FDP-Fraktion aber überhaupt kein Wort enthalten. Auch wenn Sie jetzt gesagt haben, Herr Kemmerich – da bin ich ein bisschen verwundert –, Sie wollen eine Regelung schaffen, damit es keine unterschiedliche Behandlung gibt. Aber das regeln Sie mit dem vorgelegten Gesetzentwurf gar nicht. Denn Sie sagen immer noch: Eine Hochschule kann das regeln. Sie überlassen es also der Hochschule, den Studien- und Prüfungsausschüssen und den Lehrenden, das Prüfungsverfahren und die Form festzulegen. Das heißt, Sie widersprechen sich hier am laufenden Band.
Zudem hat mir die Landesstudierendenvertretung berichtet, dass es nach anfänglicher Skepsis und Bedenken zur Software, die für Online-Prüfungen eingesetzt wurde, weitgehend reibungslos funktionierte – und das auch ohne die von der FDP geforderte Regelung im Thüringer Hochschulgesetz, weil beispielsweise auch in Zusammenarbeit mit den für Datenschutz Beauftragten der Hochschulen entsprechende Probleme und Fragestellungen geklärt werden konnten, um die Online-Prüfungen sicher und zuverlässig abzulegen. Auch aus diesem Grund lehnen wir den Gesetzentwurf weiter ab.
Statt Scheindebatten über vermeintlich notwendige Absätze im Hochschulgesetz zu führen, würde es den Studierenden und Lehrenden viel mehr helfen, wenn wir uns die Rahmenbedingungen für die digitale Lehre an den Hochschulen anschauen. Da haben wir auch an der einen oder anderen Stelle schon einiges getan. Drei Punkte will ich nur benennen: Wir haben im Hochschulgesetz seit 2018 für Lehrende die Möglichkeit geschaffen, eine Freistellung zu bekommen, wenn sie bereit sind, sich mit innovativen Konzepten zur Gestaltung der Lehre und digitaler Lehrformate auseinanderzusetzen. Wir haben mit der Verabschiedung der neuen Rahmenvereinbarung V, welche die Hochschulfinanzierung ab dem 01.01.2021 regelt, die Digitalisierung als Entwicklungsschwerpunkt weiter verankert, insbesondere die Entwicklung von Konzepten für das Lehren und Lernen mit digitalen Medien. Und das Land hat im Sommersemester schnell reagiert und den Hochschulen ad hoc 2,2 Millionen Euro als Sonderfonds „Hochschullehre Digital-Extra“ zur Verfügung gestellt.
Dennoch gehört auch zur Wahrheit: An der einen oder anderen Stelle hakt es noch. Das hat mir auch die Landesstudierendenvertretung noch mal eindrücklich dargestellt, mit der ich am Dienstag eine Videokonferenz hatte. Ja, viele Lehrende haben mit Mühe ihre Lehrveranstaltungen auf digitale Lehre umgestellt, viel Zeit, Energie und Mühe investiert. Genauso berichten die Studierenden aber auch, dass es weiterhin Lehrende gibt, die den Arbeits
aufwand digitaler Lehrveranstaltungen unterschätzt haben und dann am Ende beispielsweise nur ein Skript online stellen; das verwundert aber auch nicht. Zudem berichten Studierende davon, dass es offensichtlich doch noch keine Selbstverständlichkeit ist, über VPN-Clients auch von außen auf die Ressourcen der Hochschule zuzugreifen, und teilweise immer noch Medienbestände der Hochschulbibliotheken an der einen oder anderen Stelle vor Ort aufgesucht werden müssen, die man eigentlich auch anderweitig zur Verfügung stellen könnte. Auch mussten Studierende damit umgehen, dass Laptops angeschafft werden mussten, um die notwendigen technischen Voraussetzungen zu bieten, um an den digitalen Lehrformaten und Prüfungen teilzunehmen. Hier wurden viele Studierende durch die Studierendenräte, die Hochschulen und deren Fördervereine durch die Anschaffung mobiler Endgeräte aktiv unterstützt.
Deshalb wäre es wichtiger, sich im Bund für einen wirksamen Hochschuldigitalpakt einzusetzen statt – wie gesagt – solche Scheindebatte über einen Absatz vom Zaun zu brechen.
