Im Februar/März dieses Jahres hat sich der Gesamtbetriebsrat von K+S mit einem Appell an die Mitglieder des Thüringer Landtags gewandt. Sie hatten befürchtet, dass durch die politische Krise in Thüringen der Kalistaatsvertrag nicht rechtzeitig geändert werden kann. Zu diesem Zeitpunkt war also schon klar, dass im Werra-Revier Tausende Arbeitsplätze auf dem Spiel stehen, wenn es nicht eine zeitnahe Lösung gibt. Die Landesregierung hat mit Schreiben vom 19. Mai 2020 in Vorlage 7/403 den Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz über die beabsichtigte Änderung des Staatsvertrags informiert.
Seitdem ist ein halbes Jahr vergangen. Das halbe Jahr ist nicht ungenutzt verstrichen. Der zuständige Ausschuss hat sich in ganzen sechs Sitzungen ausführlich mit dem Thema befasst. Wir haben uns viele Stunden Zeit genommen. Wir haben intensiv gesprochen über Markscheidesicherheitspfeiler, über Strecken und Querorte, über Durchörtern, Einstapeln und Abteufen, über Salzlösungszuflüsse und konditionierte Laugen und über thermodynami
sche Betrachtungen und lösungskinetische Prozesse. Und je mehr wir uns mit den Details befasst haben, umso deutlicher ist geworden, dass es eine klare Abgrenzung braucht.
Auf der einen Seite haben wir die eigentlichen Fragen des Staatsvertrags. Das sind die Fragen, zu denen wir als Thüringer Landtag eine Entscheidung treffen können. Stimmen wir zu, dass die aus Sicherheitsgründen entlang der thüringisch-hessischen Grenze verlaufende unberührte Salzwand von 200 Metern, also der sogenannte Markscheidesicherheitspfeiler, durchbohrt werden darf mit zwei Rohren, in denen Salzlauge transportiert werden soll, die sogenannte Durchörterung? Und stimmen wir zu, dass an dieser Stelle die eigentliche Markscheide, also die gedachte Linie unter der hessisch-thüringischen Grenze, leicht verschoben wird, um die Durchörterung möglich zu machen? That´s it! Darüber können wir entscheiden.
Dann gibt es darüber hinaus ganz viele Frage, die uns natürlich auch bewegen: Fragen nach der Sicherheit, Fragen nach technischen Details, Fragen nach der Reduzierung der Salzlast der Werra und Fragen nach der Finanzierung. Das sind alles Fragen, mit denen wir uns befassen können. Aber das sind Fragen, über die wir nicht entscheiden können. Das macht die zuständige Behörde, mit aller notwendigen Abwägung und mit der notwendigen Fachkompetenz. Unser Entschließungsantrag dient genau dieser notwendigen Abgrenzung des eigentlichen Staatsvertrags von Fragen, die diese Entscheidung überlagern. Wir stellen mit dem Entschließungsantrag klar, dass die Protokollerklärung gilt. Es gibt keine Vorfestlegung für eine Genehmigung einzelner Maßnahmen, es gibt keine Vorfestlegung über eine Übernahme finanzieller Lasten. Und wir stellen mit dem Entschließungsantrag klar: Der Umweltausschuss wird sich weiter mit den Details des Genehmigungsverfahrens beschäftigen und den zuständigen Behörden auf die Finger schauen. Wir erwarten, dass wir umfassend und transparent von der Landesregierung informiert werden.
