Protokoll der Sitzung vom 12.11.2020

den müssen durch die verordneten Corona-Verbote. Laut Grundgesetz sind Sie verpflichtet, zum Erhalt der Wirtschaft vor Ort beizutragen, doch dieser Pflicht sind Sie in Corona-Zeiten nicht adäquat nachgekommen, noch dazu mit Ihrer Missachtung des Konnexitätsprinzips.

Ein Gutachten des Bielefelder Rechtsprofessors Johannes Hellermann im Auftrag der kommunalen Spitzenverbände hatte bereits 2017 festgestellt, dass der Kommunale Finanzausgleich wohl teilweise gegen die Thüringer Verfassung verstößt. Als ein Beispiel nannte er die Vorausberechnung des Finanzbedarfs der Kommunen. Soll heißen, wie es Frau Schweinsburg in ihrem Schreiben von 2019 schon mitgeteilt hatte, die Landkreise stehen finanziell schlechter da als noch vor fünf Jahren und die Kommunen werden mit dem jetzigen KFA finanziell unter Wasser gedrückt. Die Situation in Corona-Zeiten setzt den Kommunen weiter finanziell zu. Nun ist der Thüringer Landtag bereits damit beschäftigt, den KFA neu zu regeln bzw. es wurde ja auch begonnen, darüber zu reden. Doch wenn wir als AfDFraktion über den Gesetzentwurf der Thüringer Landesregierung zur Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes reden wollen, so wird man im neuen Unterausschuss unqualifiziert von den Abgeordneten der Linken abgebügelt. Der Redebedarf ist hier also nicht so umfassend gegeben, wie es eigentlich sein sollte. Man trifft sich dann lieber mal privat irgendwo anders.

Wir als AfD-Fraktion fordern die Landesregierung nochmals auf, bei der Ermittlung der Gewerbesteuerausfälle nachzubessern, ebenso darüber nachzudenken, dass Hilfsgelder, die von den Kommunen nicht benötigt werden, erst gar nicht an die Kommunen ausgezahlt werden, um Strafzinszahlungen zu vermeiden, und auch, damit die Kommunen nicht gezwungen werden, das Geld ins Schließfach legen zu müssen, um den Strafzinszahlungen zu entgehen.

Die Anregungen der kommunalen Spitzenverbände aus der Anhörung wurden in der Beschlussempfehlung des Innen- und Kommunalausschusses in der Drucksache 7/2074 vom 05.11. nicht umgesetzt. Im Änderungsantrag in der Drucksache 7/2104 vom 10.11. wurden dann doch noch zwei Anmerkungen umgesetzt. Hier ist Folgendes zu bemerken: dass wir die Regelung, Rückzahlungsbeträge unter 1.000 Euro nicht einzufordern, sehr begrüßen, ebenso die Änderung in § 22 Abs. 4 der Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung, das Datum 31. Dezember 2020 auf den 31.12.2021 zu korrigieren, um für die Rückzahlung gewappnet zu sein, denn die Pandemie geht ja noch länger. Da freut es mich sehr, dass Sie nun endlich mal die Forderungen der

AfD-Fraktion umgesetzt haben, die wir bereits im April hier gestellt hatten im Zusammenhang mit dem Mantelgesetz für die Corona-Maßnahmen. Dennoch ist es notwendig gemäß Verfassungsurteil des Thüringer Verfassungsgerichtshofs vom 21.06.2005 und vom 02.11.2011, den Finanzbedarf der Kommunen im Finanzausgleich korrekt zu berücksichtigen, da die Kosten für die Aufgabenerfüllung ständiger Veränderung unterliegen. So muss auch hier bezüglich der Kompensation des Gewerbesteuerausfalls im Jahr 2021 noch einmal genau hingesehen werden, denn, wie gesagt, die CoronaPandemie ist noch nicht vorbei und die Kommunen brauchen weiterhin hier unsere Hilfe.

Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. Vielen Dank.

