Protokoll der Sitzung vom 12.11.2020

Tagesordnungspunkt 60 – Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G 10- Kommission) gemäß § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes –: abgegebene Stimmen 86, gültige Stimmen 86, ungültige Stimmen 0. Auf den Wahlvorschlag entfallen 23 Jastimmen, 61 Neinstimmen, es liegen 2 Enthaltungen vor. Damit hat der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD, Herr Abgeordneter Björn Höcke, die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Landtags nicht erreicht.

Vereinbarungsgemäß werden die beiden Wahlen in der morgigen Sitzung erneut nach der Mittagspause aufgerufen. Die Wahlvorschläge liegen Ihnen in den Drucksachen 7/2096 und 7/2097 vor.

Das wären die Wahlen gewesen. Wir fahren jetzt fort in der Tagesordnung mit dem Tagesordnungspunkt 9

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Finanzierung der staatlichen Schulen Gesetzentwurf der Fraktion der FDP - Drucksache 7/1722 - ERSTE BERATUNG

Wünscht die Fraktion der FDP das Wort zur Begründung? Ja. Frau Abgeordnete Baum.

(Beifall FDP)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, was wir an den Gesetzentwürfen in den letzten drei Stunden alles schön hätten weiterbringen können, aber gut, jetzt konnte der eine, der eine ungültige Stimme abgegeben hat, das wenigstens üben.

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer, vor allem liebe

Eltern und liebe Schülerinnen und Schüler am Livestream, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wollen wir eine Ungleichheit im Zusammenhang mit der Schülerbeförderung bereinigen. Aktuell sorgt ein Satz dafür, dass es durchaus einen Unterschied macht, ob ich im Eichsfeldkreis oder im Saale-Holzland-Kreis Abitur mache.

(Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Landkreis Eichsfeld!)

Wobei gerade der Saale-Holzland-Kreis jetzt gerade daran arbeitet, dass das nicht mehr so ist, weil die FDP-Fraktion da einen entsprechenden Antrag eingebracht hat.

Worum geht es? Aktuell können die Landkreise und die kreisfreien Städte bzw. die Kommunen, die als Schulträger auch für die Schülerbeförderung zuständig sind, ab der Klassenstufe 11 für diese Beförderung einen Beitrag von den Schülern bzw. den Eltern verlangen. Ich zitiere, wenn Sie erlauben, Herr Präsident, aus dem Gesetz über die Finanzierung der staatlichen Schulen den § 4: „Ab Klassenstufe 11 der in Absatz 2 Satz 1 Nr. 1, 2 und 4 genannten Schulen können die Eltern, bei volljährigen Schülern die Schüler selbst, an den Beförderungskosten beteiligt werden.“ Das machen nicht alle Landkreise gleichermaßen so und so entsteht ein ziemlicher Flickenteppich in Thüringen. Im Eichsfeldkreis – das erwähnte ich – zahlen Abiturienten nichts zu ihrem Ticket hinzu. In Saalfeld-Rudolstadt kostet es 45 Euro, in anderen Kreisen dann je nach Ticket die Hälfte. So oder so handelt es sich dabei um Geld, das eine Familie gut gebrauchen kann, um die Kinder durch das Abitur zu bringen. Wenn wir jetzt mal rechnen: Eine Familie mit zwei Kindern in St. Gangloff zum Beispiel, bei der beide Kinder in Hermsdorf die Oberstufe besuchen, könnten wir sie um 420 Euro im Jahr entlasten. Da kann man durchaus die Musikschule mitfinanzieren oder den Jahresbeitrag im Sportverein zum Beispiel.

Wir Freien Demokraten sind der Ansicht, dass Entscheidungen für eine Schullaufbahn nicht an einem Ticket scheitern dürfen. Deswegen schlagen wir vor, diesen Satz im Gesetz über die Finanzierung der staatlichen Schulen zu streichen und so dafür zu sorgen,

(Beifall FDP)

dass in allen Landkreisen die gleichen Regeln gelten. Schülerbeförderung sollte bis zum Abitur von Land und Kommunen übernommen werden. Uns ist klar, dass wir das Geld den Landkreisen und den kreisfreien Städten wiedergeben müssen. Die sind zuständig für die Schülerbeförderung und finanzieren das im Rahmen der vorgegebenen Landesgesetze. Wenn wir also eine Einkommensquelle strei

