Wir stimmen ab über den Gesetzentwurf der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/1718 in zweiter Beratung. Wer für diesen Gesetzentwurf stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind alle Fraktionen des Hauses. Gegenstimmen? Keine. Stimmenthaltungen? Auch keine. Damit ist der Gesetzentwurf angenommen.
Wir kommen zur Schlussabstimmung über den Gesetzentwurf. Wenn Sie dem zustimmen wollen, dann bitte ich Sie, sich von den Plätzen zu erheben. Auch das sind alle Fraktionen des Hauses. Gegenstimmen? Das sehe ich nicht. Stimmenthaltungen? Auch nicht. Damit ist der Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung angenommen. Vielen Dank.
Dann müssen wir noch abstimmen über Nummer II der Beschlussempfehlung. Wer der Nummer II der Beschlussempfehlung des Innen- und Kommunalausschusses zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind alle Fraktionen. Gibt es Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Das kann ich nicht erkennen, damit ist auch diese Beschlussempfehlung angenommen.
Gesetz zur Änderung des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes und zur Änderung versorgungsrechtlicher Regelungen Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/1720 - dazu: Beschlussempfehlung des Innen- und Kommunalausschusses - Drucksache 7/2075 -
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Vielleicht tröstet es ja die Kollegin König-Preuss, das ist jetzt in dieser Plenarwoche meine dritte Berichterstattung.
Ich möchte hiermit zusammenfassend über die Beratungen zum Gesetz zur Änderung des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes und zur
Der Gesetzentwurf der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen wurde am 23.09.2020 von den Kollegen als Drucksache 7/1720 eingebracht, in der 26. Plenarsitzung am 26.10.2020 von Kollegin Henfling vorgestellt und nach erster Lesung einstimmig an den Innenund Kommunalausschuss überwiesen.
Ein paar kurze Worte zum Inhalt: Wie im Titel des Antrags schon angerissen, soll durch eine Änderung des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes sowie der versorgungsrechtlichen Regelungen der Landesanteil am Beitrag zum Aufbau einer zusätzlichen individuellen Altersversorgung im Sinne des § 14a ThürBKG erhöht werden.
Der Innen- und Kommunalausschuss hat zu dem Gesetzentwurf ein schriftliches Anhörungsverfahren durchgeführt. Dieses hat im Wesentlichen ergeben, dass die Anzuhörenden den Entwurf begrüßen. Nach Abschluss der schriftlichen Anhörung hat der Innen- und Kommunalausschuss am 5. November 2020 über den Entwurf beraten. Die anfänglichen Bedenken einer Fraktion, dass im Rahmen der Änderungen auch eine Erweiterung des Personenkreises, für den Beiträge durch Land und Kommunen zu leisten sind, bestehen könnte, konnten noch vor der abschließenden Beratung ausgeräumt werden.
Der Innen- und Kommunalausschuss, meine Damen und Herren, hat am 5. November 2020 beschlossen, den Entwurf unverändert dem Landtag zur Beschlussfassung zu empfehlen. Meine Damen und Herren, ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Bergner. Ich eröffne damit die Aussprache und als Erstes erhält für die Fraktion der SPD Abgeordnete Marx das Wort.
Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen, zu dem Gesetzentwurf muss man nicht so viel sagen, außer dass ich mich darüber freue, dass auch hier wieder eine breite Einigung im Haus zu erzielen ist, wie das bei der Feuerwehr eine gute Tradition hier von uns allen ist. Wir können die Arbeit der Kolleginnen und Kollegen dort bzw. der Kameradinnen und Kameraden nicht hoch genug einschätzen und immer wieder würdigen, und dem dient letztlich auch dieser Antrag. Es geht darum, die versorgungsrechtlichen Regelungen, die wir schon längere Zeit beschlossen haben, abzusi
chern. Wir haben im Jahr 2009 eine zusätzliche Altersversorgung eingeführt, die das Engagement von Angehörigen in den Einsatzabteilungen der freiwilligen Feuerwehren besonders würdigen soll, indem diese sogenannte kleine Feuerwehrrente bezahlt wird. Das Problem – wir haben das eben schon mit den Banken gehabt – ist, dass aufgrund der Zinsentwicklung es nicht mehr möglich ist, mit den bisherigen Beiträgen auskömmliche Reserven beim Kommunalen Versorgungsverband dann anzusparen, damit die von uns versprochene und gesetzlich zugesicherte Rente auch gezahlt werden kann. Wir wollen diese Deckungslücke, die sich möglicherweise auftun wird oder schon jetzt absehbar ist, dadurch schließen, dass wir den Landesanteil an dieser Versorgungsleistung verdoppeln, weswegen die Renten auch zukünftig in der vereinbarten und gesetzlich beschlossenen Höhe ausgezahlt werden können. Wir machen das allein als Land, belasten die Kommunen nicht zusätzlich. Die Mittel im Haushalt waren auch noch ausreichend vorhanden, und auch in dem künftigen sind sie angemeldet, sodass ich mich freue, dass wir jetzt in großer Einigkeit dieser zusätzlichen Absicherung hier folgen können. Danke.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, durch Beschluss des Landtags in seiner 26. Sitzung am 2. Oktober – Kollege Bergner, da ist Ihnen ein kleiner Lapsus unterlaufen, das war nicht der 26. – wurde der Gesetzentwurf an den Innen- und Kommunalausschuss überwiesen. Der Innen- und Kommunalausschuss hat den Gesetzentwurf daraufhin in seiner 10. Sitzung am 2. Oktober 2020 und in seiner 11. Sitzung noch mal am 5. November 2020 beraten und dazu ein schriftliches Anhörungsverfahren durchgeführt, mit der Beschlussempfehlung, den vorliegenden Gesetzentwurf anzunehmen.
