Einen schönen guten Morgen, sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich darf Sie ganz herzlich begrüßen zur heutigen Sitzung des Thüringer Landtags, die ich hiermit eröffne.
Ich begrüße die Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung, die Vertreterinnen und Vertreter der Medien sowie die Zuschauerinnen und Zuschauer am Livestream.
Die heutige Sitzung wurde gemäß Artikel 57 Abs. 2 Satz 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen in Verbindung mit § 19 Abs. 3 der Geschäftsordnung einberufen. Zugrunde liegt ein Einberufungsverlangen der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Die diesbezügliche Unterrichtung liegt Ihnen in der Drucksache 7/2320 vor.
Schriftführerin zu Beginn der heutigen Sitzung ist Frau Abgeordnete Maurer. Die Redeliste führt Herr Abgeordneter Tiesler.
Für die heutige Sitzung haben sich Herr Abgeordneter Dr. Hartung, Frau Abgeordnete Hennig-Wellsow, Frau Abgeordnete Müller und Frau Abgeordnete Dr. Wagler entschuldigt.
Einige Hinweise für den heutigen Tag: Die nach wie vor sehr angespannte Infektionslage macht es aus meiner Sicht erforderlich, auch heute noch einmal an die Einhaltung der gebotenen Abstands- und Hygieneregeln zu erinnern.
Zur Verringerung des Infektionsrisikos wurde im Vorfeld dieser Plenarsitzung die Durchführung eines PCR-Tests bzw. eines Schnelltests für die an der Sitzung beteiligten Personen angeboten. Wir haben die Anzahl der Testungen vorliegen. Wir haben auch das Ergebnis der durchgeführten Testungen von gestern und auch von der Zeit bis 9.00 Uhr. Alle Tests waren negativ. Für die Plenarsitzung nächste Woche Montag wird die Durchführung eines Schnelltests angeboten. Auch hier ergeht die herzliche Bitte an Sie: Nutzen Sie das Angebot und machen Sie unsere Plenarsitzungen noch sicherer.
Angesichts der niedrigen Außentemperaturen werden die Lüftungspausen bis auf Weiteres auf jeweils 5 Minuten verkürzt. Um die Pausenverkürzung auszugleichen, wird die Belüftungsanlage in den Lüftungspausen mit Höchstleistung betrieben. Es kann sein, dass es dennoch im Plenarsaal kälter ist als draußen. Aber ich denke, das hilft uns allen am Ende.
Wir haben uns am Montag in einer außerplanmäßigen Sitzung des Ältestenrats darüber verständigt, dass ich dringend an Sie appelliere, während der Plenarsitzung eine zertifizierte FFP2-Maske zu tragen, die nicht nur einen besseren Fremdschutz gewährleistet, sondern auch einen Eigenschutz darstellt. Diese Maske soll nach Möglichkeit auch am eigenen Sitzplatz nicht abgenommen werden, sondern nur am Redepult und an den Saalmikrofonen im Zusammenhang mit einem eigenen Wortbeitrag.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie außerdem darüber informieren, dass die Landesregierung in der Ältestenratssitzung zugesagt hat, Mündliche Anfragen, die bis Montagfrüh eingegangen sind, bis heute schriftlich zu beantworten. Hintergrund ist, dass mit dem Entfallen der planmäßigen Plenarsitzungen in dieser Woche auch die Fragestunde entfällt. Dafür danke ich der Landesregierung. Sollte sich aus den Antworten der Landesregierung weiterer Fragebedarf ergeben, würde ich Sie bitten, auf die bekannten Frageinstrumente zurückzugreifen, also insbesondere auf Mündliche und Kleine Anfragen, und zugleich an die Landesregierung appellieren, doch keine Beantwortung in den Mai zu verlegen.
