Protokoll der Sitzung vom 12.12.2019

Zu Frage 3: In den letzten fünf Jahren haben Ärztinnen und Ärzte wie folgt an der strukturierten curricularen Fortbildung zum Erwerb des Impfzertifikats teilgenommen: 2015 57 Ärztinnen und Ärzte, 2016 54 Ärztinnen und Ärzte, 2017 76 Ärztinnen und Ärzte, 2018 57 Ärztinnen und Ärzte und 2019 112 Ärztinnen und Ärzte, insgesamt also 356 Ärztinnen und Ärzte.

Zu Frage 4: Der Änderungsparagraf 132e Abs. 1 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch und die damit verbundene Erweiterung der Möglichkeit zur Durchführung von Schutzimpfungen auf geeignete Ärztinnen und Ärzte, unabhängig von ihrer Fachrichtung und dem öffentlichen Gesundheitsdienstverzeichnis, wird seitens der Landesregierung begrüßt. Impfwillige haben nun die Möglichkeit, sich bei jedem Arztbesuch entsprechend beraten und auch impfen zu lassen. Diese Änderung ist geeignet, der dringend notwendigen Schließung von Impflücken und der Erhöhung von Impfquoten zu dienen.

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Vielen Dank, Frau Ministerin. Nur noch einmal zur Erläuterung, weil es ja auch einige neue Abgeordnete gibt: Es gibt die Möglichkeit für den Fragesteller oder die Fragestellerin, zwei Nachfragen zu stellen, und zwei Fragen können aus der Runde des Hauses gestellt werden. Frau Herold.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Nachfrage: Im Thüringer Haushalt stehen Mittel zur Befriedigung von Ansprüchen bereit, die aus anerkannten Schäden nach staatlich empfohlenen Impfungen entstanden sind. Wie viele Fälle von Impfschäden nach der Dreifachimpfung gegen Masern-Mumps-Röteln werden damit jährlich entschädigt? Ich bitte nach Landkreisen und Jahresscheiben 2008 bis 2018 aufzuschlüsseln. Danke.

(Vizepräsidentin Rothe-Beinlich)

Das kann ich Ihnen jetzt leider nicht beantworten.

Frau Herold, Ihre zweite Frage.

Frau Ministerin, darf ich um eine schriftliche Antwort bitten?

Natürlich.

Vielen Dank. Dann kommen wir zur zweiten Anfrage von Herrn Abgeordneten Bilay von der Fraktion Die Linke in der Drucksache 7/43.

Situation der Verwaltungsgemeinschaft „Schwarzatal“

Nach meiner Kenntnis verfügt die Verwaltungsgemeinschaft „Schwarzatal“ weder über einen hauptamtlichen Gemeinschaftsvorsitzenden noch eine Kämmerin.

Die Stellen des Bauamtsleiters und des Hauptamts sind zudem nicht besetzt. Laut einem Bericht der „Ostthüringer Zeitung“ vom 28. November 2019 verfügt die Verwaltungsgemeinschaft außerdem weder über einen Entwurf eines Haushaltsplans für das Jahr 2019 noch über einen entsprechenden Stellenplan. Somit werden zentrale Vorschriften der Thüringer Kommunalordnung durch die Verwaltungsgemeinschaft hinsichtlich des fachlich geeigneten Verwaltungspersonals und des Erlasses einer Haushaltssatzung einschließlich eines Haushaltsplans nicht umgesetzt. Die Verwaltungsgemeinschaft „Schwarzatal“ wurde zum 1. Januar 2019 neu gegründet und unterliegt der Rechtsaufsicht des Landes.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie bewertet die Landesregierung die aktuelle Situation der Verwaltungsgemeinschaft „Schwarzatal“ angesichts des Umstands, dass die Verwaltungsgemeinschaft weder über einen hauptamtlichen Gemeinschaftsvorsitzenden noch eine Kämmerin und einen Entwurf eines Haushaltsplans für das Jahr 2019 verfügt?

2. Welche rechtsaufsichtlichen Maßnahmen wurden wann mit welchem Ergebnis ergriffen, um sicherzustellen, dass die Verwaltungsgemeinschaft das fachlich geeignete Verwaltungspersonal anstellt und die Verwaltungsgemeinschaft eine Haushaltssatzung erlässt?

3. Welche rechtsaufsichtlichen Maßnahmen wird die Landesregierung in der Verwaltungsgemeinschaft „Schwarzatal“ gegebenenfalls ergreifen, um sicherzustellen, dass die Verwaltungsgemeinschaft das fachlich geeignete Verwaltungspersonal anstellt und die Verwaltungsgemeinschaft eine Haushaltssatzung erlässt?

