Protokoll der Sitzung vom 12.11.2020

(Zuruf Abg. Montag, FDP: Ja!)

Es ist vorgeschlagen, diesen Gesetzentwurf an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport, an den Innen- und Kommunalausschuss sowie an den Haushalts- und Finanzausschuss zu überweisen. Weitere Vorschläge für Ausschussüberweisungen? Nein. Dann stimmen wir jetzt darüber ab.

Wer ist dafür, dass dieser Gesetzentwurf an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport überwiesen wird? Den bitte ich um das Handzeichen. Das sind alle Fraktionen. Gibt es Gegenstimmen? Nein. Enthaltungen? Nein. Damit ist dieser Gesetzentwurf einstimmig an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport überwiesen.

Als Nächstes folgt die Abstimmung zur Überweisung an den Innen- und Kommunalausschuss. Wer ist dafür, dass dieser Gesetzentwurf an den Innenund Kommunalausschuss überwiesen wird? Den bitte ich um das Handzeichen. Das sind alle Fraktionen. Gibt es Gegenstimmen? Nein. Enthaltungen? Nein. Damit ist der Gesetzentwurf auch an den Innen- und Kommunalausschuss überwiesen.

Zuletzt die Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss. Wer ist dafür, dass dieser Gesetzentwurf an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen wird? Den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen der FDP, der CDU und der AfD. Gibt es Gegenstimmen? Das sind die Fraktionen der Linken, Bündnis 90/Die Grünen und

(Abg. Baum)

der SPD. Gibt es Enthaltungen? Ich denke, wir müssen hier nachzählen.

Ich bitte noch mal um das Handzeichen, wer für die Überweisung an den Ausschuss ist. Wir haben jetzt 34 gezählt. Dann bitte ich noch mal um das Handzeichen, wer dagegen ist. Da haben wir 36 gezählt. Damit ist der Gesetzentwurf nicht an den Ausschuss überwiesen, 34 Stimmen dafür und 36 dagegen.

Welcher Ausschuss soll denn die Federführung übernehmen?

(Zuruf Abg. Montag, FDP: Kommunales!)

Ausschuss für Kommunales. Es ist vorgeschlagen, die Federführung für die Beratung dem Innen- und Kommunalausschuss zu übertragen. Wer dafür ist, dass der Innen- und Kommunalausschuss die Federführung übernimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind alle Fraktionen. Gibt es Gegenstimmen? Sehe ich nicht. Gibt es Enthaltungen? Auch nicht. Damit ist der Innen- und Kommunalausschuss der federführende Ausschuss und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.

Ich rufe als Nächstes den Tagesordnungspunkt 10 auf

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Schulgesetzes Gesetzentwurf der Fraktion der AfD - Drucksache 7/1725 - ERSTE BERATUNG

Wünscht die Fraktion der AfD das Wort zur Begründung? Ja, dann bitte Herr Abgeordneter Jankowski.

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Abgeordnete, liebe Eltern und Schüler am Livestream, das neue Schlagwort im Bildungssystem heißt Digitalisierung. Man hat manchmal aber das Gefühl, dass einige hier im Bereich der Schule Digitalisierung mit Bildung verwechseln. Fakt ist, Digitalisierung kann den Bildungsprozess positiv beeinflussen. Sie kann aber auch, wenn sie falsch angelegt ist, den Bildungserfolg der Schüler sogar hemmen.

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Gefährlich!)

Wir unterstützen gern den Fortschritt, aber Fortschritt ist kein Selbstzweck, er muss dienenden Charakter haben. Genauso ist Digitalisierung kein Selbstzweck, denn nicht ein Mensch hat der Digitalisierung zu dienen, sondern die Digitalisierung dem Menschen.

(Beifall AfD)

Der Mensch, das Kind muss dabei immer im Mittelpunkt stehen. Genau diese Betrachtung fehlt momentan beim aktuell planlosen und von Aktionismus getriebenen Ausbau der Digitalisierung in unserem Bildungssystem komplett. Die Absicht, mehr digitale Medien und Endgeräte im Unterricht einzusetzen, stellt einen massiven Eingriff in unser Bildungssystem dar, und eigentlich sollte man doch aber meinen, dass, bevor massive Eingriffe in unserem Bildungssystem durchgeführt werden, zunächst die einzelnen Vor- und Nachteile gegeneinander abgewogen werden und eine breite gesellschaftliche Debatte stattfindet. Das passiert aber gerade bei der Digitalisierung im Bildungssystem momentan überhaupt nicht. Man betont einseitig die vermeintlichen Vorteile, man verkauft es als schick und zukunftsweisend, die Digitalisierung im Bildungsbereich voranzutreiben, man baut sogar eine Angst- und Drohkulisse auf, an der so dargestellt wird, dass alles andere rückständig wäre

