Protokoll der Sitzung vom 12.11.2020

Unsere eingebrachte Änderung des Schulgesetzes soll sicherstellen, dass der aktuelle Forschungsstand hinsichtlich der Auswirkungen digitaler Medien auf die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen ausgewertet und berücksichtigt wird, denn gerade bei so einem sensiblen Thema wie der Bildung

darf es keine Schnellschüsse geben – zum Wohle der Kinder. Vielen Dank.

(Beifall AfD)

Gibt es weitere Wortmeldungen aus dem Plenum? Das sehe ich nicht. Dann nimmt die Landesregierung Stellung. Bitte Frau Staatssekretärin Dr. Heesen.

Herr Präsident, sehr geehrte Abgeordnete, unser Leben ist heute ohne Nutzung des technischen Fortschritts überhaupt nicht mehr denkbar. Indem wir Schritt für Schritt in Thüringens Schulen digitale Lehr- und Lernangebote flächendeckend verfügbar machen, legen wir die Grundlage dafür, dass junge Menschen über die notwendigen Kompetenzen verfügen, die digitalen Möglichkeiten in allen Lebensbereichen bestmöglich zu nutzen. Wir befähigen sie damit zur aktiven Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen, beruflichen und wirtschaftlichen Leben.

Dass wir bei allem, was wir bisher geplant, getan und umgesetzt haben, immer den Kinder- und Jugendschutz und die Gesundheitsfürsorge im Blick hatten, versteht sich von selbst. Wenn die AfDFraktion das jetzt bestreitet, dann missachtet sie die Anstrengungen vieler hier im Land, die sich tagtäglich bemühen, den Schülerinnen und Schülern einen bewussten, selbstbestimmten und kritischen Umgang mit Medien zu vermitteln.

Um es also gleich zu Beginn meiner Rede auf den Punkt zu bringen: Den Gesetzentwurf der AfD lehnt die Thüringer Landesregierung ab. Gern will ich das kurz begründen.

Zunächst möchten Sie das Persönlichkeitsrecht oder die Gehalte des Persönlichkeitsrechts im Schulgesetz präzisieren. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Einzelnen ist ein absolutes und umfassendes Recht auf Achtung und Entfaltung der Persönlichkeit. Dieses umfasst ein Bündel verschiedener Einzelrechte, die in ihrer Gesamtheit nahezu alle Aspekte der Persönlichkeitsentfaltung schützen. Die Hervorhebung nur eines dieser Rechte – es ist ja noch nicht einmal eine Aufzählung, sondern eine einzelne Nennung des Datenschutzes als Recht – ist nicht angezeigt. Die Nennung allein dieses Rechts legt einen falschen Schwerpunkt, weil die Schulen Kinder in sehr vielen und wichtigeren Aspekten ihrer persönlichen Entwicklung achten und unterstützen sollen.

Ein weiterer Punkt: Die AfD fordert eine andere Ausrichtung der Medienzentren und eine andere

Schwerpunktsetzung des ThILLM als bisher. Auch das lehnen wir ab, ganz einfach, weil es nicht erforderlich ist. Die im Gesetzentwurf beschriebenen Aufgaben der Auswertung des neuesten Forschungsstands zu digitalen Medien und neuesten technischen Entwicklungen im Bildungssystem werden bereits in den Medienzentren und im ThILLM wahrgenommen.

Ein weiterer Punkt: Die AfD betont, es sei ein anderer Blickwinkel auf Lehr- und Lernmittel geboten. Auch dies ist aus unserer Sicht entbehrlich. Bereits heute legt § 43 des Thüringer Schulgesetzes fest, dass Lehr- und Lernmittel mit der Verfassung und allen Rechtsvorschriften übereinstimmen müssen. Ein Verstoß gegen den Kinder- und Jugendschutz oder gegen den Gesundheitsschutz stellt schon jetzt einen Verstoß gegen Verfassungsnormen und einschlägige Rechtsvorschriften dar. Das gilt für analoge wie für digitale Lernmittel im selben Maße und vollumfänglich.

