Protokoll der Sitzung vom 12.11.2020

Der Abgeordnete Dittes hat sich noch mal zu Wort gemeldet. Sie haben noch 2 Minuten und 10 Sekunden.

Meine Damen und Herren, ich habe mich nicht deswegen zu Wort gemeldet, um noch mal auf den Gesetzentwurf zu verweisen, dazu ist alles Richtige gesagt worden. Damit wird den Gemeinden mit den Mitteln des Bundes und des Landes gemeinsam sehr gut geholfen.

Sondern, Herr Bergner, ich wollte auch auf Sie reagieren und auf Wortbeiträge davor. Ich will es mal deutlich sagen: Mich ärgert das genauso wie Sie anderes ärgert und deswegen bin ich hier vorgegangen. Wir haben in diesem Jahr sehr schnell kommunale Hilfen zur Verfügung gestellt und wir haben frühzeitig auch als Fraktion Die Linke in allen Beratungen – hier im Haus, in den Ausschüssen, auch in den Vorbereitungen zwischen den Fraktionen – darauf hingewiesen, dass die Gemeinden unterschiedlich durch die Pandemie betroffen sein werden und dass es besser ist, das Geld, was wir zur Hilfe in den Gemeinden einsetzen, zielgerichtet auch an die Gemeinden auszureichen, damit es auch dort ankommt, wo es gebraucht wird. Es waren viele Fraktionen in diesem Haus, die gesagt haben, nein, wir möchten nicht diese Zielgerichtetheit, wir möchten in einem ersten Schritt eine pauschale Auszahlung an alle Gemeinden. Der Kollege der SPD-Fraktion, Herr Hey, wird mir recht geben, weil das im Prinzip das Verfahren so bürokratiearm wie möglich macht und auch sicherstellt, dass das Geld schnell ankommt. Dieser Argumentation kann man durchaus folgen, aber man muss wissen, dass wir

(Abg. Bergner)

uns von Anfang an bewusst waren, gemeinsam bewusst waren, dass damit bestimmte Risiken verbunden sind, nämlich, dass das Geld nicht ausreicht in den Gemeinden, wo die Lasten außerordentlich groß waren, und andererseits auch Gemeinden praktisch Geld erhalten, was sie eigentlich nicht brauchen, mit den entsprechenden Folgen, die jetzt eingetreten sind.

Ich finde es unlauter von der Oppositionsfraktion, diese Forderung nach pauschaler schneller Auszahlung damals vertreten zu haben und jetzt aber der Landesregierung und den Initiatoren dieses Gesetzes vorzuwerfen, dass diese Folgen, vor denen wir gewarnt haben, die wir bewusst gemeinsam auch getragen haben, eingetreten sind. Das, denke ich, ist unredlich. Aber ich will eines auch deutlich sagen: Daraus erwächst auch eine Erwartungshaltung, Herr Bergner, dass wir, wenn wir über künftige kommunale Hilfen reden, uns dieser Erfahrung auch bewusst sind und zukünftig darüber entscheiden, wie wir verantwortungsvoll mit öffentlichen Geldern umgehen, dass nämlich dort, wo die Hilfe benötigt wird, auch die Hilfe ankommt, und dort, wo Hilfe eben nicht benötigt ist, die Gemeinden sich nicht wirklich schützen können, sondern …

Ihre Redezeit ist zu Ende, Herr Dittes.

… eben im Prinzip dann auch zu der Zeit auf die Hilfe zurückgreifen können, wenn sie sie wirklich brauchen und für den Moment im Interesse anderer Gemeinden eben auch zurücktreten. Herzlichen Dank.

(Beifall DIE LINKE)

Vielen Dank. Herr Bergner hat sich noch mal zu Wort gemeldet. Sie haben noch 50 Sekunden.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Noch 50 Sekunden, das bekommen wir hin.

Herr Dittes, sicherlich werden wir das in der Anfangsberatung auch übersehen haben. Das bestreite ich auch gar nicht. Aber jetzt haben wir vom Gemeinde- und Städtebund den Hinweis, was das bei bestimmten Gemeinden für Auswirkungen hat, deswegen sollten wir schlicht und einfach sachlich darauf eingehen – und das ist bislang nicht passiert. Das habe ich dabei, sage ich mal, kritisiert. Ich glaube, das kann man auch in einer vernünftigen

Diskussion in den zuständigen Gremien nachsteuern.

Noch kurz eine Bemerkung, weil ich vorhin den Versuch einer Anfrage abgebügelt hatte: Wir haben durch die verkürzte Redezeit als kleine Fraktion 5 Minuten 50 Sekunden, die wollte ich mir nicht nehmen lassen und die enden jetzt auch in 10 Sekunden. Danke schön.