(Zwischenruf Abg. Montag, FDP: Es stimmt ja auch!)

und Kinder ohne Digitalisierung im Schulbereich im späteren Leben einfach nicht mehr zurechtkommen würden. Dabei wird aber völlig verkannt, dass Kindheit und Jugend eigenständige Lebensabschnitte sind, welche eines besonderen Schutzes und einer Fürsorge bedürfen. Und diese Berücksichtigung fehlt in der momentanen Digitalisierungsdebatte komplett.

(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das ist doch Quark!)

Besonders die negativen Auswirkungen digitaler Medien auf die physische, kognitive und psychische Entwicklung der Kinder werden oft außer Acht gelassen. Auch die gesundheitlichen Auswirkungen werden nicht berücksichtigt, die zahlreichen medizinischen Warnungen oder Studien, welche Nachteile aufzeigen, werden einfach ignoriert. Man darf sie aber zum Wohl der Kinder nicht ignorieren, sondern muss sie angemessen berücksichtigen, und momentan tut das nur unsere Fraktion.

(Beifall AfD)

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung empfiehlt nicht umsonst Grenzwerte für die maximale Mediennutzungsdauer für Kinder und Jugendliche. So liegen die Grenzwerte für die Nutzung von Bildschirmmedien im Grundschulbereich, also für die Sechs- bis Zehnjährigen, bei maximal 45 bis 60 Minuten pro Tag. Auch ab zwölf Jahren liegt der empfohlene Grenzwert für die Nutzung von Bildschirmmedien pro Tag immer noch bei maximal

(Vizepräsident Prof. Dr.-Ing. Kaufmann)

2 Stunden. Und nur zum Verständnis: Diese Grenzwerte gelten nicht nur für den Zeitraum, in dem die Kinder in der Schule sind, sondern die Mediennutzung im privaten Bereich muss da mit einbezogen werden. Diese Grenzwerte wurden auch nicht willkürlich festgesetzt, sondern stützen sich auf wissenschaftliche Erkenntnisse.

Die möglichen negativen Auswirkungen übermäßiger Mediennutzung auf die Kindesentwicklung sind mannigfaltig: angefangen von der Zunahme von Kurzsichtigkeit infolge zunehmender Nutzung von Bildschirmmedien über eine Verkürzung der Aufmerksamkeitsspanne und Konzentrationsfähigkeit bis hin zu einem erhöhten Suchtrisiko. Das sind nur einige wenige Aspekte, welche negativen Auswirkungen digitale Medien auf die Kindesentwicklung haben können.

Wir bringen die vorgelegten Änderungen des Thüringer Schulgesetzes ein, damit die möglichen Auswirkungen digitaler Medien auf die Kindesentwicklung auch zukünftig angemessen berücksichtigt werden. Es soll jeweils der aktuelle Forschungsstand hinsichtlich der Auswirkungen digitaler Medien auf die Entwicklung der Kinder und Jugendlichen ausgewertet werden und die erworbenen Kenntnisse sollen dann den Schulen und Schulträgern zugänglich gemacht werden, um mögliche Risiken bei der Nutzung von digitalen Medien zu vermeiden. Es muss vor allem aber sichergestellt werden, dass digitale Medien nur altersangemessen in der jeweiligen Klassenstufe auch eingeführt werden.

Es ist normalerweise in allen Lebensbereichen selbstverständlich, dass vor der Einführung von neuen Verfahren, Produkten oder auch Techniken zunächst die Chancen und Risiken gegeneinander abgewogen werden, also bevor der Einsatz stattfindet. Nur ausgerechnet im höchst sensiblen Bildungsbereich, wo es um die Entwicklung der Kinder geht, findet dies momentan nicht statt. Es wird einfach mal wieder an den Kindern teilweise herumexperimentiert.

(Zwischenruf Abg. Montag, FDP: Wie kom- men Sie denn darauf?)

Um das zu korrigieren, haben wir den hier vorliegenden Änderungsantrag zum Schulgesetz eingebracht. Vielen Dank.

