Protokoll der Sitzung vom 12.12.2019

Vielen Dank.

Vielen Dank, Herr Tiefensee. Es gibt Nachfragen vom Fragesteller.

Ja, eine ganz kurz in Bezug auf die Antwort zu Frage 2: Ist es aus Sicht der Landesregierung sinnvoll oder zumindest noch angedacht, auch die Landeswissenschaftskonferenz noch im Rahmen des Konsultationsverfahrens mit den Ideen und den Gedanken zum Zukunftsvertrag und den Verpflichtungserklärungen zu beschäftigen?

Gute Idee, ich kann ihr sehr viel abgewinnen. Vielen Dank.

(Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE: Das steht aber auch im Protokoll!)

Gibt es weitere Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir jetzt zur Anfrage der Abgeordneten König-Preuss, Fraktion Die Linke, in der Drucksache 7/66.

„Neonazi-Streife“ in Erfurt Süd-Ost vom „III. Weg“

Laut einer Internetdarstellung der rechtsextremistischen Partei „Der III. Weg“ haben Parteimitglieder am 30. November 2019 eine Flugblattverteilung in Erfurt-Melchendorf sowie eine „Nationale Streife“ mit acht in Einheitskleidung uniformierten Personen durchgeführt, mit der Begründung, es gebe wegen des Mangels an ortskundigen Polizeibeamten ein Sicherheitsdefizit in Erfurt-Südost. Die Rechtsextremisten setzen die Streife in Zusammenhang mit einem Raubüberfall in Melchendorf, nach meiner Auffassung, um rassistische und migrationsfeindliche Ressentiments zu schüren. Die Partei kündigte ähnliche Aktionen, die mich an die frühere „Schutz

(Minister Tiefensee)

zonen-Kampagne“ der NPD erinnern, für die Erfurter Stadtteile Herrenberg und Wiesenhügel an. In Leipzig und Döbeln wurde gegen vergleichbare Aktionen der Partei „Der III. Weg“ ordnungs- und strafrechtlich vorgegangen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Mit welchen Maßnahmen reagieren die Landesregierung bzw. ihre nachgeordneten Behörden auf diese Streifen, auch vor dem Hintergrund des staatlichen Gewaltmonopols, der extrem rechten Agitation und des potenziell einschüchternden Charakters?

2. Wie stellt sich die aktuelle und künftige geplante Struktur der Kontaktbereichsbeamten in den Erfurter Stadtteilen Melchendorf, Herrenberg und Wiesenhügel dar?

3. Wie viele Vollzugsbeamte im Streifendienst außer den Kontaktbereichsbeamten verrichten in Erfurt(-Südost) durchschnittlich an einem Tag ihren Dienst bzw. stehen vorbehaltlich anderer Einsätze grundsätzlich, unter anderem mit der erforderlichen Ortskunde, zur Verfügung, um zum Beispiel einen Verbrechenstatbestand im Gebiet Erfurt-Südost nachzugehen?

4. Welche Maßnahmen führt die Polizei grundsätzlich in den Stadtteilen Erfurt-Melchendorf, ‑Herrenberg und ‑Wiesenhügel zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit, zur Prävention und zur Kriminalitätsbekämpfung durch?

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Inneres und Kommunales, vertreten durch Staatssekretär Götze.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten König-Preuss beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Antwort zu Frage 1: Die Landesregierung wird mit allen ihr rechtlich zur Verfügung stehenden Mitteln gegen derartige Streifen vorgehen. Hierzu sind gemeinsame Streifen mit den verschiedenen Ämtern der Stadtverwaltung Erfurt und der Polizei geplant. Darüber hinaus wurde die örtlich zuständige Landespolizeiinspektion mit verstärkten Streifen im Bereich Erfurt-Südost beauftragt. Der Auftrag wird bereits umgesetzt und die Polizeibeamtinnen und -beamten sind entsprechend sensibilisiert. Gleichwohl darf ich in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass Erkenntnisse über derartige Streifen lediglich durch Internetdarstellungen vorliegen. Kon

krete Feststellungen vor Ort konnten nach dem derzeitigen Kenntnisstand noch nicht getroffen werden.

