, der das für Wissenschaft zuständige Ministerium dazu ermächtigen sollte, abweichend von Regelungen im Hochschulgesetz durch Rechtsverordnungen weitere Regelungen betreffend Prüfungen, die Anerkennung von Prüfungsleistungen und weitere Regelungsinhalte im Hochschulgesetz vornehmen zu können.
In der 5. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Wissenschaft am 10. Juni wurde die Behandlung des Gesetzentwurfs auf Antrag der FDP-Fraktion von der Tagesordnung abgesetzt. Zusammen mit dem Änderungsantrag der FDP-Fraktion zum Gesetzentwurf wurde dieser in der 8. Sitzung des Ausschusses am 23.09. wieder aufgerufen. Der Änderungsantrag der FDP-Fraktion streicht die Nummern 1 und 3 des Gesetzentwurfs, weil in dem im Juni beschlossenen Mantelgesetz bereits pandemiebedingte Anpassungen hochschulrechtlicher Vorschriften vorgenommen wurden. Die FDP-Fraktion hält durch den Änderungsantrag weiterhin daran fest, dass in § 55 des Thüringer Hochschulgesetzes ein neuer Absatz 6 ergänzt wird. Der regelt, dass Hochschulprüfungen auch in elektronischer Form abgelegt werden können.
In der Ausschusssitzung am 23.09. wurde über die Notwendigkeit einer solchen Regelung kontrovers diskutiert. Nach Auffassung der antragstellenden Fraktion sei die Regelung notwendig, um rechtsund datenschutzsicher elektronische Prüfungen durchführen zu können. Andere Fraktionen und das Ministerium wandten dagegen ein, dass die bestehenden Regelungen im Hochschulgesetz ausrei
Der Ausschuss für Wirtschaft und Wissenschaft entschied sich nach der Diskussion mehrheitlich, den Gesetzentwurf der FDP-Fraktion abzulehnen.
Sehr verehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Zuhörer, Zuschauer an den Medien, liebe aktiven und künftigen Studenten und Studierende, die Pandemie stellt uns in vielerlei Hinsicht vor neue Herausforderungen. Ich denke, bei einem können wir Einigkeit erzielen: Der Schatz, der Bodenschatz dieser Nation ist das, was wir zwischen den Ohren haben.
Ich habe selbst zwei Kinder im Studium, die natürlich auch geprägt sind durch die Umstände der letzten Monate. Und nicht nur meine Kinder, sondern auch deren Studienkollegen formulieren mir immer wieder die Schwierigkeiten, mit denen sie zu tun haben. Leider gibt es auch viele junge Menschen, die ihr Studium aufgeben, weil sie mit der Situation fremdeln, die sie an den Universitäten erleben. Selbst in den Studiensituationen, die kurz oder innerhalb der Prüfung stattfinden, finden Aufgaben statt. Das finde ich nicht nur bedauerlich, sondern fast unverzeihlich, weil wir hier auch die Zukunft mancher jungen Menschen verbauen.
Vor diesem Hintergrund haben wir diesen Antrag formuliert und gestellt, um Klarheit und Rechtssicherheit herzustellen, weil ich und wir alle immer wieder erleben, dass jede Universität, ja fast jedes Studienfach diese Dinge nach eigenem Ermessen, nach eigenem Gusto regelt. Ich will gar keine Willkürlichkeit vorwerfen, aber es hat viel damit zu tun, wie affin der jeweilige Dekan, die jeweilige Fachrichtung mit dem Thema „Online“ umgeht. Unsere Rechtsauffassung ist nun mal, dass eine ausdrückliche Ermächtigung in einem Gesetzestext hier rechtssicherer ist, als die Möglichkeit vage einzuräumen und genauso die Formulierung im Mantel
gesetz, die nur eine temporäre Klarstellung umfasst, was passiert am Tag danach. Deshalb war es uns wichtig, mit einer ausdrücklichen Formulierung hier Rechtssicherheit zu schaffen. Meine Damen und Herren, liebe Kollegen, mir erschließt es sich auch nicht, dass wir hier im falschen Sinne so parteipolitisch standhaft bleiben.
Ich denke, es ist ganz wichtig, dass wir in Zukunft auch das Hochschulgesetz noch mal anfassen. Auch die CDU hat zum Beispiel vor der Landtagswahl festgestellt, dass dieses Gesetz an mehreren Stellen verfassungsrechtlich bedenklich ist und insofern sicherlich einer Neufassung bedarf. Ich denke, dass wir unsere Diskussion zu diesem Tatbestand – leider mit dem unschönen Ausgang, es abgelehnt zu haben – als Anlass nehmen, weiter zu den Rahmenbedingungen an den Thüringer Hochschulen zu diskutieren, nicht nur im Prüfungsfall, sondern auch im täglichen Ablauf der universitären Ausbildung.