Vielen Dank, Herr Bergner. Gibt es weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Das kann ich nicht erkennen. Es erhält für die Landesregierung jetzt Minister Maier das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden zwei Anliegen umgesetzt, die ich persönlich teile und unterstütze. Ich möchte auf beide Aspekte kurz eingehen. Zunächst bildet der Gesetzentwurf die Grundlage zur Ausreichung der Mittel, die der Bund zur Unterstützung der Kommunen mit Blick auf die wegbrechenden Gewerbesteuereinnahmen in 2020 bereitstellt. Hierbei ist zu betonen, dass es eine politische Entscheidung ist, den Kommunen zusätzlich zu den bereits geleisteten Landeshilfen für ausgefallene Gewerbesteuer in Höhe von 100 Millionen Euro nochmals 82,5 Millionen Euro weiterzureichen. Denn nach dem Bundesgesetz, das eine hälftige Beteiligung von Bund und Ländern an dem Ersatz der prognostizierten Gewerbesteuerausfälle in Thüringen in Höhe von 165 Millionen Euro vorsieht, wären abzüglich der bereits geleisteten Thüringer Soforthilfen rechnerisch nur noch 65 Millionen Euro auszuzahlen.

Ich befürworte ausdrücklich die nun vorgesehene Auskehrung von 82,5 Millionen. In Kombination mit den bereits im Juli ausgezahlten 185 Millionen Euro an Stabilisierungszuweisungen des Landes ermöglichen diese Mittel es nicht nur, dass die ausgefallenen Gewerbesteuereinnahmen ausgeglichen werden, sondern sie erleichtern es zugleich auch, anfallende pandemiebedingte Mehrausgaben zu schultern.

Der andere wichtige Punkt, der mit dem Gesetzentwurf umgesetzt wird, ist, dass die Voraussetzungen geschaffen werden, damit die bereits geleisteten Thüringer Soforthilfen als hälftiger Landesanteil nach dem Bundesgesetz anerkannt werden. Das Bundesgesetz sieht als Voraussetzung für die Anerkennung ein förmliches Einvernehmen mit dem Bundesfinanzministerium vor. Nach entsprechender

(Abg. Dittes)

Abstimmung auf Arbeitsebene zwischen dem Bundesministerium für Finanzen und dem Thüringer Innenministerium wurde um die Erteilung des förmlichen Einvernehmens, bezogen auf den hier behandelten Gesetzentwurf, gebeten, und das wurde auch erteilt. Allerdings wird das Einvernehmen nur unter der Maßgabe erteilt, dass drei Regelungssachverhalte vom Parlament unverändert beschlossen werden. Dies betrifft den Verteilschlüssel, der sich ausschließlich an den Gewerbesteuermindereinnahmen orientiert, zweitens die Bestimmung, wonach die Mittel zweckungebunden zur Verfügung zu stellen sind, und drittens die Vorgabe, dass alle Thüringer Gemeinden mit Gewerbesteuerausfällen eine Zuweisung entsprechend dem Verteilschlüssel erhalten.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, der eingebrachte Änderungsantrag berührt die genannten Punkte nicht. Entsprechend ist das förmliche Einvernehmen nicht in Gefahr. Die Änderungen, die vom Gemeinde- und Städtebund angeregt wurden, begrüße ich ausdrücklich. Dies betrifft die Kleinbetragsregelung, mit der der Verwaltungsaufwand für alle Beteiligten reduziert wird. Es betrifft darüber hinaus aber auch die Verlängerung der bereits im Haushalt 2020 eröffneten Möglichkeit, eine Rücklage zu bilden und diese ohne einengende Vorgaben zum Ausgleich des Verwaltungshaushalts 2021 verwenden zu können.

Daneben hat der Gemeinde- und Städtebund in seiner Stellungnahme zu diesem Gesetzentwurf die Befürchtung geäußert, dass bei einzelnen Kommunen die zugewiesenen Hilfen dazu führen, dass die Kommunen Strafzinsen zahlen müssen. Das ist ein aus meiner Sicht ernst zu nehmender Hinweis. Aber, Herr Bilay, wenn Sie sagen, die Kommunen legen absichtlich Geld jetzt bei Banken an, weil sie es nicht investieren wollen, dann möchte ich das an dieser Stelle ausdrücklich …

(Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Das ha- be ich nicht gesagt!)

Sie haben an dieser Stelle den Eindruck erweckt, dass das Problem nicht bestände, wenn die Kommunen rechtzeitig investieren würden. Und das möchte ich an dieser Stelle sehr deutlich machen, ich bin selbst in einem Kommunalparlament tätig:

(Beifall CDU, FDP)

Es gibt überhaupt gar keinen Anlass, Gelder, die den Kommunen zur Verfügung gestellt werden, absichtlich bei Banken liegen zu lassen. Ich kann mir das beim besten Willen nicht vorstellen, dass es in der kommunalen Familie dementsprechende Motivation gibt.

