Wissen Sie, ich habe selbst ausländische Ärzte oder Ärzte mit ausländischen Wurzeln hier in Thüringen kennengelernt. Die haben ein Deutsch gesprochen, sodass ich mich mit denen wunderbar unterhalten konnte. Ich habe aber auch schon beispielsweise im Zusammenhang mit Untersuchungen bei meiner Tochter im Uni-Klinikum Jena Situationen erlebt, da musste ein anderer Arzt hinzugezogen werden, weil es eben nicht möglich war, dieses Gespräch auf Deutsch in einer Art und Weise zu führen, dass die Anamnese so fehlerfrei und ohne Kommunikationsprobleme über die Bühne gebracht werden konnte, wie es bei einem so kritischen Thema wie der Gesundheit von Menschen, der Vorbereitung von Operationen oder wichtiger kritischer Untersuchungen eigentlich erforderlich ist. Die Tatsache, dass das so möglich ist, zeigt, wie blind die Politik und auch die Verwaltung im Bereich dieses Problems in den letzten Jahren gehandelt haben. Das ist ein Thema, das Herr Höcke deswegen völlig zu Recht angesprochen hat.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, der Vorsitzende der Jüdischen Landesgemeinde hier in Thüringen hat im Nachgang der Landtagswahlen erklärt, dass Juden wieder Angst haben. Der gerade hier vorn aufgetretene Redner der AfD hat im Nachgang der Veröffentlichung des Thüringen-Monitors in der offiziellen Pressemitteilung erklärt, dass die Zunahme antisemitischer Einstellungen in der realen Thüringer Ge
sellschaft nicht festzustellen sei und damit den in Thüringen lebenden Juden und Jüdinnen abgesprochen, dass das, was sie tagtäglich fühlen, was sie wahrnehmen, was ihnen geschieht, was ihnen gegenüber geäußert wird und was sich auch in Handlungen manifestiert – beispielsweise der Schändung von Grabsteinen –, dass das real sei. An der Stelle müssen wir nicht nur widersprechen, sondern müssen uns ganz klar positionieren, auf welcher Seite wir stehen. Das kann niemals die Seite der AfD bzw. die Seite von Antisemiten und Antisemitinnen sein, sondern das muss an der Seite von nicht nur in Thüringen, sondern generell in Deutschland lebenden Jüdinnen und Juden sein.
Ähnlich hat sich übrigens auch der Rabbiner Nachama nach dem Halle-Anschlag geäußert. Auch er hat erklärt, dass genau solche Positionierungen, wie sie von der AfD immer wieder getätigt werden, dazu beitragen, dass die Hemmschwellen für antisemitische Positionen, für antisemitische Anfeindungen, aber auch für antisemitische Übergriffe sinken. Wenn sich dann kein einziger der Redner der AfD hier vorn an irgendeiner Stelle dazu verhält, sondern im Gegensatz dazu sogar noch behauptet, dass der Thüringen-Monitor und die in ihr erhobenen wissenschaftlichen Erkenntnisse abgetan werden als nicht wissenschaftlich, dann geschieht genau das, wovor unter anderem Herr Schramm, aber auch Rabbiner Nachama warnen und was sie immer wieder sagen: dass das, was sie wahrnehmen, dass die antisemitischen Einstellungen, die ihnen gegenüber geäußert werden, durch die AfD und ihre Vertreter negiert werden und damit eine kontinuierliche Legitimation antisemitischer Äußerungen und antisemitischer Handlungen stattfindet. Das ist der Grund, warum vollkommen zutreffend gesagt werden kann und muss: Die AfD ist für diesen steigenden Antisemitismus mit verantwortlich.
Ich kann dem Rabbiner Nachama an der Stelle auch zustimmen bzw. dem Vorsitzenden der Jüdischen Landesgemeinde, Herrn Schramm, dass Sie den Nährboden für Anschläge, für Taten, wie in Halle geschehen, damit mit bereiten.
Ich will an einer Stelle zumindest noch auf die krude Logik der AfD hinweisen, die Sie hier vorn durch Ihren Parlamentarischen Geschäftsführer verbreitet haben, der meinte, es gäbe keine 24 Prozent Menschen mit extrem rechten Einstellungen in Thüringen, weil man das ja auf den Straßen sehen würde.
Nach dieser Logik müssten ja bei den Aufmärschen der AfD, die es in den vergangenen Jahren gegeben hat, auch über 200.000 Menschen gewesen sein. Weil nur wenn man die Wähler der AfD auch auf den Straßen sieht, sind sie ja da. Das zum Ersten zu Ihrer Logik. Zum Zweiten: Die 24 Prozent extrem rechte Einstellungen zeigen sich eben nicht in einem überholten Bild mit Springerstiefeln und weißen Schnürsenkeln und Ähnlichem, wie es immer wieder gern verbreitet wird, sondern sie äußern sich und sie zeigen sich unter anderem in der Angst, die Vertreter und Vertreterinnen der Jüdischen Landesgemeinde hier äußern. Sie streiten diese Angst ab, indem Sie behaupten, dem wäre nicht so. Was Sie versuchen, ist, antisemitische, rassistische, neonazistische Hetze zu normalisieren und zu legitimieren. Da werden Sie nicht nur bei uns, sondern – ich gehe davon aus – im gesamten restlichen Thüringer Landtag auf Widerspruch und auf Widerstand stoßen,
Vielen Dank, Frau Abgeordnete König-Preuss. Gibt es jetzt weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Herr Möller.