(Vizepräsident Worm)

chen, dann müssen wir das natürlich im Rahmen des Finanzausgleichs auch wieder ausgleichen. Langfristig, dass sei hier bereits erwähnt, setzen wir als Freie Demokraten auf ein Schülermobilitätsbudget, das ein Stückchen weiter geht, das auch den Weg zum Sport oder zur Musikschule mit einbezieht. Im ersten Schritt möchten wir aber diese Änderungen mit Ihnen in den entsprechenden Ausschüssen diskutieren und beantragen deswegen die Überweisung des Gesetzentwurfs an den Bildungsausschuss, an den Innen- und Kommunalausschuss und den Haushalts- und Finanzausschuss. Aufgrund der starken Betroffenheit der Kommunen schlagen wir eine Federführung im Kommunalausschuss vor.

Wir möchten, dass Schülerinnen und Schüler überall zu den gleichen Bedingungen zum Abitur kommen können. Deswegen lassen Sie uns hier gemeinsam diese Ungleichbehandlung abschaffen. Vielen Dank.

(Beifall FDP)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Ich eröffne die Aussprache. Als erste Rednerin hat Frau Abgeordnete Rothe-Beinlich, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, das Wort.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, Frau Baum hat es ja gerade ausgeführt, der Gesetzesvorschlag der FDP sieht also vor, die Schülerbeförderung für alle berechtigten Schülerinnen und Schüler in Thüringen kostenfrei zu stellen, und möchte deshalb den § 4 Abs. 3 des Schulfinanzierungsgesetzes ändern.

Bislang sieht das Schulfinanzierungsgesetz vor, dass die kommunalen Schulträger selbst entscheiden, ob sie Schülerinnen der Oberstufe an den Kosten für die Schülerbeförderung beteiligen, und manche tun das ja auch. Die bei den Schulträgern entstehenden Mehrkosten sollen durch erhöhte Zuweisungen des Landes an die Kommunen oder den Kommunalen Finanzausgleich abgedeckt werden.

Ich will ganz deutlich sagen, zunächst ist es natürlich positiv, dass wir über die Mobilität von jungen Menschen sprechen, schließlich ist diese gerade für Jugendliche besonders wichtig. Schule, Ausbildung, Studium, Job und Freizeit – häufig sind junge Menschen an allen Tagen der Woche und auch spät am Abend oder auch noch in der Nacht auf Achse. Dazu haben wir in der vergangenen Legisla

tur das Azubi-Ticket geschaffen, auch wenn es leider in Greiz immer noch nicht eingeführt wurde.

Ich will es aber auch gleich vorwegnehmen, wir Grünen haben einen umfassenderen Ansatz als die FDP, wenn wir über die Verbesserung der Mobilität von jungen Menschen in Thüringen sprechen. Daher können und werden wir den Vorschlag so, wie er hier vorliegt, nicht mittragen. Unser Ansatz ist nämlich ein Mobilitätsgesetz, das nicht nur umweltfreundlicher Mobilität den Vorrang einräumt und die Verkehrssicherheit aller Mobilitätsformen fördert. Zentraler Punkt unseres Ansatzes ist eine Mobilitätsgarantie für den ländlichen Raum, die mit günstigen landesweit gültigen Thüringen-Tickets verbunden ist. Und dieses Thüringen-Ticket soll für Schülerinnen und Schüler der Oberstufe maximal 30 Euro pro Monat, also 1 Euro am Tag kosten, dafür aber im ganzen Land, in allen öffentlichen Nahverkehrsmitteln nutzbar sein. Bei der Schülerbeförderung sollen die Schulträger weiterhin selbst entscheiden, ob sie diese ab Klasse 11 kostenfrei stellen oder nicht. Im Übrigen, ich sagte es ja vorhin schon, haben dies viele Schulträger bereits getan. Es gibt meines Wissens nur noch ganz wenige Landkreise, die überhaupt Beiträge zur Schülerbeförderung in der Oberstufe verlangen.

Es stellt sich also auch ein Stück weit die Frage, was mehr drängt. Wir meinen, dass die Frage ist, wie Auszubildende, Schülerinnen, junge Menschen und Freiwilligendienste günstig im ganzen Land unterwegs sein können. Die Voraussetzungen dafür zu schaffen, wird sicher nicht einfach, aber wir sind das mit dem Azubi-Ticket angegangen und werden weiter auf einen landesweiten Verkehrsverbund hinarbeiten, der die Einführung eines echten Thüringen-Tickets erleichtert. Begleitet werden muss dies zeitglich mit dem Ausbau der Kapazitäten im Nahverkehr, schließlich nützt uns das beste Ticket nichts, wenn kein Bus fährt. Dafür bedarf es einer gemeinsamen Anstrengung von Bund, Land und den Kommunen, um die dafür benötigten Investitionen in neue Straßenbahnen und Busse auch zu realisieren.

