Protokoll der Sitzung vom 12.11.2020

men aller Fraktionen. Vielen Dank. Ich frage formell nach den Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? Auch keine. Damit ist der Gesetzentwurf so angenommen.

Ich schließe den Tagesordnungspunkt 5 und rufe auf den Tagesordnungspunkt 6

Thüringer Gesetz zur Umsetzung des Gesetzes zum Ausgleich von Gewerbesteuermindereinnahmen der Gemeinden in Folge der COVID-19-Pandemie durch Bund und Länder und zur Änderung weiterer Vorschriften Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/1718 - dazu: Beschlussempfehlung des Innen- und Kommunalausschusses - Drucksache 7/2074 -

dazu: Änderungsantrag der Fraktionen DIE LINKE, der CDU, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/2104 -

ZWEITE BERATUNG

Das Wort hat Frau Abgeordnete Henfling zur Berichterstattung aus dem Innen- und Kommunalausschuss, bitte schön.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrte Präsidentin! In seiner 26. Sitzung am 2. Oktober 2020 hat der Landtag beschlossen, den vorliegenden Gesetzentwurf der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen, Thüringer Gesetz zur Umsetzung des Gesetzes zum Ausgleich von Gewerbesteuermindereinnahmen der Gemeinden in Folge der COVID-19-Pandemie durch Bund und Länder und zur Änderung weiterer Vorschriften, an den Innen- und Kommunalausschuss zu überweisen.

Der Innen- und Kommunalausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 10. Sitzung am 2. Oktober 2020 beraten und eine mündliche Anhörung beschlossen. Die mündliche Anhörung hat der Ausschuss in seiner 11. Sitzung am 5. November 2020 durchgeführt. In der Anhörung wurden der Gemeinde- und Städtebund sowie der Thüringer Landkreistag gehört. Beide Anzuhörende begrüßten den Ge

setzentwurf. Der Gemeinde- und Städtebund wies zudem darauf hin, dass durch die beschlossenen Hilfsprogramme des Landes und des Bundes dann ein beachtlicher Teil der Haushaltsverschlechterung aufgrund der Corona-Pandemie ausgeglichen werden könne. Allerdings wurde unter anderem auch darauf hingewiesen, dass die Zielrichtung des Hilfsprogramms des Bundes ostdeutsche Kommunen im Vergleich zu den westdeutschen benachteilige, indem nur auf die Gewerbesteuerausfälle abgezielt würde.

Das Gewerbesteueraufkommen in westdeutschen Kommunen sei ungleich höher, weshalb diese von den Hilfsprogrammen deutlich mehr profitieren würden. Zwar profitiere man in Thüringen auch ein wenig von der Unterstützung, aber man habe hohe Ausfälle auch im Einkommensteueranteil im Bereich der Einnahmen und von Gebühren und Beiträgen wie Schwimmbäder usw.

Des Weiteren wies der Gemeinde- und Städtebund auf einige verfahrensrechtliche Probleme hin. So würde unter anderem in den Fällen, in denen eine Rückzahlungsverpflichtung zu erwarten sei, eine Zuführung zur allgemeinen Rücklage erforderlich werden. Die im kommenden Jahr dann erforderliche Entnahme könne grundsätzlich nur unter der Voraussetzung des § 22 Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung erfolgen. Absatz 3 schreibt vor, dass der Ausgleich des Verwaltungshaushaltes durch Mittel der allgemeinen Rücklage nur unter besonderen Voraussetzungen erfolgen darf.

Der Gemeinde- und Städtebund regte deshalb an, Absatz 3 komplett zu streichen oder wenigstens die Ausnahmeregelung für das Jahr 2020 in Absatz 4 um ein Jahr zu verlängern.

Ein weiterer Vorschlag war die Einführung einer Geringfügigkeitsgrenze, unter der die Rückzahlungsverpflichtung entfällt. Der Thüringische Landkreistag schloss sich den Ausführungen des Gemeinde- und Städtebundes an, ergänzte aber, dass nun das Jahr 2021 und die ablesbaren massiven Ausfälle und Mehrkosten im kommenden Jahr in den Blick genommen werden müssen. Außerdem müsse die FAG-Masse dauerhaft und regelgebunden um 200 Millionen Euro erhöht werden.

