Gibt es weiteren Redebedarf? Das kann ich nicht erkennen. Dann kommen wir zur Abstimmung. Es war Ausschussüberweisung an den Innen- und Kommunalausschuss beantragt. Wer dieser Ausschussüberweisung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind Stimmen aus allen Fraktionen, außer der AfD, also die Koalitionsfraktionen. Auch nicht? Also dann machen wir es
richtig: Für die Ausschussüberweisung stimmen die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, die SPD und die CDU. Wer stimmt gegen die Ausschussüberweisung? Das ist die FDP und der Herr Sesselmann?
Also die AfD insgesamt. Dann ist aber die Ausschussüberweisung dennoch beschlossen. Soll das noch in einen weiteren Ausschuss? Nein. Dann ist das der einzige Ausschuss.
Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt und wir treten in die Mittagspause ein. Es ist jetzt 13.07 Uhr. Bitte finden Sie sich um 13.55 Uhr hier wieder ein, also 5 Minuten vor 14.00 Uhr. Ich weise Sie darauf hin, dass dann Wahlen stattfinden.
Der Verfassungsausschuss kommt jetzt zu einer kurzen Sitzung in der Loge zusammen. Das ist hier oben, von mir aus gesehen links, von Ihnen aus gesehen rechts oben die Galerie entlang, ganz hinten, dort befindet sich ein Raum, die sogenannte Loge. Dort trifft sich jetzt der Verfassungsausschuss.
Wir setzen die Sitzung fort und kommen zum gemeinsamen Aufruf der Tagesordnungspunkte 59 und 60. Da geht es um die Wahlen. Zunächst Tagesordnungspunkt 59
Wahl von Mitgliedern der Parlamentarischen Kontrollkommission gemäß § 25 Abs. 1 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/2093 -
Wie Ihnen bekannt ist, sind noch immer zwei der insgesamt fünf Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission auf Vorschlag der AfD zu wählen. Gewählt ist, wer die Mehrheit der Stimmen der Mitglieder des Landtags erhält, mithin werden mindestens 46 Stimmen benötigt.
Der Wahlvorschlag der AfD liegt Ihnen in der Drucksache 7/2093 vor. Vorgeschlagen sind Herr Abgeordneter Robert Sesselmann und Herr Abgeordneter Dieter Laudenbach.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, das Verfassungsgericht hat uns eine Aufgabe gegeben, nämlich immer konkret zu begründen, warum wir eventuell bestimmte Personen aus der AfD-Fraktion nicht wählen können. Da das in einer geheimen Wahl schwierig ist, sich hinterher zu seiner Wahl zu erklären, würden wir das gern in der Aussprache tun. Aus unserer Sicht sind sowohl der Abgeordnete Sesselmann als auch der Abgeordnete Laudenbach für die Parlamentarische Kontrollkommission nicht wählbar, unter anderem weil beide Verbindungen zu Vertretern von Organisationen haben, die Gegenstand von nachrichtendienstlichen Betrachtungen sind, welche beispielsweise durch die Parlamentarische Kontrollkommission kontrolliert werden sollen. Für einen Sitz in der Parlamentarischen Kontrollkommission ist eine besondere Zuverlässigkeit und Eignung vorgesehen. Ich will an einigen Beispielen klarmachen, wie wir zu diesem Ergebnis kommen.
Robert Sesselmann ist seit 2018 Vorstandsmitglied der AfD im Landesverband Thüringen, der vom Amt für Verfassungsschutz Thüringen als Verdachtsfall geführt wird. Durch die Befugnis, den Fraktionsvorsitzenden Björn Höcke als künftiges Mitglied der Kontrollkommission über deren Beratungsinhalte zu unterrichten, würde die Aufgabenerfüllung des Amts gemäß Thüringer Verfassungsschutzgesetz gefährdet werden. Im Oktober 2019 trat er unter anderem im Landkreis Sonneberg auf einer gemeinsamen Veranstaltung mit Anhängern des Flügels auf, darunter unter anderem Andreas Kalbitz, der bekanntermaßen einer der beiden wesentlichen Protagonisten des Flügels ist, dem nicht nur von Wissenschaftlern und Zivilgesellschaft, sondern auch vom Bundesamt für Verfassungsschutz eine gesichert rechtsextremistische Bestrebung gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung attestiert wird. Im Gutachten des Bundesamts zu tatsächlichen Anhaltspunkten für Bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung in der Alternative für Deutschland und ihren Teilorganisationen taucht Kalbitz allein 65 Mal auf. Eine Veranstaltung im Jahr 2018, an der der Abgeordnete Sesselmann und der Abgeordnete Höcke bei Sonneberg teilnahmen, betitelte er im Nachgang mit „Das Motto lautet: Ferkel muss weg“, was in der Anlehnung an den AfD-Slogan „Merkel muss weg“ die Bundeskanzlerin verunglimpfen sollte. Sesselmann präsentiert sich öffentlich im Internet mit zahlreichen gemeinsamen Aktivitäten mit Björn Höcke, dem zweiten Flügel-Protagonisten. Er stellt sich demonstrativ auf Fotos neben und hinter ihn, auch am 1. April 2019 auf Facebook mit Bild „für den lieben
Björn von den stillen Helden, auf die du immer zählen kannst“ und verbreitet andere Veranstaltungen und Äußerungen von Akteuren des Flügels wie von Martin Böhm oder Jens Maier, der vom Landesamt für Verfassungsschutz Sachsen inzwischen als Rechtsextremist eingestuft wird.