Mein Sohn saß heute wieder vor dem Laptop, unbefriedigender Weise nicht im persönlichen Austausch mit seinen Kommilitoninnen und Kommilitonen. Auch das sollte uns Mahnung und Anlass sein, hier etwas zu ändern. Ich bedauere ausdrücklich, dass es zu dieser Ablehnung gekommen ist. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Gäste am Livestream, wir beraten heute über einen Gesetzentwurf, den es eigentlich nicht braucht. Die FDP fordert, dass Hochschulen auch nach der Pandemie zulassen sollen, dass Online-Prüfungen von zu Hause aus durchgeführt werden können. Minister Tiefensee hat im Ausschuss betont, dass dieses Gesetz unnötig sei, weil Hochschulen intern über Online-Prüfungen zu entscheiden hätten. Herr Tiefensee schaut vielleicht am Livestream zu. Es ist schön, Minister Tiefensee, dass Sie die Hochschulautonomie betonen, jedoch haben Sie selbst die Verwirrung verursacht. Denn Rot-Rot-Grün hat im Sommer im Mantelgesetz Online-Prüfungen während der Corona-Pandemie für möglich erklärt. Sie betonten dann im September im Ausschuss, die Regulierung im Mantelgesetz hätte nur der Klarstel
lung der bereits bestehenden Möglichkeiten gedient. Das ist ein skurriles Argument, denn man regelt nichts in einem Gesetzestext, was keines Gesetzes bedarf.
Es ist eher davon auszugehen, dass Sie selbst nicht rechtzeitig die Rechtslage und Notwendigkeit geprüft haben und im Mantelgesetz etwas regulieren wollten, was keiner Regulierung bedarf. Wie dem auch sei, es ist nunmehr davon auszugehen, dass die Frage der Online-Prüfungen auch in Thüringen in den Bereich der Hochschulautonomie fällt. Strittig bleibt das Thema dennoch, wie auch Sie, Minister Tiefensee, im Ausschuss einräumen mussten.
Von Anfang an haben wir als AfD vor einer übereilten Einführung von Online-Prüfungen, welche von zu Hause aus durchgeführt werden können, gewarnt. Der Grund ist, dass nicht jeder Student Distanzprüfungen durchführen möchte und sich die Hochschulen vielfältigen Klagemöglichkeiten aussetzen, denn die gesetzlichen Vorgaben für Hochschulprüfungen greifen bis ins Grundgesetz. Es kommen natürlich auch datenschutzrechtliche Bedenken hinzu. Mir selbst ist übrigens bis jetzt kein einziger Fall einer Online-Prüfung bekannt. Die Prüfungen, die ich selbst in diesem Jahr abgenommen habe – mit den entsprechenden Vorkehrungen natürlich – konnten alle problemlos in Präsenz durchgeführt werden.
Es hat uns gefreut zu sehen, dass das Ministerium bei der Beantwortung der Kleinen Anfrage von Herrn Kemmerich und Herrn Montag zum Thema „Abnahme von schriftlichen und mündlichen Präsenzprüfungen an den Thüringer Hochschulen“ unserer Argumentation gefolgt ist und die gleichen Bedenken äußerte. Verfassungsrechtliche Anforderungen und technische Voraussetzungen müssen einwandfrei sein.
Auch im Bildungsausschuss haben Sie, Minister Tiefensee, eingeräumt, dass Sie nunmehr im Rahmen mit anderen Bundesländern diskutieren, wie diese datenschutzrechtlichen Bedenken und Probleme, Täuschungsversuche, auch technische Schwierigkeiten bewältigt werden können.
Dem vorliegenden Gesetzentwurf stimmen wir also nicht zu, doch wir appellieren an die Hochschulen, im Austausch mit ihren Studenten einen rechtssicheren Weg einzuschlagen und die Anwendung von Online-Prüfungen nicht zu überstürzen. Vielen Dank.
Werte Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauerinnen am Livestream – jetzt noch mal nach der Berichterstattung. Ich kann heute bei meiner Rede zum Gesetzentwurf in der zweiten Lesung eigentlich an den letzten Satz meiner Rede aus der ersten Lesung anknüpfen. Da habe ich gesagt, der Gesetzentwurf der FDP-Fraktion ist obsolet. Daran hat sich auch nichts geändert.
Warum? Weil das Hochschulgesetz bereits jetzt in § 55 das Ablegen von Hochschulprüfungen in elektronischer Form ermöglicht, denn die Hochschulen legen in den Prüfungsordnungen das Prüfungsverfahren fest und das Hochschulgesetz macht hinsichtlich der Form der Prüfungsleistungen eben keine Einschränkungen, auch keine, die eine Prüfung in elektronischer Form nicht zulassen würde. In § 55 Abs. 2 Nummern 3 und 5 des Thüringer Hochschulgesetzes ist klar geregelt, dass in den Prüfungsordnungen festgelegt wird, welche Prüfungsund Studienleistungen in welcher Art und Weise zu erbringen sind.
Das bietet den Hochschulen selbst die Möglichkeit, damit Verfahren, Inhalt und Form der Prüfung studiengangspezifisch festzulegen und auch die Abnahme von Hochschulprüfungen in elektronischer Form zu ermöglichen. Auch der § 53 Abs. 1 unterstreicht das noch mal, denn dort ist geregelt, dass die Studienordnungen zulassen sollen, dass Studienleistungen in unterschiedlichen Formen erbracht werden können. Es bedarf also nicht der Aufnahme eines neuen Absatzes im Hochschulgesetz.
Nun werden Sie sicher darauf verweisen, dass wir im Mantelgesetz die befristete Regelung aufgenommen haben. Ja, haben wir. Aber im Ausschuss wurde das schon eingehend erläutert als Klarstellung, die nicht zwingend notwendig gewesen wäre. Es besteht hier keine Rechtsunsicherheit, die Rechtsunsicherheit wird hier konstruiert.
Im Ausschuss wurde auch von der FDP ins Feld geführt, dass die Regelung aber notwendig sei, um Hochschulprüfungen in elektronischer Form datenschutzsicher durchzuführen. Dazu muss ich dann noch mal anmerken: Zur datenschutzsicheren Durchführung ist im Text des Gesetzentwurfs der