(Beifall AfD)

Ich beantrage die Überweisung an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport.

(Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Junge, du hast gerade die Einbringung gehalten!)

Danke, Herr Jankowski. Als Nächstes spricht Abgeordneter Wolf von der Fraktion Die Linke.

Sehr geehrter Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen, nach der Einbringung bleibt festzustellen: Der erste Satz ist zumindest teilweise richtig, nämlich dass Digitalisierung ein wichtiges Thema auch in den Bildungseinrichtungen ist – auch. Aber alles andere will ich nur mal zusammenfassen: Wir haben im Bildungsausschuss drei Anträge von fünf demokratischen Fraktionen zur Digitalisierung an Schulen, die wir beraten und entsprechend anhören werden. Mit der Expertise allein von der AfD gibt es dort gar nichts.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen, wieder einmal haben wir es bei einem Änderungsantrag der AfD zum Schulgesetz mit einem Verbotsanliegen zu tun. Die demokratischen Fraktionen hier im Landtag streben Entwicklung, Modernisierung, Problemlösung für gute Bildung an. Die demokratischen Fraktionen unterscheiden sich durchaus in vielen Punkten. Was aber, denke ich, alle demokratischen Fraktionen von dem unterscheidet, was die selbst ernannte Alternative will, ist, die methodisch-didaktische Freiheit von Lehrkräften eben nicht einzuschränken, sondern diese ständig weiterzuentwickeln bzw. ihr auch voll Geltung zu verschaffen.

Für uns, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, haben die Kompetenzen und die pädagogische Arbeit und natürlich auch die Methodenfreiheit von Lehrerinnen ein hohes Gut und sichern Thüringen das beste Ergebnis bei allen Vergleichsstudien. Daher lehnen wir Ihren Antrag von der selbst ernannten Alternative als unbegründet, nicht zielführend und gänzlich entbehrlich ab.

Feststellung Nummer 1: In 2019 hat der Thüringer Landtag ein neues Schulgesetz mit umfangreichen Neuregelungen zu Inklusion, Demokratisierung und Schulnetzplanung beschlossen, zu dem die AfD genau null Änderungsanträge eingebracht hat. Stattdessen wollten Sie in der letzten Legislatur allen Schulen vorschreiben und sie mit behaupteten, aber nicht belegten, wissenschaftlichen Studien zwingen, die Schulanfangszeit auf einen fixen Termin festzulegen, mit allen Konsequenzen. Allen Ernstes – das war der einzige Regelungsinhalt für die AfD, die einzige Antwort auf die Herausforderungen im Bildungsbereich. Ein in Buchstaben und Absätzen gegossenes Armutszeugnis.

Feststellung Nummer 2: Im jetzt vorliegenden Gesetzentwurf möchte die AfD gesetzliche Vorgaben

(Abg. Jankowski)

für den methodischen Einsatz von digitalen Endgeräten und digitalen Lernmethoden einfügen und die pädagogische Methodenfreiheit dadurch einschränken. Nun könnte es natürlich ein berechtigtes Anliegen dieser Fraktion darstellen, wenn es in der Begründung zum Gesetz Anlässe gäbe, welche die Notwendigkeit einer Neufassung auch tatsächlich darstellen. Aber beim besten Willen, bis auf allgemeine Konjunktivaussagen – ich sage dazu: pure Behauptungen – findet sich dazu gar nichts. Stattdessen stellt die AfD für sich fest, dass der Kursplan Medienkunde in der Grundschule, welcher von Wissenschaftlern und Lehrkräften erstellt und erprobt wurde, Behauptungen beinhalten würde. Vielleicht beschäftigen Sie sich wirklich mal intensiv mit der Erstellung unserer Lehrpläne und natürlich auch mit entsprechenden Kursplänen. Das ist ein Prozess von fünf bis sieben Jahren, wo Lehrkräfte, wo Wissenschaftler zusammensitzen und die neuesten Erkenntnisse für die Lehrpläne und für die Kurspläne zusammenfassen. Und Sie sagen: Das sind alles Behauptungen, die dort aufgestellt werden. Was für ein kruder Unsinn. Oder zur Anwendung von digitalen Medien- und Lernangeboten, sagen Sie: „Von Erwachsenen gesammelte Erfahrungen im Umgang mit digitalen Medien [würden] auf Kinder und Jugendliche übertragen.“ Unfassbar.