Lassen Sie mich also noch mal zusammenfassen: Das Ziel der Kostenfreiheit für den gesamten Schülerverkehr teilen wir durchaus. Wir meinen jedoch, dass die Kommunen darüber entscheiden müssen, das ist kommunale Selbstverwaltung. Viel wichtiger ist uns, dass wir bei der Mobilitätsförderung klar in den Umweltverbund investieren, das heißt in den Ausbau des öffentlichen Verkehrs, in Radverkehr und Carsharing und vieles mehr. Es braucht bessere Taktzeiten in den Tagesrandzeiten, flächendeckende Rufbusangebote und Bus- und Bahnangebote, vor allem im ländlichen Raum, die mit attrakti

(Abg. Baum)

ven Tickets verbunden werden, so wie wir es mit dem 1-Euro-Ticket für junge Menschen vorschlagen. Danke aber, dass wir die Debatte heute hier führen können.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Ich rufe den nächsten Redner auf, das wäre Herr Abgeordneter Jankowski, Fraktion der AfD.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Abgeordnete, liebe Eltern und Schüler am Livestream! Die Kosten für die Schülerbeförderung ab der 11. Klasse sind ein wichtiges Thema und ich begrüße ausdrücklich den hier vorgelegten Gesetzesänderungsantrag. Was wir momentan in Thüringen haben, ist wirklich ein wahrer Flickenteppich, was die Selbstbeteiligung der Eltern an den Fahrkosten ab der Klassenstufe 11 angeht. Sie wiesen ja schon darauf hin, Frau Baum.

Im Saale-Holzland-Kreis beträgt der Selbstkostenbeitrag 20 Euro pro Monat, darüber hinausgehende Kosten werden erstattet. Im Saale-Orla-Kreis liegen wir bei 15 Euro, im Landkreis Sömmerda wurde hingegen in diesem Sommer der Selbstkostenbeitrag komplett abgeschafft und das Gleiche gilt auch für den Ilm-Kreis. Dem entsprechenden Antrag im Kreistag hatte im Mai übrigens unsere AfD-Kreistagsfraktion zugestimmt, wo hingegen ihn die FDP und die CDU abgelehnt haben. Es ist für die Eltern nicht schlüssig nachvollziehbar, weswegen je nach Wohnsitz für die Schülerbeförderung ihrer Kinder so unterschiedlich stark in die Tasche gegriffen werden muss. Hier muss endlich eine einheitliche Lösung gefunden werden, da bin ich ganz bei Ihnen, liebe FDP.

Ein weiteres Problem im Status quo ist auch der große bürokratische Aufwand für die Eltern, aber auch für die kommunalen Behörden. Auch dies ist in allen Landkreisen unterschiedlich stark ausgeprägt. Meist müssen aber die Kosten für die Fahrkarten zunächst von den Eltern erst mal ausgelegt werden, die Fahrkarten werden dann über das Schuljahr hinweg gesammelt, der Antrag für die Fahrkostenrückerstattung wird dann am Ende des Schuljahrs eingebracht, teilweise muss die besuchte Schule den auch noch gegenzeichnen und erst dann bekommt man von den Behörden sein Geld teilweise wenigstens wieder zurückerstattet. Auch dies ist nicht wirklich zeitgemäß, es kann den Eltern, auch den Behörden viel Arbeit abgenommen

werden, wenn der Selbstkostenbeitrag endlich abgeschafft wird.

(Beifall AfD)

Die Praxis hat sich vor allem daran orientiert, dass man früher mal irgendwann der Meinung war, dass Schüler ab 16 Jahren Geld verdienen könnten und damit ein kostentreibender Schulbesuch nicht notwendig sei. Aber die Überlegung zur Erwerbstätigkeit der Schüler ist heutzutage natürlich nicht mehr verständlich.

Es ist richtig, dass die Schülerbeförderung bis zur 10. Klasse kostenlos ist, und es wäre genauso richtig, wenn dies auch für die höheren Klassenstufen endlich kostenlos wäre.