(Beifall CDU)

(Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Das wird nicht besser, wenn Sie es mehrfach falsch wiederholen!)

Das Problem, Herr Bilay, das würde ich bei den Banken verorten, dass es heutzutage dazu kommt, dass Banken sogenannte Strafzinsen – oder sie nennen es Verwahrgebühren – erheben,

(Zwischenruf Abg. Höcke, AfD: Das ist ja wohl ein Witz!)

das ist das Problem, gerade gegenüber kommunalen Schuldnern, die sie ansonsten sehr gern als Kunden nehmen, weil sie ja natürlich kein Risiko darstellen.

(Beifall CDU)

Aber wenn es jetzt darum geht, auch in der Pandemie Lasten zu verteilen, wäre es Aufgabe der Banken gewesen, auf diese Strafzinsen zu verzichten.

(Beifall CDU, FDP)

Herr Minister Maier, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Bilay?

Gern.

Bitte schön.

Herr Minister, stimmen Sie mir zu, dass, wenn Mittel im Vermögenshaushalt gebunden sind für Investitionen, die dann in Folgejahren für nicht abschließend realisierte Investitionen, also sich über mehrere Haushaltsjahre erstrecken, dann aber trotzdem ja gebunden sind, diese zunächst und auch im laufenden Haushaltsjahr im Verwaltungshaushalt erwirtschaftet werden müssen und dann im laufenden Haushaltsjahr und auch in vorangegangenen Haushaltsjahren nicht für eigene Maßnahmen freiwilliger Leistungen im Verwaltungshaushalt für kulturelle, sportliche, soziale Zwecke zur Verfügung stehen und damit die Mittel sozusagen nicht in den laufenden Ausgaben zur Verfügung stehen?

(Beifall DIE LINKE)

Also noch mal: Sie haben vorhin den Eindruck erweckt, dass die Kommunen absichtlich Geld bei

(Minister Maier)

den Banken bunkern, und das ist eben nicht der Fall. Das möchte ich an dieser Stelle noch mal deutlich machen.

(Beifall CDU, FDP)

Das Problem, worauf der Gemeinde- und Städtebund hinweist, das ist vorhanden, ja.

(Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Ja oder nein?)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, es zeigen sich aber auch die sehr unterschiedlichen Auswirkungen der aktuellen Krise auf die Kommunalhaushalte. Insofern ist es richtig, dass Thüringen mit dem hier vorliegenden Gesetzentwurf den Weg einer Spitzabrechnung geht, um gegebenenfalls Städte und Gemeinden, die stärker von Steuereinbrüchen betroffen sind, zulasten von Kommunen, die ohne große Einnahmeverluste durch die aktuelle Krise gekommen sind, im besonderen Maße zu unterstützen. Um das Problem der möglichen Strafzinsen zu lösen, hat der Freistaat zudem mit der am Freitag im Haushalts- und Finanzausschuss beschlossenen Änderung des Wirtschaftsplans des Sondervermögens „Hilfe zur Überwindung direkter und indirekter Folgen der Corona-Pandemie“ einen Titel zur vorzeitigen Rückzahlung der Gewerbesteuerausgleichsbeträge geschaffen, um dem Problem, was der Gemeinde- und Städtebund angesprochen hat, zu begegnen. Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall CDU, SPD, FDP)

Vielen Dank. Damit würde ich die Aussprache schließen. Es gibt keine weiteren Wortmeldungen dazu und wir würden in die Abstimmung eintreten.

Zunächst würden wir über den Änderungsantrag der Fraktionen Die Linke, der CDU, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/2104 abstimmen. Wer für diesen Änderungsantrag stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind alle Fraktionen des Hauses. Gibt es Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Keine. Damit ist der Änderungsantrag angenommen.

Dann würden wir über die Beschlussempfehlung des Innen- und Kommunalausschusses in der Drucksache 7/2074 unter Berücksichtigung der Annahme des Änderungsantrags abstimmen. Wer für diese Beschlussempfehlung stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen der CDU, FDP, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Das ist die Fraktion der AfD. Damit ist auch diese Beschlussempfehlung angenommen.

Wir stimmen ab über den Gesetzentwurf der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/1718 in zweiter Beratung. Wer für diesen Gesetzentwurf stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind alle Fraktionen des Hauses. Gegenstimmen? Keine. Stimmenthaltungen? Auch keine. Damit ist der Gesetzentwurf angenommen.