Wir stellen mit dem Entschließungsantrag klar: Der Landtag bekennt sich zur Bedeutung des Bergbaus im Werra-Kalirevier und steht solidarisch zu den Mitarbeitern und dem Betriebsrat von K+S für die langfristige Sicherung der Arbeitsplätze in der Region. Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Gottweiss. Zu Wort gemeldet hat sich für die SPD-Fraktion Abgeordneter Möller.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Kolleginnen und Kollegen am Livestream und Interessierte online, das Thema ist natürlich nicht ganz so einfach. Das hat eine Reihe von Gründen. Am Anfang steht, dass das Thema „Kali“ gerade in Thüringen schon immer ein Reizthema ist, auch hier im Landtag. Zu viel ist seit 1993 auf diesem Gebiet, gerade in der ehemaligen Thüringer Kaliregion, passiert. Die geschichtlichen Vorgänge, das Aufarbeiten der Treuhandpolitik, das Über-den-Tisch-Ziehen des Landes mit dem Generalvertrag, das die rot-rot-grüne Landesregierung – auch auf Betreiben der SPD – gerade gerichtlich aufzuarbeiten versucht, um zu erreichen, dass der Bund seiner Verantwortung für die Kalibergbauhinterlassenschaften der DDR genauso gerecht wird wie bei den Hinterlassenschaften des Uranbergbaus, all das und einiges mehr lassen wir mal beiseite.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, kommen wir zum eigentlichen Kern der Sache. Mit diesem Gesetz sorgen wir dafür, dass es eine Lösung für die Entsorgung von Millionen Tonnen Produktionsabwässern gibt, die das Unternehmen K+S künftig weder in den Untergrund versenken noch in die Werra einleiten darf. Es geht um die wirtschaftliche Zukunft des gesamten Werra-Fulda-Kalireviers mit all seinen Standorten in Hessen und in Thüringen und damit um Wirtschafts- und Industriepolitik, um die Rohstoffversorgung, um Ernährungssicherheit, um mehrere Tausend Arbeitsplätze und Steuereinnahmen, um Wertschöpfung, um nichts Geringeres als den Wohlstand und die Zukunft der gesamten Region und weit darüber hinaus. Und es geht mittelbar um unsere Umwelt, um den Gewässerschutz in Oberflächengewässern, wie die Werra oder die Weser, aber auch um den Grundwasserschutz.
Für uns in Thüringen geht es mittelbar um die Altlastenproblematik, also um eine Frage, die unterschiedliche Thüringer Landesregierungen und den Thüringer Landtag seit mehr als zwei Jahrzehnten beschäftigt. Außerdem geht es um die Kostenbeteiligung des Bundes, die gerade auch vor dem OVG in Weimar verhandelt wird. Sie sehen, liebe Kolleginnen und Kollegen, eine komplexe Materie: die Abwägung unterschiedlichster Interessen und Risiken, an deren Ende das Schicksal und das Einkommen vieler Familien und Unternehmen hängt, indem es um zwei der wichtigsten Lebensmittel über
haupt geht, nämlich um Wasser und Salz, die sich unter Tage leider so gar nicht miteinander vertragen. Da sind wir auch schon bei den Sicherheitsaspekten, die einerseits unmittelbar mit dem Staatsvertrag zusammenhängen und eben auch wieder mittelbare Konsequenzen sind. Denn selbstverständlich ist das neue Konzept von K+S alles andere als trivial, sonst wäre man ja schon viel eher darauf gekommen und hätte nicht jahrzehntelang die Werra und das Grundwasser in Mitleidenschaft ziehen müssen.
Ich muss an dieser Stelle darauf eingehen, dass das Vorgehen der Landesregierung bei den fachlich zuständigen Abgeordneten, die bereits im Ausschuss im Zuge zweier verschiedener Verfahren vom Vorhaben und von den Inhalten des Staatsvertrags – Sie haben es gerade gehört – unterrichtet wurden, mehrfach zu Kopfschütteln geführt hat. Das betrifft zum Beispiel die Zeitschienen, die sich mehrfach geändert haben, und die offene Frage, warum das Unternehmen die nötigen Anträge so spät gestellt hat. Das betrifft die im Gesetzentwurf nicht mehr enthaltene Protokollerklärung Thüringens, die uns zuvor im Ausschuss, in den Fraktionen, aber auch in der Öffentlichkeit als unabdingbare Absicherung verkauft wurde und die nun leider formell fehlt. Ich halte diese Protokollerklärung in mehrerlei Hinsicht für wichtig und wir sollten und wir werden versuchen, das Verschwinden zu korrigieren, denn sie trägt zur Klarheit bei. Nun bleibt mir noch, den 1.000 Beschäftigten, dem Betriebsrat und den vielen Betroffenen zu versichern, dass wir uns der Tragweite und der Dimension der Entscheidung in ihren vielen Facetten sehr bewusst sind. Ich hoffe, ich konnte das hier kurz skizzieren.
Als SPD stehen wir zu unserer Verantwortung für die Arbeitsplätze, die Wirtschaft, die Umwelt, die Sicherheit und auch die Kosten für die öffentliche Hand. Wir werden das Verfahren zügig abschließen, um die Verfahren zur Genehmigung der Betriebspläne nicht zu verzögern. Und wir stehen auch darüber hinaus parat, so lange nach tragfähigen Lösungen, die alle eben genannten Aspekte berücksichtigen, zu suchen, wie es nötig ist, damit die Rohstoffe im Werra-Revier auch weiterhin genutzt werden können.