(Beifall AfD)

Für viele Eltern ist es viel Geld, wenn zunächst einige Hundert Euro ausgelegt werden müssen, um sie dann am Ende des Schuljahrs erst wieder zurückerstattet zu bekommen, und dann auch nur teilweise. Eine Kostenfreiheit für die Schülerbeförderung für alle wäre da schon ein richtiger Schritt für mehr Bildungsgerechtigkeit. Zum anderen können durch die vollständige Kostenübernahme für alle Schulklassen durch das Land die kommunalen Haushalte über den Sonderlastenausgleich für die Schülerbeförderung auch entsprechend entlastet werden. Gerade derzeit, wo die Kommunen und Landkreise aufgrund wegbrechender Gewerbesteuereinnahmen vor schwierigen Haushaltssituationen stehen, besteht die Gefahr, dass an allen Ecken und Kanten gespart werden muss, und unter Umständen könnte das am Ende auch bei den freiwilligen Zuschüssen für die Schülerbeförderung der Fall sein. Dann würden die Eltern vielleicht am Ende sogar noch tiefer in die Tasche greifen müssen. Deswegen ist es richtig und wichtig, dass wir jetzt über die vollständige Übernahme der Kosten hier diskutieren.

Ein Punkt, den Sie im Gesetzesänderungsantrag bisher aber nicht angesprochen haben, sind die Schülerbeförderungskosten zur Wahlschule, denn bisher ist die Beförderung nur zur nächsten Schule erstattungsfähig. Gerade aber in Städten wie Erfurt und Jena, die über eine Vielzahl von Schulen mit unterschiedlichen pädagogischen Konzepten verfügen, ist es wichtig, dass diese von den Schülern auch genutzt werden können und die Wahl der Schule am Ende nicht durch finanzielle Zwänge beeinträchtigt wird.

(Beifall AfD)

Bisher bezuschussen Kommunen zum Teil freiwillig auch die Schülerbeförderungskosten zur Wahlschule. Aber in Jena zum Beispiel haben wir es erst

(Abg. Rothe-Beinlich)

erlebt, dass im Frühjahr im Rahmen der Haushaltssperre als einer der ersten Punkte, die seitens der Stadtverwaltung eingespart werden konnten, die freiwilligen Zuschüsse für die Beförderung zur Wahlschule gestrichen werden sollten. Im Stadtrat konnte dies zum Glück abgewendet werden, aber wenn man sich die schwierige Haushaltssituation für das nächste Jahr anschaut, werden sicherlich auch wieder die freiwilligen Zuschüsse für die Beförderung zur Wahlschule am Ende zur Disposition stehen. Aber das zeigt, dass wir hier im Ausschuss diskutieren sollten, wie weit auch die Kosten für die Beförderung zur Wahlschule am Ende übernommen werden sollten.

Um endgültig eine Entscheidung über den Gesetzentwurf zu treffen, müssen natürlich auch die Kosten, die auf das Land zukommen, bekannt sein. Ich verstehe, dass im vorliegenden Gesetzesantrag die Frage etwas gekonnt umgangen wurde, weil es schwer ist, das Ganze abzuschätzen. Aber ich denke, das Ministerium wird sicherlich spätestens im Ausschuss dazu auch eine genaue Kostenabschätzung abliefern können. Ich finde aber – wie gesagt – den Antrag sehr interessant und freue mich auf die Diskussion dazu im Ausschuss. Wir werden einer Ausschussüberweisung auf jeden Fall zustimmen. Vielen Dank.

(Beifall AfD)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Für die Fraktion Die Linke rufe ich als nächsten Redner Herrn Abgeordneten Reinhardt auf.

In dem vorliegenden Gesetzentwurf sehen wir eine Bestätigung unserer politischen Ziele und Handlungen in Thüringen: Mobilität für alle.

(Beifall FDP)

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen, ein sogenannter Gesetzentwurf zur Regelung der Schüler/-innenbeförderung der 11. und 12. Klasse liegt uns heute hier vor. Eines vorab: Wir reden nicht etwa von einem kostenfreien ÖPNV für Schüler/-innen, sondern lediglich über die Beförderung zur nächstgelegenen passenden Schule – das ist zumindest das Ziel –, schon gar nicht über die Wahlschule. Wir reden also nicht darüber, wann und wohin Schüler/-innen fahren wollen und dürfen mit dem ÖPNV oder der Bahn, ganz im Gegensatz im Übrigen zu unserer deutschen Bundeswehr, wo