(Beifall AfD)

Für die Fraktion Die Linke erhält nun der Abgeordnete Bilay das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kießling, der eigentliche Kerngehalt Ihrer Rede war die Aussage im letzten Satz, dass die Pandemie noch nicht vorbei ist – erst mal ein Eingeständnis. Ich meine, bisher hat die AfD ja immer was anderes behauptet und die Pandemie geleugnet.

(Beifall DIE LINKE, CDU)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, mit dem vorgelegten Gesetz der Koalition reagieren wir auf die pandemiebedingten Steuermindereinnahmen in den Kommunen. Das ist bereits der zweite Schritt, denn schon im ersten Halbjahr hatten wir einen Maßnahmenkatalog vorgelegt, mit dem wir unter anderem 200 Millionen Euro für die Gemeinden, Städte und Landkreise bereitgestellt haben. Mit dem haben wir nicht nur Steuermindereinnahmen bei den Kommunen kompensiert, sondern wir haben auch pandemiebedingte Mehraufwendungen ausgeglichen. Mit dem jetzt vorgelegten Gesetz steuern wir noch mal nach und reichen entsprechende Bundesmittel weiter – in Höhe von 82,5 Millionen Euro. An dieser Stelle sei auch mal dem Bund dafür gedankt, dass er die Thüringer Kommunen entsprechend unterstützt. Aber wir leiten nicht nur die Bundesmittel einfach weiter, sondern wir legen noch mal 17,5 Millionen Euro eigene Landesmittel obendrauf; das ist auch in den aktuellen Zeiten nicht selbstverständlich.

(Abg. Kießling)

Die Thüringer Kommunen werden also in diesem Jahr zum Ausgleich ihrer Steuermindereinnahmen 282,5 Millionen Euro erhalten – bei prognostizierten Steuermindereinnahmen von 202 Millionen Euro. Und Rot-Rot-Grün hat für nächstes Jahr eine Garantieerklärung abgegeben, dass die Zuweisungen des Landes mindestens auf dem Niveau von diesem Jahr fortgeführt werden. Ich finde, das ist ein deutlich positives Signal. Mein Appell an die Verwaltungsspitzen ist, noch in diesem Jahr einen Haushaltsentwurf in den Gemeinderäten, Stadträten und Kreistagen vorzulegen, damit zügig die Haushaltsberatungen und auch die Entscheidungen stattfinden können, weil anderenfalls die Gefahr besteht, in die vorläufige Haushaltsführung abzugleiten, und das wäre gerade in diesen Zeiten kein positives Zeichen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich will an dieser Stelle auch die kommunalen Spitzenverbände am Livestream grüßen und auf den Zeitungsbericht von gestern noch mal kurz eingehen. Der Gemeinde- und Städtebund betrachtet das Hilfspaket des Landes als ein vergiftetes Geschenk. Ich wäre erst mal dankbar, wenn die kommunalen Spitzenverbände zur Kenntnis nehmen würden, was ich eben noch mal dargestellt habe, wie umfangreich wir den Kommunen in diesem Jahr schon geholfen haben, und sich auch mal bedanken würden. Mein Dank schließt im Übrigen auch die CDUFraktion in diesem Hause mit ein, das war eine sehr konstruktive Zusammenarbeit in den letzten Tagen und auch Wochen.

Herr Kießling, noch eine Bemerkung zu Ihnen, weil sonst jedes Wort vergossene Milch ist. Ich will nur mal darauf hinweisen: Sie sind Mitglied des Haushalts- und Finanzausschusses. Das haben wir letzte Woche im Unterausschuss KFA diskutiert, da haben Sie noch nicht verstanden, dass wir das Finanzausgleichsgesetz gar nicht dort diskutieren, sondern im Haushalts- und Finanzausschuss.

(Zwischenruf Abg. Kießling, AfD: Da wurde es auch nicht besprochen!)

Das stand ja am nächsten Tag auch auf der Tagesordnung des Ausschusses, insofern war das keine unqualifizierte Zwischenbemerkung, sondern ein Hinweis, dass Sie als Mitglied im HuFA auch mal die Tagesordnung lesen sollten.

