Protokoll der Sitzung vom 12.11.2020

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Lieber Abgeordneter Kellner, zu Frage 1: Anträge auf Gewährung der Billigkeitsleistung für Einnahmeausfälle vom 18. März bis 17. September 2020 waren bis zum 31. August dieses Jahres zu stellen. Für Folgeanträge für Einnahmeausfälle bis zum Jahresende ist die Frist der 15. November 2020.

Zu Frage 2: Sie bitten um eine detaillierte Ausführung, deshalb lese ich dies jetzt auch hier vor. Zum Ende der Antragsfrist am 31. August lagen folgende Anträge vor: Museum Leuchtenburg mit einem Volumen von 34.334,78 Euro, das Haus Schulenburg in Gera mit 25.571,03 Euro, das Museum Kloster Veßra mit 42.116,74 Euro, das Museum Schloss Heringen mit 11.006,44 Euro, das Regionalmuseum Bad Frankenhausen mit 55.777,12 Euro, das Lutherhaus in Eisenach mit 137.107,37 Euro, das Bachhaus in Eisenach mit 68.117,35 Euro, das Museum642 in Pößneck mit 50.077,86 Euro, das Schloss- und Residenzmuseum Altenburg mit 79.253,04 Euro, das Rudolstädter Schillerhaus mit 5.450 Euro, das Freilichtmuseum Hohenfelden mit 41.014,48 Euro, das Keramikmuseum in Bürgel mit 10.982,62 Euro, die Osterburg in Weida mit 30.717,39 Euro, die Wilhelmsburg Schmalkalden mit 49.588,94 Euro, das Technische Museum „Neue Hütte“ in Schmalkalden mit 10.059,84 Euro,

(Staatssekretär Weil)

das Besucherbergwerk Finstertal mit 21.922,08 Euro, das Metallhandwerksmuseum Steinbach-Hallenberg mit 7.710,68 Euro, die Heidecksburg in Rudolstadt mit 328.575,00 Euro, die Point-Alpha-Gedenkstätte mit 50.250,54 Euro. Derzeit treffen Anträge für den Zeitraum bis Jahresende noch ein.

Zu Frage 3: Folgende Museumsanträge wurden abgelehnt: vom Regionalmuseum Bad Frankenhausen, vom Bachhaus Eisenach, von der Osterburg in Weida, vom Schloss Wilhelmsburg, vom Technischen Museum „Neue Hütte“ Schmalkalden, vom Besucherbergwerk Finstertal Schmalkalden und vom Metallhandwerksmuseum Steinbach-Hallenberg.

Jetzt haben Sie auch gefragt, warum diese Ablehnungen erfolgt sind. Dies liegt vor allem daran, dass die Antragsteller die im Jahresplan vorgesehenen Zuwendungen der Museumsträger in den Berechnungen nicht hinreichend berücksichtigt hatten und mithin die Liquiditätsengpässe geringer ausfielen. Aus gleichem Grund wurden auch teilweise geringere Zuschüsse als beantragt ausgereicht.

Zurückgezogen wurde der Antrag vom Museum Schloss Heringen. Noch in Bearbeitung sind wegen fehlender oder nicht eindeutiger Unterlagen die Anträge vom Haus Schulenburg in Gera und dem Schillerhaus in Rudolstadt.

Sie haben dann die Frage gestellt, warum bislang so wenig Mittel abgerufen wurden – das ist Ihre Frage 4. Für die Gewährung der Billigkeitsleistung waren – das wissen Sie, weil das im Ausschuss mehrfach aufgerufen worden ist – alle verfügbaren Einnahmen, zum Beispiel Zuwendungen, andere Fördermittel, sonstige Corona-Soforthilfen, Kurzarbeitergeld, zu berücksichtigen. Die wiederum haben dazu beigetragen, dass die wirtschaftlichen Schwierigkeiten verschiedener Museen gemindert worden sind. Darüber hinaus sind Kostenminimierungen durch Absage oder Verschiebung von Ausstellungsvorhaben und anderen Projekten erfolgt, sodass sich auch hier der Bedarf anders dargestellt hat als ursprünglich angenommen. Der Ministerpräsident hat in seiner Regierungserklärung ausgeführt, dass wir im Sommer ein fast normales Leben geführt haben, das heißt also, dass die Vielzahl inländischer Einzelbesucherinnen und Einzelbesucher, die insbesondere auch unsere Kultureinrichtungen besucht haben, in den Sommermonaten dazu beigetragen hat, dass Verluste aus dem Frühjahr, die eben in die Zukunft fortgerechnet wurden, spürbar minimiert werden konnten. Insofern sind größere Defizite bei Museen nur dort aufgetreten, wo üblicherweise Busgruppen und internationale Besuche

rinnen und Besucher den überwiegenden Teil des Publikums ausmachen.