Die Fraktionen Die Linke, der CDU, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben die genannten Anregungen des Gemeinde- und Städtebundes aufgegriffen und zum Plenum einen Änderungsantrag zur Beschlussempfehlung eingereicht. Dieser Änderungsantrag soll die Ausnahmeregelung in § 22 Abs. 4 Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung um ein Jahr bis zum 31. Dezember 2021 verlän

(Präsidentin Keller)

gern und eine Bagatellgrenze für errechnete Rückzahlungsbeträge unter 1.000 Euro einfügen.

Der Ausschuss beschloss einstimmig, die Annahme des Gesetzentwurfs der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/1718 zu empfehlen und der Landtagsverwaltung eine Redaktionsvollmacht, insbesondere im Blick auf die richtige Benennung des Bundesgesetzes, zu erteilen. Ich danke für die Aufmerksamkeit.

Vielen Dank. Damit eröffne ich die Aussprache. Das Wort erhält zunächst Herr Abgeordneter Walk für die CDU-Fraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen. Wie bereits während der Plenardebatte am 2. Oktober erwähnt, begrüßen wir ausdrücklich, dass Einbrüche bei den Gewerbesteuereinnahmen der Gemeinden und im Ergebnis des Berliner Koalitionsgipfels von CDU, CSU und SPD vor der Sommerpause für das Jahr 2020 nunmehr vollständig ausgeglichen werden sollen. Wie versprochen, lassen wir unsere Kommunen bei der Bewältigung der Folgen der Corona-Pandemie nicht im Stich und wollen sie auch weiterhin finanziell unterstützen.

Ich will das gleich voranstellen: Neben den kommunalen Hilfen, die wir heute wahrscheinlich auch in großer Einmütigkeit beschließen werden, müssen wir darüber hinaus die Kommunen auch in den kommenden Jahren verlässlich und auskömmlich finanzieren, und die Berichterstatterin, Frau Kollegin Henfling, hat eben noch mal aus der schriftlichen Anhörung des Thüringer Landkreistages zitiert und die Forderungen der Landkreise aufgemacht. Darüber haben wir ja auch bereits beim Kommunalgipfel am 8. Oktober dieses Jahrs gesprochen und Vorschläge zur Änderung des Kommunalen Finanzausgleichs auf den Tisch gelegt.

Mit dem heute nun hier vorliegenden Gesetz sollen nun die gesamten Mindereinnahmen durch Bundes- und Landesmittel jeweils hälftig ausgeglichen werden. Der Bund wird dafür Mittel in Höhe von 82,5 Millionen Euro vollständig an die Gemeinden eins zu eins ausreichen. Damit wird unterstrichen, dass sich die Kommunen auch auf den Bund verlassen können.

Mit dem Gesetzentwurf soll nun außerdem sichergestellt werden, dass die bisher nicht begünstigten Kommunen vorrangig bedient werden und die über

schießenden Mittel dann unter den bereits im Jahr 2020, also im Juni, unterstützten Kommunen verteilt werden können.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, durch Beschluss des Landtags in der 26. Sitzung am 2. Oktober wurde der Gesetzentwurf an den Innen- und Kommunalausschuss überwiesen. Dieser hat dann in der 10. Sitzung am 2. Oktober und in der 11. Sitzung am 5. November darüber beraten und hat auch eine mündliche Anhörung durchgeführt. Uns war es wichtig, dass während der mündlichen Anhörung alle für die Kommunen entscheidenden Punkte angesprochen werden und durch uns als Gesetzgeber dann auch berücksichtigt werden können.

Die kommunalen Spitzenverbände und insbesondere der Gemeinde- und Städtebund haben während der mündlichen Anhörung am 5. November im Innen- und Kommunalausschuss zu Recht auf einige verfahrensrechtliche Probleme hingewiesen. Deswegen haben wir uns dafür entschieden, gemeinsam mit den rot-rot-grünen Fraktionen einen Änderungsantrag zum vorliegenden Gesetzentwurf auf den Weg zu bringen, um insbesondere zwei wichtige Punkte zu klären. Erstens: Durch die Einführung einer Geringfügigkeitsgrenze soll nun eine Rückzahlungsverpflichtung von Beiträgen unter 1.000 Euro entfallen. Zweitens haben wir uns darauf verständigt, dass die Mittel der allgemeinen Rücklage – abweichend von den sonst strengen Restriktionen der Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung – auch bis zum 31. Dezember 2021 zum Ausgleich des Verwaltungshaushalts verwendet werden können.