Da muss ich natürlich auch noch mal korrigieren. Und zwar, Frau Kollegin König-Preuss, es ist richtig, ich habe gesagt, dass aus unserer Sicht nicht wahrnehmbar ist, dass sich der Antisemitismus in der Thüringer Bevölkerung deutlich verstärkt hätte. Wenn das nach Ihrer Leseart jemand mitkriegen müsste, dann sind ja wohl wir das, weil angeblich sind ja die ganzen Antisemiten bei uns zu suchen. Ich kann Ihnen eines sagen: Ich kenne in meinem Bekanntenkreis keinen einzigen Antisemiten.
Das Thema liegt meinem Bekannten- und Freundeskreis absolut fern, auf Israel zu schimpfen, auf die jüdische Gemeinde zu hetzen. Aber ich kann Ihnen auch eines sagen, das habe ich auch in der Pressemitteilung gemacht: Ich habe gesagt, wenn
Und da schließt sich durchaus auch der Kreis zur Jüdischen Landesgemeinde, denn es war Herr Schramm, der Vorsitzende der Jüdischen Landesgemeinde, der in der Enquetekommission in der letzten Legislaturperiode deutlich gemacht hat, dass die Befürchtungen der jüdischen Gemeinde hier in Thüringen vor allem in Bezug auf den arabischen oder den muslimischen Antisemitismus zugenommen haben,
und das lässt sich in Protokollen nachlesen, Frau König-Preuss. Ich kann Ihnen auch eines sagen, wir haben genügend Kontakte in die jüdische Bevölkerung, auch hier in Thüringen. Und insbesondere auf der Indianerebene, also bei den ganz normalen Menschen, ist es allgemein bekannt,
dass das Problem des Antisemitismus vor allem ein zugewandertes ist und eben nicht ein Problem, was schon immer hier war und jetzt irgendwie aus welchen Gründen auch immer stärker geworden ist.
(Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Genau das ist der Grund, weshalb Sie mit- verantwortlich sind für antisemitische Taten!)
Gibt es weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Das ist nicht der Fall. Dann schließe ich damit diesen Tagesordnungspunkt. Es ist jetzt gleich 13.45 Uhr und wir gehen jetzt in die Mittagspause bis 14.15 Uhr. Bevor ich Sie allerdings alle entlasse, würde ich die Parlamentarischen Geschäftsführer noch einmal kurz nach vorn bitten. Wir fahren dann mit der Fragestunde um 14.15 Uhr fort, aber wir müssten noch mal kurz über den weiteren Fortgang des Tages beraten.
Es ist 14.16 Uhr und vereinbarungsgemäß würden wir mit der Fragestunde, Tagesordnungspunkt 16, beginnen.
Geschäftsführer nebenher zu mir, damit wir den weiteren Fortgang beraten können. Wir beginnen trotzdem mit der Fragestunde. Ich rufe die Mündlichen Anfragen auf und bitte die Abgeordneten jeweils ihre Fragen vorzutragen.
Der Bundestag hat am 14. November 2019 in seiner 127. Sitzung einem Entwurf der Bundesregierung für ein Masernschutzgesetz – Entwurf eines Gesetzes für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention in Bundestagsdrucksache 19/13452 – mehrheitlich zugestimmt. Damit wurde unter anderem festgelegt, dass nicht mehr wie bisher nur „geeignete“ Ärzte oder „geeignetes“ ärztliches Personal Schutzimpfungen durchführen dürfen, sondern mit Inkrafttreten des Gesetzes ab 1. März 2020 jeder Arzt Schutzimpfungen durchführen darf.
1. Wie viele der an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte dürfen in Thüringen Schutzimpfungen aufgrund ihrer berufsrechtlichen Voraussetzungen durchführen?
2. Wie viele der an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte dürfen in Thüringen Schutzimpfungen gemäß der gültigen Weiterbildungsordnung für den Freistaat Thüringen durchführen?
3. Wie viele Ärzte haben in den letzten fünf Jahren jährlich an solch einer Fortbildung teilgenommen?
4. Wie bewertet die Landesregierung die Tatsache, dass mit der Änderung des § 132e Abs. 1 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch nun jeder Arzt Schutzimpfungen durchführen darf, also auch Fachärzte ungeachtet ihrer Gebietsweiterbildung?
Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, Frau Ministerin Werner.
Zu Frage 1: Nach Mitteilung der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen erfüllen derzeit 881 Ärztinnen und Ärzte die berufsrechtlichen Voraussetzungen zur Erbringung von Impfleistungen innerhalb ihrer jeweiligen Fachgebiete.
Zu Frage 2: Nach Mitteilung der Kassenärztlichen Vereinigung dürfen grundsätzlich 1.862 an der vertragsärztlichen ambulanten Versorgung teilnehmende Ärztinnen und Ärzte gemäß der gültigen Weiterbildungsverordnung für den Freistaat Thüringen Schutzimpfungen durchführen.
Zu Frage 3: In den letzten fünf Jahren haben Ärztinnen und Ärzte wie folgt an der strukturierten curricularen Fortbildung zum Erwerb des Impfzertifikats teilgenommen: 2015 57 Ärztinnen und Ärzte, 2016 54 Ärztinnen und Ärzte, 2017 76 Ärztinnen und Ärzte, 2018 57 Ärztinnen und Ärzte und 2019 112 Ärztinnen und Ärzte, insgesamt also 356 Ärztinnen und Ärzte.