weil Sie das Fundament erweitern wollen, oder fragen Sie vielleicht einfach Leute, die wissen, wovon sie reden?
Und sicher hat auch jeder eine Vorstellung davon, was solche Arbeiten an so einem Fundament für Auswirkungen haben können. Wenn man die eine Seite zu sehr belastet, kann es auf der anderen Seite schwierig werden. Sie werden also nicht nur verschiedene Fachleute einzelne Änderungen prüfen lassen, sondern Sie werden das Ganze im Gesamten noch mal durchsprechen und überprüft wissen.
Der Landtag hat einen Verfassungsausschuss gebildet und das hat den Hintergrund, dass hier Arbeitskraft gebündelt werden soll. Änderungsnotwendigkeiten, die sauber erkannt sind, sollen handwerklich korrekt umgesetzt werden. Und dafür soll Fachwissen eingeholt werden, und zwar sowohl von Interessenvertretern als auch von Sachverständigen, von Experten. Und ganz grundsätzlich ist die Einrichtung des Verfassungsausschusses ein verantwortungsvolles Herangehen genau an solche Verfassungsänderungen. Ich muss Ihnen aber ganz ehrlich sagen: So langsam werde ich müde, weil ich das Gefühl habe, wir haben mit der Einrichtung des Verfassungsausschusses die Büchse der Pandora geöffnet.
Der Verfassungsausschuss ist derzeit bereits mit Verfassungsänderungen zu 14 Themenkomplexen beschäftigt, da geht es um das Ehrenamt, Nachhaltigkeit, Extremismus, ganz unterschiedliche Sachen – mal zum Vergleich: bei der letzten Verfassungsänderung 2004 ging es um ein Thema –, und jetzt kommt hier noch ein weiterer hinzu. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf geht es also um die Transparenz in parlamentarischer Arbeit. Grundsätzlich sind wir Freien Demokraten immer für Transparenz, gerade wenn es darum geht, wer ist beteiligt an Gesetzentwürfen, an der Entwicklung von Gesetzen. Deswegen setzen wir uns unter anderem auch im
Bundestag dafür ein, dass irgendwie klar ist, wer eigentlich eine Karte zu diesem Haus hat, wer hier eigentlich in ständigen Unterhaltungen dabei ist. Und es gibt ja auch das Beteiligtentransparenzdokumentationsgesetz, so sperrig das auch ist,
Zu den Ausführungen von Frau Müller muss ich sagen: Transparenz ist richtig, genau, aber Bürgernähe stellen wir nicht dadurch her, dass wir jetzt Ausschüsse aufmachen und allen Leuten sagen, sie sollen uns jetzt da besuchen kommen, sondern das machen wir immer noch vor Ort in Gesprächen mit den Menschen, nämlich dort, wo sie sind und wo ihre Probleme aufkommen.
Wir Freien Demokraten stehen der grundsätzlichen Öffentlichkeit von Ausschüssen sehr skeptisch gegenüber. Wir sind davon überzeugt, dass es an irgendeiner Stelle im Parlament einen Raum geben muss, in dem wir mit den Abgeordnetenkollegen aller Fraktionen um Lösungen ringen können. Und es ist ein Ringen, machen wir uns da nichts vor.
Der Entwurf, wie er jetzt vorliegt, überzeugt uns auf den ersten Blick nicht. Wir diskutieren ihn sicher im Verfassungsausschuss, wenn wir dazu Zeit finden, denn aktuell haben wir da ja noch eine ganze Reihe Themen, die bis Ende Januar bearbeitet werden sollen. Das heißt, wir reden hier über noch einen verbleibenden Zeitraum von zweieinhalb Monaten. Herr Zippel hat es vorhin ausgeführt: Es gibt einige, die um Stellungnahme gebeten worden sind, die dies abgelehnt haben.
Wir als FDP-Fraktion verschließen uns nicht Verfassungsänderungen. Es müssen dabei aber auch in der Arbeit des Verfassungsausschusses Grundsätze eingehalten werden und es gibt so ein paar Mindestanforderungen, die sind für uns unverhandelbar, wenn wir über seriöse und verfassungskonforme Verfassungsänderungen sprechen.
Zweitens: Ist ordnungsgemäß sach- und fachverständige Expertise für die Entscheidung des verfassungsändernden Gesetzgebers herangezogen worden?
Die Mindestbedingungen sehen wir momentan in der Herangehensweise der Arbeit des Verfassungsausschusses als nicht erfüllt und wir möchten an der Stelle ganz, ganz deutlich warnen: Lassen Sie uns aufpassen, dass dieser Verfassungsausschuss nicht am Ende ein Verfassungswidrigkeitsausschuss wird! Vielen Dank.
Vielen Dank. Als nächstem Redner erteile ich Herrn Abgeordneten Braga von der Fraktion der AfD das Wort.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Zuschauer am Livestream! Zunächst einmal ist ja bemerkenswert, wie viele Verfassungsänderungen wir hier im Landtag inzwischen besprochen haben. Ich meine, für einen Landtag, der vor allem nach Ansicht der linken Koalition hier im Hause die öffentliche Legitimität durch die Ministerpräsidentenwahl im Februar verloren hat, ist es in der Tat mindestens verwunderlich, dass die Legitimität doch vorhanden sein soll, um derart tiefgreifende Änderungen in der Verfassung vornehmen zu können. Das sei mal eingangs bemerkt.