Sehr geehrte Damen und Herren, das vorliegende Gesetz erfüllt unsere Forderung nach einer Einszu-eins-Weiterreichung der Bundesmittel an die Kommunen, und mit dem vorliegenden Änderungsantrag in der Drucksache 7/2104 stellen wir sicher, dass die berechtigten Hinweise und Bedenken der kommunalen Familie auch aufgegriffen werden.

Wir wissen aber auch, dass wahrscheinlich das wahre Ausmaß der Gewerbesteuerausfälle erst im nächsten Jahr, also in 2021, voll durchschlagen wird. Und auch dann, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, muss sich die kommunale Familie wieder auf uns verlassen können und wir müssen gegebenenfalls dann hier am gleichen Ort nachbessern und nachsteuern.

Kurzum: Wir werden dem Gesetzentwurf unter Berücksichtigung unseres gemeinsamen Änderungsantrags zustimmen. Ich bedanke mich an dieser Stelle ausdrücklich bei den kommunalen Spitzenverbänden für die konstruktive Zusammenarbeit im

(Abg. Henfling)

Rahmen der Anhörung. Vielen Dank und schön, dass Sie mir zugehört haben.

(Beifall CDU, FDP)

Das Wort erhält Frau Abgeordnete Merz für die SPD-Fraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer, mit dem Einbruch der Gewerbesteuereinnahmen ist den Thüringer Gemeinden durch die Corona-Krise eine der wichtigsten Finanzierungsquellen abhandengekommen. Aus diesen Gründen hat die Koalition bereits im Frühjahr 2020 auf dem Höhepunkt der Krise mit dem Gesetz zur Stabilisierung der Thüringer Kommunalfinanzen ein erstes Hilfspaket für die Kommunen auf den Weg gebracht. Damit sind wir gegenüber dem Bund in Vorleistung gegangen und haben den Gemeinden 100 Millionen Euro zum Ausgleich der Gewerbesteuerausfälle, 85 Millionen Euro als pauschale Zuweisung und weitere 15 Millionen Euro für die besonders von der Krise betroffenen Kurorte bereitgestellt, insgesamt also 200 Millionen Euro.

Der aktuelle Gesetzentwurf sieht vor, die 82,5 Millionen Euro Bundesmittel nun eins zu eins an die Städte und Gemeinden noch im Jahr 2020 weiterzureichen. Außerdem werden die bisher vorgesehenen Kappungsgrenzen nach oben und unten aufgehoben, sodass alle Gemeinden von diesen Mitteln profitieren. Insgesamt stellen wir also den Kommunen 282,5 Millionen Euro bereit, um Verluste bei den kommunalen Steuereinnahmen auszugleichen.

Mit dem Änderungsantrag greifen wir außerdem zwei Anregungen des Gemeinde- und Städtebundes auf: Wir verlängern einerseits die Regelungen in der Gemeindehaushaltsverordnung, die den Gemeinden eine leichtere Entnahme aus der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des Verwaltungshaushalts ermöglicht, bis zum Jahresende 2021. Außerdem verringern wir den Verwaltungsaufwand, indem wir eine Bagatellgrenze für mögliche Rückzahlungen unter 1.000 Euro in das Gesetz aufnehmen.

Mit Blick auf die derzeitige Presseberichterstattung zu möglicherweise drohenden Strafzinsen wollen wir in Abstimmung mit dem Innenministerium außerdem dem Vorschlag des Gemeinde- und Städtebunds folgen und eine vorzeitige Rückzahlung zu viel erhaltener Stabilisierungszuweisungen ermögli

chen. Der Minister wird dazu sicher gleich noch etwas ausführen.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, die derzeitige zweite Welle der Corona-Pandemie wird dazu führen, dass es auch in den kommenden Jahren nicht zu einer schnellen Erholung der kommunalen Steuereinnahmen kommt. Im Gegensatz zu diesem Jahr, wo der Rückgang doch geringer ausfällt als zunächst erwartet, zeigt die September-Steuerschätzung, dass die Städte und Gemeinden in den Jahren 2021 bis 2024 sogar mit noch weniger Einnahmen auskommen müssen als noch zu Beginn der Pandemie erwartet. Verglichen mit 2019, belaufen sich die Mindereinnahmen auf jährlich 100 Millionen Euro.

