Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, nach dem Redebeitrag ohne Polemik zu sprechen, ist durchaus schwierig, aber ich bemühe mich.
Wir beschäftigen uns heute hier mit dem Gesetzentwurf der CDU, der verkaufsoffene Sonn- und Feiertage ohne Anlass ermöglichen und die Samstagsfreistellungsregelung angehen will. Ich bin sicher, dass abschließend auch noch einmal auf die rechtlichen Bedenken gegenüber diesem Gesetzentwurf ausführlich eingegangen wird, nicht zuletzt anhand der Urteile des Bundesverfassungsgerichts, die allein schon reichen würden, um deutlich zu machen, dass dieser vorliegende Gesetzentwurf in der Form unbrauchbar ist.
In Verbindung mit dem Schutz der Arbeitnehmer in Form von Mehrarbeit und von Überstunden, der uns als hohes Gut gilt, können wir diesem Gesetzentwurf nichts Positives abgewinnen. Und unredlich, sehr geehrter Herr Bühl, wäre es an dieser Stelle übrigens, wenn der Ministerpräsident im verfassungsrechtlichen Graubereich agieren müsste.
Denn Ihr Ausweiten von Arbeitszeiten der Beschäftigten löst die Probleme des Strukturwandels, die Sie korrekterweise benannt haben, nicht, sie löst auch die Probleme der Digitalisierung für den Einzelhandel nicht. Sie löst auch das Problem der eingebüßten Umsätze durch die Pandemie nicht. Das sind alles vorgeschobene Argumente, und ein Aufweichen des Gesetzes ist keine angemessene Reaktion auf die strukturellen Herausforderungen der Branche.
de facto ist es aber eine Aufweichung, also wir können hier Synonyme spielen, aber Flexibilität zeichnet an der Stelle nichts anderes aus.
Im Gegenteil, die Änderungen, wie die CDU sie hier vorschlägt, straft diejenigen Menschen ab, die in Zeiten des gesellschaftlichen Runterfahrens unter schwierigsten Bedingungen die Versorgung der Bevölkerung gesichert haben, die sogenannten Systemrelevanten, und denen jetzt im Nachhinein hier ihre durchaus notwenige Erholungszeit weggenommen werden soll, und das geht gar nicht.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, schauen Sie sich bitte auch noch einmal ganz konkret in der Pandemiesituation die Ausgangslage für die Beschäftigten im Einzelhandel an. Der Kontakt mit Kunden/Kundinnen erhöht das Risiko und auch die Sorge vor einer Infektion. Die Beschäftigten sind permanent einer angespannten Ausgangslage ausgesetzt, sie müssen nicht nur an ihre eigenen Hygieneschutzmaßnahmen denken und diese einhalten, sie müssen auch auf das Einhalten der Maßnahmen wie Abstände im Verkaufsraum und an den Tresen sowie dem Tragen des Mund-Nasen-Schutzes bei den Kunden/Kundinnen achten. Sie treffen dabei natürlich auch auf Kundschaft, die sich eben nicht an diese Maßnahmen hält, die teilweise wütend reagiert und eine Bedrohungssituation für die Beschäftigten entstehen lässt. Das heißt, die Beschäftigten sind aktuell nicht nur als Verkäufer/-innen tätig, nein, sie sind auch Manager/-innen der Schutzmaßnahmen im Einzelhandel. Sie setzen sich nicht nur für die Versorgung ein, sondern gleichzeitig auch für Gesundheit, und dieser Situation sind sie seit Beginn der Pandemie ausgesetzt, permanent. Das sollten Sie nicht auch noch am letzten freien Tag der Woche aushalten müssen. So weit zum freien Sonntag.