Antwort zu Frage 2: Die Stadtteile Melchendorf und Wiesenhügel sowie der Stadtteil Herrenberg gehören zu jeweils einem Kontaktbereich. Aktuell und zukünftig sind in den genannten Bereichen je ein Kontaktbereichsbeamter vorgesehen.

Antwort zu Frage 3: Durch den örtlich zuständigen Inspektionsdienst Süd der Landespolizeiinspektion Erfurt werden je Dienstschicht mindestens zehn Polizeibeamtinnen bzw. -beamte als Grundversorgung geplant und eingesetzt. Darüber hinaus wird diese Anzahl zu Schwerpunktzeiten sowie aufgrund konkreter Anlässe durch sogenannte Ergänzungs- oder Sonderdienste erhöht. Bei kritischen Ad-hoc-Situationen, sogenannten Sofortlagen, können weitere Einsatzkräfte der Landespolizeiinspektion Erfurt, benachbarter Landespolizeiinspektionen oder der Bereitschaftspolizei innerhalb kurzer Zeit unterstützend eingesetzt werden. Eine konkrete Kräftezuordnung für den Bereich Erfurt-Südost im Sinne der Fragestellung erfolgt nicht.

Die Antwort zu Frage 4: Zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung führen die zuständigen Polizeidienststellen mit eigenen und anlassbezogen zugewiesenen Einsatzkräften Schwerpunktkontrollen zur Straftatenbekämpfung, Verkehrskontrollen sowie Präventivkontrollen durch. Darüber hinaus beteiligen sich Polizeibeamte an Bürgerversammlungen und führen Präventionsarbeit an Schulen und Kindergärten durch. Im Weiteren stehen die polizeilichen Einsatzkräfte den Bürgerinnen und Bürgern im Rahmen des täglichen Dienstes als Ansprechpartner zur Verfügung.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

Gibt es Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zur nächsten Anfrage, die kommt von Herrn Abgeordneten Dr. König, Fraktion der CDU, in Drucksache 7/67.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, vielen Dank. Ich möchte meine Anfrage stellen zu dem Thema:

Alternative Umleitungsstrecken bei Sperrung des Heidkopftunnels (A 38)

Nach aktuellen Presseberichten soll die Bundesstraße 80 zwischen der Eichsfeldgemeinde Hohengandern und der Aufmündung auf die Bundesstraße 27 bei Witzenhausen in Hessen aufgrund von Brückensanierungen zeitnah für rund ein Jahr gesperrt werden. Damit wäre die Hauptumleitungs

(Abg. König-Preuss)

strecke bei Sperrung des Heidkopftunnels auf der Autobahn 38 nicht mehr befahrbar. Zwar wird aktuell durch das Straßenbauamt Bad Gandersheim mit Hochdruck an einer alternativen Umleitung bei Tunnelsperrung gearbeitet – es entstehen für zunächst fünf Jahre befristet bei Reckershausen (Nieder- sachsen) Behelfsauffahrten auf die A 38 –, aber es ist aktuell nicht absehbar, ob diese vor Sperrung der alten Hauptumleitungsstrecke fertig werden. Sollten die Brückenarbeiten vor Fertigstellung der neuen Umleitungsstrecke beginnen, käme es bei Sperrung des Heidkopftunnels zu einer unzumutbaren Rekord-Umleitungsstrecke von rund 98 Kilometern. Des Weiteren ist der aktuellen Presseberichterstattung zu entnehmen, dass die Fahrbahnen der Röhren des Heidkopftunnels ebenfalls im kommenden Jahr nacheinander saniert werden sollen. Eine Aufrüstung der Tunnelröhren für gegenläufigen Verkehr sei dabei allerdings nicht vorgesehen, obwohl dies die bevorzugte Lösung der Landesregierung ist.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wann wird die Hauptumleitungsstrecke (B 80) aufgrund von Sanierungsarbeiten an Brücken geschlossen, vor oder nach Fertigstellung der alternativen Umleitungsstrecke mit den Behelfsauffahrten auf die A 38 bei Reckershausen?

