Protokoll der Sitzung vom 12.11.2020

Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Gibt es Nachfragen? Frau Abgeordnete Baum.

Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Sie haben jetzt ausgeführt, dass es für die dienstlichen Belange notwendig ist, diese Daten zu erfassen, es geht um Vornamen und Nachnamen.

(Abg. Kemmerich)

Genau.

Nun wissen wir, dass Lehrer immer ein bisschen vorsichtig sind, wenn es darum geht, die Vornamen zu verwenden. Ich habe aber einen ganz konkreten Fall, wo es darum geht, dass Vorname und zweiter Vorname, die weder auf dem Arbeitsvertrag noch im Personaldatenverwaltungsprogramm eigentlich verwendet werden müssten, in diese E-Mail-Adresse eingeflossen sind. Ich frage Sie: Wie bewerten Sie das als Landesregierung?

Das kann ich jetzt so schnell nicht bewerten, weil ich zu diesem Einzelfall nichts weiß und weil ich auch nicht weiß, nach welchen Automatismen diese E-Mail-Adressen generiert werden. Ob es normal ist, zwei Vornamen zu benutzen oder nur den ersten, dazu müsste ich mich noch mal erkundigen, auch nach diesem Einzelvorgang.

Eine weitere Nachfrage.

Das heißt, es gibt keinerlei Zustimmung in irgendeiner Form, welche Namensbestandteile für diese dienstliche Mail-Adresse verwendet werden?

Nicht im Einzelfall, sondern die Generierung dieser Adressen ist mit dem Hauptpersonalrat abgesprochen und entspricht den allgemeinen Regeln. Aber im Einzelfall gibt es keine Zustimmung der jeweils einzelnen, individuell betroffenen Personen – ja.

Vielen Dank. Es gibt eine weitere Nachfrage aus der Mitte des Hauses.

Frau Staatssekretärin, warum ist es nicht möglich, Funktions-E-Mail-Adressen zu vergeben, wie Schulleitung oder ähnliche Dinge?

(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Oder Lehrer!)

(Heiterkeit DIE LINKE)

Hochqualifiziert, wunderbar. Danke, Herr Dittes. Das spricht für Sie.

Ich würde mich lieber noch mal rückversichern, bevor ich Ihnen das definitiv beantworte. Aber nach meinem Kenntnisstand gibt es Funktionspostfächer schon, also es gibt „Schulleitung der Schule sowieso“. Das ist jetzt das, was ich im Kopf habe, aber das sichere ich noch mal ab und beantworte Ihnen das dann noch mal definitiv schriftlich, dass ich mich da jetzt an dieser Stelle nicht irre.

Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Weitere Nachfragen kann ich nicht erkennen. Somit kommen wir zur nächsten Mündlichen Anfrage, die durch Frau Abgeordnete Wahl, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, in der Drucksache 7/2048 gestellt wird. Frau Abgeordnete Wahl.

Danke, Herr Präsident.

Radverkehrsinfrastruktur in Thüringen – nachgefragt

In der Antwort der Landesregierung auf meine Kleine Anfrage 7/1052 zur Radverkehrsinfrastruktur in Thüringen mit der Drucksachennummer 7/1912 legt diese dar, dass die Investitionen im Jahr 2019 gegenüber dem Jahr 2018 von über 18 Millionen Euro auf 15 Millionen Euro zurückgegangen sind. Im Gegensatz dazu sieht das Radverkehrskonzept des Freistaats vor, dass die Investitionen zur Erreichung der Ziele weiter steigen, mindestens jedoch auf dem Niveau des Jahres 2018 bleiben sollen. Angesichts des mit 7 statt 6 Prozent nur marginal gestiegenen Radverkehrsanteils seit dem Jahr 2008 scheint statt einer Absenkung eine weitere Erhöhung der Mittel notwendig, um das Ziel von 15 Prozent im Jahr 2030 zu erreichen.

Eine sichere Radinfrastruktur ist auch unter dem Aspekt Verkehrssicherheit sehr wichtig.

Ich frage die Landesregierung:

1. Aus welchen Gründen ist der Radverkehrsanteil am Modal Split in Nordthüringen von 8 Prozent im Jahr 2008 auf 3 Prozent im Jahr 2017 gefallen?

2. Wie viele Verkehrsunfälle unter Beteiligung von Radfahrenden ereigneten sich bisher im Jahr 2020, wie viele ereigneten sich davon auf Strecken ohne Radweg und wie viele endeten tödlich?