Liebe Christdemokratinnen/Christdemokraten, dazu sei mir gestattet: Das Recht auf einen Erholungstag hochzuhalten, braucht wirklich keine religiösen Rückbezüge, es ist argumentativ auch so stark genug.
ihr um die Freiwilligkeit der Beschäftigten geht, gerade mit Blick auf den Vorstoß, an zusätzlichen Samstagen arbeiten zu können. Die Beschäftigten sollten also selbst entscheiden können, ob sie zusätzlich samstags arbeiten wollen. Theoretisch schön, es ist in der Praxis mindestens naiv zu glauben, dass das so funktioniert. Es zeigt, dass Sie keinen Einblick in die Arbeitsrealität der Beschäftigten im Einzelhandel haben, dass Sie keine Ahnung davon haben, wie Abhängigkeiten in Arbeitsverhältnissen entstehen und aufrechtgehalten werden,
(Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Ab- hängigkeit bei Fachkräfteknappheit? In wel- chem Jahrhundert leben Sie?)
Abhängigkeiten, die nicht überall durch eine Interessenvertretung der Beschäftigten abgepuffert werden können. Und zum skizzierten Bild der Ehefrau, die sich am Samstag was dazuverdienen will: Ich erinnere mich daran, dass ich nicht polemisch werden sollte und deswegen kann ich da wirklich nur den Kopf schütteln, so peinlich ist das, das hier von sich zu geben.
Sehr geehrte Damen und Herren, noch eine Ausführung zum Argument, es gehe um den eingebüßten Umsatz. Das ist ein wichtiges Argument. Zum einen hat das Bundesverwaltungsgericht bereits 2017 festgestellt, dass das alleinige Umsatz- und Erwerbsinteresse der Handelsbetriebe als Sachgrund eben nicht ausreicht, um eine Sonntagsöffnung vorzunehmen. Das wissen wir also eigentlich auch schon länger. Zum anderen bringt der verkaufsoffene Sonntag nur eine Verschiebung des Umsatzes, eine Verschiebung, keine Steigerung. Klar, als Konsument/-in habe ich mehr Zeit, mein Geld auszugeben, ich habe ergo aber nicht gleich mehr Geld, um es auszugeben.
Wir sollten, anstatt immer wieder die gleichen Angriffe auf das Ladenöffnungsgesetz parieren zu müssen, gemeinsam darüber nachdenken und gemeinsam darüber sprechen, wie der Gesundheitsschutz der Beschäftigten verbindlicher gestaltet werden kann. Wir sollten darüber sprechen, wie wir die Anerkennung der Beschäftigten steigern können, und zwar die Anerkennung in ihrem Geldbeutel und nicht nur die Achtung in unser aller Parlamentsreden. Und wir sollten darüber sprechen, wie die von der CDU benannten strukturellen Schwierigkeiten des Einzelhandels in den Innenstädten so angegangen werden können, dass sie sich sinnvoll zeigen, dass wir wirklich ein Maßnahmenpaket haben, das wirksam ist.
Um diesen Austausch miteinander fortzuführen, stimmen auch wir der Überweisung des Gesetzentwurfs an die genannten Ausschüsse zu. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Danke. Gibt es weitere Wortmeldungen aus dem Plenum? Das sehe ich nicht. Dann bitte ich für die Landesregierung Frau Ministerin Werner um das Wort.
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, namens der Landesregierung möchte ich zu dem Gesetzentwurf der CDU Stellung nehmen. Es wurde schon gesagt, die CDU möchte mit dem Gesetzentwurf zwei Dinge klären: Zum einen die Möglichkeit, bis zu vier verkaufsoffene Sonnund Feiertage im Jahr durch Rechtsverordnung der Landkreise und kreisfreien Städte ohne Anlass zuzulassen, und zum Zweiten geht es um die Samstagsfreistellungsregelung. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollen damit freiwillig auf einen arbeitsfreien Samstag im Monat verzichten können, sollen hierfür aber einen Antrag stellen müssen.