Bereits während der Plenardebatte am 2. Oktober habe ich für meine Fraktion deutlich gemacht, dass die Thüringer Feuerwehren das Rückgrat des Brand- und Katastrophenschutzes
in den Gemeinden und Städten des Freistaats Thüringen sind. Sie gewährleisten einen elementaren Teil der kommunalen Daseinsvorsorge, die Sicherheit der Bevölkerung vor Feuer und weiteren Ge
fahren. Sie sind immer dann zur Stelle, wenn Hilfe gebraucht wird. Ohne den freiwilligen Einsatz der Feuerwehrleute wäre dieser wichtige Schutz in Thüringen nicht gewährleistet. An dieser Stelle sei es mir daher gestattet, allen Kameradinnen und Kameraden im Namen meiner gesamten Fraktion ein herzliches Dankeschön für ihren Dienst auszusprechen, denn sie setzen sich mit Leib und Leben dafür ein, andere Menschen zu retten und zu schützen.
Durch die 2009 durch die CDU eingeführte Feuerwehrrente wurde ein Anreiz geschaffen, um freiwillige Feuerwehrleute im Ehrenamt zu halten oder für diese Tätigkeit zu gewinnen. Die Feuerwehrrente soll jedoch nicht nur ein Anreiz sein, sondern vor allem auch ein Dank für viele Jahre des pflichtvollen Dienstes. Um den Sinn und Zweck der zusätzlichen Altersversorgung auch zukünftig zu erhalten, muss einem Absenken der Verrentungssätze entgegengewirkt werden. Dies bedeutet in der Praxis eine Anhebung des Beitrags für jeden ehrenamtlichen Angehörigen der Einsatzabteilungen der freiwilligen Feuerwehren um insgesamt 50 Prozent. Dazu müssen die Beitragszahlungen des Landes von nun 6 auf 12 Euro monatlich verdoppelt werden.
Ich begrüße es auch ausdrücklich – Frau Marx hat es schon gesagt –, dass das Land den fehlenden Teil der Finanzierung ausgleicht. Ich sehe dies als Ausdruck der Wertschätzung seitens des Freistaats gegenüber den Kameradinnen und Kameraden. Die CDU-Fraktion hat den vorliegenden Gesetzentwurf deshalb bereits während der Plenarsitzung am 2. Oktober unterstützt.
Im Rahmen der schriftlichen Anhörung wurde nun deutlich, dass die beabsichtigten Änderungen unter allen Anzuhörenden auf Zustimmung gestoßen sind und dass die Erhöhung des Landesanteils als Beitrag zum Aufbau einer Altersversorgung für die Angehörigen der Einsatzabteilungen begrüßt wurde. Um ein deutliches Zeichen der Wertschätzung an die über 35.000 ehrenamtlich tätigen Frauen und Männer bei den freiwilligen Feuerwehren in Thüringen zu senden, werden wir dem vorliegenden Gesetzentwurf zustimmen. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Zunächst möchte ich beginnen mit einem Dank an den Kollegen Urbach für den Hinweis auf einen mutmaßlichen Fehler, den ich jetzt noch nicht überprüft habe, der mir möglicherweise unterlaufen ist. Das ist aber vielleicht ein guter Hinweis an den Vorsitzenden des Innenausschusses, dass der Kollege Urbach für die nächste Berichterstattung bestimmt besser geeignet ist.
Meine Damen und Herren, der vorliegende Gesetzentwurf sieht eine Erhöhung der Beiträge des Landes zur Feuerwehrrente vor, das begrüßen wir Freien Demokraten ausdrücklich. Gleichzeitig möchte ich auch die anfänglich geäußerten Bedenken ausräumen: Selbstverständlich bleibt es dabei, dass diese Beiträge nur für Angehörige der Einsatzabteilungen in den freiwilligen Feuerwehren gedacht sind und insofern also auch dieses Problem ausgeräumt werden konnte.
