Protokoll der Sitzung vom 12.11.2020

(Beifall AfD)

In der heutigen Zeit ein Gesetz zur Förderung freiwilliger Gemeindeneugliederungen aufzulegen, ist mehr als bedenklich. Es drängt sich der Eindruck auf, Sie wollen die coronabedingte finanzpolitische Notsituation einzelner Gemeinden und Städte im Freistaat ausnutzen und damit mit vis compulsiva ihr gescheitertes Projekt der Zwangshochzeit von Gemeinden ohne Rücksicht auf die regionalen Befindlichkeiten durchsetzen. Wollen Sie diese wirtschaftlich geschwächten Gemeinden und Städte durch freiwillige Gemeindeneugliederungen am Ende noch ihres Namens und deren Menschen Heimat und Identität rauben? Zum wirtschaftlichen Erhalt der Industrie vor Ort haben Sie als die Landesregierung tragenden Fraktionen leider nur marginal und unzureichend beigetragen. Sie bereiten aber jetzt schon das Begräbnis vieler Gemeinden und Städte mit Ihrem Gesetzentwurf zur Förderung freiwilliger Gemeindeneugliederungen vor.

(Zwischenruf Abg. Marx, SPD: Freiwillige!)

Die Wortwahl „freiwillig“ ist, Frau Marx, hier in dem Zusammenhang, wenn es Geld gibt, sehr bedenklich. Ich glaube nicht, dass man da von Freiwilligkeit sprechen kann.

(Beifall AfD)

Meine sehr verehrten Kollegen, wir werden diesen verschleierten Zwangsvereinigungen im Interesse der Bürgerinnen und Bürger als auch der kommunalen Familie nicht zustimmen und fordern Sie auf, Ihren Gesetzentwurf zurückzunehmen

(Beifall AfD)

und die damit frei werdenden 5,8 Millionen Euro im Einzelplan 17 sofort dem Kommunalen Finanzausgleich zuzuführen. Dort werden diese finanziellen Mittel als Überlebenskapital unserer Gemeinden, Städte und Landkreise gerade im Haushaltsjahr 2021 dringender denn je gebraucht. Ich darf hier auf die Bitte des Thüringischen Landkreistags auf Zuweisung von 200 Millionen Euro auf die Finanzausgleichsmasse verweisen.

Die coronabedingten Gewerbesteuerausfälle sowie die Ausfälle bei Einkommens- und Umsatzsteueranteilen unserer Gemeinden und Städte werden derzeit und 2021 schon gar nicht vollends mit Bundes- und Landesmitteln aufgefangen, was Sie aufgrund Ihnen vorliegenden Daten wissen müssten. Wir können einer Ausschussüberweisung deshalb nicht zustimmen und auch einer Schlussabstimmung nicht zustimmen.

Im Fazit möchte ich kurz bemerken: Mit Neugliederungsprämie und Entschuldungshilfe fördert man Gemeindezusammenschlüsse von Gemeinden, welche vorher, aber wahrscheinlich auch nachher nicht mit dem Geld wirtschaften werden können.

(Zwischenruf Abg. Hey, SPD: Das ist eine Unterstellung!)

Anreize für wirtschaftlich schwache Gemeinden werden hiermit sozusagen gebracht, aber die starken Gemeinden, die vernachlässigen Sie, und ob das die Grundlage einer vernünftigen Gemeindeneugliederung sein kann, da haben wir unsere Bedenken.

(Beifall AfD)

Für die Fraktion der SPD erhält jetzt die Abgeordnete Merz das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, liebe Zuschaue

(Abg. Bilay)

rinnen und Zuschauer, mit dieser heutigen Einbringung des Gesetzes zur Förderung von Gemeindeneugliederungen wollen wir den Weg konsequenter Freiwilligkeit bei der Gemeindegebietsreform fortsetzen. Schon in der letzten Wahlperiode wurden über 300 Gemeinden mit insgesamt 180 Millionen Euro bei Zusammenschlüssen oder Eingemeindungen unterstützt. Diese Mittel kamen unmittelbar den Menschen in Thüringen zugute, indem die ausgezahlten Neugliederungsprämien, die direkt an die beteiligten Gemeinden flossen, zum Beispiel in Kindergärten, Schwimmbäder, Gehwege oder auch Spielplätze investiert wurden. Über 900.000 Thüringerinnen und Thüringer haben auf diese Weise in den vergangenen Jahren von der bereitgestellten Landesförderung profitiert, also fast jeder Zweite in Thüringen. Als wesentliches Förderinstrument wollen wir an der Neugliederungsprämie von 200 Euro pro Einwohner festhalten. Damit können Zusammenschlüsse und Eingliederungen bis zu einer Gesamthöhe von 2 Millionen Euro gefördert werden. Neu ist, dass die Neugliederungsprämie im Falle einer zu bewilligenden Bedarfszuweisung nicht mehr zur Hälfte, sondern zukünftig gar nicht mehr bedarfsmindernd berücksichtigt werden soll. Außerdem sieht der Gesetzentwurf vor, Gemeinden mit einer überdurchschnittlichen Verschuldung durch besondere Entschuldungshilfen zu unterstützen. Davon profitieren alle neugliederungswilligen Gemeinden, deren Pro-Kopf-Verschuldung mehr als das Doppelte des Landesdurchschnitts beträgt.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, uns ist bewusst, dass das Aushandeln von Kompromissen zwischen den beteiligten Gemeinden oft kompliziert ist und es mitunter mehrere Anläufe und mehrere Gesetze braucht; in der letzten Wahlperiode waren es drei an der Zahl. Dabei haben wir keine Neugliederungswünsche zurückgewiesen, nur weil die Einwohnergrenze von 6.000 im Jahr 2035 nicht zu erreichen sein wird. Entscheidend war vielmehr, dass für die neu gebildeten Gemeinden eine Perspektive für eine zukünftig positive Entwicklung besteht. Dies kann auch bei kleineren Zusammenschlüssen möglich sein.

Diese zum Teil fortgesetzten Anstrengungen der Gemeinden, sich schrittweise zusammenzuschließen, wollen wir honorieren und mit diesem Gesetz für den Förderzeitraum von 2021 bis 2026 verlässliche Rahmenbedingungen für Gemeindeneugliederungen schaffen. Wir sind entschlossen, den Weg freiwilliger Zusammenschlüsse konsequent weiterzugehen, und es ist kein Geheimnis, wenn ich sage, dass wir noch zu Beginn der 6. Wahlperiode eine andere Linie verfolgt haben. Drei Gemeindeneugliederungsgesetze in der letzten Periode sprechen jedoch dafür, dass es richtig war, auf Zwangszu

sammenschlüsse zu verzichten und stattdessen auf gewollte und zwischen den Gemeinden ausgehandelte Neugliederungen zu setzen.

(Beifall CDU)

Positive Anreize statt Zwang, Bürgerdialog statt Reißbrett – das sind die Erfolgsfaktoren für die Gebietsreform in Thüringen. An diese Erfolgsgeschichte wollen wir mit dem vorliegenden Gesetz anknüpfen. Im Gegensatz zu den Ausführungen aus der AfD-Fraktion wird hier nicht eine Corona-Pandemie ausgenutzt, um an den Bürgern vorbei schnell ein Gesetz durchzuwinken, sondern auf Erwartungen aus den Kommunen reagiert, die bereits im Gespräch sind und nun auf ein Signal von uns als Gesetzgeber warten. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank. Für die CDU-Fraktion erhält Abgeordneter Walk das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, eines ist klar: Wir stehen fest an der Seite unserer Kommunen, denn sie sind der stabile Anker für die Menschen vor Ort, und das nicht erst in der Bewältigung der Corona-Krise. Deswegen gebührt zunächst einmal unseren kommunalpolitisch Verantwortlichen unser uneingeschränkter Dank.

(Beifall CDU, FDP)

Klar ist aber auch: Überschaubare kommunale Verhältnisse vor Ort sind ein hohes Gut: Wo der Bürgermeister seine Bürger und der Landrat seine Bürgermeister kennt, lässt sich bürgernah Kommunalpolitik gestalten, und auch das ehrenamtliche Engagement ist dankenswert gut ausgeprägt.

(Beifall CDU)

Genau davon haben wir uns in der Vergangenheit immer leiten lassen – bei der Einführung der Landgemeinde ebenso wie bei der neuen Rechtsform, genauso wie bei den zahlreichen freiwilligen Gemeindeneugliederungen. Ich habe mich ja sehr gefreut, Frau Kollegin Merz, dass Sie von einem Lernprozess innerhalb Ihrer Fraktion gesprochen haben,

(Beifall CDU)

denn eines ist klar: Wir stellen die Freiwilligkeit ganz nach vorn. Auch heute gilt: Überschaubare, leistungsfähige und bürgernahe Kommunalstruktu

(Abg. Merz)

ren sind für uns auch in dieser Wahlperiode ein Maßstab verantwortungsvoller Kommunalpolitik. Deshalb haben wir in der letzten Wahlperiode erfolgreich die rot-rot-grüne Zwangsgebietsreform gestoppt

(Beifall CDU)

und unterstützen nach wie vor freiwillige Gemeindeneugliederungen, mit denen alle Beteiligten auch einverstanden sind. Ich will zurückblicken in die 5. Legislaturperiode, das waren die Jahre 2009 bis 2014. Dort wurden knapp 300 Gemeinden neugegliedert. Zum Vergleich: Im Zeitraum von 2017 bis 2019 gab es bisher 215 Fusionen, also wir wissen, wovon wir in der CDU-Fraktion reden. Auch das ist nicht neu: Wir sind davon überzeugt, es ist besser, Aufgaben gemeinsam wirksam zu erledigen, als Kommunen in nicht gewollte Großstrukturen zu zwingen.

(Beifall CDU)

Zur Steigerung der Effizienz unserer Kommunen setzen wir uns daher für eine Überprüfung von Aufgaben und Standards und dafür ein, dass Kommunen enger zusammenarbeiten können.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, die Freiwilligkeit steht im Mittelpunkt. Ich habe es erwähnt, und ich will es in aller Deutlichkeit auch vorwegnehmen: Freiwillige Gemeindefusionen finden unsere Zustimmung, sofern sie dem öffentlichen Wohl dienen und vor allem rechtssicher sind. Das hat meine Fraktion immer gesagt und dazu stehen wir auch heute.

(Beifall CDU)

Für uns sind sechs Punkte wichtig, die ich hier gern noch mal erläutern möchte.

1. Wir halten an der Förderung freiwilliger Gemeindeneugliederungen fest. Die Bürger vor Ort wissen am besten, ob und welche Gemeindestruktur eine leistungsstarke und damit zukunftssichere Gebietskörperschaft darstellt. Zwangsfusionen wird es mit uns nicht geben.

(Beifall CDU)

2. Wir stehen für eine einfache Zusammenarbeit von Gemeinden, Städten und Landkreisen untereinander, aber auch zwischen Kommunen und Landkreisen. Wer Personal- und Sachmittel gemeinsam nutzt, arbeitet wirtschaftlicher. Nachweisbare und erhebliche Einspareffekte sollte das Land honorieren. Hier sehen wir noch erheblichen Nachbesserungsbedarf.

3. Wir stehen für Modellprojekte, verbesserte Beratungsangebote und einen strukturierten Erfahrungs

austausch zur interkommunalen Zusammenarbeit. Dabei sind auch die kommunalen Spitzenverbände in einer Mitverantwortung.

4. Wir stehen für eine Überprüfung von Aufgaben und Standards durch die Landesregierung. Dazu gehört auch eine auf die Kommunen bezogene Kostenfolgenabschätzung bei allen laufenden und zukünftigen Gesetzgebungsvorhaben.

(Beifall CDU)

5. Wir stehen für eine kundenfreundliche und moderne Verwaltung mit dem Ziel, sämtliche behördliche Dienstleistungen künftig auch digital beantragen und Behördengänge online erledigen zu können, ohne den individuellen Service und die persönliche Erreichbarkeit und Ansprache zu vernachlässigen.

6. – letzter Punkt –: Eine Verwaltung als attraktiver und verantwortungsvoller Arbeitgeber mit dem Fokus auf einem bürgerfreundlichen Umgang, geschultes Personal und familienfreundliche, flexible Arbeitszeitmodelle – das sind für uns wesentliche Voraussetzungen, dass bürgernahe Verwaltungsarbeit auch funktionieren kann.

(Beifall CDU)

Sehr geehrte Damen und Herren, nach den allgemeinen Rahmenbedingungen, die ich jetzt beschreiben durfte, lassen Sie mich nun auf das vorliegende Gesetz zur Förderung freiwilliger Gemeindeneugliederungen im Detail eingehen. Zunächst einmal hätten wir uns bei diesem wirklich sensiblen Thema gewünscht, dass man im Vorfeld auch das Gespräch mit den kommunalen Spitzenverbänden gesucht hätte. Meine Rückmeldung von dort ist zumindest, dass da bei den Spitzenverbänden ein überstürzter Handlungsbedarf eben nicht gesehen wird. Ich will auch noch feststellen, dass die veranschlagten 107 Millionen, Frau Kollegin Merz, für die Jahre 2021 bis 2026 bisher im Haushalt nicht etatisiert sind. Das Vorhaben soll erst ab 2022 finanzwirksam werden und taucht für 2021 im Haushalt – zumindest ist es mir nicht aufgefallen – überhaupt noch nicht auf.