Zur Sache selbst möchte ich sagen, dass es meine Fraktion anders als die Redner von soeben nicht gänzlich ablehnt, die Sitzungen der Ausschüsse öffentlich zu machen. Wir denken aber, dass es eine sehr wohl abgewogene Entscheidung sein soll, die vielleicht auch eingebettet sein sollte in eine umfassendere Reform der parlamentarischen Arbeitsprozesse. Dazu gehört auch eine kritische Bestandsaufnahme mindestens der Arbeitsprozesse im Plenum, im öffentlich tagenden Plenum. Da müsste man sich beispielsweise auch dem Fragerecht sowie den Redezeiten usw. widmen. Das ist eine Sache, die man umfassend betrachten sollte.
Einiges wurde aber sehr wohl richtig gesagt von den Kollegen von FDP und CDU, nämlich, dass es der Verfassungsausschuss nach der jetzigen Arbeitsweise nicht ermöglicht, diese Auseinandersetzung auch zu führen. Ich möchte meinen, wenn wir diese Änderung der Verfassung beschließen sollten, dann wäre es notwendig, auch andere Landtage anzuhören, die die Erfahrung mit öffentlichen Ausschusssitzungen gemacht haben, welche Probleme dort vorhanden sind, auch nicht nur die politische Seite, sondern auch die Verwaltungen jeweils, die auch mit neuen Herausforderungen konfrontiert
sein werden, ob die räumlichen Gegebenheiten beispielsweise jedes Mal ausreichen für öffentliche Sitzungen, ob die Öffentlichkeit nur durch öffentliche Streams, selbst Radioübertragungen sind ja bekannt aus bestimmten Landtagen, ob das gewährleistet ist, ob das ausreichend ist.
Was mich ein bisschen verwundert hat bei den Redebeiträgen der Kollegen aus FDP und CDU, ist gleichwohl, dass die Kritik an der Arbeitsweise des Verfassungsausschusses, die hier so vorgetragen wurde, mir etwas unbekannt vorkam. Das muss ich ganz einfach zugeben. Im Verfassungsausschuss hört man sie jedenfalls nicht.
geschätzte Frau Baum und geschätzter Herr Zippel, dass es leider immer nur meine Fraktion ist, die auf längere Anhörungsfristen pocht und daran erinnert, dass viele Anzuhörende schon betont haben, dass es nicht möglich ist, wenn man schon diverse vorliegende Verfassungsänderungsgesetze hat, die dann auch noch aufgegliedert werden in verschiedene Komplexe, dass sie fast alle drei Wochen zu verschiedenen Komplexen umfassende Expertisen abgeben sollen, zumal auch die meisten von ihnen noch Lehraufträge haben an Universitäten. Die Spezialisten wirklich, die sich dazu äußern sollten und die auch Sachverstand einbringen können und die uns hier auch helfen können, die richtige Entscheidung zu treffen, die können sich rein praktisch nicht mehr an der Sache beteiligen. Deshalb: Der Verfassungsausschuss, der jetzt schon hoffnungslos überfordert ist mit den bereits dem Verfassungsausschuss überwiesenen Gesetzen – dort die Anhörung zu führen –, der kann es eigentlich nicht vertragen, sich auch noch dieser sehr ernsten Frage, der Öffentlichkeit der Ausschusssitzungen, zu widmen.
Darum muss ich sagen, meine Damen und Herren, obwohl wir es durchaus für sinnvoll hielten, jetzt so eine Debatte zu führen, und uns das auch wünschen würden, dass das eingehend geschieht, können wir es nicht verantworten, dass dieses Gesetz auch noch an den Verfassungsausschuss überwiesen wird. Bei der jetzigen Arbeitsweise ist dort keine seriöse Auseinandersetzung zu erwarten. Danke schön für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Als nächster Rednerin erteile ich Frau Abgeordneter Müller aus der Fraktion Die Linke das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident, ich bin schon ein bisschen erstaunt, ich denke, ich bin gerade im falschen Film.
Herr Zippel, was Sie hier vom Stapel gelassen haben, das war ja richtig grausam in meinen Ohren. Sie beschweren sich über die Arbeitsweise des Verfassungsausschusses, über einen Schweinsgalopp; Frau Baum, Sie auch. Bisher waren Sie es doch, der so ein umfangreiches Paket mehrfach eingebracht hat in diesen Verfassungsausschuss, hier in das Parlament. Ich erinnere mal daran, Sie haben das Thema „Ehrenamt“ zweimal als Gesetzentwurf eingebracht, einmal mit dem Thema „Nachhaltigkeit“ und dann noch einmal mit Bestenauslese, mit Schuldenbremse, mit einem Sammelsurium an Kram, was Ihnen gerade eingefallen ist,
in einem großen Gesetzentwurf und wollen dazu auch Anhörungen durchführen, haben im Ausschuss nie gegen diese Anhörungen, gegen Zeitschienen gestimmt.
(Zwischenruf Abg. Montag, FDP: Das stimmt überhaupt nicht, Frau Müller, ich selbst habe das getan! Gott, ist das peinlich!)
Sie stellen sich hierhin, wir würden in einem Schweinsgalopp irgendwas durcharbeiten wollen. Also das ist schon eine Frechheit! Auch deswegen ist es wichtig, dass Ausschüsse öffentlich sind, damit nämlich die Menschen mal nachvollziehen können, was Sie hier vom Stapel lassen,