Sie planen für 2021 mit 202 Millionen Euro: Lieber Thomas Hartung, nehmen Sie sich die Anlage des Gesetzes und die einzelnen Schülerkostenbeträge. Wir haben uns die Matheaufgabe gestellt und tatsächlich jede einzelne Zeile durchgerechnet.
Und es sind pauschal jeweils 6 Prozent, die Sie abgezogen haben. Was das mit Differenzierung und Betrachtung der einzelnen Schularten und gerade der kleinsten zu tun hat, dieses Geheimnis müssen Sie uns irgendwann noch mal genauer erklären.
Oder ist es wahrlich der große Zufall, dass es überall zufällig 6 Prozent sind, die man abzieht, um eben auf gerade mal 200 Millionen Euro zu kommen?
Mich ärgert ehrlich gesagt auch wirklich, dass Sie immer wieder diese Trennung zwischen staatlichen und freien Schülerinnen und Schülern aufmachen.
Jetzt überwinden Sie doch endlich mal diese Barriere im Kopf. Was ist an den 27.400 Schülerinnen und Schülern anders, nur weil sie eine Schule in freier Trägerschaft besuchen? Ich dachte immer, es geht darum, dass wir gute Schule für alle bieten, und zwar egal, in welcher Trägerschaft sich die Schule befindet. Lassen Sie uns endlich beide Schulsysteme zusammendenken – sie sind ein Ganzes, was den öffentlichen Bildungsauftrag erfüllt –
und lassen Sie uns für alle bestmögliche Bedingungen in der Bildung schaffen. Jedes Kind muss uns gleich viel wert sein und es tut mir in der Seele weh, dass wir mit der SPD hier leider keine Einigung erzielen konnten.
Der von uns gemeinsam mit der Fraktion Die Linke eingereichte Gesetzentwurf und der Gesetzentwurf der CDU sehen eine über das Jahr 2021 hinausgehende und damit dauerhafte Regelung für die Finanzierung vor. SPD und FDP schlagen nur Übergangsfinanzierungen für 2021 – die SPD, lieber Herr Hey – oder bis 2023 – die FDP – vor. Das sehen wir kritisch, da wir eben nicht alle zwei oder drei Jahre erneut über die Finanzierung reden wollen, was immer immense Unruhe und Unsicherheit in ein System bringt, das Verlässlichkeit und Planbarkeit braucht. Bei den jährlichen Steigerungen schlagen wir und Die Linke vor, dass wir die Schülerkostenjahresbeträge an die Gehalts- und Preisentwicklung der staatlichen Schulen koppeln, die FDP hat da denselben Ansatz gewählt. Ich glaube, das ist auch der richtige, weil er nachvollziehbar ist, weil er Neiddebatten ausschließt und ganz klar das abbildet, was Realität auch sonst in Thüringen ist, und das sollte eben auch für die freien Schulen gelten.
Mit unserem Gesetz werden die Schülerkostenjahresbeträge im Jahr 2022 mit einem Faktor von 2,8 Prozent fortgeschrieben, wenn wir uns die Entwicklung anschauen, und in den kommenden Jahren richtet sich die Steigerung dann nach der jewei
ligen Lohnentwicklung. So verhindern wir auch dauerhaft ein Auseinanderlaufen der Schulfinanzierung von freien und staatlichen Schulen.
Die CDU – okay, das ist natürlich auch ein Stück weit Rolle der Opposition – legt gewissermaßen dazu noch eins drauf. Sie sieht für die nächsten fünf Jahre eine Steigerung von mindestens 3 Prozent vor. Nach einer Evaluierung im Jahr 2026 soll ihrem Gesetzentwurf nach entschieden werden, ob dieser Wert angepasst werden soll. Zudem sollen nach Willen der CDU Änderungen im Besoldungs- und Tarifrecht zusätzlich berücksichtigt werden, auch wenn völlig unklar ist, wie dies geschehen soll.