Wir wollen den Gesetzentwurf an den Umweltausschuss überweisen und dort beraten. Gleichzeitig werbe ich bei Ihnen dafür, einen von einer breiten Mehrheit des Landtags getragenen Entschließungsantrag zur zweiten Beratung vorzulegen, die am besten im ersten Dezember-Plenum hier stattfinden soll. Es gilt, alles Nötige zu tun, damit die Änderung des Staatsvertrags im Landtag schnellstmöglich bestätigt wird, um den Bergleuten die nötige Zeit zu
geben, alle rechtlichen und technischen Voraussetzungen zu schaffen, um ab 01.01.2022 einstapeln zu können. Dafür wird sich die SPD mit aller Kraft einsetzen, damit es im Bergbau weitergehen kann. Wir sollten hier die Arbeit des Betriebsrats von K+S als Vorbild nehmen. Ohne dessen vorbildlichen, unermüdlichen Einsatz für die Interessen der Kolleginnen und Kollegen, der Kumpel und dessen Aufklärungsarbeit stünde das Unternehmen heute mit Sicherheit schlechter da.
Den Gewerkschafter in mir macht das stolz, den Sozialdemokraten in mir spornt das an. Glück auf und vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Kollege Möller. Für die Fraktion Die Linke hat Frau Abgeordnete Dr. Wagler das Wort.
Sehr geehrte Abgeordnete, liebe Zuschauer am Li- vestream, Herr Präsident, wir sprechen heute über die Änderung des Staatsvertrags zwischen Hessen und Thüringen. Dieser Staatsvertrag wurde schon einmal geändert, nämlich 2002. Damals ging es um die Durchörterung des Markscheidepfeilers, also desselben Pfeilers, über den wir heute sprechen, um ein Rollloch anzulegen. Es war notwendig, dieses Rollloch zu durchörtern, um die Thüringer Salze, die sich durch eine höhere Kaliumkonzentration auszeichneten als die hessischen, zu den hessischen Verarbeitungsstätten zu bringen.
Die heutige Staatsvertragsänderung ist eigentlich notwendig, nur um zwei Bohrlöcher von 30 Zentimeter Stärke durch diese Markscheide zu treiben. Dies geschieht, damit die Prozessabwässer von K+S in die Grube Springen eingestapelt, das heißt entsorgt werden können. Das birgt das Potenzial, dass die Prozessabwässer, die seit über hundert Jahren im Werra-Revier in den Untergrund verpresst wurden und in die Werra eingeleitet wurden, hier entsorgt werden können. Die schädlichen Auswirkungen der Laugenverpressung, die zu einer großräumigen Versalzung des Grundwassers führ ten, können so beendet werden.
Zur Erinnerung: Die letzte Genehmigung der Ver- pressung von Prozessabwässern in den Untergrund 2016 hat eine zusätzliche Versenkung von jährlich 1,5 Millionen Kubikmetern Lauge pro Jahr bedeutet. 80 Millionen Kubikmeter Grundwasser wurden und werden in diesem Zeitraum nun hof-
fentlich zum letzten Mal versalzen. Auch die Halden und Prozessabwässer, die bis zum Jahr 2027 in die Werra eingeleitet werden, sorgen dafür, dass die Werra als der am stärksten versalzene Fluss Europas gilt.
Mit der Einleitung von Salzlauge in die Werra verbindet mich auch meine persönliche Vergangenheit, denn meine Doktorarbeit handelte von den schädlichen Auswirkungen genau dieser Abwässer auf die Fischfauna. Damals war noch von der Flussgebietsgemeinschaft Weser eine stufenweise Absenkung der Grenzwerte für die Einleitung der Kalilauge in die Werra festgelegt. Diese Absenkung fand bis heute nicht statt. Dazu gab es auch ein EU‑Vertragsverletzungsverfahren, welches gerade wegen der Zusicherung der deutlichen Reduktion der Salzbelastung von Werra und Weser und dem Stopp der Versenkung ausgesetzt wurde.
Wegen der dargestellten untragbaren Risiken für Mensch und Natur ist es von größter Wichtigkeit, dass Abwässer nicht mehr in das Werra-Weser-Gewässersystem und in das Grundwasser gelangen.
Auf der anderen Seite werden von der Kali + Salz GmbH systemrelevante Düngemittel und Mineralien produziert. Viele, viele Arbeitsplätze hängen an der laufenden Produktion. In Zeiten des Wandels – so sehe ich die heutige Zeit – sollten wir nun auch andere Wege gehen und die industrielle Produktion gerade von überlebenswichtigen Produkten, wie Düngemitteln, in eine ökologischere, nachhaltigere Richtung ohne die Versalzung unserer Umwelt und unseres Grundwassers lenken.
