Protokoll der Sitzung vom 12.11.2020

Sehr geehrte Damen und Herren, nach den allgemeinen Rahmenbedingungen, die ich jetzt beschreiben durfte, lassen Sie mich nun auf das vorliegende Gesetz zur Förderung freiwilliger Gemeindeneugliederungen im Detail eingehen. Zunächst einmal hätten wir uns bei diesem wirklich sensiblen Thema gewünscht, dass man im Vorfeld auch das Gespräch mit den kommunalen Spitzenverbänden gesucht hätte. Meine Rückmeldung von dort ist zumindest, dass da bei den Spitzenverbänden ein überstürzter Handlungsbedarf eben nicht gesehen wird. Ich will auch noch feststellen, dass die veranschlagten 107 Millionen, Frau Kollegin Merz, für die Jahre 2021 bis 2026 bisher im Haushalt nicht etatisiert sind. Das Vorhaben soll erst ab 2022 finanzwirksam werden und taucht für 2021 im Haushalt – zumindest ist es mir nicht aufgefallen – überhaupt noch nicht auf.

Kurzer Rückblick: Beim Thüringer Gemeindeneugliederungsgesetz vom April 2018 wurden seinerzeit 217 Millionen Euro für die Jahre 2018 und 2019 bereitgestellt. Wir sind daher davon überzeugt, dass die Finanzmittel von 107 Millionen Euro eigentlich besser in der jetzigen FAG-Masse aufgehoben wären, um die Kommunen schon jetzt im Vorgriff auf die KFA-Reform in 2022 auch entscheidend zu stärken.

(Beifall CDU)

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich komme zum Schluss und will noch mal darauf hinweisen, dass wir selbstredend Freiwilligkeit nicht verhindern werden, und wir werden demnach einer Überweisung an den zuständigen Ausschuss für Inneres und Kommunales zustimmen und auch gewiss dieses Thema intensiv mit den kommunalen Spitzenverbänden diskutieren. Für uns steht aber auch fest, dass wir bei dem vorliegenden Gesetzentwurf in der jetzigen Form und vor allem, wenn die Landesregierung zum Thema Behörden und Verwaltungsreform nicht endlich vorwärtskommt, noch erheblichen weiteren Gesprächsbedarf sehen. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall CDU)

Vielen Dank. Für die Fraktion Die Linke erhält jetzt Abgeordneter Bilay das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Zunächst, Herr Sesselmann, zu Ihnen: Sie haben offensichtlich das Gesetz nicht gelesen, sonst hätten Sie eine andere Rede gehalten. Wir beschließen hier nicht über irgendwelche Neugliederungsmaßnahmen, sondern wir eröffnen mit unserem Gesetz einen Rahmen, innerhalb dessen die Kommunen sich in den nächsten Jahren bewegen können, als Anreiz dafür, sich auf den Weg von Neugliederungsmaßnahmen zu begeben. Das setzt natürlich voraus, dass sich die Kommunen auf freiwilliger Basis in einem langen Prozess vor Ort mit ihrer Einwohnerschaft und den benachbarten Kommunen zusammensetzen und über diesen Fusionsprozess miteinander reden, dann die entsprechenden Beschlüsse in den Gemeinderäten fassen und dann einen Antrag beim Land stellen. Auf Grundlage dieser gefassten Beschlüsse werden wir dann natürlich über einzelne konkrete Maßnahmen mit entsprechenden Einzelgesetzen reagieren und die Fusion dann auch hier beraten und entscheiden. Wir geben nur den Anreiz und den Rahmen dafür. Weil wir einen gewissen zeitlichen Vorlauf dafür brauchen, haben wir gesagt, wir schaffen diesen zeitlichen Vorlauf jetzt, damit die Kommunen Planungssicherheit haben, worauf sie sich verlassen können, unter anderem auf die 200 Euro pro Einwohner und weitere Entschuldungshilfen. Wenn Sie den ganzen Prozess anzweifeln und auch die Leistungsfähigkeit ansprechen, will ich noch mal ein ganz konkretes aktuelles Beispiel nennen: Am 1. Dezember wird sich die Kreisstadt des Wartburgkreises, Bad Salzungen, noch mal enorm territorial vergrößern, indem nämlich Moorgrund eingemein

det wird. Und anhand des Beispiels von Bad Salzungen können wir sehen, dass es eben richtig ist, dass wir in den letzten Jahren die entsprechenden Maßnahmen unterstützt und begleitet haben, weil dadurch die Leistungsfähigkeit der gesamten Region im südlichen Wartburgkreis enorm davon profitiert, dass Bad Salzungen diesen Weg mit den Nachbarkommunen gegangen ist.