(Beifall DIE LINKE)

Und als Mitglied des HuFA haben Sie sicherlich zur Kenntnis genommen, dass wir am Freitag letzter Woche den Wirtschaftsplan des Sondervermögens geändert haben und eine neue Einnahmenposition geschaffen haben, mit der die Kommunen überzählige Gewerbesteuerkompensationen des Landes

zurückzahlen können. Das ist also alles bereits gesichert und es bedarf dazu keiner gesetzlichen Änderung, das haben wir also schon vollzogen.

Wenn jetzt der Gemeinde- und Städtebund beklagt, dass aufgrund der Hilfeleistung des Landes plötzlich die Kommunen in die Situation geraten, dass sie so viel Geld haben, dass sie Strafzinsen bezahlen müssen, dann verstehe ich die Welt nicht mehr. Das ist ein Eingeständnis der kommunalen Ebene, dass offensichtlich gegenwärtig zu viel Geld bei den Kommunen unterwegs ist, zumindest in konkreten Einzelfällen. Ursache dafür ist unter anderem, dass in den letzten Jahren mit den Haushalten Investitionen beschlossen wurden, die aber nicht umgesetzt wurden – aus unterschiedlichen Gründen. Die nicht umgesetzten Investitionen stehen im Haushalt und werden dann über sogenannte Haushaltsausgabereste in die nächsten Jahre fortgeschrieben und gleichzeitig werden in den aktuellen Haushaltsjahren weitere Investitionsmaßnahmen beschlossen, die werden dann wieder fortgeschrieben. Das heißt, es wird eine Bugwelle vor sich hergetragen, was am Ende dazu führt, dass diese liquiden Mittel, die ja vorhanden sein müssen, bei den Banken und Sparkassen liegen und gegebenenfalls die Gefahr besteht, dann Strafzinsen zahlen zu müssen. Das ist aber nicht die Ursache, dass das Land jetzt den Kommunen in dieser Notlage hilft, sondern das sind Fehlentwicklungen in den letzten Jahren, weil offensichtlich die Kontrolle nicht funktioniert hat.

(Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Welche Kon- trolle?)

Selbst das Land hat ja keinen Überblick über die Haushaltsausgabereste der Gemeinden, Städte und Landkreise. Ich habe das mit einer Anfrage im Frühjahr versucht. Da hat die Landesregierung mitgeteilt – insbesondere das zuständige Innenministerium –, dass sie keinen Überblick darüber hat. Ich habe noch mal eine Nachfrage gestellt und dann immerhin für drei Landkreise exemplarisch Angaben bekommen. Der Landkreis Gotha hatte 2018 Ausgabereste in Höhe von 10,7 Millionen Euro, das sind für den Kreis rund drei Viertel aller geplanten Investitionsmaßnahmen im gleichen Haushaltsjahr. Der Landkreis Sömmerda hatte immerhin 4,5 Millionen Euro Ausgabereste, das ist fast die Hälfte. Den Vogel abgeschossen hat dann der Landkreis Sonneberg mit 6,5 Millionen Euro, das sind 121 Prozent der damals geplanten Investitionsmaßnahmen. Also mehr als ein Vermögenshaushalt wurde noch mal in einer Nebenrechnung über Haushaltsausgabereste …

(Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Der hat kei- ne Ahnung, der Mann!)

Frau Tasch, Sie haben es offensichtlich nicht verstanden. Wir reden über eine Finanznot und mit Hilfsprogrammen darüber, dass die Kommunen Geld brauchen für Investitionen

(Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Sie verste- hen die ganze Kommunalpolitik nicht!)

und offensichtlich nicht in der Lage sind, aus unterschiedlichen Gründen bereits geplante Investitionen abzuarbeiten. Wenn sich dann der Gemeinde- und Städtebund hinstellt und sich darüber beschwert, dass wir ein vergiftetes Geschenk auf den Weg bringen, dann muss ich sagen, verstehe ich die Welt nicht mehr. Darauf habe ich hingewiesen.