Diese Zahlen verdeutlichen, dass wir auch für das Jahr 2021 weitere Hilfen für die Thüringer Gemeinden und Landkreise brauchen. Beim Kommunalgipfel im Oktober hat die Koalition deshalb vorgeschlagen, den Kommunen eine Finanzgarantie 2021 zu geben, die den Städten, Gemeinden und Landkreisen Einnahmen auf dem Niveau des Jahres 2020 gewährleistet. Maßgeblich für diese Garantie sollen die kommunalen Steuereinnahmen des Jahres 2020 und die im Jahr 2020 geflossenen Stabilisierungszuweisungen von Bund und Land sein. Auf dieser Grundlage werden wir nach der NovemberSteuerschätzung einen Gesetzentwurf einbringen, der den Kommunen für das Jahr 2021 ein Einnahmenniveau von 1,9 Milliarden Euro garantiert, um weiterhin arbeitsfähig zu sein. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich unterbreche jetzt die Sitzung für die Lüftungspause von 10 Minuten. Nach der Lüftungspause erhält Abgeordneter Kießling von der AfD-Fraktion das Wort. Danke.

Wir können fortfahren in der Beratung zum Tagesordnungspunkt 6 und für die Fraktion der AfD erhält der Abgeordnete Kießling das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, sehr geehrte Damen und Herren Zuschauer am Livestream, wir beraten heute in der zweiten Beratung das Thüringer Gesetz zur Umsetzung des Gesetzes zum Ausgleich von Gewerbesteuermindereinnahmen der Gemein

(Abg. Walk)

den in Folge der COVID-19-Pandemie durch Bund und Länder und zur Änderung weiterer Vorschriften. Die Zeitung „Freies Wort Suhl“ berichtete gestern am 11.11.2020 bereits hierüber unter dem Titel „Als Hilfe gedacht, als vergiftetes Geschenk angekommen“. Meine Damen und Herren, wie ich bereits bei der letzten Plenardebatte ausgeführt habe, ist im Grundsatz die Stabilisierung der Gemeindefinanzen sinnvoll, hilfreich und auch von unserer Fraktion zu begrüßen. Hierbei geht es um die Weiterleitung der 165 Millionen Euro Bundesmittel. Jedoch liegt das Problem im Detail. Auch das vergiftete Geschenk fügt manchen Kommunen und kreisfreien Städten weiteren Schaden zu, zusätzlichen Schaden zu dem Schaden, welcher durch die Corona-Maßnahmen durch Bund und Land und auch durch die Kreise selbst in Bezug auf Veranstaltungs- und Berufsverbote verursacht wurden, welche in Folge zu dem Gewerbesteuerausfall führten, um den es heute wieder geht. Die Bezeichnung „vergiftetes Geschenk“, welches vom Geschäftsführer des Gemeinde- und Städtebundes Thüringens geprägt wurde, bezieht sich auf den Umstand, dass die Hilfsgelder ungefragt an die Kommunen überwiesen wurden, ohne dass es eines Antrags bedurfte. Denn dieses Geld verursacht nun teilweise weitere Kosten in Form von Strafzinszahlungen, sofern diese Gelder eben nicht akut benötigt werden und auf der Bank geparkt werden müssen. Die Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus haben die Gewerbesteuereinnahmen der Gemeinden, welche einen wesentlichen Teil ihrer Finanzierungsgrundlage darstellen, teilweise massiv einbrechen lassen. Da das Land Thüringen gemäß dem Gesetz neben dem Bund auch verpflichtet ist, für eine auskömmliche Finanzierung der Gemeinden zu sorgen, ist es nur logisch und konsequent, dass hier ein entsprechendes Ausgleichsgesetz auf den Weg gebracht wird. Daher werden wir dieser Hilfe auch entsprechend gern zustimmen, jedoch wiederhole ich auch die Probleme und weise darauf hin, um auch um die entsprechende Nachbesserung zu bitten.