Dieter Laudenbach ist für uns auch aus vielen Perspektiven nicht wählbar. Auch hier ein paar Beispiele, warum. Im Herbst 2020 wurde bekannt, dass Laudenbach in seinem Wahlkreisbüro einen ehemaligen NPD-Politiker als Mitarbeiter beschäftigt, der im Stadtrat saß und für die NPD zur Landtagsund Bundestagswahl in Thüringen kandidiert, aber auch Organisator der regelmäßigen RechtsrockEvents „Rock für Deutschland“ in Gera ist, beides Gegenstände des Verfassungsschutzes bzw. der Kontrollkommission. Laudenbach bestätigte die Vorwürfe und erklärte, die NPD sei ja nicht verboten und der Mitarbeiter mache Recherchen. Das häufige Verbreiten von Beiträgen des Thüringer AfDFraktionschefs und Protagonisten des Flügels, Björn Höcke, über Laudenbachs Facebook-Account deutet auf eine nähere Bindung zu Björn Höcke hin. Dem Flügel wird nicht nur von Wissenschaftlern und Zivilgesellschaft, sondern auch vom Bundesamt für Verfassungsschutz eine gesicherte rechtsextremistische Bestrebung gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung attestiert.
Im Gutachten des Bundesamts sind tatsächlich Anhaltspunkte für Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung in der Alternative für Deutschland und ihren Teilorganisationen zu sehen. Allein Björn Höcke wird hier 600 Mal erwähnt. Durch die Befugnisse, die Herr Laudenbach erhalten würde, auch hier dem Fraktionsvorsitzenden Höcke als künftiges Mitglied der Kontrollkommission zu berichten, sehen wir eine Gefährdung der Kontrolle des Thüringer Verfassungsschutzes.
Laudenbach verbreitete auch mehrfach nachweisliche Falschinformationen, etwa deutlich überhöhte Zahlen zur Beteiligung von Zuwanderern an Tatverdächtigen für Mord und Totschlag oder auch falsche Informationen über Leistungsbescheide von Asylbewerbern, weshalb der Konzern Facebook 2019 wiederholt geteilte Beiträge von Laudenbachs Facebook-Seite als Falschmeldung gekennzeichnet hatte und externen Faktenchecks gegenüberstellte. Als ein orientalischer Halal-Grill in Gera an seiner Schaufensterscheibe von innen einen Zettel aufhing, dass man in Gera für eine Moschee sammle, machte Laudenbach im März 2019 Stimmung dagegen mit den Worten „Nun ist es so weit, mit uns als AfD nicht machbar“ und weiter: Weil ein Moschee-Neubau hier nicht erwünscht ist. Auch kündigte er per Video an, Gera weniger attraktiv für Flüchtlinge zu machen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Die Frau Vizepräsidentin hatte während ihrer Präsidialzeit vorhin darauf hingewiesen, dass Abgeordnete mit „Herr Abgeordneter“ anzusprechen sind und nicht einfach nur mit dem Nachnamen. Ich würde Sie darum bitten, sich selbst an Ihre Regeln zu halten.
Gibt es weitere Wortmeldungen im Rahmen der Aussprache? Ihre Redezeit ist zu Ende gewesen. Wir haben jetzt eine Aussprache, das ist möglich zu diesen Wahlen. Und da gilt die normale Redezeit, die sonst für Aussprachen auch gilt. Weitere Wortmeldungen zu diesem Wahlgang sehe ich nicht.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren, die uns am Livestream begleiten! Eine spannende Rede. Die Koalition fühlt sich offenbar von der Verfassungsgerichtsentscheidung veranlasst, ihre Entscheidung zu begründen.