In der letzten Legislaturperiode ist dieser Weg, leistungsfähigere Kommunalstrukturen zu schaffen, schon gegangen worden. Es gab Ende 2017 in Thüringen insgesamt 843 kreisangehörige Gemeinden, mit Blick auf den Stand vor einem Jahr ist das immerhin auf 628 reduziert worden, und weit über 300 Gemeinden haben in der letzten Legislatur diese Chance genutzt. Es wurden über 200 Millionen Euro an Fusionsprämien in den Haushalten 2018 und 2019 dafür zur Verfügung gestellt. Aber wir haben eben den Bedarf erkannt, dass es weiteren Handlungsbedarf auf kommunaler Ebene gibt, weil die Thüringer Gemeinden noch immer von einer starken Kleinteiligkeit geprägt sind. Von den 634 Gemeinden und Städten, die wir im letzten Jahr gehabt haben, waren 388 unter 1.000 Einwohner, das sind 60 Prozent aller Kommunen, die wir in Thüringen haben. 45 Prozent aller Einwohner des Landes leben in Städten unter 10.000 Einwohnern.

(Beifall CDU)

Das muss man sich mal vergegenwärtigen. Und gerade mal 35 Städte zählen mehr als 10.000 Einwohner.

(Zwischenruf Abg. Walk, CDU)

Ja, aber, Herr Walk, Sie haben eben von Leistungsfähigkeit gesprochen.

Und wenn ich mir anschaue, was Sie alles an Anforderungen an die kommunale Ebene gestellt haben, Sie wollen Digitalisierung,

(Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Nen- nen Sie doch mal eine Studie!)

Sie wollen konkrete Ansprechpartner vor Ort in den Verwaltungen, Sie wollen die entsprechende Fachkompetenz in all den Aufgabenbereichen, die Sie auch kennen, dann stelle ich mir das eben schwer vor, wenn Kleinstkommunen mit 500 Einwohnern dieses ganze Leistungsspektrum in der ganzen Komplexität, wie Sie das eben auch nur angedeutet haben, tatsächlich abdecken wollen.

(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Sehr gut!)

Herr Bergner, ich rede erst mal nur über die Strukturen vor Ort, die demokratisch legitimiert sind, und das sind die Verwaltungsgemeinschaften ausdrücklich nicht.

(Abg. Walk)

(Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU)

Herr Voigt, Sie haben die Möglichkeit, aus Ihrer Erfahrung zu berichten. Ich weiß ja, dass Sie da familiäre Verknüpfungen haben. Da finden sicherlich entsprechende Austausche statt. Dann können wir uns auch gern in den Dialog begeben.

Und Herr Walk, wir gehen ja ausdrücklich mit unserem vorgelegten Gesetzentwurf den Weg der Freiwilligkeit. Aber ich will noch mal eines geraderücken, wenn Sie immer so sagen, dass Rot-RotGrün in der letzten Legislatur mit dem Vorhaben der Gebietsreform gescheitert ist:

(Beifall CDU, FDP)

Das Vorhaben ist gescheitert, weil der damalige CDU-Landtagspräsident nicht in der Lage gewesen ist, ein Protokoll in der zeitlichen Nähe zur Sitzung auch vorzulegen. Daran ist das Verfahren gescheitert.

(Beifall DIE LINKE)

Das Verfassungsgericht hat ausdrücklich klargestellt, dass zu den inhaltlichen Aspekten des damaligen Prozesses überhaupt keine verfassungsrechtlichen Bedenken bestehen. Aber wir haben daraus gelernt und setzen deswegen konsequent auf den Weg der Freiwilligkeit, aber ich will auch deutlich sagen: Freiwilligkeit im Rahmen des Leitbildes. Es darf keine Fehlentwicklung geben, darauf werden wir auch mit den bevorstehenden Neugliederungsmaßnahmen sehr genau achten. Deswegen freue ich mich auf die Debatte. Ich gehe davon aus, dass wir diesen Konsens der Freiwilligkeit auch mit diesem Gesetz gemeinsam unterstützen werden. Danke.

(Beifall DIE LINKE)

Vielen Dank. Für die FDP-Fraktion erhält jetzt Abgeordneter Bergner das Wort.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Herr Kollege Bilay, eines vorweg: Gescheitert mögen Sie formal sicherlich an diesem Urteil gewesen sein. Das hat nämlich dazu geführt, dass das andere Urteil des Verfassungsgerichts gar nicht mehr verhandelt worden ist, wofür nämlich 47.000 Unterschriften in diesem Land vorgebracht worden sind.