Die Einstapelung der Kaliabwässer in die Grube Springen birgt – neben der potenziellen Lösung des Laugenproblems für K+S – für Thüringen die Möglichkeit, ein Altlastenproblem aus der DDR-Kaliproduktion zu lösen. Am sogenannten Querort 23, einem Gang in ein Grubenfeld, wurde während der damaligen Bergbautätigkeiten zu nahe am Rand der Salzlagerstätte abgebaut. Jetzt kommt es zu Wasserzuflüssen, Süßwasserzuflüssen. Um dieses Problem zu lösen, haben sich auch schon die Umweltausschüsse der vergangenen Legislaturen damit beschäftigt. Bis jetzt gab es das Ziel der trockenen Verwahrung des Querorts 23 in der Grube Springen. Das heißt: Zugetretenes Wasser muss für 1,5 Millionen Euro pro Jahr abgepumpt werden. Diese Wasserzutritte sollen nun nach neueren wissenschaftlichen Erkenntnissen durch die Einstapelung der aufkonzentrierten Prozessabwässer saniert werden können. Die Standsicherheit des Grubengebäudes und damit die Sicherheit der Bevölkerung an der Oberfläche soll hier oberstes Gebot
sein. Deshalb muss sichergestellt werden, dass der Querort 23 sicher verwahrt wird. Erst wenn die Gefahr weiterer Zuflüsse ungesättigter Lösungen in die Grube und damit die Gefahr der Schwächung der verbliebenen Stützpfeiler gebannt ist, kann dieser Grubenteil für die Abwasserentsorgung genutzt werden.
Die Altlastensanierung für den Standort Thüringen ist für mich vor der Abwasserentsorgung primär. Sicherheitsprobleme am Querort 23 müssen mit dem besten zur Verfügung stehenden Verfahren ausgeschlossen werden. Denn die dort zutretenden Wässer haben das Potenzial, langfristig die Grubensicherheit zu gefährden. Das darf nicht passieren, auch im Hinblick auf die benachbarten Grubengebäude auf hessischer Seite und die Untertagedeponie Herfa-Neurode. Nach neueren Erkenntnissen gibt es jetzt die Möglichkeit, die Laugenabwässer derart zu behandeln, dass sie nicht mit den Sicherheitspfeilern reagieren und eine nasse Verwahrung möglich gemacht wird. Dieser Prozess muss überwacht und wird überwacht und abgesichert werden und wird den Umweltausschuss sicher noch lange begleiten.
Es bleibt das Potenzial, aber auch die Verantwortung, für eine sicherere und bessere Lösung des Abwasser- und Altlastenproblems im Kalibergbau zu sorgen. Der Landtag hat im Zuge der Zustimmung zum Staatsvertrag 2002 die Möglichkeit genutzt, mit einem Entschließungsantrag den Thüringer Kali-Produktionsstandort Unterbreizbach zu sichern. Wir sollten diese Chance, diese Möglichkeit nutzen und alles Weitere in einer Ausschussberatung erörtern. Danke.
Vielen Dank, Frau Dr. Wagler. Das Wort hat jetzt für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Abgeordnete Wahl.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir beraten heute in erster Lesung einen von der Landesregierung vorgelegten Gesetzentwurf, mit dem der zwischen Thüringen und Hessen geschlossene Staatsvertrag zum Abbau von Salzen im Werra-Kalirevier geändert werden soll. Da die Staatsvertragsänderung einer Zustimmung beider Landtage bedarf, befindet sich ein entsprechender Gesetzentwurf fast zeitgleich im parlamentarischen Verfahren im Hessischen Landtag.
In Wiesbaden soll dieser ebenfalls in zwei Lesungen in den Plenarsitzungen im November und Dezember beraten werden. Das Thema „Kalibergbau“ und die daraus resultierenden Umweltbelastungen sind in Thüringen schon lange ein Dauerthema. Immer noch werden die bei der Produktion von Kalisalzen anfallenden Abwässer in die Werra direkt eingeleitet. Die Wasserqualität ist deshalb immer noch weit von dem guten ökologischen Zustand, der in der EU-Wasserrahmenrichtlinie vorgeschrieben ist, entfernt.
Die Werra gilt als der salzigste Fluss Europas. Deshalb ist es absolut notwendig, diesen Missstand durch eine weitere Reduzierung von salzigen Abwässern zu beheben. Mit der Verabschiedung des „Masterplans Salzreduzierung“ hat die Flussgebietsgemeinschaft Weser 2016 einen gangbaren Weg zur Absenkung der Salzkonzentration gefunden. So ist die Entsorgung von Abwässern durch Verpressung in den Boden nur noch bis 2021 erlaubt. Ab 2028 dürfen gar keine Salzabwässer mehr in die Werra eingeleitet werden. In dem aktuell gültigen „Bewirtschaftungsplan Salz“ sind die Zielwerte so festgelegt, dass man bis 2027 zu einer Verbesserung bei der Wasserqualität entsprechend der EU-Wasserrahmenrichtlinie kommen kann.