Lassen Sie mich zunächst zum ersten Sachverhalt kommen. Nach § 10 Thüringer Ladenöffnungsgesetz können aus besonderem Anlass durch die Landkreise und kreisfreien Städte im übertragenen Wirkungskreis bis zu vier verkaufsoffene Sonn- und Feiertage im Jahr durch Rechtsverordnung zugelassen werden. Das Jahr 2020 ist zweifellos ein besonderes Jahr, in dem sich der Einzelhandel großen Herausforderungen stellen musste. Sehr viele Einzelhandelsgeschäfte blieben pandemiebedingt wochenlang geschlossen. Hinzu kam, dass traditionelle Märkte, Messen, Volksfeste und andere Veranstaltungen über Wochen ausfallen mussten. In diesem Zusammenhang kam es nach dem schrittweisen Hochfahren zu der Nachfrage, ob die anlassbezogenen verkaufsoffenen Sonntage nachgeholt werden können. Auch verkaufsoffene Sonntage ohne besondere Anlässe sind zur Unterstützung des Handels immer wieder gefordert worden.
Ich will es ganz deutlich sagen: Hier wurden keine Versprechen vom Ministerpräsidenten oder von mir leer wiederholt, sondern wir haben wiederholt klargestellt, dass die Öffnung der Verkaufsstellen an den Sonntagen auch 2020 nur im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes infrage kommt, insbesondere aus
Anlass der Weihnachtsmärkte, soweit diese 2020 durchgeführt werden können. Wir haben uns sehr bemüht, dabei die Kommunen und Veranstalter zu unterstützen. Wir haben Branchendialoge durchgeführt, das heißt, wir haben gemeinsam Handlungsempfehlungen zur Durchführung der möglichen Weihnachtsmärkte unter Beachtung der Infektionsschutzregelungen im Ergebnis der Branchendialoge zur Verfügung gestellt. Momentan zeichnet sich leider ab, dass die geplanten Märkte und Veranstaltungen aufgrund des Anstiegs der SARS-Cov-2Fälle in vielen Orten leider abgesagt werden müssen. Ich gehe davon aus, dass der im Gesetzentwurf vorgesehene Wegfall des Anlasses auch auf diese Umstände zurückzuführen ist.
Diesbezüglich habe ich aber eindeutige rechtliche Bedenken. Es wird in der Begründung des Gesetzentwurfs auf das Ladenöffnungsgesetz des Saarlandes verwiesen, nach dem Verkaufsstellen an jährlich höchstens vier Sonn- und Feiertagen geöffnet sein dürfen und dies lediglich den zuständigen Ortspolizeibehörden 14 Tage vorher angezeigt werden muss. Die Tage werden von den Verkaufsstelleninhabern festgelegt. Was Sie aber nicht gesagt haben, ist, dass auch im Saarland nur der erste Adventssonntag geöffnet werden darf, und auch dann nur von 13.00 bis 18.00 Uhr und nur, wenn die anderen vier Sonntage noch nicht verbraucht sind. Demgegenüber wurden aber in anderen Bundesländern neue Regelungen gefasst, zum Beispiel in Hessen. Zum Ende des Jahres 2019 wurden der Anlass als Voraussetzung für die Ladenöffnungen an Sonntagen wiedereingeführt und vergleichbare Voraussetzungen wie in Thüringen durch Änderung des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes vorgegeben. Das ist im Übrigen auch in anderen Bundesländern der Fall, denn nach Klagen und Urteilen wurde die anlassbezogene Öffnung wieder eingeführt.
Sie wissen, die Gerichte urteilen zu Ladenöffnungen an Sonn- und Feiertagen restriktiv und setzen den verkaufsoffenen Sonntagen deutliche Grenzen. Das heißt, sie schützen den freien Sonntag und schränken die Zulässigkeit von Sonn- und Feiertagsöffnungen ein. Besonders deutlich wurde das in den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts von 2015 und 2017 zum Ausdruck gebracht. Die Ladenöffnung an einem Sonntag ist demnach verfassungsrechtlich nur gerechtfertigt, wenn ein hinreichender Sachgrund für sie besteht. Das Umsatzinteresse der Verkaufsstelleninhaberinnen und das Shoppinginteresse der Kunden genügen hierfür nicht.
braucht dafür langfristige Lösungen. Es wurde schon gesagt, dazu braucht es ein Maßnahmenpaket, um tatsächlich Innenstädte und den Einzelhandel an der Stelle zu stärken. Aber ein Sonntag mehr oder weniger würde das Problem nicht lösen.