Ich will zudem darauf hinweisen, dass unser Gesetzentwurf vorsieht, dass die freien Schulen künftig endlich auch am Schulbudget partizipieren können. Mit dem Schulbudget, das wir im Jahr 2018 eingeführt haben, sollen Schulen Honorarverträge abschließen können, um außerunterrichtliche Angebote, entlastende, unterstützende, unterrichtsergänzende und gesundheitsfördernde schulische Maßnahmen zu finanzieren. Die von der CDU in § 25 vorgeschlagene Einbeziehung der Lehrkräfte freier Schulen in Weiterbildungsmaßnahmen des ThILLM begrüßen wir ausdrücklich, das haben wir auch schon häufiger diskutiert. Ich denke, da können wir gut zusammenfinden.
Ich will es noch mal zusammenfassen: Unser Ziel ist es, bis Ende 2020 – und das sind wir tatsächlich den freien Schulen und auch allen anderen in diesem Land schuldig – eine verlässliche, transparente und auskömmliche Finanzierung für die nächsten Jahre auf den Weg zu bringen. Daher freuen wir uns auch auf die konzentrierte Beratung im Ausschuss. Wir werden eine zügige Anhörung durchführen und die Stellungahmen sehr genau auswerten. Gemeinsam werden wir dann mit Blick auf den Landeshaushalt und die unterschiedlichen Gesetzentwürfe nach der besten Lösung suchen und ich bin mir sicher, dass wir auch einen guten Kompromiss finden werden.
Eines ist auf jeden Fall klar: Die freien Schulen in Thüringen werden wir durch den Thüringer Landtag nicht hängen lassen. Ich will es noch einmal sagen: Uns geht es um gute Schule für alle von Anfang an und das staatliche und das freie Schulsystem ergänzen und bereichern sich gegenseitig. Zudem ist es uns wichtig, dass uns jedes Kind, aber auch jede Lehrerin gleich viel wert ist, egal in welcher Trägerschaft sich die Schule befindet, die es besucht oder in der die Lehrerin oder der Lehrer arbeitet.
Das zeigt sich übrigens auch in unserem konkreten Handeln, denn während wir über die A13 für Grundschullehrerinnen und ‑lehrer, über 900 neue unbefristete Lehrerinnen im staatlichen Schuldienst, über 240 zusätzliche Erzieherinnenstellen reden, geht es uns eben auch ganz konkret um faire Rahmenbedingungen für freie Schulen. Deshalb lassen Sie uns nun schnell in die Beratung einsteigen und im Dezember mit möglichst breiter Mehrheit ein gutes Gesetz für die freien Schulen beschließen. Vielen herzlichen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn man so die Zwischendebatten gerade erlebt, ist es wirklich schade, dass wir nicht in unserem Plenarsaal tagen, weil das gerade das Parlamentarische ausmacht, mal zu erleben, wie im Grunde auch die verschiedenen Fraktionen so nebenbei miteinander kommunizieren.
Ach so. Seht ihr, ich bin so verwundert über die Debatten zwischen SPD und Grünen, die hier weitergehen, dass ich das gleich vergessen habe.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren – das ist auch gut so, genau, und am Ende gibt es ein gutes Ergebnis –, mit Beginn dieser Legislatur im November 2019 war für uns alle klar, dass die Neuregelung der Finanzierung der Schulen in freier Trägerschaft einer der ersten und dringendsten Gesetzgebungsprozesse im Jahr 2020 werden würde. Nun ist ein ganzes Jahr vergangen und wir sind, zumindest im parlamentarischen Verfahren, nicht viel weitergekommen. Die Aktie, die das Bildungsministerium daran trägt, hatte ich vorhin in meiner Begründung schon ausgeführt. Aber ich freue mich, dass wir heute nun endlich über die Situation der Schulen in freier Trägerschaft hier im Plenum diskutieren können. Denn es ist tatsächlich schon fünf nach zwölf bei diesem Thema. Die freien Schulträger sind mit Beginn des IV. Quartals 2020 bereits in die finale Phase ihrer jeweiligen Haushaltsplanungen für das Jahr 2021
übergegangen. Kernelement dieser Planungen, das wissen wir Bildungspolitiker alle, ist die Erstellung der einzelnen Schulhaushalte und der Stellenpläne. Dafür haben sie aktuell keine verlässliche Planungsgrundlage. Deshalb ist es absolut notwendig, dass wir noch in diesem Jahr zu einer gemeinsamen Lösung kommen, und ich nehme wahr, dass ich das auch aus allen Fraktionen so vernommen habe. Das heißt nicht, dass wir jetzt das Anhörungsverfahren im Schweinsgalopp und oberflächlich durchführen wollen, dennoch aber auf Augenhöhe mit den Trägern sowie zügig und zielorientiert. Die vorliegenden Entwürfe sind eine gute Grundlage der weiteren Beratungen, auch wenn es schon ein Novum ist, dass die regierungstragenden Fraktionen bei einem so wichtigen bildungspolitischen Thema keinen gemeinsamen Vorschlag vorlegen können.