Auch sollten wir uns noch mal genauer anschauen, wie die Mittel des Thüringer Landes aus dem Sonderfonds zur Hochschuldigitalisierung konkret verwendet wurden, um vielleicht zu schauen, ob an der einen oder anderen Stelle doch noch mal gezielt nachgesteuert werden muss.
Schlussendlich gehört aber auch dazu, die Hochschulen in die Pflicht zu nehmen, die Lehrenden zu motivieren, sie bei hochschuldidaktischen Fort- und Weiterbildungsangeboten zu unterstützen und diese auch wahrzunehmen. Nur so kommen wir tatsächlich einen Schritt weiter, so unterstützen wir die Studierenden und die Lehrenden, und damit schließt sich der Kreis. Der Gesetzentwurf der FDP hilft hier nicht, er ist obsolet und deswegen werden wir ihn auch ablehnen. Vielen Dank.
Werte Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, der Gesetzentwurf der FDP-Fraktion – das ist im Ausschuss intensiv diskutiert worden – führt nicht zur Rechtsklarheit, er trägt in gewisser
Weise nicht zu dem bei, was wir in Thüringen vorleben wollen, nämlich Hochschulautonomie, denn das ist in § 55 ausführlich geregelt. Das ist etwas, was Herr Kollege Schaft gerade dargestellt hat.
Ich glaube, die Corona-Pandemie stellt uns die Frage etwas zentraler, als sie jetzt nur im Gesetzentwurf vorliegt. Wenn wir das jetzt im Kleinen betrachten, lieber Thomas Kemmerich, dann sind wir uns sicherlich einig in der Frage, dass die Thüringer Hochschullandschaft dringend einen hochschulstrategischen Dialog braucht, um auch zu sagen, was müssen wir eigentlich in dem bestehenden Hochschulgesetz entrümpeln. Wir haben als CDU-Fraktion in der letzten Legislatur schon deutlich gemacht, dass wir massive verfassungsrechtliche Bedenken haben. Die Kritik aus den Hochschulen ist nicht abgeebbt, sondern sie ist größer geworden in der Frage von Bürokratieaufwand, in der Frage von längeren Entscheidungsstrukturen, in der Frage, eigentlich weniger fit zu sein für eine internationale Wissenschaftslandschaft. Insofern ist das Anliegen der FDP-Fraktion, dort das Hochschulgesetz zu modernisieren, glaube ich, nicht in den Vorlagen zu suchen, aber das Anliegen, was dahintersteht, nämlich dass wir uns auf den Weg machen, unsere Hochschulen fitter zu machen bzw. ihnen mehr Freiheit zu geben, durchaus berechtigt, zumal, wenn man sich anschaut, das ERP-System, was bei uns als vielleicht erster technologischer Schritt gesehen wurde, funktioniert immer noch nicht adäquat an den Hochschulen. Wir haben massive Probleme. Wir finanzieren Wasserköpfe, wir finanzieren Zweitstrukturen, weil viele Hochschulen weiterhin in ihrem Hilfssystem bleiben, weil sie immer noch nicht richtig ERP-systemmäßig umgestellt sind. Unser Bibliothekscenter, die heilsbringende Diskussion der letzten Legislatur, hat immer noch nicht richtig funktioniert. Also wenn ich das alles zusammennehme, kann ich einfach nur sagen: In der Frage Modernität und Fitness, das, was man in einer modernen Hochschullandschaft eigentlich vom Land erwarten kann, da hängen wir hinterher. Wenn das das Ansinnen des Antrags gewesen ist, dann kann ich das unterstützen. Wie gesagt, meine Fraktion wird es ablehnen, weil wir nicht glauben, dass es in den Einzelpunkten gesetzlichen Anpassungsbedarf gibt. Aber wir glauben, dass das Thüringer Hochschulgesetz in toto überarbeitet werden muss.