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Inneres und Kommunales, Herr Staatssekretär Höhn.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Bilay beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Die Verwaltungsgemeinschaft „Schwarzatal“ wird durch eine von der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde, dem Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt, nach § 122 ThürKO bestellte Beauftragte geleitet. Das Amt des hauptamtlichen Gemeinschaftsvorsitzenden wurde ausgeschrieben. Die Bewerbungsfrist endet am 12. Dezember. Nach Auskunft der Rechtsaufsichtbehörde verfügt die VG „Schwarzatal“ über einen Haushaltsplanentwurf einschließlich eines Stellenplans, der für die Finanzverwaltung 9,25 Stellen vorsieht. Über diesen Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2019 soll die Gemeinschaftsversammlung in ihrer Sitzung am 16. Dezember 2019 beschließen.

Zu Frage 2: Das Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt hat die VG „Schwarzatal“ bei deren Neustrukturierung sowie bei der personellen Ausstattung rechtsaufsichtlich begleitet und die erforderlichen rechtsaufsichtlichen Maßnahmen wie die Bestellung der Beauftragten ergriffen, sodass der ordnungsgemäße Gang der Verwaltung gewährleistet ist. Im Übrigen verweise ich auf die Antwort zu Frage 1.

Zu Frage 3: Die Kommunalaufsicht begleitet den Prozess der Neustrukturierung mit unterschiedlichen rechtsaufsichtlichen Maßnahmen. Dabei kommt in erster Linie eine Beratung gemäß § 116 ThürKO in Betracht. Sie wird, soweit erforderlich, nach Ausübung ihres pflichtgemäßen Ermessens

darüber hinaus über weitere rechtsaufsichtliche Maßnahmen zu entscheiden haben.

Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

Vielen herzlichen Dank, Herr Staatssekretär. Gibt es dazu Nachfragen? Vonseiten des Fragestellers, Herr Bilay.

Danke, Herr Staatssekretär. Die Leitung der Rechtsaufsicht ist ein Bediensteter/eine Bedienstete des Landes. Zu welchem Zeitpunkt halten Sie es denn für geboten, dass auch über die Maßnahmen der Landesregierung Eingriff genommen werden könnte, sodass nicht nur die Rechtsaufsicht des Landratsamts selbst aktiv wird, sondern der Vollzug des Gesetzes stärker über die Landesregierung erfolgt?

Herr Abgeordneter Bilay, ich darf Sie in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam machen, dass wir uns hier voll und ganz im Bereich der kommunalen Selbstverwaltung bewegen. Die rechtsaufsichtlichen Maßnahmen, die zunächst erforderlich gewesen sind – das habe ich Ihnen geschildert –, sind ergriffen. Ansonsten beabsichtigt die Landesregierung als solche nicht, sich in solche ureigenste kommunale Vorgänge hineinzubegeben. Ansonsten bitte ich auch oder würde ich empfehlen, die Fristen aus meiner Antwort, die ich eben gegeben habe, mit zu berücksichtigen. Es wird in der nächsten Woche zu einer Entscheidung kommen. Heute läuft die Bewerbungsfrist aus. Das habe ich alles dargelegt. Insofern, denke ich, wird auch die VG „Schwarzatal“ zu einer ordnungsgemäßen Arbeitsfähigkeit gelangen.

Gibt es weitere Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Dann kommen wir zu Frage 3, eine vom Abgeordneten Kalich, Fraktion Die Linke, in der Drucksache 7/47.

Verkehrssituation in der Stadt Schleiz (Saale-Orla- Kreis)

Trotz des dreispurigen Ausbaus der Autobahn 9 im Bereich der Landesgrenze zum Freistaat Bayern bis zur Abfahrt Dittersdorf kommt es weiterhin in der Stadt Schleiz zu Verkehrsproblemen, vor allem

bei Sperrungen des entsprechenden Bundesautobahnabschnitts.

Ich frage die Landesregierung:

1. Gibt es nach Kenntnis der Landesregierung in der Stadt Schleiz ein abgestimmtes Verkehrskonzept – und wenn ja, mit welchem Inhalt –, an welchem alle Straßenlastbauträger bei der Erstellung beteiligt waren (Stadt, Landkreis, Land, Bund)?

2. Wenn nein, warum gibt es ein solches Konzept nicht und wann soll ein solches Konzept erstellt werden?

3. Welche Straßenbaumaßnahmen in welchem Umfang und zu welchem Zeitpunkt planen der Bund und das Land für mögliche Umgehungsstraßen, um den Stadtkern der Stadt Schleiz zu entlasten?