(Beifall AfD, CDU, FDP)

Und dass Sie das wissen, zeigt, dass Sie das Thema nämlich eigentlich nur noch mit der heißen Zan

ge anfassen, weil Sie wissen, Sie würden sich wieder die Finger dabei verbrennen.

(Beifall AfD, CDU, FDP)

Meine Damen und Herren, die Regierung legt uns heute einen Gesetzentwurf vor, der nach Ansicht der Freien Demokraten nicht weit weg von dem Versuch einer Zwangsgebietsreform ist.

(Unruhe DIE LINKE)

Und zwar geben Sie in Ihrer Begründung an, dass das Ziel des Entwurfs die Steigerung der Leistungsund Verwaltungskraft der kommunalen Strukturen sein soll.

Meine Damen und Herren, wenn das so wäre, hätten Ihnen in der Vergangenheit die Kommunen mit dem Ziel der Vereinigung schon die Türen eingerannt. Und sie haben es eben nicht gemacht, meine Damen und Herren, und das hat Gründe.

(Beifall CDU, FDP)

Lobenswerterweise rechnen Sie zwar die vorgesehenen Sonderzahlungen auch nicht auf die üblichen Ausgleichszahlungen an, aber – und das muss man ganz deutlich sagen – der vorliegende Entwurf ist vor allem und ganz besonders in der aktuellen Situation eben keine Hilfe. Ich will das erklären. Wir hatten auch heute schon die Diskussion, dass Corona nicht das eigentliche Problem der Kommunen ist. Das Thema „Investitionsstau“ – oft genug hier diskutiert – will ich deswegen jetzt mit Blick auf die Redezeit auch nicht weiter ausführen.

Ein Punkt – und da will ich auch auf den Einwurf des Vorsitzenden der CDU-Fraktion kommen –, nämlich wissenschaftlich basierte Evidenz: Schauen Sie doch mal in die Statistiken des Landesamts für Statistik, da ist belegt, dass eben mit der Größe von Kommunen nicht automatisch auch die Effizienz von Verwaltungen steigt.

(Beifall CDU, FDP)

Dort können Sie sehen, wie die Pro-Kopf-Kosten der Verwaltung auch im Lande verteilt sind. Und die Pro-Kopf-Kosten der Verwaltung sind eben nicht automatisch bei den kleinen Gebietsstrukturen die schlechteren, das haben wir auch ganz deutlich bei der ganzen Diskussion um die Gebietsreform erlebt.

Was eben nicht mehr wird – und das bemängeln wir Freien Demokraten schon seit Jahren –, das ist die Bezahlung der Aufgaben, die die Gemeinden und Städte für das Land erledigen. Aber das ist nichts Neues, das erzähle ich Ihnen ja auch jedes Mal, wenn wir hier vorn über Kommunen, Finanzen und Aufgaben streiten. Was aber neu ist, ist dieser

(Abg. Bilay)

kraten bleiben unserem Grundsatz treu – wir sind für freiwillige Zusammenschlüsse, dort, wo die Leute das wollen und nicht durch Fangprämien hingetrieben werden. Wir sind für einfachere Strukturen, und aus diesem Grunde werden wir weiter für weniger Bürokratie und für verschlankte funktionale Verwaltungsreformen streiten und eben nicht dafür stehen, dass Selbstverwaltung vor Ort weiter abgebaut wird. Deswegen sage ich auch deutlich: Gebietsreformen durch die Hintertür ohne tragbare Konzepte bei Erhalt der Selbstverwaltung lehnen wir ab. Ich danke Ihnen.

(Beifall CDU, FDP)

(Zwischenruf Abg. Hey, SPD: Heiterkeit im Hause! Fangprämie, macht es doch mal halblang!)

Als nächste Rednerin erhält das Wort Frau Abgeordnete Henfling, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrte Präsidentin, man hat kurzzeitig gerade das Gefühl gehabt, man diskutiert hier nicht über das Gemeindeneugliederungsgesetz, sondern über das Jagdgesetz, weil hier von Fangprämien die Rede war.

(Beifall SPD)

Ich glaube – für alle am Livestream noch mal zurückkommend –, wir reden über die freiwillige Gemeindeneugliederung und die Rahmenbedingungen, die wir in einem Gesetz für die Gemeinden, die das tun wollen, zur Verfügung stellen wollen. Mir war schon klar, dass wir beim heutigen Tagesordnungspunkt wieder über Gebietsreformen diskutieren. Dass es an vielen Stellen so unsachlich abgeht, hätte ich dann tatsächlich aber nicht erwartet.