Das Problem des pauschalen Ausgleichs für im Jahre 2020 zu erwartende Gewerbesteuermindereinnahmen hatte ich bereits in der ersten Beratung benannt. Sie hatten meinen Hinweis hier entsprechend ignoriert und nun ist dieser Schaden in Form von Strafzinszahlungen bereits teilweise eingetreten.

Ein weiteres Problem für die Kommunen ist die Anrechnung der bisher gezahlten Hilfsgelder in Höhe von 100 Millionen Euro aus dem Thüringer Gesetz zur Stabilisierung der Kommunalfinanzen vom 11. Juni 2020; auch diese Zahlungen werden entsprechend angerechnet. Dies trifft dann entsprechend auch gerade die Gemeinden, die wirklich

dann knapp bei Kasse sind. Denn bisher hatten nur die Kommunen von den Gewerbesteuerstabilisierungszuweisungen Geld erhalten, sofern deren Einnahmen aus Gewerbesteuer und Schlüsselzuweisungen um mindestens 15 Prozent im Durchschnitt der Jahre 2017 bis 2019 eingebrochen sind. Hier wird es logischerweise aufgrund dieser Berechnung zu Ungerechtigkeiten kommen, auch wenn Sie den Faktor 4 in Ihrer Berechnung mit einbeziehen, da ja von den Zahlungen der Oktober-Steuerschätzung ausgegangen worden ist.

In Punkt D Ihres Gesetzentwurfs führen Sie aus, dass dem Freistaat durch das Gesetz Mehrausgaben in Höhe von 17,5 Millionen Euro entstehen würden, da Sie die 100 Millionen Euro doch nicht ganz anrechnen wollen und die Hälfte der jetzt zur Disposition stehenden 165 Millionen Euro, also 82,5 Millionen Euro an die Kommunen weiterleiten wollen, statt der eben nur 65 Millionen Euro. Da unsere Kommunen leider chronisch unterfinanziert sind, gerade bei den Aufgaben, die Sie von RotRot-Grün und natürlich auch durch den CDU-geführten Bund entsprechend an die Kommunen weiter delegiert haben, wäre es zu begrüßen, sofern denn tatsächlich die 17,5 Millionen Euro an die Kommunen gezahlt werden würden, ohne dass der § 24 des FAG zu bemühen wäre. Doch Sie wären nicht Die Linke, wenn Sie denn nicht das Geld, was Sie nun als Mehrausgaben deklarieren, von den Kommunen wieder zurückfordern würden, und zwar im Jahre 2021. Natürlich bleibt es der kommunalen Familie erhalten, allerdings nur bei den Kommunen, wo eine Bedarfszuweisung erforderlich ist.

Hier ist schon das dritte Problem: Sie schreiben, dass eventuell sogar mehr als 17,5 Millionen Euro aufgrund ihrer Berechnungsmethoden von den Kommunen zurückzuzahlen sind. Hier wollen Sie teilweise und netterweise dieses zu viel zurückgezahlte Geld an die Gemeinden verteilen, welche nach wie vor mit den Gewerbesteuermindereinnahmen zu kämpfen haben. Problematisch ist hier Ihr angeführtes Berechnungssystem. Für den Gewerbesteuerausfall, worauf ich schon in meiner letzten Rede hingewiesen habe, wollen Sie den Durchschnitt der Jahre 2017 bis 2019 netto zugrunde legen gemäß der Jahresrechnungsstatistik bzw. für das Jahr 2019 gemäß Kassenstatistik des Thüringer Landesamts für Statistik. Hier interessieren also die tatsächlichen Mindereinnahmen der Kommunen überhaupt nicht, sondern nur die Durchschnittswerte der Statistik, was wiederholt zu kritisieren ist. Hier muss noch nachgebessert werden, damit die Dosis des Giftes im Geschenk nicht weiter erhöht wird, meine Damen und Herren. Jedoch wäre es wesentlich besser, die Kommunen hätten diese Einnahmenverluste in der Gewerbesteuer nicht erlei

den müssen durch die verordneten Corona-Verbote. Laut Grundgesetz sind Sie verpflichtet, zum Erhalt der Wirtschaft vor Ort beizutragen, doch dieser Pflicht sind Sie in Corona-Zeiten nicht adäquat nachgekommen, noch dazu mit Ihrer Missachtung des Konnexitätsprinzips.