Wiederum zu beachten ist, dass vor allem kleinere Museen oft nur einen sehr geringen Anteil ihres Jahresetats aus Eigeneinnahmen generieren und sich hier das Verhältnis zu den beantragten Sachverhalten anders darstellt. Es wird erwartet, dass bis Ende der Frist für Folgeanträge zum 15. November 2020 noch weitere Anträge eingehen. Die werden in ihrer Prognose Ausfälle durch wahrscheinlich nicht stattfindende Adventsveranstaltungen in den Museen berücksichtigen. Es wird uns aber von den Museen angezeigt, dass sie die so quasi auf den letzten Drücker machen wollen, um die Prognosegenauigkeit so hoch wie möglich zu machen. Insofern ist das, was wir aus den Rückmeldungen der Museen bekommen, nichts, was uns überrascht, sondern liegt im Rahmen der sehr intensiven Kommunikation, die wir im Kulturressort mit den Museen traditionell, aber natürlich insbesondere auch in dieser Situation der Pandemie pflegen.

Gibt es Nachfragen zur Antwort der Landesregierung? Das kann ich nicht erkennen. Vielen Dank, Herr Minister. Wir kommen zur nächsten Mündlichen Anfrage. Ich rufe Herrn Abgeordneten Czuppon, Fraktion der AfD, mit der Drucksache 7/2057 auf.

Lehrpersonal an der Thüringer Landesfeuerwehrund Katastrophenschutzschule Bad Köstritz

Der Freistaat Thüringen unterhält in Bad Köstritz eine Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule. Diese bietet unter anderem die Aus- und Fortbildung für Angehörige der Einsatzabteilungen der freiwilligen Feuerwehren nach § 12 Abs. 2 der Thüringer Feuerwehr-Organisationsverordnung an. Die Ausbildung von ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen zum Gruppenführer bzw. weitergehender Funktionen wie Zug- und Verbandsführer, für die nach der Anlage 6 zur Thüringer Feuerwehr-Organisationsverordnung weder die Gemeinden, Brandschutzverbände, Landkreise und kreisfreien Städte zuständig sind, setzt an der Thüringer Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule im Regelfall eine Wartezeit von bis zu einem bzw. mehr als einem Jahr voraus. Unter Kapitel 19 Titel 533 02 des Einzelplans 03 des Entwurfs des Landeshaushaltsplans des Freistaats Thüringen für das Jahr 2021 sind Ausgaben in Höhe von 359.900 Euro unter anderem für eine Vergabe von Ausbildungsleistungen

(Minister Prof. Dr. Hoff)

der Thüringer Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule an externe Dozenten veranschlagt.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele Stellen für Lehrpersonal an der Thüringer Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule Bad Köstritz waren zum 30. Juni 2019 vorhanden und wie viele davon besetzt?

2. Wie viele Stellen für Lehrpersonal an der Thüringer Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule Bad Köstritz waren zum 30. Juni 2020 vorhanden und wie viele davon besetzt?

3. Wie viele der besetzten Stellen gemäß der Antwort zu Frage 1 waren zum 30. Juni 2019 krankheitsbedingt tatsächlich nicht besetzt?

4. Wie viele der besetzten Stellen gemäß der Antwort zu Frage 2 waren zum 30. Juni 2020 krankheitsbedingt tatsächlich nicht besetzt?

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Inneres und Kommunales, Herr Minister Maier.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Czuppon beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Zum Stichtag 30. Juni 2019 standen von den im Haushaltsplan 2019 für die TLFKS ausgewiesenen 39 Planstellen insgesamt 26 Stellen für Lehrpersonal zur Verfügung. 22 waren davon zum Stichtag besetzt.

Zu Frage 2: Zum Stichtag 30. Juni 2020 standen von den im Haushaltsplan 2020 für die TLFKS ausgewiesenen 39 Planstellen insgesamt 27 Stellen für Lehrpersonal zur Verfügung. 24 davon waren zum Stichtag besetzt.

Zu Frage 3: Zum Stichtag 30. Juni 2019 waren von den 22 Lehrkräften vier arbeitsunfähig erkrankt. Es handelt sich bei zwei Fällen um Kurzzeiterkrankungen.

Zu Frage 4: Zum Stichtag 30. Juni 2020 waren von den 24 Lehrkräften fünf arbeitsunfähig erkrankt. Es handelt sich bei drei Fällen um Kurzzeiterkrankungen.

Gibt es Nachfragen? Jawohl.

Vielen Dank. Eine Nachfrage hätte ich noch. Können Sie begründen oder wissen Sie, worauf das basiert, dass nicht alle Stellen besetzt sind, dass vier Stellen 2019 und drei Stellen 2020 nicht besetzt waren?