Meine Damen und Herren, zentrales Element einer Neuregelung der staatlichen Finanzhilfe für Schulen in freier Trägerschaft muss aus unserer Sicht eine Verständigung auf ein gemeinsames transparentes Berechnungsmodell sein, das für alle Beteiligten nachvollziehbar ist und sich flexibel auf zukünftige Veränderungen im staatlichen Schulsystem anpassen lässt. Denn bislang war die Berechnungsgrundlage der einzelnen Schülerkostensätze selbst für die freien Schulen schwer nachvollziehbar. Und, Frau Baum, es ist schlicht falsch, wenn Sie sagen, die jetzigen Zahlen von Linken, von Grünen, vom Ministerium hätten keine Grundlage – sie beruhen ja gerade auf der Grundlage des Halle-Gutachtens.
Meine Damen und Herren, die Grundlage für ein transparentes Berechnungsmodell liegt eben auf dem Tisch. Es ist das Verhandlungsergebnis, vielleicht ist es auch ein Konsens, vielleicht waren die freien Schulen auch endlich mal froh, dass das Ministerium auch mal eingelenkt und gesagt hat, jetzt gibt es mal einen Schwupps mehr. Es ist auf jeden Fall ein Ergebnis, das Regierung und freie Schulen gemeinsam unterstützen, das beide Seiten in den letzten Wochen auch nicht infrage gestellt haben. Das Gutachten der freien Schulen zeigt sehr eindrücklich die Unterfinanzierung der Schulen in freier Trägerschaft auf. Statt der gesetzlich festgeschriebenen 80 Prozent der Kosten eines staatlichen Schülers erreicht die Finanzhilfe – und das ist auch noch mal für die SPD sehr wichtig zu wissen – bei den allgemeinbildenden Schulen eben nicht die 80 Prozent, sondern derzeit lediglich zwischen 49 und 61 Prozent, und bei den berufsbildenden Schulen liegt es in der Regel deutlich unter 50 Pro
zent. Der Evaluationsbericht der Landesregierung kommt für den gleichen Zeitraum zu der grundsätzlichen Aussage, dass die vom Freistaat Thüringen an die Schulen in freier Trägerschaft vergebenen Zuschüsse „durchaus auskömmlich waren und dies nun bei einzelnen Schulen abweichen kann“. Dieser Widerspruch offenbart die Notwendigkeit, aus unserer Sicht sich zunächst einmal über die Berechnungsmethode der Kosten eines vergleichbaren staatlichen Schülers einig zu werden. Dieses Verhandlungsergebnis wurde eben – wie gerade beschrieben – zwischen der LAG und dem TMBJS im Sommer erreicht. Man einigte sich außerdem darauf, dass im Jahr 2021 für allgemeinbildende Schulen nun 72 Prozent statt der eben ursprünglich vorgesehenen 80 Prozent nach diesem Modell als Kostenberechnungsgrundlage liegen soll. Das ist ein Entgegenkommen der freien Schulen, die uns aber auch signalisiert haben, man könne das bis zu dieser Grenze auch noch mitgehen, weg von den 80 Prozent. Deswegen ist es für uns wichtig, trotz der Verschlechterung dies jetzt auch im Gesetz endlich mal festzuschreiben, wie gesagt, auf der Grundlage eines externen Gutachtens, das die freien Träger in Auftrag gegeben haben. Ich hätte mir gewünscht, Herr Bildungsminister, Frau Staatssekretärin, dass Sie sich noch mal laut und deutlich von dem Gutachten Ihres Hauses distanziert hätten. Es ist nicht schlimm, wenn man auch mal einen Fehler macht. Scheinbar ist in diesem Gutachten ein Fehler gemacht worden. Aber dass jetzt im Grunde ein Gutachten des Bildungsministeriums auf dem Tisch liegt,