Drittes Beispiel: Es sollen durch einen neuen Absatz 2 des § 43 zum Schulgesetz nur Lehr- und Lernmittel zugelassen werden, die der sozialen und kognitiven Entwicklung der betreffenden Schulart und Klassenstufe entsprechen. Hier wird postuliert, dass digitale Lehr- und Lernmittel per se für bestimmte Schularten und Klassenstufen wohl schädlich sind und diese – so der Begründungstext – ausschließlich eben auch dort genutzt werden zur Wissens- und Kompetenzvermittlung. Weder das eine noch das andere trifft aber zu. Nun ja, wir kennen das von Ihnen, der selbst ernannten Alternative und ihren obskuren Anhängern, natürlich nicht anders. Wissenschaft und erprobte Praxis werden negiert, um mit alternativen Fakten – denn hier haben Sie insbesondere das Privileg, alternativ zu sein – unsere Gesellschaft und im Speziellen immer wieder auch unsere Schulen zu strangulieren.

Lassen Sie mich das anhand eines Beispiels verdeutlichen. Eine Lehrkraft, die gerade unter Pandemiebedingungen Pads einsetzt, kann heute wie mit Stift und Papier auch digital den Schrift-/Schreiberwerb der Schüler/-innen pädagogisch begleiten, aber viel wichtiger ist, es gibt keine Vorgaben, welche Lehr- und Lernmittel die Lehrkräfte überhaupt einsetzen. Digitale Medien sind gleichberechtigt und unterstützend für die Vermittlung von Wissen und Kompetenzen. Diese Methodenfreiheit wollen und werden wir nicht einschränken. Unsere Lehre

rinnen und Lehrer, gerade an den Grundschulen, können selbstständig entscheiden, welche digitalen Lehr- und Lernmittel oder eben auch analogen, nicht digitalen Lernmittel sie in welchem Umfang bei welchem Schüler oder welcher Schülerin einsetzen, um die Ziele und Vorgaben der Lehrpläne zu erreichen, nicht nur altersgerecht, sondern individuell.

Ihr Gängelparagraf 47 Abs. 2 ist vollständig entbehrlich. Natürlich stellen die Schulen sicher, dass die Datensicherheit gewahrt bleibt. Eine weitere Hürde bei der Nutzung von digitalen Medien und Lernformen wollen Sie einbauen, indem Sie einen Elternvorbehalt einfügen wollen. Es wäre vielleicht hilfreich, wenn sich die selbsternannte Alternative nicht permanent in ihrer eigenen Blase bewegen würde, sondern die Realitäten in Thüringen zur Kenntnis nimmt und die Erwartung der Eltern ebenso.

Ich beziehe mich auf die dem Bildungsausschuss, also auch Ihnen, zugeleitete Studie des ThILLM mit dem Titel „Auswertung zur Befragung zum häuslichen Lernen in Thüringen“ vom August dieses Jahres, für die ich mich bei Minister Holter und dem Chef des ThILLM, Dr. Jantowski, sowie den beteiligten Mitarbeitern bedanken möchte. In dieser Studie ist ab Seite 98 die Nutzung digitaler Medien und der Ausstattungsstand aus Sicht der Eltern und Schülerinnen dargestellt. Dabei kann festgestellt werden, dass die Ausstattung mit digitalen Endgeräten und deren Gebrauch bei Eltern und Schülern der Grundschule mit 92 Prozent als gegeben und überwiegend als notwendig angesehen wird und dass 98 Prozent über einen Internetanschluss verfügen und diesen auch nutzen.

Beim Zugang zur digitalen Lernplattform und bei der Nutzung der Schulcloud bestehen noch größere Herausforderungen. Die von Ihnen gewünschte Nutzung von digitalen Endgeräten unter Aufsicht ist in den Klassenstufen 1 und 2 mit 80 Prozent und in den Klassenstufen 3 und 4 mit 59 Prozent für Eltern selbstverständlich. Die Eltern haben also die Endgeräte, nutzen diese mit ihren Kindern zusammen und wissen, dass die Lehrkräfte verantwortlich mit den Eltern und in Absprache mit den Eltern die Nutzung digitaler Lernmöglichkeiten sicherstellen.

Die Gesetzesvorlage ist also vollständig entbehrlich, unbegründet und einzig für Ihre eigene Kommunikationsblase, aber sicher nicht für die Schule des 21. Jahrhunderts geeignet. Meine Fraktion lehnt aus diesem Grund Ihren Gesetzesvorschlag ab. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)