Wenn wir jetzt mal den großen Bogen spannen, dann muss unser gemeinsamer Anspruch doch sein, für drei Dinge zu werben. Das Erste ist, der Kollege Schaft hat es gesagt, wir brauchen eigentlich einen Digitalpakt für die Lehre in den Hochschulen. Die TU9, also die größten technischen Universitäten Deutschlands, haben in dieser Frage
stellung 500 Millionen Euro gefordert. Jetzt geht es nicht nur um die Kohle, die dahintersteht, sondern es geht vor allen Dingen um eine zentrale Frage: Was ist eigentlich unsere konzeptionelle Antwort auf eine Hochschulwelt, die sich durch zwei wesentliche Treiber konfrontiert sieht? Das eine ist, dass wir weltweit einen viel größer werdenden Markt an Studenten sehen. Viel mehr Menschen streben in Universitäten, streben in Hochschulen, streben in Fachhochschulen, nicht nur in Deutschland, sondern auch darüber hinaus, und gleichzeitig wird es nicht nur mehr, sondern es wird persönlicher. Das heißt, das individuelle Shoppingverhalten des einzelnen Studenten, was er gern lesen möchte, wo er sich gern vertiefen möchte, wächst. Und was ist die Antwort, die globale Antwort der Wissenschaftscommunity? Die ist, dass ein Student sich eben weltweit einzelne Kurse auch einkaufen kann, dass er diese Kurse belegen kann und dass er am Ende dann dafür auch ein Zertifikat haben will. Das ist das, was weltweit momentan passiert. Aber haben wir den Anspruch in Thüringen, dort auch Nummer 1 in Deutschland sein zu wollen? Haben wir den Anspruch, da vielleicht auch mal Vorreiter sein zu wollen? Bisher kann ich es nicht erkennen, denn andere Bundesländer gehen her und sagen: Jawohl, wir wollen in digitale Hochschule auch Geld investieren, wir wollen da vorangehen, wir wollen da antreiben. Wir in Thüringen sind da hintenan, ich habe es in der Erstaussprache zu dem Vorschlag der FDP schon gesagt, auch zum Mantelgesetz. Es gibt in Nordrhein-Westfalen, es gibt in Hessen, es gibt da klare Initiativen, Verabredungen, auch mit den Hochschulen, die dort sagen: Jawohl, wir bejahen diese neuen Orte des Lehrens und Lernens; wir bejahen, dass es in gewisser Weise eine ganzheitliche Sichtweise auf diese Wissenschaftscommunity braucht; wir bejahen, dass es evidenzbasierte Möglichkeiten gibt, auch nachzuschauen, ist die Lehre, die wir anbieten, tatsächlich auch gut oder schlecht. Ich hatte es schon einmal gesagt, ich werde nach jeder Vorlesung, nach jedem Seminar sofort evaluiert. Ich habe innerhalb von einer Woche die Ergebnisse dessen, was ich entweder gut oder schlecht abgeliefert habe. Das ist heutzutage eben Standard, und diesen Standard müssen wir auch an die Thüringer Hochschulen bringen, damit Herr Kaufmann sich nämlich hierherstellen und sagen kann: Ja, wir wollen die Studenten natürlich einbinden, wir wollen keine Rechtsunsicherheit. Aber es geht nicht nur um Rechtsunsicherheit, ich will auch wissen, ist der gut oder ist der schlecht. Da muss er sich eben auch rechtfertigen, denn er wird steuerfinanziert. Und weil er steuerfinanziert wird, will man eben auch sehen, hat er es drauf oder hat er es nicht drauf, dann wird eben auch geschaut, wie viele Publikationen
kriegt er hin, dann wird eben auch geschaut, wie viele Forschungsprojekte wirbt er ein. Das ist doch die Transparenz, die wir mittlerweile in unserem Wissenschaftsraum brauchen.
Und diese Modernität fordere ich ein, weil es uns letztlich andere Bundesländer mittlerweile vormachen: Die Bayern haben seit 2000 eine virtuelle Hochschule, die haben mittlerweile einen digitalen Campus, der unter dem System „Sync and Share“ agiert, dass alle Hochschulen in Bayern unterschiedliche Dokumente, unterschiedliche Vorlesungen, unterschiedliche virtuelle Angebote für alle zugänglich machen wollen. Ich finde, dass ein Land wie Thüringen so was auch könnte. Wenn wir diesen Gesetzesvorschlag heute auch als Initiative für so eine Debatte verstehen, dann, glaube ich, sind wir auf dem richtigen Weg.
Wie gesagt, wir werden diesen Gesetzesvorschlag der FDP ablehnen, weil dafür alle Maßgaben im Thüringer Hochschulgesetz geregelt sind. Aber wofür wir schon werben und auch einladen werden, ist, wie wir den Thüringer Hochschulraum digitaler gestalten können. Ich glaube, die Debatte ist lohnenswert. Schönen Dank.
Mir liegen aus den Reihen der Abgeordneten keine weiteren Wortmeldungen vor. Herr Staatssekretär Feller, Sie haben das Wort für die Landesregierung.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, liebe Zuschauer am Livestream! Diese Gesetzesänderung, die die FDP vorgeschlagen hat, braucht es nicht, das ist, glaube ich, in der Debatte schon sehr deutlich geworden. § 55 unseres Hochschulgesetzes regelt, dass Art und Weise der Prüfung in den Studien- und Prüfungsordnungen der Hochschulen zu regeln sind, da gehört das hin. Nicht der Landtag schreibt das vor, sondern die Hochschulen sollen das in eigener Verantwortung je nach Art der Lehrveranstaltung, je nach Art der dafür abzulegenden Prüfungsleistung regeln.
In diesem § 55 ist, wenn Sie von Rechtsunsicherheit sprechen, auch nicht vorgeschrieben, dass es Klausuren geben darf oder dass es mündliche Prüfungen geben darf oder dass es Hausarbeiten geben darf. All das ist selbstverständlich der Fall und deswegen muss man dort auch nicht regeln, dass es digitale Prüfungen geben darf, dass es elektronische Prüfungen oder elektronische Kommunikation
in Prüfungen geben darf. Das muss da nicht geregelt werden, das ist selbstverständlich der Fall, und die Hochschulen können das regeln und die Hochschulen haben das auch geregelt. Zu dieser rechtlichen Frage möge das genügen.
Das Zweite, darauf möchte ich schon noch ein bisschen näher eingehen: Die Hochschulen haben das alles im Sommersemester geleistet. Sie sprechen von der Unsicherheit von Lehrenden und Studierenden, dass unklar ist, wie diese Prüfungen abgelegt werden sollen. Also wo leben wir denn eigentlich?
Die Hochschulen haben das Sommersemester ganz überwiegend als digitales Semester bestritten, viele Hochschulen haben digitale Lehrveranstaltungen, digitale Prüfungen erfolgreich und rechtssicher durchgeführt. Die Universität Erfurt beispielsweise hat sämtliche Prüfungen in digitaler Form rechtssicher durchgeführt, übrigens in enger Absprache auch mit dem Datenschutzbeauftragten des Landes.
Herr Voigt, wir haben ein modernes Hochschulgesetz in Thüringen. Der Erfolg unserer Hochschulen zeigt sich genau daran, dass dieses Hochschulgesetz in der Lage ist, all die notwendigen Voraussetzungen zu schaffen, damit unsere Hochschulen erfolgreich sind. Wir haben das durch zahlreiche Initiativen unseres Hauses in den letzten Jahren zunehmend unterstützt, wir haben eine Digitalisierungsstrategie, die Sie fordern, wo wir bei den Bayern abgucken sollen, bereits seit 2017 mit unseren Hochschulen vereinbart.
(Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Es wird nur nichts umgesetzt, Herr Feller! Das wissen Sie doch auch!)
und einen deutlichen Schwerpunkt im Bereich der Digitalisierung unserer Hochschulen gesetzt. Wir haben im Zukunftsvertrag „Studium und Lehre stärken“ Mittel zusätzlich zur Verfügung gestellt, und wir haben jetzt ganz konkret in diesem Jahr 2,2 Millionen Euro auch noch mal zusätzlich zur Verfügung gestellt, um die Hochschulen in die Lage zu versetzen, auf diese Corona-Pandemie zu reagieren.
Die Hochschulen tun das in hervorragender Art und Weise auch in diesem Wintersemester. Ich bin wirklich stolz auf unsere Hochschulen und stolz auf die
Lehrenden und die Studierenden, wie die mit dieser Corona-Krise umgehen, mit welcher Flexibilität sie sich jetzt auf ein hybrides Wintersemester eingestellt haben – also mit Präsenz und mit digitalen Lehrveranstaltungen – und im Grunde nach Infektionslage von Woche zu Woche neu entscheiden können, was in Präsenz stattfinden kann und was digital stattfinden muss. Von daher, finde ich, haben wir vieles richtiggemacht, all das zu ermöglichen, die Hochschulen dabei zu unterstützen. Die Hochschulen haben vieles richtiggemacht, indem sie auf diese Krise angemessen reagiert haben. Vielen Dank.