Gleichwohl möchte ich es nicht versäumen, Folgendes festzuhalten: Die Punkte, die hier genannt wurden, da kann man sich im Einzelfall in der Tat streiten, ob das tatsächlich alles zutrifft oder nicht. Ich will gar nicht infrage stellen, dass einiges davon zutrifft. Aber ein Landtag, der bereits Mitglieder in eine neue Parlamentarische Kontrollkommission gewählt hat, die einer Organisation angehören, nämlich der Partei Die Linke, die nachweislich Teile hat, die offen extremistisch sind, die offen beobachtet werden
von verschiedenen Verfassungsschutzämtern, vom Bundesamt für Verfassungsschutz, von Landesverfassungsschutzämtern, die auf eine Überwindung der freiheitlichen Staats- und Gesellschaftsordnung abzielen, während es Teile der AfD sind, die hier genannt worden sind, die teilweise als Verdachtsfall geführt werden, teilweise als Prüffall – ein rechtliches Novum, eine nicht existente gesetzliche Einstufung, die da erfunden wurde, um mit der AfD umzugehen. Dann macht sich ein Landtag eben unseriös, wenn er sagt: Die einen Extremisten sind in Ordnung, sind geeignet, auch die Verfassungsschutzämter zu überwachen, und die anderen, die wir ebenfalls als Extremisten einstufen, sind das nicht. Insofern, meine Damen und Herren, also die Rede, die Sie hier gehalten haben, das war der Form halber, das war Ihr Versuch, den Anforderungen des Verfassungsgerichts gerecht zu werden. Sie machen sich aber dadurch wirklich nur noch lächerlicher,
weil Sie Ihre Entscheidung, die Sie im einen Fall getroffen haben, im anderen Fall nicht rechtfertigen können. Danke schön.
Möchte sich noch jemand zu diesem Wahlgang speziell äußern? Das sehe ich nicht. Dann rufe ich jetzt ebenfalls auf den Tagesordnungspunkt 60
Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G 10-Kommission) gemäß § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes
Auch hier ist Ihnen bekannt, dass der Landtag bisher nur zwei der insgesamt drei Mitglieder der G 10-Kommission gewählt hat. Das Wahlvorschlagsrecht für das verbleibende Mitglied liegt auch hier bei der Fraktion der AfD. Auch hier werden 46 Stimmen für eine Wahl benötigt.
Der Wahlvorschlag der AfD liegt Ihnen in der Drucksache 7/2094 vor. Vorgeschlagen ist Herr Abgeordneter Björn Höcke.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die AfD-Fraktion hat einen Wahlvorschlag für die Besetzung der G 10-Kommission vorgelegt, dem es nach unserer Ansicht in gravierender Weise an den für die Ausübung der mit der Kommissionszugehörigkeit verbundenen Kontrollrechte des Parlaments erforderlichen Voraussetzungen mangelt. Der hier vorgeschlagene Abgeordnete bietet in keiner Weise Gewähr für die hohen Ansprüche an Integrität und Verfassungstreue, die mit der Ausübung der Kontrolle über die Befugnisse des Verfassungsschutzes in das Post- und Fernmeldegeheimnis der in Thüringen lebenden Menschen verbunden ist. Uns ist selbstverständlich bewusst, dass die Vertretung der AfD-Fraktion im G 10-Gremium Bestand aus dem im parlamentarischen System verankerten Minderheitenrechten hat und diese jedenfalls gewahrt bleiben müssen, gleichwohl wir überzeugt sind, dass große Teile dieser Partei und auch der hiesigen Fraktion kein Träger unserer Verfassung sind. Im Zusammenhang mit dem Minderheitenschutz hat schon das Bundesverfassungsgericht 1986 betont, Zweck des Minderheitenschutzes ist nicht die Bewahrung vor Sachentscheidungen der Mehrheit. Folglich kann auch die Entscheidung der Mehrheit gegen den Kandidaten keine Verletzung deren Rechte darstellen, wenn sie nicht in einer allgemeinen Ablehnung, sondern in einer sachlich begründeten Entscheidung gegen die konkrete Person gründen. Der Abgeordnete ist Führungsfigur des eindeutig verfassungsfeindlichen Flügels, so offenkundig ungeeignet, die Einhaltung der Verfassung im Auftrag dieses Hauses zu überwachen, und hat dies in einer Vielzahl von Wortbeiträgen hier im Landtag und darüber hinaus auch bereits unter Beweis gestellt, dass es sich eigentlich erübrigt, weitere Gründe vorzutragen. Trotzdem möchte ich hier