Ein weiterer Punkt: Die digitalen Medien mögen altersangemessen eingeführt werden. Hier möchte ich noch einmal auf Folgendes hinweisen: Das pädagogische Personal in den Thüringer Schulen ist gut ausgebildet, arbeitet gut und ist auch in der Lage, die Nutzung von Medien im Sinne der Erfüllung der Thüringer Lehrpläne und des Thüringer Bildungsplans verantwortlich umzusetzen. Dabei steht für die Lehrerinnen und Lehrer auch die Sicherheit im Umgang mit der Technologie, ihre angemessene und altersgerechte Nutzung und die Aufklärung über mögliche Risiken im Vordergrund. Ich versichere Ihnen also, unser pädagogisches Personal ist imstande, den Kinder- und Jugendschutz in der Praxis zu gewährleisten und, das möchte ich hier auch noch einmal in aller Deutlichkeit betonen, unsere Lehrerinnen und Lehrer lassen sich dabei auch nicht von der in Ihrem Antrag erwähnten „Lobbyarbeit im Hintergrund“ leiten.

Ein nächster Punkt: Sie fordern eine Genehmigung der Eltern zur Nutzung von digitalen Endgeräten in den Schulen. Eine solche Einflussnahme der Eltern auf die didaktische Unterrichtsgestaltung erfolgt auch in anderen Bereichen nicht. Auch das lehnen wir ab. Schulen eröffnen Kindern ja gerade Lernräume und Lerninhalte, unabhängig vom Elternhaus.

Ein letzter Punkt, der Gesundheitsschutz: Hier gibt es gesetzliche Vorgaben und Regelungen, die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, das wurde auch bereits erwähnt, hat eine Branchenregel „Schule“ herausgegeben. Auch das wird berücksichtigt und wir halten es für vollkommen ausreichend.

(Abg. Jankowski)

Wie Sie sehen, aus unserer Sicht ist der Gesetzentwurf der AfD-Fraktion wegen schon vorhandener sinnvoller Regelungen nicht notwendig und bietet darüber hinaus keine zukunftsweisenden Neuerungen. Deswegen lehnen wir als Thüringer Landesregierung aus fachlichen Gesichtspunkten diesen Gesetzentwurf ab. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Danke. Gibt es weitere Wortmeldungen? Das ist nicht der Fall. Es wurde die Überweisung an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport beantragt. Gibt es weitere Ausschussüberweisungsvorschläge? Nein.

Dann stimmen wir jetzt darüber ab, ob dieser Gesetzentwurf an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport überwiesen wird. Wer ist dafür, dass dieser Gesetzentwurf überwiesen wird, den bitte ich um das Handzeichen. Das ist die Fraktion der AfD. Gibt es Gegenstimmen? Das sind die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, SPD, FDP und CDU. Gibt es Enthaltungen? Nein. Damit ist die Ausschussüberweisung abgelehnt worden und ich schließe die Beratung dieses Tagesordnungspunkts für heute.

Als Nächstes rufe ich den Tagesordnungspunkt 11 auf

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes Gesetzentwurf der Fraktion der CDU - Drucksache 7/1726 - ERSTE BERATUNG

Wünscht die Fraktion der CDU das Wort zur Begründung? Nein. Dann rufe ich als ersten Redner den Abgeordneten Bühl von der Fraktion der CDU auf.

Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen, liebes Präsidium, lieber Präsident! Wir sprechen jetzt über das Ladenöffnungsgesetz, das uns ja in diesem Hause schon des Öfteren beschäftigt hat. Nach unserer Auffassung muss gute Politik vor allen Dingen auch tragfähige Kompromisse im Sinne der Bürgerinnen und Bürger und auch dessen, was man mit Gesetzen erreichen will, erzielen. Dafür sind in diesem konkreten Punkt aus unserer Sicht drei Gesichtspunkte zentral. Das ist zum einen die Frage

