1. Wie schätzt die Landesregierung die aktuelle Bedrohungslage für Thüringen insbesondere im Hinblick auf die Weihnachtsmärkte ein, auch im Vergleich mit anderen Bundesländern?
2. Auf welchen anderen Thüringer Weihnachtsmärkten, außer dem in Erfurt, kommen Betonsperren und andere passive Schutzmaßnahmen noch zum Einsatz?
3. Welche Unterschiede bei den Einsatzkonzepten der Polizei existieren im Vergleich zu den vergangenen Jahren?
4. In welcher Qualität und Quantität werden die größeren Weihnachtsmärkte durch die Polizei bestreift?
Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Inneres und Kommunales, Herr Staatssekretär Götze.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Walk beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:
Die Antwort zu Frage 1: Die allgemeine Bedrohungslage in den Phänomenbereichen der politisch motivierten Kriminalität befindet sich in Deutschland und Europa weiterhin auf einem abstrakt hohen Niveau. Dabei ist die Sicherheitslage in Deutschland maßgeblich von einer hohen abstrakten Gefährdung durch den islamistischen Terrorismus geprägt. Darüber hinaus können Aktivitäten von irrational handelnden, fanatisierten oder emotionalisierten Einzeltätern eine schwer vorherzusagende Gefährdung darstellen. Konkrete Gefährdungshinweise für Weihnachtsmärkte in Thüringen liegen aktuell jedoch nicht vor. Unbenommen dessen haben Weihnachtsmärkte in unserer christlich geprägten Welt eine hohe Symbolkraft. Dies, die hohen Besucherzahlen und die zumeist zentrale Lage der Weihnachtsmärkte lassen sie zu potenziellen Zielen für Gewalttaten, auch für politisch bzw. religiös motivierte Täter werden. Dieser Einschätzung folgend haben die Veranstalter und die Sicherheitsbehörden angemessene Schutzmaßnahmen zur Verhinderung möglicher Angriffe vorgenommen. So kommen zum Teil geeignete technische Sperren zum Schutz vor Fahrzeugüberfahrten zum Einsatz. Zudem nehmen die Sicherheitsbehörden eine kontinuierliche Lagebewertung vor und richten daran die behördliche und polizeiliche Präsenz auf den Märkten aus. Die Beamtinnen und Beamten der Thürin
ger Polizei sind entsprechend sensibilisiert. Die Landesregierung ist der Auffassung, dass damit ein angemessener Schutz für unsere Weihnachtsmärkte gegeben ist. Wir sehen auch vor dem eingangs erwähnten Hintergrund keinerlei Veranlassung, auf die Durchführung oder den Besuch von Weihnachtsmärkten zu verzichten.
Die Antwort zu Frage 2: Neben Erfurt kommen in Meiningen, Nordhausen und Suhl passive Schutzmaßnahmen zur Verhinderung von Überfahrten zum Einsatz.
Die Antwort zu Frage 3: Die Landesregierung schätzt die Einsatzkonzepte der vergangenen Jahre als gut bewährt ein. Deswegen und aufgrund der unveränderten bundesweiten Gefährdungseinschätzung war eine grundlegende konzeptionelle Umstellung nicht erforderlich. Die Konzepte wurden insoweit auf die aktuellen örtlichen Bedingungen fortgeschrieben.
Die Antwort zu Frage 4: Auf den Veranstaltungsflächen der Weihnachtsmärkte im Freistaat Thüringen ist die Thüringer Polizei mit Fußstreifen unmittelbar präsent. Im Umfeld der Märkte werden motorisierte Streifen als sogenannte Raumstreifen durchgeführt. Auf dem Erfurter Weihnachtsmarkt am Domplatz ist wie in den vergangenen Jahren auch ein Bürocontainer als temporäre Polizeiwache eingerichtet. Diese Wache ist während der Öffnungszeiten des Weihnachtsmarkts ständig besetzt und dient als zentrale Anlaufstelle für Besucherinnen und Besucher. Das polizeiliche Auftreten orientiert sich am Familienfestcharakter der Märkte und erfolgt auf Grundlage der eingangs dargestellten Gefährdungssituation ohne angelegte zusätzliche Schutzausstattung.
Danke, Frau Präsidentin. Die erste Nachfrage betrifft die Frage 1. Da hatten Sie geantwortet, Herr Staatssekretär, dass es insbesondere eine hohe abstrakte Gefährdung durch islamistischen Terrorismus gibt. Ist das ausschließlich auf den islamistischen Terrorismus zurückzuführen oder insbesondere? Das war mir jetzt nicht ganz klar.
Das bezieht sich nicht ausschließlich auf den islamistischen Terrorismus, dort liegt aber der absolute
Schwerpunkt. Ich hatte darüber hinaus irrational handelnde, fanatisierte oder emotionalisierte Einzeltäter erwähnt. Auch die sind hier in die Gefährdungsbewertung mit einzubeziehen.
Vielen Dank. Ich habe eine kurze Nachfrage, und zwar: Sie nannten Sicherungsmaßnahmen für die Weihnachtsmärkte in Erfurt, Nordhausen, Suhl und Meiningen. Welche Kosten entstehen für diese Sicherung? Gibt es dafür Unterstützung aus Bundesoder Landesmitteln?
Ich würde dann, wenn Sie die Antwort jetzt schon geben können, fragen, ob wir meine zurückziehen können.