4. Welche Vorplanungen gibt es gegebenenfalls nach Kenntnis der Landesregierung, um den innerörtlichen Schwerpunkt Nicolaiplatz in der Stadt Schleiz in einen Kreisverkehr umzubauen?

Vielen herzlichen Dank, Herr Kalich. Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft, Herr Minister Prof. Dr. Hoff.

Ob es ein allumfassendes abgestimmtes Verkehrskonzept gibt, ist der Landesregierung nicht bekannt. Was es gibt, ist für den von Ihnen angesprochenen Nicolaiplatz ein abgestimmtes Konzept für die Gestaltung des Nicolaiplatzes. Darauf werde ich dann in den weiteren Fragen gleich noch mal eingehen.

Ob die Stadt ein entsprechendes mit allen Trägern abgestimmtes Verkehrskonzept plant, ist uns auch nicht bekannt. Insofern kann ich Ihnen dazu auch keine Antwort geben. Die Aufgabe liegt – und da kann ich auf den Kollegen Höhn Bezug nehmen – tatsächlich auf der kommunalen Ebene und nicht auf der Ebene der Landesregierung.

Sie haben dann gefragt, inwieweit die Ortsumgehung Schleiz im Zuge der B 94 vorgesehen ist. Sie ist als Vorhaben der Kategorie „Weiterer Bedarf mit Planungsrecht“ enthalten. Thüringen hat für die Auftragsverwaltung das Planungsrecht.

Ich will aber gleich ein bisschen Wasser in den Wein gießen, weil der Zeitraum, der vorgesehen ist, der Zeitraum 2030 ist. Es ist auf Landesseite vorgesehen, ab dem Jahr 2020 mit der Bauplanung zu beginnen. Aber der Zeitraum bis zur Umsetzung

(Staatssekretär Höhn)

dieser Ortsumgehung wird also noch eine hinreichend lange Zeit in Anspruch nehmen. Im Zuge von Landesstraßen ist im Landesstraßenbedarfsplan 2030 für Schleiz keine Ortsumgehung enthalten.

Sie haben dann nach dem Nicolaiplatz gefragt. Hier ist ursprünglich mal ein Kreisverkehr als Prüfungsoption vorgelegt worden. Es hat eine ziemlich intensive Auseinandersetzung gegeben, in der festgestellt wurde, dass bestimmte wesentliche Rahmenbedingungen – dazu gehören beispielsweise erforderliche Schleppkurven etc. – nicht gegeben sind, dort einen Kreisverkehr umzusetzen, und dass vor allem der Verkehr insgesamt so hoch ist, dass der Kreisverkehr keine wirksame Entlastung an der Stelle bringen würde. Übrigens ist jetzt auch schon im September 2017 zwischen der Landesseite und der kommunalen Seite entsprechend vereinbart worden, dass man dieses Vorhaben nicht weiter verfolgt. Es hat dann eine Konzeption gegeben zur Behebung der verkehrlichen Defizite, die sehen im Wesentlichen vor: Schaffung einer eindeutigen Ausfahrsituation vom Nicolaiplatz durch die Anlage eines vierarmigen Knotenpunkts, die Anordnung von Linksabbiegespuren auf der Hauptrichtung Schmiedestraße/Geraer Straße, eine mögliche Teillichtsignalisierung für Fußgängerinnen und Fußgänger und in die Hauptrichtung einmündende Fahrzeuge. Hierzu ist dann immerhin schon am 27.03.2019 die Zustimmung der Stadt Schleiz erteilt worden. Über die planerische und bauliche Umsetzung dieser Konzeption sind aber im Landesamt für Bau und Verkehr und der Stadt Schleiz noch Abstimmungen notwendig, die derzeit laufen. Ich hoffe, Ihnen in absehbarer Zeit dazu auch eine Erfolgsmeldung machen zu können.

Vielen herzlichen Dank. Gibt es weitere Nachfragen? Das ist erkennbar nicht der Fall. Dann komme ich zur vierten Anfrage, eine von Herrn Abgeordneten Walk, Fraktion der CDU, in Drucksache 7/53.

Danke, Frau Präsidentin.

Sicherheit auf Thüringer Weihnachtsmärkten

Medienberichten zufolge gibt es auch dieses Jahr auf Thüringer Weihnachtsmärkten verschärfte Sicherheitsvorkehrungen. Auf dem Erfurter Weihnachtsmarkt seien zum Beispiel erneut Betonsperren errichtet worden. Außerdem käme eine mobile Polizeiwache zum Einsatz.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie schätzt die Landesregierung die aktuelle Bedrohungslage für Thüringen insbesondere im Hinblick auf die Weihnachtsmärkte ein, auch im Vergleich mit anderen Bundesländern?