(Zwischenruf Abg. Tasch, CDU)

Aber Frau Tasch, wenn Sie mir nicht glauben, dann glauben Sie vielleicht dem Landesamt für Statistik. Die haben in den jüngsten Veröffentlichungen dargelegt, dass die Kommunen im ersten Halbjahr Gewerbesteuereinnahmen in Höhe von 331 Millionen Euro hatten. Wenn wir das mal auf das Jahresende hochrechnen – es steht ja kurz bevor –, sind das also 662 Millionen Euro. Ich hatte darauf hingewiesen, mit den Hilfsprogrammen von Bund und Land stellen wir den Kommunen bereits 182,5 Millionen Euro direkt zur Kompensation von Gewerbesteuermindereinnahmen zur Verfügung. Wenn ich jetzt die eigenen Einnahmen prognostiziert hochgerechnet und das, was wir jetzt beschließen und schon beschlossen haben, zusammennehme, sind das also rund 845 Millionen Euro. Das, verglichen mit dem Ist vom letzten Jahr, sind 743 Millionen Euro. Das sind rund 100 Millionen Euro mehr, die die Kommunen dieses Jahr bei der Gewerbesteuer zur Verfügung haben. Rund 100 Millionen Euro mehr! Ich glaube, das ist auch mal ein Beleg dafür, dass man zur Kenntnis nehmen sollte, dass wir die Kommunen in den Krisenzeiten nicht sträflich behandeln.

Am Ende komme ich zu der Einschätzung, dass Rot-Rot-Grün die finanzielle Handlungsfähigkeit der Kommunen auch in Krisenzeiten sichert. Ich sage an dieser Stelle auch deutlich, selbstverständlich kann es Verwerfungen im Einzelfall geben. Aber deswegen haben wir schon im ersten Mantelgesetz gesichert und dargestellt, dass wir nächstes Jahr eine Spitzabrechnung machen, dass diejenigen, die dieses Jahr zu viel Hilfeleistungen erhalten haben, das auch zurückzahlen müssen. Es kann nicht zu einer Überkompensation kommen und das Versprechen unsererseits ist, wir werden uns das sehr genau anschauen. Diejenigen, die dieses Jahr zu wenig bekommen haben, können dann gegebenenfalls mit weiteren Hilfen als Nachschlag rechnen. Herzlichen Dank.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Vielen Dank. Für die FDP-Fraktion erhält jetzt Abgeordneter Bergner das Wort.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das, was uns Herr Kollege Bilay hier gerade vorgetragen hat, nötigt doch ein paar Worte der Entgegnung ab.

Also den Gemeinde- und Städtebund hier weinerlich der Majestätsbeleidigung zu zeigen, meine Damen und Herren, das ist ja nun völlig unangemessen.

(Beifall CDU, FDP)

Die kommunalen Spitzenverbände sind Interessenvertreter der Gemeinden. Das ist ihr Job und den machen sie in aller Regel verdammt gut, und auch das ist richtig so.

(Beifall CDU, FDP)

Ich will auf die vorgetragenen Dinge – Sie merken, dass ich noch ein bisschen aufgeregt bin, ich muss mich auch ein bisschen bremsen – doch entgegnen, also etwa das Problem der Gemeinden, wo der Gemeinde- und Städtebund von einem vergifteten Geschenk gesprochen hat, Herr Kollege Bilay, das haben Sie offensichtlich nicht verstanden. Da geht es um die Gemeinden, die tatsächlich genügend Gewerbesteuereinnahmen haben. Es gibt nämlich auch Gemeinden, die gerade im Zusammenhang mit Corona jetzt mehr einnehmen, weil sie das Glück haben, am Ort Unternehmen zu haben, die in dieser Krise mehr produzieren müssen, mehr einnehmen und damit auch mehr Gewerbesteuer zahlen. Und die müssen dann am Ende das Geld hochverzinst zurückbezahlen, was sie ungefragt bekommen haben. Das ist das eigentliche Problem, um das es dabei geht. Da sollte man sich in Ruhe und Sachlichkeit darüber unterhalten und nicht noch den Gemeinde- und Städtebund dabei schlechtmachen.

(Beifall CDU, FDP)

Und noch ein Wort zum Thema „Ausgabereste“. Offensichtlich haben Sie nicht verstanden, was Ausgabereste sind. Wenn zum Beispiel eine Baustelle im Dezember nicht abgeschlossen ist, muss das Geld natürlich als Ausgaberest in das neue Jahr mitgenommen werden.

