Protokoll der Sitzung vom 13.11.2020

2. Wie hat sich die Anzahl der vorübergehend geschlossenen Einrichtungen oder einzelner Klassen bzw. Betreuungsgruppen seit Beginn des Schuljahres 2020/2021 in Thüringen entwickelt?

3. Wie bewertet die Landesregierung die Empfehlungen des Robert Koch-Instituts an Thüringer Schulen und Kindergärten, beispielsweise dass bereits bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von 50 pro 100.000 Einwohnern Klassen geteilt werden sollten, um so auch im Unterricht einen Abstand von 1,5 Metern gewährleisten zu können?

4. Wie werden Kindergärten und Schulen mit technischen Geräten unterstützt, um beispielsweise die Empfehlungen zur Lüftung der Klassen- und Gruppenräume an allen Thüringer Schulen und Kindertageseinrichtungen umzusetzen, insbesondere dort, wo aus baulichen und gesundheitlichen Gründen Stoß- und Querlüften nicht möglich ist?

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport. Bitte, Frau Staatssekretärin Dr. Heesen.

Herr Präsident, sehr geehrte Abgeordnete, im Namen der Landesregierung beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Nach den im Bildungsministerium vorliegenden COVID-19-Meldungen – das muss ich noch mal sagen, wir haben ein Meldesystem von

(Staatssekretärin Kerst)

den Kitas und den Schulen direkt zu uns; das sind also unsere eigenen Zahlen – wurden seit Beginn des Schuljahres – das war am 31. August 2020 – bis einschließlich 8. November – das ist die Zeit, die wir jetzt statistisch schon ausgewertet haben – 87 Schülerinnen und Schüler sowie 27 Lehrerinnen und Lehrer positiv getestet. Im gleichen Zeitraum – also 31. August bis 8. November – wurden an Kindergärten 48 Erzieherinnen bzw. Erzieher und 37 Kinder positiv auf SARS-CoV-2 getestet.

Zu Frage 2: Seit dem Ende der Sommerferien waren 109 Schulen von zeitlich begrenzten Einschränkungen und Einzelmaßnahmen betroffen, acht Schulen wurden in diesem Zeitraum durch das zuständige Gesundheitsamt zeitweise geschlossen. Seit Ende der Sommerferien waren 35 Kindertageseinrichtungen von Einschränkungen und Einzelmaßnahmen betroffen und 24 Einrichtungen wurden durch das jeweils zuständige Gesundheitsamt geschlossen.

Zu Frage 3: Die Empfehlungen des RKI sind uns natürlich bekannt. Wir werden sie aber nicht bewerten, das ist ein wissenschaftliches Institut, dessen Arbeit wir als Bildungsministerium nicht beurteilen. Ich erlaube mir aber zu zitieren aus den Empfehlungen des RKI, das eine Reihe von Maßnahmen aufzählt, aber diesen Empfehlungen folgende Erwägungen voranstellt, ich zitiere: „Die vorliegenden COVID-19-Empfehlungen beruhen zwar im Kern auf den bekannten Standardmaßnahmen zu Prävention und Management von respiratorisch übertragbaren Krankheiten in Schulen, aufgrund der sehr unterschiedlichen Bedingungen und Gegebenheiten ist jedoch eine Eins‑zu‑Eins‑Umsetzung nicht in jeder Situation ohne Weiteres machbar. Die avisierten Einrichtungen sind zudem ebenso wie das Spektrum der Schülerschaft, der Erziehungsberechtigten sowie des Schulpersonals inhomogen. Daher kann es keinen ‚one Size fits all‘-Ansatz geben. Schulen müssen die empfohlenen Maßnahmen an ihre Rahmenbedingungen anpassen, unter Berücksichtigung des lokalen Infektionsgeschehens, der räumlichen Situation, des Personals, der schulischen Demografie etc. Daher ist es notwendig, dass die Verantwortlichen der Einrichtungen gemeinsam mit den örtlichen Gesundheitsbehörden die erforderlichen Maßnahmen im Sinne der Empfehlungen flexibel und mit Augenmaß den gegebenen Umständen und Bedingungen vor Ort anpassen.“

Wir sind überzeugt, dass wir mit unserem Stufenkonzept für das Kita- und Schuljahr 2020/2021 einen Handlungsleitfaden erstellt haben, der es den Einrichtungen ermöglicht, genau das zu tun, was das RKI empfiehlt, nämlich auf verschiedene Situa

tionen unter Berücksichtigung lokaler Gegebenheiten angemessen zu reagieren.

Zu Frage 4: Das Bildungsministerium hat im Rahmen der Hygienekonzepte auch eine Handreichung zum Thema „Lüften“ erstellt. Diese Empfehlungen berücksichtigen den Gesundheitsschutz der Betroffenen und setzen auf einen manuellen Ansatz des Lüftens. Uns sind als Landesregierung natürlich verschiedene technische Ansätze zum Thema „Lüften“ bekannt und zur weiteren Meinungsbildung erörtern wir mit den Schulträgern, die ja verantwortlich sind für die Ausstattung der Schulgebäude, schon seit Wochen verschiedene Maßnahmen. Da sind wir als Landesregierung im engen Kontakt mit den verantwortlichen Schulträgern.

Vielen Dank.

Vielen Dank. Nachfragen? Bitte.

Vielen Dank, Frau Staatssekretärin, wir können uns vorstellen, dass die Corona‑Situation ja in den täglichen Runden, die Sie im Ministerium haben, eine Rolle spielt. Wie ist es denn jetzt aktuell in den letzten Tagen? Ist eine Zunahme zu beobachten an den Schulen, weil wir das – ich sage mal – so gefühlt wahrnehmen? Können Sie das bestätigen?

Ja.

Gedenken Sie, gegebenenfalls auch noch mal den Stufenplan zu erweitern, zu korrigieren, oder wollen Sie jetzt daran festhalten?

Wir nehmen diese gestiegenen Zahlen wahr. So wie im ganzen Land die Zahlen steigen, steigen sie auch, soweit Schulen und Kindergärten betroffen sind. Da sind wir mit unseren Einrichtungen leider keine Insel der Seligen. Wir nehmen wahr, dass der Stufenplan gut funktioniert. Der Stufenplan sieht ja sehr viele verschiedene Instrumente vor, die wir ergreifen können. Ein Instrument ist zum Beispiel, an Schulen Lehrerinnen und Lehrern, die Träger von besonderen Risikomerkmalen sind, freizustellen, ob sie in Präsenz unterrichten wollen oder im häuslichen Lernen. Diese Maßnahme ist für Kreise mit einer Inzidenz von über 50 ausgelöst worden. Dann gibt es Kreise mit einer sehr hohen Fallzahl. Da ha

(Staatssekretärin Dr. Heesen)

ben wir jetzt angeordnet für die Klassen 1 bis 6 – auch jeweils im Einzelfall, wenn wir sehen, wie das Infektionsgeschehen konkret vor Ort ist –, dass nur noch in der festen Gruppe unterrichtet wird. In den oberen Klassenstufen werden entweder feste Gruppen gebildet oder es wird ständig das Abstandsgebot eingehalten.

Wir sehen also, dass wir nach unserer Wahrnehmung mit unserem Instrumentenkoffer zurzeit ganz gut vorankommen. Wir sind da auch immer im Gespräch mit den Schulleitungen, die uns bisher die Rückmeldung geben, dass sie das auch für angemessene Reaktionsweisen halten.

Bitte, eine weitere Frage.

Eine Nachfrage, Frau Staatssekretärin. Wir haben uns ja hier im Landtag verständigt, dass Kinderund Jugendsport stattfinden soll. Vermehrt ist jetzt das Problem an uns herangetragen worden, dass es ein Schreiben des Ministers gibt, dass Vereinen im Grunde untersagt, Schulgelände, Schulsporthallen zu nutzen, was bei den Schulträgern natürlich zu Irritationen führt, auch hinsichtlich des Hausrechts. Gedenken Sie, dieses Schreiben an die Schulleiter noch mal zu korrigieren, damit es dann auch der Rechtslage, sprich unserer Corona-Verordnung, entspricht?

Ja, das ist in der Tat so. Diese Schwierigkeit ist auch schon an uns herangetragen worden. Ich habe dazu jetzt heute keine definitive Antwort. Ich kann nur an dieser Stelle jetzt schon sagen, eine der Schutzmaßnahmen eben auch wegen der steigenden Zahlen ist, dass wir gesagt haben, wir möchten gern – ich sage es jetzt mal ein bisschen vereinfacht – Schulfremde oder Dritte nicht auf dem Schulgelände haben. Da muss man aber natürlich noch mal genau gucken, wie das mit Nachmittagen ist, wo ja die Schülerinnen und Schüler dann auch nicht da sind. Also, wir kennen das Thema und überlegen, wie wir damit umgehen.

Danke. Weitere Fragen sehe ich nicht. Doch, eine. Bitte!

Ich habe nur eine Frage: Momentan ist die Praxis so, dass auch Schulkonferenzen beispielsweise

nicht stattfinden können. Können Sie dazu kurz etwas sagen?

Ich kann sagen: Ja, es stimmt. Das ist für uns auch eine Maßnahme, um das Infektionsrisiko zu senken. Wir versuchen, den Schulunterricht vor allen Dingen zu schützen, und das bedeutet, wir reduzieren Kontakte da, wo nicht unbedingt unmittelbar Unterricht leidet. Das sind dann auch Treffen, von denen wir denken, die lassen sich auch verschieben oder in anderer Form durchführen.

Es gibt noch eine Nachfrage. Bitte.

Frau Staatssekretärin, der Landkreis Eichsfeld war der erste Landkreis, der Stufe GELB gestellt wurde bei den Schulen, und ist dann nach den Ferien wieder auf GRÜN gestellt worden, obwohl die Fallzahlen gestiegen sind. Wie begründet das Ministerium diese Entscheidung oder welche Beweggründe gab es dafür?

Die Wahrnehmung, dass wir einen Landkreis auf GELB stellen, trifft so nicht zu. Wir haben nicht die eine Stufe GELB, die entweder an ist oder aus, sondern wir haben die Stufe GRÜN, die bedeutet, alle an Schule Beteiligten sind zu den regulären Zeiten in der Präsenz, und wir haben die Stufe ROT, die ist am anderen Ende der Skala, und die bedeutet, niemand ist vor Ort. Das sind sozusagen zwei Enden einer Skala. Und zwischen diesen Enden befindet sich die Phase GELB, die bedeutet nämlich, nicht alle Menschen sind vor Ort. Phase GELB kann ganz unterschiedliche Gesichter annehmen.

Phase GELB tritt ein, wenn wir einen positiven Fall in der Schule haben, und dann werden bestimmte Menschen in Quarantäne geschickt bzw. unterliegen einem Betretungsverbot. Dann bedeutet das schon: Hier ist eine Schule oder Kita in Stufe GELB, weil nicht mehr alle dort sind. Dann kann Stufe GELB auch greifen, wenn wir – wie ich eben schon erwähnt habe – sagen, Personen mit einem besonders hohen Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf können freiwillig sagen, sie wechseln ins häusliche Lernen. Dann kann Stufe GELB bedeuten, wir gehen in die feste Gruppe.

Also wir haben einen Instrumentenkoffer in Stufe GELB, insofern haben wir auch nicht den Landkreis

(Staatssekretärin Dr. Heesen)

Eichsfeld in Stufe GELB versetzt, sondern das war der erste Landkreis, in dem wir gesagt haben, Personen mit Risikomerkmalen können sich entscheiden, ob sie in der Präsenz unterrichten oder im häuslichen Lernen. Diese Maßnahme haben wir auf alle Landkreise mit einer Inzidenz von über 50 ausgeweitet. Die gilt insofern unverändert und ist mitnichten zurückgenommen, sondern ist in eine andere Form gegossen und verallgemeinert worden.

Danke, Frau Staatssekretärin Heesen. Die nächste Frage stellt Frau Abgeordnete Dr. Bergner, Fraktion der FDP, in Drucksache 7/2078.

Werter Präsident, liebe Abgeordnete!

Kindern und Jugendlichen die Nutzung wichtiger Freizeitangebote ermöglichen

In der 27. Plenarsitzung des Thüringer Landtags konnten wir einen fraktionsübergreifenden Konsens feststellen, in der pandemiebedingten gegenwärtigen Lockdown-Situation den Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit zu geben, wichtige Freizeitangebote in den Bereichen Musik, Kunst, Sport und Jugendarbeit wahrnehmen zu können. Es wurde von den Parlamentarierinnen und Parlamentariern festgestellt, dass es nicht sinnvoll ist, den Kindern und Jugendlichen, die in Kitas und Schulen den Vormittag gemeinsam verbringen, am Nachmittag diese Angebote zu verweigern. Hygienekonzepte und entsprechendes Verhalten sind dabei leichter umsetzbar als bei ungeregelten, eigenen Betätigungen. Außerdem sind soziale Kontakte für Kinder und Jugendliche auch über den Kita- oder Schulalltag hinaus essenziell für deren Entwicklung und die Herausbildung sozialer Kompetenzen. Die Angebote sollten in festen Gruppen analog zum Schulbetrieb und unter Vorgaben zum Gesundheitsschutz weiterhin bestehen können. Seit Beginn dieser Woche gibt es Regelungen für Sportveranstaltungen und sportliche Betätigungen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Maßnahmen wird die Landesregierung ergreifen, um die berechtigte Forderung des Landtags auch in den Bereichen Musik, Kultur und Jugendarbeit umzusetzen?

2. In welchem Zeitrahmen sollen diese Angebote den Kindern und Jugendlichen wieder zugänglich gemacht werden?

Für die Landesregierung antwortet die Staatskanzlei.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Bergner beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Wie Sie wissen, ist das Ziel der Eindämmungsmaßnahmen, die zweite Welle zu brechen. Die in den letzten Wochen stark angestiegenen Infektionszahlen sollen durch die Maßnahmen der Kontaktbeschränkung und einheitliche und verbindliche Vorgaben wieder in den Griff bekommen werden. Wichtig und unabdingbar ist es zugleich, den Betrieb von Schulen und Hochschulen sowie Ausbildungsstätten weiter aufrechtzuerhalten. Daher wird generell zwischen Bildungs- und Freizeiteinrichtungen unterschieden. Zweifelsohne sind kulturelle Einrichtungen auch Bildungseinrichtungen und zum Beispiel wichtige außerschulische Lernorte für Kinder und Jugendliche, aber auch für alle Bevölkerungsgruppen. Thüringen hat daher – so auch die Mehrzahl der Länder – beschlossen, die Musik- und Jugendkunstschulen, die Bibliotheken und Archive als unmittelbare Bildungsorte offen zu halten.

Auch die Museen sind eine wichtige Säule der kulturellen Bildung. Im Bemühen um eine bundeseinheitliche Regelung, nämlich um alles zu tun, was die Kontakte einschränkt, einigten sich die Länder auf eine Schließung der Museen. Gerade die größeren Museen sind Anziehungspunkte für Touristinnen und Touristen, wie man im Oktober an einigen Orten, auch in Thüringen, gesehen hat. Mit der Möglichkeit, entgeltfreie bildungsbezogene Angebote aufrechtzuerhalten, wird den Museen im Rahmen eigenen Ermessens und auf Grundlage der konkreten Situation vor Ort und dem Infektionsgeschehen die Möglichkeit eröffnet, museumspädagogische Angebote, insbesondere für Kinder und Jugendliche, unter Einhaltung der Hygienebedingungen anzubieten. Hinzuweisen ist zudem darauf, dass viele kleinere Museen ab November ihre Angebote regulär einschränken und auf Wochenendöffnungszeiten oder verkürzte Öffnungszeiten zurückgreifen.

Auch Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe können grundsätzlich geöffnet bleiben. § 5 der Verordnung sieht lediglich vor, dass Schullandheime und Heimvolkshochschulen sowie Einrichtungen, die im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe Angebote der Jugendarbeit oder der Fortbildung von ehrenamtlichen und hauptamtlichen Fachkräften

(Staatssekretärin Dr. Heesen)

mit Beherbergung anbieten, zu schließen sind. Diese Angebote, also diese mit Beherbergung, wie Jugendarbeit, Schullandheime, Heimvolkshochschulen, sind Angebote, die bundesweit genutzt werden. Es sind freiwillige Angebote außerhalb der Schulpflicht und durch die überregionale Nutzung, die Zusammenkunft zahlreicher Teilnehmer in einer Vielzahl von Gruppenangeboten besteht ein deutlich erhöhtes Infektionsrisiko. Alle anderen Angebote der Jugendarbeit sind von dieser Verordnung nicht berührt. Die angeordnete Schließung gilt zunächst bis zum Außerkrafttreten der Verordnung, wie Ihnen bekannt, bis zum 30. November 2020.

Soweit kulturelle Einrichtungen wie Kinder- und Jugendtheater auch als Träger der Jugendhilfe aufgrund ihrer eigenen Satzungen die Ziele nach SGB VIII verfolgen, haben sie ebenfalls die Möglichkeit, ihre jugendpädagogische Arbeit fortzusetzen.