Hinzu kommt aber auch, dass, in Thüringen jetzt den Anlassbezug zu streichen, bedeuten würde, dass höchstrichterliche Vorgaben außer Acht gelassen würden. Der wiederholt beklagte Verwaltungsaufwand soll den Vorgaben der Gerichte Rechnung tragen, zu mehr Rechtssicherheit führen und in Thüringen ein einheitliches Verwaltungshandeln garantieren.
Nach den durch die Rechtsprechung entwickelten Kriterien bedarf es eines Ereignisses oder einer Veranstaltung, die mehr Besucherinnen und Besucher anzieht als die Ladenöffnung selbst. Nach der Rechtsprechung vom Bundesverfassungsgericht, Bundesverwaltungsgericht sowie Thüringer Oberverwaltungsgericht sind wirtschaftliche Belange nicht maßgeblich. Riskante Freigaben verkaufsoffener Sonntage können sich für eine Kommune sehr nachteilig auswirken. Wenn dagegen geklagt wird, kann das zu sehr kurzfristigen Absagen der Sonntagsöffnung, zum Beispiel durch eine einstweilige Anordnung, führen. Daher befürwortet die Landesregierung keine anlassfreie Freigabe verkaufsoffener Sonn- und Feiertage.
Zum zweiten Anliegen des CDU-Entwurfs: Die Bestimmung zum samstäglichen Beschäftigungsverbot von Arbeitnehmern in Verkaufsstellen nach § 12 Abs. 3 Thüringer Ladenöffnungsgesetz soll vereinfacht werden, indem die Ausnahmetatbestände entfallen. Eine entsprechende Rechtsverordnung im Einvernehmen mit dem zuständigen Ausschuss im Landtag ist seit 2012 – also auch schon unter RotSchwarz – nicht zustande gekommen. Die CDU greift das erneut auf. Ich will hier meine Bedenken dazu zumindest äußern. Die Thüringer Samstagsfreistellungsregelung besitzt bundesweit ein Alleinstellungsmerkmal. Auch das Berliner Ladenöffnungsgesetz kommt diesem nicht nahe. Sie ist für die Beschäftigten im Einzelhandel ein hohes Gut und dient dem Gesundheitsschutz und der besseren Vereinbarung von Familie und Berufsleben.
Sehr geehrter Herr Bühl, wenn Sie sich fragen, wie es zu dieser gesetzlichen Regelung kommt, fragen Sie einfach mal in Ihrer Fraktion nach, die das damals mit beschlossen hat.
Einen der zwei arbeitsfreien Samstage in die Freiwilligkeit zu stellen, birgt das Risiko, dass der zweite arbeitsfreie Samstag verloren geht. Das wurde hier schon gesagt: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind abhängig Beschäftigte und ich be
fürchte, dass zumindest in den vielen Unternehmen ohne Betriebsrat die Freiwilligkeit kaum gegeben ist. Die Gesetzesänderung wird in der Folge weitgehend dazu führen, dass in Thüringen nur noch ein Samstag für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Monat beschäftigungsfrei bliebe. Das wird von mir nicht unterstützt. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Danke, Frau Ministerin Werner. Gibt es weitere Wortmeldungen? Offenbar nicht. Wurde Ausschussüberweisung beantragt?
Beantragt war die Überweisung an den Sozialausschuss und den Wirtschaftsausschuss, wobei der Sozialausschuss federführend sein soll.
Beantragt wurde die Überweisung an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung sowie an den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft.
Dann kommen wir jetzt zur Abstimmung. Wer dafür ist, dass dieser Gesetzentwurf an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung überwiesen wird, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind alle Fraktionen. Gibt es Gegenstimmen? Die sehe ich nicht. Enthaltungen? Auch nicht. Damit ist der Gesetzentwurf an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung überwiesen.
Wer dafür ist, dass dieser Gesetzentwurf an den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft überwiesen wird, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen der FDP, der CDU und der AfD. Wer ist dagegen? Keine Gegenstimmen. Enthaltungen? Das sind die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen und die SPD. Damit ist die Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft erfolgt.