2. Wie beurteilt die Landesregierung die Praxistauglichkeit der vorgesehenen Umleitungsstrecke von 98 Kilometern bei Sperrung des Heidkopftunnels?

3. Liegt der Landesregierung das Ergebnis der Prüfung des Ausbaus des Heidkopftunnels für gegenläufigen Verkehr vor?

4. Ist es richtig, dass der Heidkopftunnel nicht für gegenläufigen Verkehr ausgebaut werden soll? Wenn ja: Warum?

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft, Herr Prof. Dr. Hoff.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, ich empfinde die Situation, die Sie dargestellt haben, auch als nicht optimal. Es ist umso ärgerlicher, weil wir den niedersächsischen Kolleginnen und Kollegen mehrfach Unterstützung und Hilfe angeboten haben, was aber von der niedersächsischen Seite ausgeschlagen worden ist, insbesondere bei unserem Angebot, an einer sinnvollen und

umsetzbaren Gegenverkehrslösung zu arbeiten. Insofern ist das das Dilemma länderübergreifender Zusammenarbeit, dass wir Abstimmungen vorgenommen haben, insbesondere auch mit dem zuständigen Regierungspräsidium, dass wir uns aber mit den niedersächsischen Kolleginnen und Kollegen noch eine deutlich intensivere Zusammenarbeit, nicht nur gegenseitige Abstimmung gewünscht hätten. Wir aber waren nicht in der Situation, dort in der Weise normativ eingreifen zu können, weil die Planungen auf der niedersächsischen Seite vorgenommen wurden. Dies vielleicht als Vorbemerkung.

Zu Ihrer Frage 1: Die verkehrsrechtliche Anordnung des Regierungspräsidiums Kassel sieht eine Sperrung ab dem 06.01.2020 vor. Die Behelfsanschlussstelle an der A 38 bei Reckershausen soll nach dem uns vorliegenden Kenntnisstand im April 2020 fertiggestellt werden.

Sie haben dann die Umleitungsstrecke von 98 Kilometern bei Sperrung des Heidkopftunnels genannt. Ich will dazu auch noch mal sagen: Falsch wäre, den Eindruck zu erwecken, dass diese von Ihnen bezeichnete Rekordumleitungsstrecke jetzt der Normalfall und täglicher Alltag sein wird. Es handelt sich bei dieser ausgesprochen trotzdem unbefriedigenden Situation um das Ergebnis auf der einen Seite intensiver Abstimmungen über die Landesgrenze hinaus, der Suche nach Möglichkeiten, hier Alternativen vorzunehmen, die sind als solche nicht identifiziert worden, und sie sind für den Zeitraum bis zur Fertigstellung der Behelfsanschlussstelle, das heißt zwischen Januar und April, und nur dann, wenn es zu einer unplanmäßigen Sperrung des Heidkopftunnels kommt. Ich weiß, dass das jetzt keine zufriedenstellende Lösung ist. Ich will nur sagen, mir ist es wichtig, dass sich nicht der Eindruck festhält, hier werden Planungen vorgenommen, die die Bürgerinnen und Bürger jetzt jeden Tag im Normalzustand zwingen, eine Umleitung von 98 Kilometern zu fahren. Sie haben das in Ihrer Fragestellung auch nicht suggeriert. Ich will es trotzdem, glaube ich, in Ihrem und meinem Interesse auch der Deutlichkeit halber noch einmal sagen.

Darüber hinaus hatten Sie die Frage gestellt, wie die Ergebnisse der Prüfung des Heidkopftunnels für den gegenläufigen Verkehr sind. Darauf bin ich in der Vorbemerkung schon eingegangen. Wir kennen das Ergebnis einer Prüfung der niedersächsischen Straßenbauverwaltung nicht, weil die niedersächsische Straßenbauverwaltung bedauerlicherweise unsere Zusammenarbeitsangebote an dieser Stelle ausgeschlagen hat. Damit habe ich auch Ihre Frage 4 beantwortet.