der Interessen unserer Händler und Beschäftigten, Verkäuferinnen und Verkäufer, die zum Teil ja auch auf Provisionsbasis arbeiten, zum anderen natürlich – und das ist für uns als Christlich Demokratische Union besonders wichtig – der Schutz von Sonnund Feiertagen und zum Dritten sind es die Interessen der Beschäftigten und ihrer Familien auf Erholung und ausreichend Freizeit. Diese Dinge muss man zusammenbringen und diese Dinge sind zusammenzubringen in einem Ladenöffnungsgesetz. Das Gesetz, das wir bisher haben, sieht an diesem Punkt aus unserer Sicht zwei entscheidende Mängel, die wir hier auch beheben wollen. Das ist zum einen die Frage des bürokratischen Aufwands für verkaufsoffene Sonn- und Feiertage, die aktuell durch die Anlassbezogenheit ohne Frage besteht, und wer das selbst vor Ort erlebt – ich bin jetzt seit über zehn Jahren Stadtrat in Ilmenau, ich habe regelmäßig Kontakt mit unseren Händlern, mit unserem Verein, der das organisiert, der bürokratische Aufwand in dieser Zeit hat massiv zugenommen. Es müssen massiv Nachweise gebracht werden, es müssen Fotodokumentationen gemacht werden. Es ist ein großer Aufwand, der viele abschreckt, diese Möglichkeit eines verkaufsoffenen Sonntags zu nutzen, deswegen sehen wir hier einen Handlungsbedarf.

(Beifall CDU)

Zum Zweiten beschäftigt uns hier eine Sache schon viel länger. Ich kann mich hier in der letzten Legislatur an intensive Gespräche mit Betriebsräten erinnern, die eingefordert haben, sie wollen an mehr als zwei Samstagen arbeiten können und sie verstehen nicht, warum Politik ihnen das verbietet.

Ich kann das immer noch nicht erklären, warum Politik diese Sache Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern verbietet, die das tun wollen,

(Beifall CDU, FDP)

die ihre Woche darauf ausgelegt haben, auch an Samstagen zu arbeiten,

(Zwischenruf Abg. Lehmann, SPD: Da fragst du die Kolleginnen mal, was sie verdienen!)

und zwar insbesondere auch dort, wo Provisionen gezahlt werden. Wenn ich mir eine Küche kaufe, dann ist es völlig selbstverständlich, dass ich mir die an einem Samstag lange erklären lasse, dass ich versuche, mir auch verschiedenste Konstellationen zeigen zu lassen. Das machen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gern, weil sie dann auch eine Provision bekommen, die natürlich auch für eine teure Küche nicht wenig Geld ist.

(Beifall CDU, FDP)

(Staatssekretärin Dr. Heesen)

Diese Möglichkeit zu schaffen – und ich will explizit sagen, das ist ja auch was, was manchmal auch gerade von den rot-rot-grünen Fraktionen hier im Haus verklärt wird –, explizit auf freiwilliger Basis, auf expliziten Wunsch des Mitarbeiters, mehr als zwei Samstage im Monat arbeiten zu können, das ist unser Begehr in diesem Gesetzentwurf und das ist geboten, weil man sonst Menschen verbietet zu arbeiten, die arbeiten wollen.

(Beifall CDU, FDP)

Warum sind diese Änderungen, die wir hier vorschlagen, auch weiterhin geboten? Wegen der Corona-Pandemie, die uns in diesem Jahr ereilt hat. Der Geschäftsführer des Kölner Instituts für Handelsforschung hat gesagt: Der deutsche Einzelhandel hat es mit einem dreifachen Tsunami zu tun, das ist zum einen der Strukturwandel, das ist zum Zweiten die Digitalisierung und das ist zum Dritten die Pandemie, die uns in diesem Jahr ereilt hat.

Mit unseren Vorschlägen wollen wir genau diese drei Punkte auch anpacken. Denn es muss unser Interesse sein, es sollte unser gemeinsames Interesse, dass nach dieser Pandemie, die ein Brandbeschleuniger für Probleme war, die es davor schon gab, dass danach unsere Innenstädte nicht entvölkert und vor allen Dingen auch von Geschäften befreit sind, weil viele Einzelhändler es nicht geschafft haben, diese Pandemie zu überstehen.

Das will ich noch mal an einigen Punkten deutlich machen. Wir wollen keine Ökonomisierung des Sonntags. Das will ich ganz klar sagen, weil ich mir vorstellen kann, dass uns das gleich auch wieder vorgeworfen wird. Wir wollen den Sonntag mit der Ladenöffnung weiterhin begleiten; und wir wollen es Unternehmerinnen und Unternehmern sowie Kommunen aus den von mir genannten Gründen erleichtern, die Beantragung hierfür durchzuführen.

Da will ich auch anschließen, dass ich es ein ganzes Stückchen unredlich finde, wenn der Ministerpräsident sich bei der IHK hinstellt, bei einer IHKVersammlung, und dort sagt, er verspricht den Unternehmern zwei verkaufsoffene Sonntage in der Adventszeit, und daraufhin passiert nichts, und heute erklärt er der Presse, das ginge alles nicht, es wäre rechtlich nicht sicher, man könne das überhaupt nicht machen, dass man dort irgendeine Form von Erleichterung schafft.

Aber weil eben Unternehmerinnen und Unternehmer in diesem Jahr überhaupt keine Extraveranstaltung anbieten können zu Weihnachten, aber dennoch darauf angewiesen sind, Weihnachtsgeschäft zu machen, ist diese Änderung, die wir hier vorschlagen, insbesondere wichtig und sie sollte vor

allen Dingen auch schon in dieser Weihnachtszeit gelten.

(Beifall CDU, FDP)

Denn was passiert denn, wenn wir jetzt diese Änderung hier nicht machen? Wir müssen nur in den Raum schauen, Sie haben alle einen Laptop vor sich stehen. Im Zweifel schauen Sie online bei Amazon, schauen Ihre Weihnachtsgeschenke durch, bestellen die. Es ist wunderbar einfach, die kommen schon morgen und Sie haben sich den Weg in die Innenstadt gespart. Es ist vielleicht gerade auch ein bisschen lästig, weil man die Maske aufsetzen muss. Es ist viel bequemer zu Hause auf der Couch. Das kann man überhaupt keinem verübeln, aber wenn wir unseren Einzelhändlern nicht helfen, dann wird genau das passieren und dann helfen wir denen, denen Sie hier gerade, liebe rotrot-grüne Fraktionen, überhaupt nicht helfen wollen, nämlich den heuschreckenartigen amerikanischen Großkonzernen und nicht unseren kleinen Innenstadthändlern.

(Beifall CDU, FDP)

Wir wollen mit dieser Änderung auch den Geist des Sonntags nicht verändern, auch das wird einem oft unterstellt und ich glaube, das konnten wir jetzt auch schon ein bisschen ausräumen. Wir wollen die Religionsausübung schützen und wir wollen auch den Sonn- und Feiertag schützen. Wir wollen keine weiteren freien Sonn- und Feiertage, wir wollen die Regelung, die es jetzt gibt, einfach nur erleichtern.

(Beifall CDU, FDP)

Das heißt insbesondere, Geschäfte müssen 20 Uhr schließen, die Hauptgottesdienstzeiten bleiben ausgenommen, der besondere Schutz der Feiertage bleibt unberührt, die Zahl bleibt unberührt, wir sind übrigens mit dieser Zahl in einem eindeutigen Mittel. Es gibt auch Bundesländer, die machen mehr, es gibt einige wenige, die machen weniger. Und mit dem Vorschlag, den wir hier mit der Sonntagsöffnung bringen, zielen wir auch auf eine gesetzliche Regelung ab, die es schon im Saarland gibt, und die sich übrigens dort – auch das wird oft unterstellt – rechtlich bewährt hat und damit auch klagefest ist.

Alles zusammen halten wir diese Regelung, die wir Ihnen hier heute in einen Gesetzentwurf gepackt haben, aus den genannten Gründen für dringend geboten, und wir wollen es überweisen, wir wollen es beraten im Sozialausschuss und auch im Wirtschaftsausschuss, weil wir uns dazu eine gemeinsame Meinung bilden wollen. Allerdings mit dem Ziel, diese Lösung auch relativ zügig aus den ge

nannten Gründen, aus den Pandemiegründen zu verabschieden. Ich kann Sie nur aufrufen, hier nicht in den Reden, die jetzt gleich folgen werden, zu polemisieren, unsere Vorschläge in eine bestimmte Richtung drängen zu wollen, ich kann die Worte schon förmlich hören.

(Zwischenruf Abg. Mitteldorf, DIE LINKE: Scherzkeks!)

(Beifall DIE LINKE)