das der SPD als Argumentationshilfe dient, ist Ihr hausgemachtes Problem, und da brauchen Sie sich nicht wundern, Herr Wolf, wenn die Kollegen der SPD natürlich mit diesem falschen Gutachten
Wie ich bereits in der Begründung zu unserem Gesetzentwurf deutlich gemacht habe, ist der CDUGesetzentwurf der weitestgehende der vier vorliegenden Gesetzentwürfe. In zahlreichen Gesprächen mit der Landesarbeitsgemeinschaft der freien Schulträger, aber auch mit einzelnen Schulleiterinnen und Schulleitern haben wir uns ein umfassendes Bild über die Problematik an den freien Schulen in den letzten Monaten gemacht. Deshalb geht unser Gesetzentwurf auch über die Regelung der reinen Finanzierungsfragen hinaus und beinhaltet beispielsweise auch einen Anspruch für Lehrkräfte an Schulen in freier Trägerschaft auf Teilnah
me an Weiterbildungsmaßnahmen des ThILLM. Denn während der Zutritt zu Fortbildungen meist gewährt wird, erhalten Lehrkräfte der freien Schulträger für Weiterbildungen etwa zum Erwerb von zusätzlichen Unterrichtserlaubnissen und Lehrbefähigungen nur in Ausnahmefällen eine Teilnahmeerlaubnis. Diese Differenzierung wird durch die Anpassung des Gesetzestextes jetzt von uns beseitigt. Das ist dringend notwendig, weil auch die freien Schulträger massiv in der Lehrergewinnung unterwegs sind und bei der Qualifizierung von Seiteneinsteigern beteiligt werden müssen.
Mit unserem Gesetzentwurf wollen wir ferner die Finanzierung der freien Schulen wirklich langfristig regeln und daneben weitere Änderungen vornehmen, die für die Schulen in freier Trägerschaft wichtig sind. Das wäre ein erster wichtiger Schritt hin zu einem Thüringer Schulfrieden. Die Schulen brauchen endlich Planungssicherheit und sie brauchen vor allem keine Übergangslösungen mehr. Das schaffen wir mit unserem Gesetzentwurf ab.
Der CDU-Gesetzentwurf schreibt den zwischen der Landesarbeitsgemeinschaft und dem Ministerium für Bildung, Jugend und Sport im Sommer gefundenen Minimalkonsens/‑kompromiss – wie auch immer – bei den einzelnen Schülerkostensätzen jetzt langfristig fest, inklusive einer jährlichen Dynamisierung von 3 Prozent. Und, Frau Rothe-Beinlich, bei den 3 Prozent ist es nicht so wie bei der SPD, dass wir das geschossen haben – 5,9 Prozent sind es ja genau, wenn man das mal durchrechnet, wir haben es auch mal durchgerechnet –, sondern es sind die 3 Prozent, bei denen wir uns auch treu bleiben, die wir bereits 2015 in unserem Gesetzentwurf hatten und die durchaus auch eine breit getragene Forderung der freien Schulträger sind.
Unser Gesetzentwurf sieht außerdem vor, die Angemessenheit der staatlichen Finanzhilfe in regelmäßigen Zeitabständen alle fünf Jahre durch ein externes Gutachten überprüfen zu lassen, denn die Erfahrungen mit dem Evaluationsbericht der Landesregierung zeigen deutlich, dass es dringend notwendig ist, die Angemessenheit der Schülerkosten extern und nach wissenschaftlichen Standards überprüfen zu lassen, damit es eben dann nicht politische Spielbälle gibt, die sich hin- und hergeworfen werden.
Meine Damen und Herren, sehr gern gehe ich auch noch auf die einzelnen Gesetzentwürfe der Kollegen von der FDP, der SPD und von Linken und Grünen ein.
Formel und nicht mit einem pauschalen Prozentsatz an. Sie sagen, drei Viertel aus der Besoldungsentwicklung für Lehrkräfte im staatlichen Schulwesen, dann noch mal ein Viertel aus der Entwicklung der Verbraucherpreise in Thüringen, und das im Dreijahresmittel. Das ist aus unserer Sicht ein durchaus interessanter Ansatz, den man auch gehen kann. Das muss man auch diskutieren und mal sehen, was dann auch die Anhörungen zeigen. Ähnlich ist das im jetzigen Gesetz geregelt mit einer Dynamisierungsregelung, allerdings von 1,9 Prozent. Falsch ist auch die Behauptung, die immer mal hier von den Koalitionsfraktionen kommt, man habe jedes Jahr 1,9 Prozent draufgelegt. Jeder weiß, dass das in den letzten Jahren eben nicht jährlich erfolgte, sondern dass es teilweise nur alle anderthalb Jahre die Erhöhung für die freien Schulen gab und dass deswegen die Situation so ist, wie sie ist.
Nur mal als Hinweis: Wäre unser Gesetzentwurf 2015 in Kraft getreten mit der 3-Prozent-Steigerung und den Kostensätzen, die wir vorgeschlagen hatten, wären wir heute genau bei der Finanzsumme, um die wir uns streiten, nämlich bei 217/218 Millionen inklusive der Schüleraufwüchse. Bezüglich der regelmäßigen Überprüfung der Kostensätze halten wir die Lösung der FDP-Fraktion für nicht ausreichend, da wir externe und auf wissenschaftlichen Standards basierende Gutachten zur Evaluation der Schülerkostensätze für zielführender erachten. Auch die weiterhin bestehende Befristung des Gesetzes, liebe Frau Kollegin Baum, ist aus unserer Sicht strikt abzulehnen, denn Sie haben ja jetzt im letzten halben Jahr erlebt, wie schnell und wie bösartig die Schulen dann immer zum Spielball zwischen den Parteien werden. Das haben sie einfach nicht verdient, weil es tatsächlich so ist, wie Frau Rothe-Beinlich ausgeführt hat: Wir müssen die Schülerinnen und Schüler in Thüringen zusammendenken und nicht differenzieren in staatliche und in freie Schüler.
Meine Damen und Herren, zum Gesetzentwurf von Linken und Bündnis 90/Die Grünen: Auch der Gesetzentwurf will eine verlässliche, langfristige Finanzierung der freien Schulen sichern und die Berechnungsgrundlage und die Schülerkostensätze entsprechend des Kompromisses zwischen LAG und TMBJS festschreiben. Auch dieser Gesetzentwurf enthält eine Regelung für die jährliche Dynamisierung der Kostensätze und er soll entfristet werden. Was er nicht hat, im Gegensatz zu unserem Gesetzentwurf, ist eine externe wissenschaftliche Begutachtung. Aber ich muss schon sagen, man ist sich relativ ähnlich, das hätte ich vor einem halben
Jahr, lieber Torsten Wolf, gar nicht so erwartet. Manche Gespräche, die wir da geführt haben, waren da noch weit weg. Aber gut, wenn da tatsächlich Grün, der kleinste Partner, Frau Rothe-Beinlich, zumindest bei den Linken gewirkt hat.