Dass Stellen immer zu 100 Prozent besetzt sind, ist in der Regel unwahrscheinlich – in jeder Organisation. Nichtsdestotrotz ist das Ausbildungsprofil von Lehrkräften bei der Thüringer Landesfeuerwehrschule natürlich ein besonderes, deshalb ist es auch immer eine besondere Herausforderung, am Arbeitsmarkt entsprechende Qualifikationen zu bekommen. Wir sind aber dabei, insbesondere durch eigene Ausbildungsbestrebungen die noch unbesetzten Stellen schnellstmöglich zu besetzen.

Eine weitere Nachfrage.

Ja, eine hätte ich vielleicht noch. Sicherlich schauen Sie auch über den Tellerrand hinaus, nicht nur nach Thüringen, sondern auch zu anderen Feuerwehrschulen. Haben Sie eine Vorstellung oder wissen Sie, ob dort alle Stellen besetzt sind oder ob das das Gleiche wie in Thüringen ist?

Es ist tatsächlich so, dass ich mir regelmäßig auch bei anderen Landesfeuerwehrschulen ein Bild der Situation verschaffe. Zum Stichtag heute kann ich Ihnen aber bezüglich der Besetzungsquote anderer Landesfeuerwehrschulen keine verlässliche Information geben.

Vielen Dank.

Vielen Dank, Herr Minister. Für den heutigen Tag rufe ich nun die letzte Mündliche Anfrage auf, Herr Abgeordneter Wolf, Fraktion Die Linke, Drucksache 7/2066.

Vielen Dank, Herr Präsident.

Chemieunterricht an der Staatlichen Gemeinschaftsschule „An der Trießnitz“ in Jena

(Abg. Czuppon)

Wie dem Fragesteller aus persönlichen Gesprächen mit der Elternvertretung bekannt ist, gibt es an der Staatlichen Gemeinschaftsschule „An der Trießnitz“ in Jena seit geraumer Zeit keine Chemielehrerin beziehungsweise keinen Chemielehrer mehr. Dies führt dazu, dass der Chemieunterricht nicht oder nicht im Umfang, der in der Stundentafel vorgesehen ist, gehalten werden kann.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele Lehrerwochenstunden stehen der Schule im Fach Chemie zur Verfügung und wie hoch ist der Bedarf an Lehrerwochenstunden in diesem Fach?

2. Wie hoch ist der Bedarf an Lehrerwochenstunden an allen weiterführenden Schularten in Jena im Fach Chemie und wie viele Lehrerwochenstunden stehen allen weiterführenden Schulen in diesem Fach zur Verfügung?

3. Welche beamten- und dienstrechtlichen Normen regeln die Abordnungen und Versetzungen von Lehrern und Lehrerinnen, auch schulartübergreifend?

4. Wie viele Lehrer und Lehrerinnen wurden auch schulartübergreifend in Thüringen abgeordnet oder versetzt und wenn nein, warum nicht?

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport, Frau Staatssekretärin.

Herr Präsident, sehr geehrte Abgeordnete, im Namen der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1 – Bedarf an der Gemeinschaftsschule „An der Trießnitz“ in Jena: Laut Rahmenstundentafel bekommen die Klassenstufen 7 bis 9 je eine Stunde Chemie. Die Schule führt in diesem Schuljahr keine Klassenstufe 10. Das ergibt bei zwei 7., drei 8. und einer 9. Klasse sechs Lehrerwochenstunden für Chemie. Diese Stunden sind der Schule als Bedarf auch zugewiesen.

Zur Frage, wie viele Stunden zur Verfügung stehen: Aktuell stehen zwei Lehrerwochenstunden zur Verfügung. Das ist eine Lehrkraft, die dorthin abgeordnet wurde. Das ist der Ist-Stand.

Der Grund, warum es nur zwei sind: Es gibt da eine unbefristete Ausschreibung für das Fach Chemie, mehrfach ausgeschrieben, konnte nicht besetzt werden. Das heißt, wir haben schlicht für diese Schule für das Fach Chemie in der letzten Zeit nie

manden gefunden. Eine Person, die theoretisch zur Verfügung stand, konnte nicht eingestellt werden, weil sie bereits befristet beschäftigt war und erneut wieder nur befristet hätte beschäftigt werden können, sodass wir das Verbot der mehrfachen Befristung hier im Wege stehen haben. Es wird aber zurzeit im Schulamt noch geprüft, ob es Möglichkeiten gibt, trotzdem hier noch mal zu einer befristeten Einstellung zu kommen.

Zu Frage 2 gibt es eine tabellarische Übersicht, die ich lieber schriftlich nachreichen als jetzt hier vorlesen würde.

Zu Frage 3: § 4 des Tarifvertrags der Länder regelt die Abordnung, Versetzung und Zuweisung der Tarifbeschäftigten. Für die Beamten gilt das Beamtenstatusgesetz. Das regelt in § 14 die Abordnung, in § 15 die Versetzung und in § 20 die Zuweisung.