Herr Staatssekretär Feller, danke. Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Das ist so. Dann wird direkt abgestimmt, weil die Beschlussempfehlung des Ausschusses die Ablehnung empfiehlt.
Ich komme also zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Fraktion der FDP in der Drucksache 7/715 in zweiter Beratung. Wer sich dem Gesetzentwurf anschließt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der FDP-Fraktion. Wer ist gegen den Gesetzentwurf? Das sind die Stimmen aller anderen Fraktionen. Wer enthält sich der Stimme? Keine Stimmenthaltungen. Damit ist der Gesetzentwurf abgelehnt und ich schließe den Tagesordnungspunkt 2.
Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Errichtung der Anstalt öffentlichen Rechts „ThüringenForst“ Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der CDU, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/868 - dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten - Drucksache 7/1922 -
Das Wort hat Herr Abgeordneter Malsch zur Berichterstattung aus dem Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten. Bitte.
Werte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, der Gesetzentwurf ist notwendig geworden, weil die letzten zwei Jahre so katastrophal für die Thüringer Forstwirtschaft wie seit dem Zweiten Weltkrieg nicht mehr waren. Sämtliche Reserven des Sektors sind aufgebraucht, Mitarbeiter und Betriebe erschöpft und die Landesforstanstalt muss deshalb für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben finanziell ertüchtigt werden, um die katastrophale Gesamtsituation akut sowie dauerhaft meistern zu können.
Durch Beschluss des Landtags in seiner 18. Sitzung am 19. Juni 2020 wurde der Gesetzentwurf an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten überwiesen. Der Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten hat den Gesetzentwurf in seiner 3. Sitzung am 19. Mai 2020, in seiner 5. Sitzung am 2. Juli 2020 und in seiner 7. Sitzung am 15. Oktober 2020 beraten. Dazu wurde ein schriftliches Anhörungsverfahren durchgeführt, bei dem zahlreiche Zuschriften eingegangen sind, und nahezu alle Anzuhörenden unterstützen den Entwurf. Der Gesetzentwurf war zudem Gegenstand einer Onlinediskussion gemäß § 96 Abs. 2 der Geschäftsordnung. Der Ausschuss hat in seiner 7. Sitzung am 15. Oktober 2020 Änderungsanträge von den Koalitionsfraktionen und der CDU sowie von der FDP beraten und eine Beschlussempfehlung gefasst, in der folgende Änderungen bzw. Klarstellungen erfolgt sind: Die Wiedereinführung des Referendariats für den höheren Forstdienst wird aufgrund des Ergebnisses der schriftlichen Anhörung vorgeschlagen; die Abschaffung des Referendariats hat sich in der Praxis nicht bewährt. Seine Wiedereinführung wird das Interesse potenzieller Bewerber am Standort Thüringen mit der Landesforstanstalt als Arbeitgeber oder Dienstherr deutlich erhöhen. Zudem wird klargestellt, dass die neue zeitlich befristete gesetzliche Leistung an die Forstanstalt zum Waldumbau nicht allein der Erfüllung administrativer Aufgaben dienen soll, sondern vielmehr soll ein Teil des Zuführungsbetrags tatsächlich auf die Waldflächen kommen. Dazu wurde klargestellt, dass die Waldbesitzer durch eine weitreichende staatliche Kostentragung bezogen auf forstliche Schutzmaßnahmen entlastet werden können und dass die Landesforstanstalt einen Teil der jährlichen 11 Millionen Euro für aktive Waldumbaumaßnahmen auf ihren Eigentumsflächen verwenden kann. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Abgeordnete, werte Gäste, lassen Sie es mich gleich von vornherein sagen: Der vorliegende Gesetzentwurf enthält Regelungen, die zu begrüßen sind, aber auch gleichzeitig Regelungen, die wir rundheraus ablehnen.