Die muss ich Ihnen schuldig bleiben, weil Sie nach einer konkreten Zahl fragen und die habe ich leider auf einem anderen Sprechzettel stehen.
Vielen herzlichen Dank. Dann kommen wir jetzt zur fünften Anfrage. Das ist die Anfrage vom Abgeordneten Bühl, Fraktion der CDU, in der Drucksache 7/59.
Das Gelände des alten Porzellanwerks verfällt immer weiter, dabei ist diese Fläche die letzte große Ansiedlungsmöglichkeit für Industrie und Gewerbe im Kerngebiet von Ilmenau. Im letzten Jahr wurde gemeinsam mit der Landesentwicklungsgesellschaft und der Stadt Ilmenau eine Machbarkeitsstudie zur Revitalisierung des Geländes in Auftrag gegeben. Die Studie liegt seit 17. Juli 2019 im Thüringer Wirtschaftsministerium vor und eine Entschei
dung der Landesregierung solle nach Antwort auf eine Kleine Anfrage des Fragestellers in Drucksache 6/7565 mit Blick auf die zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel vorbereitet werden.
2. Welches weitere Vorgehen in Bezug auf den genannten Standort wird von der Landesregierung präferiert?
Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft, Herr Minister Tiefensee.
Vielen Dank. Ich darf zur ersten Frage folgendermaßen antworten: Aus Sicht der Landesregierung ist es positiv, dass der Altstandort unabhängig von der konkreten Nutzungsart aufgrund seiner Lage, Flächengröße und verkehrlichen bzw. infrastrukturellen Anbindungen grundsätzlich für eine bauliche Nachnutzung geeignet ist. Gleichwohl wird kritisch gesehen, dass eine Nachnutzung mit erheblichen Problemen und finanziellen Aufwendungen verbunden sein wird. So wurde in der Studie klar aufgezeigt, dass wesentliche Hindernisse für eine Entwicklung der Fläche die öffentlichen Forderungen, die grundbuchlich gesicherten Schulden sowie das noch laufende Insolvenzverfahren darstellen. Klar ist auch, dass die zu erwartenden Aufwendungen für die notwendigen Entwicklungsmaßnahmen absehbar den Wert nach Umsetzung, den Wert der Fläche nach Umsetzung der Maßnahmen deutlich um ein Vielfaches übersteigen werden.
Zu Frage 2: Die Machbarkeitsstudie soll die Grundlage für weitere Überlegungen zur Entwicklung des Geländes bilden. Sie wurde neben dem Ministerium für Wirtschaft auch der Stadt Ilmenau zur Verfügung gestellt. Bisher ist jedoch weder der LEG noch unserem Haus bekannt, welche Rückschlüsse die Stadt Ilmenau als Trägerin der Planungshoheit aus den Ergebnissen der Studie zieht. Davon ist letztlich abhängig, welche Entscheidungen über mögliche Entwicklungsmaßnahmen getroffen werden.
Zu Frage 3: Ich verweise zunächst auf die Antwort zu Frage 2. Darüber hinaus ist die Graf von Henneberg Porzellanwerk GmbH in Liquidation, die ihrerseits Insolvenz anmelden musste, nach wie vor Eigentümerin des Grundstücks einschließlich der Gebäude. Erst mit Abschluss des laufenden Insolvenzverfahrens ist eine Entscheidung zur Nachnutzung der Fläche denkbar.
Und zu Frage 4: Eine Entscheidung des Landes kann nur in Abstimmung mit der Stadt Ilmenau getroffen werden. Ich füge an: Sollte die Mündliche Anfrage, sehr geehrter Herr Abgeordneter, den Eindruck erwecken wollen, dass das Land allein verantwortlich sei, dass dieser Standort wieder nutzbar gemacht wird, dann hoffe ich, mit den Antworten deutlich gemacht zu haben, dass zunächst die Eigentümerin respektive die Insolvenzverwalterin dafür verantwortlich ist. Auch die Stadt als Trägerin der Planungshoheit hat die Möglichkeit, planungsseitig ihre Vorstellungen für das Gelände umzusetzen.
Vielen herzlichen Dank, Herr Minister. Gibt es Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zur sechsten Anfrage, die vom Abgeordneten Herrgott, Fraktion der CDU, in Drucksache 7/60.
Im Hort der Staatlichen Grundschule „Am Rosenhügel“ in Pößneck fehlen nach Informationen des Fragestellers aufgrund von Kündigung und Beschäftigungsverbot seit September 2019 zwei Erzieher. Beide Stellen wurden bis heute nicht neu besetzt. Die Betreuungssituation für die derzeit 93 Kinder im Hort stellt sich seitdem als problematisch dar. Die Betreuung in Freistunden sowie die Hausaufgabenbetreuung können seit Anfang November nicht mehr erfolgen. Aufgrund von Krankheit weiterer Erzieher musste zwischenzeitlich der Frühhort geschlossen werden. Die Schulleitung hat das Staatliche Schulamt Ostthüringen über die beiden neu zu besetzenden Stellen informiert. Bisher erhielt die Schulleitung vonseiten des Schulamts keine Rückmeldung.
3. Ist eine Besetzung der beiden Stellen absehbar bzw. beabsichtigt die Landesregierung, diese belastende personelle Situation an der Staatlichen Grundschule „Am Rosenhügel“ zu entspannen, und wenn ja, wann ist mit entsprechenden Maßnahmen zu rechnen und wie werden diese aussehen?
Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport, Frau Staatssekretärin Ohler.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Herrgott beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt: