Wie gestern auch wurden heute hier auf Grundlage von Sippenhaft und Kontaktschuld vermeintliche Gesinnungen konstruiert. Es gehört ja wohl schon zum Instrumentarium dieser Parteien, vermeintliche Verfassungsfeindlichkeit zu belegen, weil die Menschen sich schon neben Björn Höcke haben ablich
ten lassen. Ich meine, jeder, der außerhalb dieses Hauses ist und sich diese Debatte anschaut und begleitet und frei von den Zwängen des politischen Verfahrens hier ist, wird erkennen, wie absurd das ist, meine Damen und Herren.
Noch absurder wird es, dass die Einstufungen der VS-Behörden, insbesondere was den Flügel anbetrifft und die Landesverbände meiner Partei, aber auch die Junge Alternative, übernommen werden, insbesondere weil einige Teile auch dieser Koalition völlig zu Recht – das möchte ich an dieser Stelle betonen – den Verfassungsschutz als Skandalbehörde betrachten, ansehen und kritisieren. Es ist wirklich interessant zu betrachten, wie die Einstufungen in einem Fall kritisiert werden, im anderen Fall übernommen werden. Das ist schlicht und ergreifend lächerlich, anders kann man es nicht bezeichnen. Es reiht sich jedenfalls in ein anderes Verfahren ein, von dem wir heute Kenntnis erlangt haben, nämlich dass aus sachwidrigen Gründen die Mitglieder meiner Fraktion nicht in diese Aufsichtsgremien gewählt werden sollen, wie wir es inzwischen auch mitbekommen haben, die Landesregierung es zu verhindern versucht, die von diesem Landtag gewählten Vertreter im Stiftungsrat der Stiftung Ettersberg auch mit einzuberufen. Dieser Landtag hat sie gewählt in voller Kenntnis dieser Tatsachen, die vorgetragen wurden, genauso wie das Volk diese Vertreter meiner Partei gewählt hat in voller Kenntnis der Tatsachen, die hier vorgetragen worden sind, das heißt, dieser Fraktion, meiner Fraktion, die eine beträchtliche Anzahl von Wählern in diesem Hause vertritt, diese Kontrollrechte in der Tat auch zustehen, und die werden uns hier versagt, wie gesagt, aus sachwidrigen Gründen.
Dann möchte ich auch noch mal anmerken, wie interessant es ist, dass auch Kontakte zur Jungen Alternative wie bei Birger Gröning benannt wurden. Es wurde gesagt, der hat in seinen öffentlichen Netzwerken Kontakte zur Jungen Alternative betont und sich mehrfach auch solidarisch mit der Organisation gezeigt, die vermutlich oder vermeintlich ganz schlimm ist und von den Verfassungsschutzbehörden als extremistisch eingestuft wird. Da stellt sich die Frage, meine Damen und Herren, ob die Mitglieder der Kontrollkommission, die schon gewählt sind, denn beim Wahlkampf beispielsweise noch nie von der Linksjugend unterstützt wurden. Das fände ich befremdlich. Das ist die Jugendorganisation Ihrer Partei und es gehört auch zum guten Ton, dass die Jugendorganisationen die Parteien beim Wahlkampf unterstützen. Auch die Linksjugend wird von verschiedenen Verfassungsschutzbehörden als extremistisch eingestuft. Wie gesagt,
da sind erstaunliche Parallelen festzustellen, aber das scheint hier in die Bewertung nicht mit eingeflossen zu sein.
Noch absurder wird es, wenn das grundgesetzlich garantierte Demonstrationsrecht meiner Kollegin Herold gegen den Moschee-Bau hier in Erfurt als vermeintlich extremistisch dargestellt wird.
Meine Damen und Herren, wenn die Wahrnehmung des demokratischen Rechts auf Demonstrationsfreiheit jetzt Beleg für Verfassungsfeindlichkeit sein soll, dann wissen wir, auf welcher absurden Basis wir uns hier bewegen. Eigentlich verdienen diese Reden, die hier jetzt gehalten werden – und das wird wohl in Zukunft auch noch so sein – keiner weiteren Würdigung, aber es ist dennoch von Bedeutung, dass wir hier ganz klar einen Widerspruch an dieser Stelle anmelden und sagen, liebe Freunde, das ist absurd, was wir hier erleben. Danke schön.
Gibt es jetzt weitere Wortmeldungen? Das kann ich nicht erkennen. So fahren wir fort im Tagesordnungspunkt 60, Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G 10-Kommis- sion) gemäß § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes.
Ich gebe folgenden Hinweis: Für die heutige Wahl eines Mitglieds der G 10-Kommission hat die Fraktion der AfD Herrn Abgeordneten Olaf Kießling vorgeschlagen. Der Wahlvorschlag liegt Ihnen in der Drucksache 7/2097 vor. Gewählt ist auch hier, wer die Mehrheit der Stimmen der Mitglieder des Landtags erhält, mithin mindestens 46 Stimmen. Wird die Aussprache gewünscht? Herr Abgeordneter Blechschmidt.
Danke, Herr Präsident. Meine Damen und Herren, wie ich bereits am gestrigen Tag in Bezug auf den Wahlvorschlag der AfD für die Besetzung der G 10Kommission ausgeführt habe, bedarf es für die Ausübung einer Kontrollfunktion im Auftrag des Parlaments einer in der Person gründenden Eignung und der Gewähr einer zuverlässigen Ausübung der übertragenen Kontrolle. Hierauf muss das Parlament in seiner Gänze vertrauen können. Der hier vorgeschlagene Abgeordnete bietet in keiner Weise Gewähr für die hohen Ansprüche an die Integrität und Verfassungstreue, die mit der Ausübung der Kontrolle über das Post- und Fernmelde
geheimnis notwendig sind. Auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 1986 hatte ich bereits gestern verwiesen und auch darauf, dass dieses Parlament zwar eine Pflicht trifft, Wahlvorschläge der AfD zur Kenntnis zu nehmen, aber in Wahlentscheidungen sind die Abgeordneten nur ihrem Gewissen verpflichtet unter Berücksichtigung sachlich begründeter Zweifel an der Eignung oder der Vertrauenswürdigkeit der Vorgeschlagenen.
Eine Replik auf die gestrige Debatte sei mir gestattet: Unabhängig von der maßlosen Entgleisung und indiskutablen Tiraden des Abgeordneten Möller, die völlig zu Recht mindestens mit einem Ordnungsruf zu belegen waren, stellen wir seit Jahren die gleiche Reaktion der AfD auf die ihnen nicht genehmen oder die AfD entlarvenden Beiträge anderer Redner fest.
Erste Stufe: Die jeweiligen Aussagen der Redner werden als „dumm“ oder „Lüge“ tituliert, ohne sachliche Gegenargumente.
Dritte Stufe: Es werden Fakes, Halbwahrheiten oder obskure Zitate, Studien oder Statistiken herangeholt und damit herumjongliert.
In aller Klarheit, meine Damen und Herren der AfD: Mit dieser Methode werden Sie hier keinen Erfolg haben und jederzeit auf den beharrlichen demokratischen Widerstand dieses Hohen Hauses stoßen.
Meine Damen und Herren, der Abgeordnete Kießling ist ausweislich der im Internet einsehbaren Listen Unterzeichner der sogenannten Erfurter Resolution, die als Gründungsdokument des Flügels als offene rechtsextremistische Strömung der AfD gelten. Für die Unterzeichnung dieses Dokuments, von dem sich der Abgeordnete Kießling, soweit bekannt, bisher nicht distanziert hat, manifestiert er seinen Willen, dieser Formation zugehörig zu sein und sich auch deren Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung zurechnen zu lassen. Aber auch in seinen eigenen Wortbeiträgen offenbart der hier vorgeschlagene Abgeordnete, was er von Geschichte, deren Erfahrungen, Religionsfreiheit oder Menschen- und Bürgerrechten hält. So führt er in einem Wortbeitrag am 05.11.2020 auf seinem Facebook-Account aus: „Die Auffassung, dass der Islam zu Deutschland gehöre, ist ebenso irre wie jene, dass er zu Europa gehöre.
Als AfD haben wir immer wieder darauf hingewiesen: Der Islam hat seine Heimat und Wurzeln im arabischen und afrikanischen Raum, dort gehört er hin, wenn es die Menschen vor Ort so möchten. Von daher müssen alle erdenklichen Maßnahmen ergriffen werden, um all jene Radikale in unserem Land, die sich nicht von diesem mörderischen Irrglauben trennen wollen, aus dem Land zu schaffen und den Schutz unserer Mitbürger und Bürger zu gewährleisten. Und das gilt europaweit und vor allen Dingen auch für unsere Thüringer Heimat.“ Daneben äußerte sich auch der vorgeschlagene Abgeordnete eindeutig geschichtsrevisionistisch und die Verbrechen des Nationalsozialismus relativierend. Als er in einem Beitrag im Parlament zum 8. Mai am 27.05.2015 erklärte: „Wer finanzierte diese Weltkriege? Man muss mal ganz klar die Frage stellen. Ja, da muss man fragen: Wer hat denn den ersten Schuss abgegeben, bevor die Kriegserklärung abgegeben wurde, Frau Rothe-Beinlich?“ „Man muss mal ganz klar die Frage gestellt haben.“ – Protokoll der 14. Sitzung der 6. Legislaturperiode vom 27.05.2015, Seite 953.
Meine Damen und Herren, wie gesagt, jeder Abgeordnete hier in diesem Haus muss sich selbst seine Meinung bilden. Wir konstatieren, dass der Abgeordnete Kießling offenbar Ansichten und Ziele verfolgt, die unseren gesellschaftlichen Grundwerten und unserer Verfassung entgegenstehen, und daher für die Arbeit der G 10-Kommission weder geeignet ist noch unser Vertrauen besitzt.
Herr Abgeordneter Blechschmidt, ich muss Sie laut § 37 der Geschäftsordnung dafür rügen, dass Sie den Ordnungsruf von Frau Vizepräsidentin Marx erwähnt und kommentiert haben. Das ist nicht zulässig.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Zuschauer am Livestream! Viele Inhalte – meine Rede von soeben könnte ich eigentlich hier wiederholen. Das erspare ich Ihnen und uns allen.
der darüber hinaus noch tiefe Einblicke in seine Gesinnung bot, wenn er davon sprach, dass die Ahndung einer Bemerkung meines Kollegen Möller mit einem Ordnungsruf nicht ausreiche. Was stellen Sie sich denn sonst vor, Herr Blechschmidt? Was denn sonst?
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Aus Ihrer Fraktion! Auf so was kommt nur die AfD-Fraktion!)
Die Aussagen meines Kollegen Kießling zum Islam bezogen sich offenkundig – das wird jedem Beobachter klar sein – auf den politischen Islam, auf Islamismus. Meine Damen und Herren, es sollte uns allen ein Anliegen sein, den Einfluss des politischen Islam auf Europa so klein wie möglich zu halten im Interesse unserer Bevölkerung und des Schutzes unserer Bevölkerung.
Das sieht im Übrigen nicht nur der Bundesinnenminister so, sondern auch eine ganze Reihe von anderen prominenten Politikern und Wissenschaftlern, die Sie auch entsprechend respektieren müssen. Im Übrigen sind die zusammengesuchten Zitate, die vermeintlich Geschichtsrevisionismus darstellen – noch einmal an der Stelle –, von derartiger Unsachlichkeit und Lächerlichkeit, dass man hier nicht wirklich sachlich auf diese Anwürfe reagieren kann. Hier werden – ich wiederhole es – aus sachwidrigen Gründen die Kontrollrechte meiner Fraktion, was die Belange des Verfassungsschutzes und der Geheimdienste anbetrifft, beschnitten. Die hier vorgetragenen Gründe, die vermeintlich dem Auftrag des Urteils des Verfassungsgerichtshofs nachkommen – immerhin ein Urteil des Verfassungsgerichtshofs –, das aus Ihren Reihen respektiert wird und wo nicht die Richter beleidigt und diffamiert werden wie bei der Paritätsgesetzentscheidung, reichen definitiv nicht, um eine Nicht-Wahl zu begründen. Es bleibt ein leider sehr unwürdiges Schauspiel und kein gutes Verfahren. Es wirft kein gutes Licht auf
dieses Parlament, dass die Kontrollrechte einer großen Oppositionsfraktion in dieser Art und Weise eingeschränkt werden. Danke schön.
Herr Abgeordneter Braga, auch Sie erhalten nach § 37 Geschäftsordnung eine Rüge, weil Sie den Ordnungsruf der Vizepräsidentin erwähnt haben.