(Abg. Dr. König)

Gibt es Nachfragen? Herr Dr. König.

Sie haben davon gesprochen, dass es nicht der Normalzustand ist, wenn der Heidkopftunnel gesperrt ist, dass die Umleitung genutzt werden soll. Leider ist der Tunnel sehr häufig gesperrt, sodass es für die Anwohner dort und auch für die Pendler teilweise Normalzustand ist, dass der Tunnel zu ist. Das ist die Problematik, die auch dahintersteht, warum das Thema auch gerade im Landkreis Eichsfeld sehr brisant ist.

Meine Frage wäre noch einmal, Sie haben gesagt, Sie haben den Kontakt nach Niedersachsen und nach Hessen gesucht. Das ist ja eigentlich ein DreiLänder-Problem. Zuständig ist Niedersachsen, die Umleitungsstrecke läuft durch Thüringen und Hessen. Hessen baut jetzt Bahnbrücken, die Umleitungen laufen größtenteils durch Thüringen. Sind weitere Gespräche von Ihrer Seite mit den zuständigen Landesregierungen von Hessen und Niedersachsen geplant, um wirklich eine langfristige Lösung zu bekommen und auch noch einmal, um das Thema „Gegenverkehrlösungen“ anzusprechen? Denn das ist auch nur eine Information aus einer Pressemitteilung. Herr Staatssekretär Dr. Sühl hatte ja im Frühjahr gesagt, dass die gegenläufige Verkehrslösung eigentlich die prioritäre der thüringischen Landesregierung ist.

Der Staatssekretär hat – wie so oft – recht. Diese Position behält die Landesregierung auch bei. Ich werde Ihre Anfrage auch noch einmal zum Anlass nehmen, nicht nur auf der Ebene der fachlich zuständigen Minister, sondern auch auf der Ebene der Chefs der Staatskanzleien noch einmal zu schauen, wie wir – dieses Fallbeispiel als eine generelle Frage genommen – in solchen grenzüberschreitenden Verkehrsfragen zur sinnvollen Zusammenarbeit von den Straßenbauverwaltungen, aber auch auf der Planungsebene selbst kommen. Ich will keine Wortklauberei betreiben, sondern ich will es aber nur noch einmal sagen: Diese Umleitungsstrecke, die in dem begrenzten Zeitraum zwischen Januar und April angesprochen wurde, wird dann aktiv, wenn es um unplanmäßige Sperrungen, nicht um planmäßige Sperrungen des Heidkopftunnels geht. Ich weiß, dass auch das passieren kann. Ich will immer nur sagen, wir müssen gerade in solchen Fragen wirklich schauen, dass wir die Angst nicht noch größer machen bei einer in der Sache trotz

dem unbefriedigenden Situation. Ich glaube, da sind wir uns einig.

Vielen Dank, Herr Minister. Mit Blick auf die Uhr und wenn es keine Nachfragen mehr hierzu gibt, kämen wir jetzt zur letzten Anfrage, eine von Herrn Kowalleck in der Drucksache 7/68.

Danke, Frau Präsidentin.

Last, but not least: Sitz der neu zu gründenden Kulturstiftung Mitteldeutschland Schlösser und Gärten

Laut Presseberichten haben neben Rudolstadt weitere Städte Interesse für den Sitz der neu zu gründenden Kulturstiftung Mitteldeutschland Schlösser und Gärten (KMSG) angemeldet. Unter der Überschrift „Rudolstadt soll Sitz der neuen Schlösserstiftung werden“ berichtete die „Ostthüringer Zeitung“ am 30. November 2019, dass Thüringens Minister für Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei den Argumenten pro Rudolstadt folge und rechtliche Klarheit schaffen wolle. Die „Ostthüringer Zeitung“ zitiert aus einem Schreiben des Ministers für Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten und Chefs der Staatskanzlei an den Landrat des Landkreises SaalfeldRudolstadt – ich zitiere –, „dass in den rechtlichen Regelungen zur Bildung der KMSG der Sitz der KMSG mit dem Sitz der Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten verbunden sein soll“.

Ich frage die Landesregierung: