Das führte letztlich zur gänzlichen Abschaffung der Briefwahl in Frankreich. Das können Sie glauben, meine Damen und Herren, das war so. In Großbritannien gab es Pilotprojekte, bei darauffolgenden Wahlen wurden massive Unregelmäßigkeiten festgestellt. Eine Briefwahl existiert in Großbritannien bis heute nicht. Warum wohl? In Österreich kam es erst vor wenigen Jahren zu derart tiefgreifenden Manipulationen bei der Briefwahl, da musste die Bundespräsidentschaftswahl wiederholt werden.
Auch hierzulande bei der Kommunalwahl in Niedersachsen oder auch beim Briefwahlskandal in Stendal – das wird den CDU-Kollegen sicherlich ein Begriff sein – flogen Betrugsversuche auf. Einige Leute wurden inzwischen im Zusammenhang damit sogar zu Haft verurteilt. Aber das ist alles nur Verschwörungstheorie, das ist alles frei erfunden, meine Damen und Herren.
Aber das ist alles kein Zufall, dass genau jetzt eine Briefwahl eingeführt werden soll, eine zwingende sogar. Sie ermöglicht es den Wahlberechtigten, ihren Gang zum Wahllokal durch Stimmabgabe im privaten Umfeld zu ersetzen. Es ist bisher die Auffassung der Gerichte gewesen, dass das möglich ist, solange der Leitgedanke der Urnenwahl erhalten bleibt. Und das wird hier ausgehebelt am Gesetz selbst und durch Äußerungen im Vorfeld.
Dass das alles nur Ultima Ratio sein solle, das ist nicht alles besonders glaubwürdig. Wenn ich jetzt aus dem Innenausschuss höre, da soll im Schnellverfahren eine Anhörung beschlossen werden, da wissen wir, woher der Wind weht.
Das können wir uns anschauen im Verfassungsausschuss, wie damit umgegangen wird. Da werden sehr kurze Anhörungsfristen gesetzt, da können sich die Fachleute überhaupt nicht mit den Vorschlägen auseinandersetzen.
Meine Damen und Herren, das ist ein Angriff auf die Freiheit der Wahl hier in Thüringen. Dieses Gesetz sollten wir ablehnen. Danke schön.
Meine Damen und Herren, ich finde es schon sehr außergewöhnlich, wenn hier vom Pult immer vom Parlament eingefordert wird, dass man sich doch intensiv mit den Regelungen dieses Gesetzes auseinandersetzen und sehr detailliert und sehr gründlich abwägen muss, dann praktisch eine halbe Minute später unter Beweis stellt, dass man den Gesetzentwurf einschließlich der Begründung noch nicht mal richtig gelesen hat und hier vorschnelle Werturteile und Rechtsurteile trifft, die überhaupt jeder Grundlage entbehren.
Herren, noch eine Anmerkung zu dem eben gehaltenen AfD-Redebeitrag. Es gibt einen wesentlichen Unterschied, der bei der Bewertung dieses Gesetzes tatsächlich zwischen der AfD-Fraktion und den Einreichern dieses Gesetzentwurfs vorhanden ist. Es ist nämlich der, dass wir nicht davon ausgehen, dass grundsätzlich Wahlhelfer und Wahlbeamte rechtswidrig in Thüringen agieren,
sondern dass wir davon ausgehen, dass die Wahlhelferinnen und die Wahlbeamten, die diese Wahlen organisieren, die Wahlrechtsgrundsätze einhalten. Es passieren Fehler. Das ist doch überhaupt keine Frage. Aber wir gehen vom Grundsatz her davon aus, dass die Wahlen rechtsgültig sind, rechtskonform durchgesetzt sind.
Und was die AfD hier macht, ist eine Diskreditierung und Diffamierung all der Tausenden, die alle Jahre wieder das demokratische System in diesem Land tatsächlich aufrechterhalten und ermöglichen.
Dass Sie den Gesetzentwurf auch überhaupt nicht verstanden haben bei der AfD und sich auch überhaupt nicht damit auseinandergesetzt haben, das zeigt auch Ihre Wertung, wie Sie sich überhaupt zu dieser Verfassungsregelung der Auflösung des Landtags geäußert haben. Natürlich ist es ein demokratischer Akt, eine Verfassungsregelung auch als Landtag in Anspruch zu nehmen. Dazu gehört auch die vorzeitige Auflösung und die Herbeiführung vorzeitiger Neuwahlen. Natürlich ist es so, dass dieser Landtag bis zur Konstituierung des neuen Landtags voll arbeitsfähig ist, seine demokratische Legitimation hat und auch die Verpflichtung hat, in dieser Zeit Gesetze zu beschließen. Das ist im Prinzip die Verantwortung, die wir als Parlamentarier haben bis zu dem Zeitpunkt, dass ein neuer Landtag zusammentritt. Das ist eben auch Grundlage dieses Gesetzes, einerseits den Wahlbeamten und Wahlhelfern die Möglichkeit zu geben, auch unter den schwierigen Bedingungen eine demokratische Wahl zu ermöglichen, und andererseits, dass wir als Landtag, der jetzt in der Verantwortung steht, tatsächlich auch die Voraussetzungen schaffen, dass diese Wahlen durchgeführt werden können, und zwar unter den Voraussetzungen der Wahlrechtsgrundsätze, aber auch
unter den Voraussetzungen der Infektionsschutzmaßnahmen, die infolge der Pandemie natürlich einzuhalten sind.
Herr Bergner, ich will Sie kurz daran erinnern: Die Tatsache, dass wir uns genau mit dieser Frage auseinandersetzen müssen, ist doch praktisch in Ihrer Verantwortung liegend.
Sie haben doch mit der Zustimmung zum Wahlergebnis, mit der Annahme der Wahl von Thomas Kemmerich diesen Zustand erst herbeigeführt.
Sie haben nicht nur Ihre eigene Partei in eine tiefe Krise geschickt, sondern auch das politische System und die Legitimation dieses Landtags gefährdet. Ich finde, Sie sollten bei der Beratung dieses Tagesordnungspunkts vielleicht diesen Umstand auch mal kurz erwähnen und sich diesbezüglich ein Stück weit zurücknehmen.
Herr Bergner, jetzt komme ich zu dem Punkt, wo Sie sagen, wir sollten ordentlich arbeiten – und dann sage ich: Das tun wir!
(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Arbeiten Sie lieber ordentlich, anstatt hier so ein Zeug zu erzählen!)
Dann sage ich Ihnen aber mit derselben Überheblichkeit, wie Sie hier aufgetreten sind: Dann sollen Sie aber auch die Gesetzentwürfe ordentlich lesen.
Wenn Sie sagen, es wäre überhaupt nicht geregelt, unter welchen Voraussetzungen denn überhaupt der wahlrechtliche Gesundheitsnotstand einberufen werden kann oder festgestellt werden kann, dann verweise ich Sie auf § 5 Abs. 2. Dort ist es aus
drücklich erwähnt und ich kann es noch mal zitieren: „[…] eine übertragbare Krankheit im Sinne des Infektionsschutzgesetzes in der Bevölkerung so zahlreich oder in so schwerer Ausprägung auftritt oder aufzutreten droht, dass dadurch Gesundheit und Leben einer Vielzahl von Menschen auch unter Berücksichtigung der Infektionsschutzkonzepte ernsthaft gefährdet erscheint“ – und jetzt kommt das Entscheidende – „und es für die Wahlberechtigten unzumutbar ist, zum Zwecke der Stimmabgabe einen Wahlraum aufzusuchen“.
Da haben Sie eine Definition und Sie müssen all diese Punkte, die da nachträglich aufgezählt sind, tatsächlich als erfüllt ansehen, um überhaupt den wahlrechtlichen Gesundheitsnotstand festzustellen.
Jetzt sage ich Ihnen ein Zweites, was Sie eben auch nicht berücksichtigt haben. Dass Sie möglicherweise eine Definition wollen, die jeden Sachverhalt, der in der Zukunft eintritt, irgendwie schon abbildet, das kann ich ja nachvollziehen, aber das ist praktikabel nicht möglich. Das ist auch fern jeder Realität.
Aber es sind Kriterien, die weit über das hinausgehen, was in Ihrem Gesetzentwurf steht, Herr Montag, die wirklich abarbeitbar und feststellbar sind.