3. Wie kann sichergestellt werden, dass die Investitionen in den Radverkehr das für die Erreichung der Steigerung des Radverkehrsanteils bis zum Jahr 2030 notwendige Niveau erreichen?

4. Welche personelle Ausstattung steht im Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft und im Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr für die Bereiche Straßenneubau, -umbau, -unterhaltung und -erhaltung zur Verfügung?

Danke.

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft, Herr Staatssekretär Weil.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrte Frau Abgeordnete, ich beantworte Ihre Mündliche Anfrage für die Thüringer Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Gemäß der Beantwortung der Frage 1 aus der Drucksache 7/1912 basiert die Ausweisung der Veränderung des Modal Split für den Radverkehr auf der Studie „Mobilität in Deutschland“ der Jahre 2008 und 2017. Die Untersuchungen wurden vom infas Institut für angewandte Sozialwissenschaft GmbH im Auftrag des Bundes durchgeführt. Im Ergebnis liegt für Thüringen eine allgemeine Dokumentation zur Methodik vor. Die Untersuchungsergebnisse sind in verschiedenen Tabellenbänden dargelegt. Auf der Basis der vorliegenden Dokumentation kann die Thüringer Straßenbauverwaltung die Ursache des Rückgangs des Modal Split für den Radverkehr in der Region Nordthüringen nicht klären. Dies würde eine umfassende Analyse der Urdaten erfordern, die sowohl aufgrund der Art und des Umfangs als auch der Vorgaben zum Datenschutz ausschließlich durch das bearbeitende Büro erfolgen kann.

Zu Frage 2: Für das Jahr 2020 wurden bis zum 09.11.2020 in Thüringen 1.536 Verkehrsunfälle mit Beteiligung von Radfahrerinnen und Radfahrern polizeilich erfasst. Hierin sind auch Pedelecnutzer enthalten. Dabei wurden 58 Prozent der Verkehrsunfälle durch die Radfahrerinnen und Radfahrer selbst verursacht. Aus der polizeilichen Verkehrsunfallstatistik geht nicht hervor, ob sich im Bereich des Unfallortes ein Radweg befand, sofern dieser nicht unmittelbar im Zusammenhang mit dem Unfall stand. Ein Bezug zu Radwegen, kombinierten Fuß- und Radwegen oder Radfahrstreifen ist der Statistik bei 29 Verkehrsunfällen zu entnehmen. Von der Ge

samtzahl der Verkehrsunfälle unter Beteiligung von Radfahrerinnen und Radfahrern ereigneten sich in diesem Jahr bisher acht Verkehrsunfälle, bei denen acht Menschen tödlich verletzt wurden, davon sieben Radfahrerinnen und Radfahrer.

Zu Frage 3: Um sicherzustellen, dass die Investitionen in den Radverkehr das für die Erreichung der Steigerung des Radverkehrsanteils bis zum Jahr 2030 notwendige Niveau erreichen, sind gemeinsame Anstrengungen von Land und Kommunen erforderlich. Hierbei ist zu bedenken, dass das größte Potenzial für die Verbesserung der Radverkehrsbedingungen in den Kommunen liegt, weil sich die Infrastruktur für den Radverkehr überwiegend in kommunaler Hand befindet. Radwege parallel zu Bundes- und Landesstraßen ergänzen das Radverkehrsnetz der Kommunen und können helfen, wichtige Lücken im Radverkehrsnetz zu schließen. Deshalb ist es wichtig, dass einerseits die Kommunen stärker an die Radverkehrsinfrastruktur investieren und andererseits das Land den Bau von straßenbegleitenden Radwegen an Bundes- und Landesstraßen sowie die Förderung von kommunalen Radverkehrsanlagen verstärkt. Dafür wird es als erforderlich erachtet, dass die Mittel für Personal und Investitionen beim Land und bei den Kommunen dauerhaft und verlässlich angehoben werden.

Positiv zu vermerken ist, dass der Bund aus Mitteln des Klimaschutzprogramms 2030 der Bundesregierung zur Umsetzung des Klimaschutzplans 2050 das Sonderprogramm „Stadt und Land“ für Investitionen in den Alltagsradverkehr auflegt. Aus diesem Sonderprogramm wird Thüringen bis 2023 voraussichtlich knapp 20 Millionen Euro als Finanzhilfen erhalten. Diese Mittel sollen überwiegend für die Förderung von kommunalen Radverkehrsprojekten verwendet werden. Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit, Radwege an Landesstraßen zu finanzieren. Für den Ausbau und die Erweiterung des Radnetzes Deutschland wird der Bund bis 2023 ebenfalls Mittel aus dem Klimaschutzprogramm 2030 zur Verfügung stellen. In Thüringen kann für die Radrouten D4 und D11 sowie den Iron Curtain Trail eine Förderung beantragt werden.