(Beifall CDU)

(Abg. Bilay)

Und das ist kein irgendwo nicht sinnvoll angewendetes Geld, das ist schlicht und einfach kommunale Praxis, und die sollten Sie sich endlich auch selbst mal genehmigen, meine Damen und Herren, denn da haben Sie offensichtlich keine Ahnung.

(Beifall AfD, CDU, FDP)

Nach der Initiative vom Bund folgt nun hier die Umsetzung in Thüringen, insgesamt 165 Millionen Euro. Sofern bereits Erstattungen geleistet wurden, meine Damen und Herren, können die Länder diese bei der Auszahlung anrechnen – ich betone „können“ und nicht „müssen“, leider. Das ist der Pferdefuß. Denn schade ist, dass die bereits im Mai vom Landtag beschlossenen und durch das Land ausgezahlten Hilfen angerechnet werden, das sind 100 Millionen Euro. Hier bestand die ausdrückliche Möglichkeit, dass das Land dies eben nicht tut. Hingegen – und auch das muss man erwähnen –, eine kleine Erhöhung hat die Regierung den Kommunen zugestanden. Es wird immerhin noch ein kleiner Teil obendrauf gepackt. In Summe mit den Leistungen vom Mai werden so insgesamt 182,5 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.

In diesem Zusammenhang möchte ich kurz auf den Gesetzentwurf eingehen. Hier stehen ja immer noch mögliche Alternativen, so auch in diesem Entwurf. Jedoch findet sich hier nach Ansicht von RotRot-Grün nur eine Alternative, nämlich nur den absoluten Mindestbetrag auszuzahlen. Hier, liebe Kolleginnen und Kollegen der Regierungsparteien, fehlt uns zumindest formell die Alternative, auch alle Mittel zur Verfügung zu stellen. Auch wenn es sich um Ausfallentschädigungen handelt und auch wenn die zu erwartenden Ausfälle diesen Betrag nicht überschreiten: Es ist einfach ein notwendiger Teil vollständiger Information.

Und eines noch: Für die meisten Kommunen ist nicht einmal der Ausfall dieser Einnahmen das wirkliche Problem, darauf habe ich schon in der ersten Beratung hingewiesen und das haben auch die kommunalen Spitzenverbände in der mündlichen Anhörung noch einmal bestätigt. Ich werde es heute hier erneut sagen: Die Kommunen in Thüringen geraten mehr und mehr in eine finanzielle Schieflage und es mangelt an Mitteln für Personal, für Investitionen und erst recht für freiwillige Leistungen, meine Damen und Herren. Es mangelt an einer ausreichenden Finanzierung, um die übertragenen Aufgaben wahrzunehmen und erst recht, um die Aufgaben zu erledigen, die Jahr für Jahr in den eigenen Wirkungskreis übertragen wurden. Und es werden mehr und mehr Rücklagen aufgebraucht. Das ist die Situation. Und es werden mehr und mehr Bedarfszuweisungen beantragt.

Insofern freuen wir Freien Demokraten uns sehr, wenn den Kommunen nicht nur die auf Initiative der Freien Demokraten gemeinsam mit der CDU ausgezahlte Investitionspauschale in Höhe von 165 Millionen Euro ein Stück weiterhilft. Wir freuen uns auch auf eine weitere Finanzspritze, die aufgrund der Ersparnisse aus den Beiträgen aus den Zusatzversorgungssystemen stehen. Und das, meine Damen und Herren, sind erste kleine Schritte, und das ist dringend notwendig, um unseren Kommunen zu helfen. Ich danke Ihnen.

(Beifall CDU, FDP)

Vielen Dank, Herr Bergner. Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich möchte Sie noch mal darauf hinweisen, dass Sie bitte zum Telefonieren den Raum verlassen, als Hinweis insbesondere an die CDU-Fraktion.

Der Abgeordnete Dittes hat sich noch mal zu Wort gemeldet. Sie haben noch 2 Minuten und 10 Sekunden.