Im Rahmen der Anhörung haben wir jedoch auch zur Kenntnis nehmen müssen, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, dass die Feuerwehrrente allein wohl nicht ausreichen wird. In seiner Stellungnahme berichtet der Thüringische Landkreistag von vereinzelten Hinweisen, dass dieses Instrument eben nicht allein zu einer dauerhaften und nachhaltigen Sicherung des Personalbedarfs ausreichen wird. Dabei wird konkret auf die Erhöhung des Fördermitteltopfes der allgemeinen Förderrichtlinie Brandschutz, auf die Brandschutzerziehung, aber auch auf die von uns bereits angesprochene Förderung der persönlichen Schutzbekleidung und Schutzausrüstung hingewiesen. Damit, meine Damen und Herren, haben wir mit dem vorliegenden Entwurf zwar einen ersten kleinen Schritt getan, dem müssen aber noch eine ganze Menge weitere folgen. Lassen Sie uns also die Stellungnahme mit konkreten und sehr guten und aus unserer Sicht zielführenden Vorschlägen zum Anlass nehmen, weitere Maßnahmen zu ergreifen. Nicht nur die Notwendigkeit des Brandschutzes, sondern auch – und das ist ja heute auch schon mehrfach gesagt worden – die gute, engagierte Arbeit der Kameradinnen und Kameraden unserer Feuerwehren hat das mehr als verdient. Ich danke Ihnen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Abgeordnete, geschätzte Thüringer! Es ist ja selten, dass hier im Plenum fraktionsübergreifend so viel Einigkeit herrscht, bei diesem TOP ist das der Fall. Das ist natürlich auch richtig. Trotzdem möchte ich noch kurz den Finger in die Wunde legen. Ich komme zunächst zurück auf die erste Beratung des Gesetzentwurfs in der 26. Sitzung des Thüringer Landtags am 2. Oktober dieses Jahres. Da Herr Innenstaatssekretär Götze dort offensichtlich Hör- bzw. Verständigungsprobleme hatte, bin ich froh, dass das Plenarprotokoll jetzt vorliegt. Dort kann dann auch Innenstaatssekretär Götze in meinem Debattenbeitrag nachlesen, dass meine Fraktion den Gesetzentwurf ausdrücklich unterstützt.
Eine Entschuldigung für sein Missverständnis hierzu wäre angebracht, ist aber sicherlich nicht zu erwarten. Der hier vorliegende Gesetzentwurf reicht bei Weitem nicht aus, um die Mühen unserer ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen nachhaltig zu unterstützen. So fragte ich in der Plenardebatte vom 2. Oktober 2020, wie hoch denn die Feuerwehrrente ist, die ein Angehöriger der Einsatzabteilung nach 25 Dienstjahren bekommt. Eine Antwort hierauf ist mir Herr Innenstaatssekretär Götze bis heute schuldig geblieben. 50 oder gar 70 Euro im Monat nach jetziger Prognose, das ist lächerlich.
Wenn es Ihnen wirklich um die Anerkennung unserer ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen geht, hätte, wie von meinem Fraktionskollegen Thomas Rudy bereits 2019 gefordert, hier deutlich mehr vom Freistaat Thüringen an den kommunalen Versorgungsverband gezahlt werden müssen.
Mit Ihrem Gesetzentwurf wärmen Sie letztlich nur das Wahlkampfgeschenk Ihres eigentlichen politischen Gegners, heutigen Mitglieds im Stabilitätspakt, der im Jahr 2009 allein regierenden CDU auf, ohne die tatsächlichen Rentenzahlungen an ehrenamtliche Feuerwehrangehörige zu erhöhen. Die Feuerwehrrente in ihrer derzeitigen Ausgestaltung stellt, wie der Stellungnahme des Thüringischen Landkreistags vom 3. November 2020 zu Ihrem Gesetzentwurf zu entnehmen ist, ein – ich zitiere – „augenscheinlich wenig probates Mittel zur langfristigen, dauerhaften und nachhaltigen Sicherung des Personalbedarfs der Freiwilligen Feuerwehren dar“. Das ist also etwas anders, als das Herr Urbach dargestellt hat. Die meisten Verbände, die da befragt wurden, haben sich kurz positiv geäußert,
Dies zeigt vor allem auch der Rückgang der Anzahl der Angehörigen in den Einsatzabteilungen der freiwilligen Feuerwehren um ein Viertel seit Einführung der Feuerwehrrente im Jahr 2010. Das kann Dittes von den Linken auch nicht mit demografischen Faktoren wegreden oder begründen.