Zu Frage 4: Im Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft stehen für die Aufgaben Planung, Bau, Betrieb, Erhaltung, Finanzierung und Verwaltung der Bundesfern- und Landesstraßen, Straßenrecht, Bedarfsplanung für die Bundesfernund Landesstraßen, Radverkehrsangelegenheiten sowie Förderung kommunaler Verkehrsinfrastruktur insgesamt neun Personalstellen zur Verfügung. Davon ist eine Stelle derzeit unbesetzt. Die personelle Ausstattung im Landesamt für Bau und Verkehr umfasst für die Bereiche Neubau, Umbau, Unter

(Abg. Wahl)

haltung und Erhaltung von Bundes- und Landesstraßen einschließlich Radwegen an Bundes- und Landesstraßen insgesamt 318 Personalstellen. Davon sind 43 Stellen zurzeit nicht besetzt. In den Angaben des Landesamts für Bau und Verkehr ist die Leitungsebene nicht enthalten. Ebenso nicht enthalten ist der Aufgabenbereich Bundesautobahn, da dieser zum 01.01.2021 zur Autobahn GmbH des Bundes bzw. dem Fernstraßenbundesamt wechselt. Vielen Dank.

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Es gibt eine Nachfrage.

Eine Frage hätte ich zur Beantwortung von Nummer 1: Dieser Rückgang um 5 Prozent – wenn man davon ausgeht, dass da nicht irgendwie eine statistisch andere Erhebung oder irgendwas dahintersteht, dann müsste das schon äußere Gründe haben. Deswegen möchte ich die Landesregierung gern fragen, ob sie Anhaltspunkte hat, ob zum Beispiel größere Verkehrsumbaumaßnahmen, mehr Autos auf den Straßen, irgendwelche äußeren Umstände dafür einen Grund darstellen.

Das habe ich versucht darzulegen. An sich nicht. Die Frage ist tatsächlich – das würde ich noch mal mitnehmen und prüfen lassen –, ob wir mit dem Büro noch mal Kontakt aufnehmen, um das im Detail dann wirklich auch zu eruieren. Das mache ich gern.

Okay, vielen Dank.

Vielen Dank. Wir kommen zur nächsten Mündlichen Anfrage, ich rufe hierzu Herrn Abgeordneten Kellner, Fraktion der CDU, mit Drucksache 7/2049 auf. Herr Abgeordneter.

Abruf der Mittel aus dem Sondervermögen „Thüringer Corona-Pandemie-Hilfefonds“ durch die Museen

Mit Stand vom 30. September 2020 sind bislang aus dem Sondervermögen „Thüringer Corona-Pandemie-Hilfefonds“ als Zuschüsse an Museen, Museumsverbände und Kunstinstitute zur Kompensati

on von Einnahmeausfällen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie lediglich 97.189,32 Euro von den insgesamt 4,4 Millionen Euro zur Verfügung gestellten Mittel abgeflossen. Zudem wurden bis zu diesem Zeitpunkt von den insgesamt gestellten 19 Anträgen nur fünf bewilligt.

Ich frage die Landesregierung:

1. Bis zu welchem Zeitpunkt können Anträge gestellt werden?

2. Welche Museen, Museumsverbände und Kunstinstitute haben Anträge in welcher Höhe im Rahmen des Sondervermögens (Titel 685 04) bei der Thüringer Staatskanzlei gestellt?

3. Welche Anträge wurden aus welchen Gründen abgelehnt?

4. Warum wurden bislang so wenig Mittel abgerufen?

Für die Landesregierung antwortet die Staatskanzlei, Herr Minister Hoff.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Lieber Abgeordneter Kellner, zu Frage 1: Anträge auf Gewährung der Billigkeitsleistung für Einnahmeausfälle vom 18. März bis 17. September 2020 waren bis zum 31. August dieses Jahres zu stellen. Für Folgeanträge für Einnahmeausfälle bis zum Jahresende ist die Frist der 15. November 2020.