Um das Ziel, die Salzabwässer zu reduzieren, zu erreichen, ist im Masterplan als eine Maßnahme das Einstapeln von Abwässern unter Tage festgeschrieben. Als Bündnisgrüne halten wir diesen alternativen Entsorgungsweg des Einstapelns von Produktionsabwässern in die thüringische Grube Springen für einen gangbaren Weg zur Entlastung der Werra.
Um die Abwässer in die Grube Springen unterirdisch einbringen und transportieren zu können, müssen als technische Voraussetzungen zunächst zwei unterirdische Rohrleitungen durch den auf der hessisch-thüringischen Grenze liegenden Markscheidesicherheitspfeiler verlegt werden. Da eine solche Durchörterung aber erst nach einer Änderung des Staatsvertrags möglich ist, werden wir dem vorliegenden Gesetzentwurf auch zustimmen.
Mit dem Lösungsweg der Einstapelung können wir also – wie beschrieben – einen Beitrag zur Entsalzung der Werra leisten. Durch diesen Entsorgungsweg eröffnen wir dem Unternehmen K+S aber auch eine mittelfristige Produktionsperspektive und damit die Absicherung von 4.500 Arbeitsplätzen in der Region. Zudem könnte sich für Thüringen durch die Einstapelung in die Grube Springen ein weiterer Vorteil ergeben. Alle Versuche, die Laugenzuflüsse am sogenannten Querort 23 zu stoppen, sind in den letzten 50 Jahren gescheitert. Um die Standsicherheit der Grube gewährleisten zu können, müs
sen die Laugen derzeit mit dem Zeithorizont „auf Ewigkeit“ abgepumpt werden. Durch die Einstapelung ergibt sich nun die Möglichkeit, diese Altlast aus dem DDR-Bergbau mittelfristig zu beseitigen.
Es bleibt aber zu betonen, dass mit der Änderung des Staatsvertrags lediglich die Möglichkeit zur Durchörterung eröffnet wird und darüber hinaus keine Vorentscheidungen zum weiteren Umgang mit dem Salzabbau im Werra-Kalirevier getroffen werden. Dies betrifft unter anderem auch die Finanzie- rung der Kosten aus den DDR-Altlasten. Der den Genehmigungsbehörden vorliegende Antrag von K+S zur Einstapelung erstreckt sich zunächst nur auf das Südwestfeld der Grube Springen. Dort sol len dann bis 2025 die Abwässer eingelagert wer den. Die Kosten für diese Einlagerung sind als rei ne Entsorgungskosten zu betrachten und müssen mithin ausschließlich durch das Unternehmen ge tragen werden.
Hinsichtlich der Sanierungskosten aus den DDR- Altlasten und den weiteren Genehmigungsverfahren zur Einstapelung bleibt festzuhalten, dass mit der Staatsvertragsänderung keine präjudizierende Wirkung, keine Vorfestlegung verbunden ist. Der Umweltausschuss hat am 28. Oktober einen Entwurf des Staatsvertrags zur Kenntnis genommen, dem eine entsprechende Protokollerklärung beigefügt war. Diese Protokollerklärung ist in dem vorliegenden Zustimmungsgesetz leider nicht mehr enthalten. Wir streben für die zweite Lesung deshalb an, die Protokollerklärung wieder beizufügen, sodass sie dann auch im Gesetz- und Verordnungsblatt mit veröffentlicht werden kann.
Wir Bündnisgrüne werden den Kalibergbau weiter- hin sehr kritisch begleiten. Dies betrifft, wie gerade angesprochen, sowohl die Wahrung der finanziellen Interessen Thüringens bei der Altlastensanierung, insbesondere aber die aus dem Abbau resultierenden Umweltbelastungen. Im nächsten Jahr wird der Bewirtschaftungsplan für den Zeitraum 2022 bis 2027 fortgeschrieben. Dabei wird es entscheidend darauf ankommen, die Zielwerte so festzulegen, dass für das Erreichen des in der EU-Wasserrahmenrichtlinie vorgeschriebenen Ziels des guten ökologischen Zustands in der Werra eine realistische Perspektive entsteht. Die von K+S in diesem Zusammenhang beantragte Abweichung von den Zielwerten für diesen Zeitraum lehnen wir daher strikt ab. Danke schön.