Die Fraktionen haben im Ältestenrat über die Möglichkeit der Verringerung der Zahl der gleichzeitig im Sitzungssaal anwesenden Abgeordneten gesprochen und signalisiert, diese Handlungsoption im Rahmen einer informellen Absprache zu prüfen, nachdem eine formelle Vereinbarung im Frühjahr dieses Jahres nicht zustande gekommen ist. Ich begrüße diese Überlegung, bitte aber darum sicherzustellen, dass die verfassungsrechtlich gewährleisteten Statusrechte durch jede Abgeordnete und jeden Abgeordneten ungehindert wahrgenommen werden können, dass die Beschlussfähigkeit des Landtags zu jedem Zeitpunkt gewahrt ist und dass Rücksicht auf die Mehrheitsverhältnisse im Landtag genommen wird.
Die Landesregierung hat angekündigt, im Interesse des Infektionsschutzes nicht in voller Besetzung teilzunehmen; es wird stets eine ressortbezogene Teilnahme stattfinden.
Schließlich möchte ich Sie darüber informieren, dass die Fraktionen im Ältestenrat mitgeteilt haben, die Tagesordnung für heute auf jeden Fall abzuarbeiten.
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, hier noch einige Hinweise zur Tagesordnung, die uns erreicht haben:
Der Beschluss des Ältestenrats gemäß § 29 Abs. 2 Satz 1 der Geschäftsordnung, wonach bis auf Weiteres die auf einen Tagesordnungspunkt entfallende Redezeit grundsätzlich halbiert wird, gilt auch in der heutigen Sitzung fort. Ebenfalls mit Blick auf die Infektionslage und die deshalb angezeigte Ausschöpfung aller Möglichkeiten, die Sitzung so kurz wie möglich zu halten, wurde im Ältestenrat die Möglichkeit erörtert, die Tagesordnungspunkte 6, 8, 13, 14 a und 14 b sowie 15 ohne Aussprache durchzuführen.
Da die zuständigen Ausschüsse erst heute früh abschließend beraten haben, kann die Beschlussempfehlung erst jetzt und damit nicht in der dem § 58 Abs. 1 der Geschäftsordnung zu entnehmenden Frist verteilt werden. Um die Beratung am heutigen Tag zu ermöglichen, ist über die Fristverkürzung gemäß § 66 Abs. 1 der Geschäftsordnung zu beschließen. Deshalb stimme ich ab: Wer für die Fristverkürzung ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus allen Fraktionen. Wer ist gegen die Fristverkürzung? Hier sehe ich keine Stimme. Stimmenthaltungen? Die sehe ich auch nicht. Damit ist die Fristverkürzung beschlossen, also kann Tagesordnungspunkt 3 heute entsprechend beraten werden.
Um Ihnen Zeit zu verschaffen, die Beschlussempfehlung zur Kenntnis zu nehmen, schlage ich Ihnen vor, den Tagesordnungspunkt 3 nach der Mittagspause aufzurufen. Gibt es hierzu Widerspruch? Das kann ich nicht erkennen. Damit ist das so beschlossen.
Zu Tagesordnungspunkt 4 a wurden ein Entschließungsantrag der Fraktion der FDP in der Drucksache 7/2335 und ein Entschließungsantrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 7/2341 verteilt.
Zu Tagesordnungspunkt 7 wurden ein Entschließungsantrag der Fraktionen Die Linke, der CDU, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/2337 und ein Änderungsantrag der Fraktionen Die Linke, der CDU, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/2336 verteilt.
Zu Tagesordnungspunkt 8 wurde ein Änderungsantrag der Fraktionen Die Linke, der CDU, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/2342 verteilt.
Zu Tagesordnungspunkt 9 a wurde ein Änderungsantrag der Fraktionen Die Linke, der CDU, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in Drucksache 7/2340 verteilt.
Die Fraktionen sind im Ältestenrat übereingekommen, den Tagesordnungspunkt 13, Drittes Gesetz zur Änderung der Thüringer Landeshaushaltsordnung, Gesetzentwurf der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen, Drucksache 7/2210, heute in erster und gegebenenfalls auch in zweiter Beratung zu beraten und zu beschließen. Ich gehe deshalb davon aus, dass niemand widerspricht, im Anschluss an die erste Beratung gleich die zweite Beratung des Gesetzentwurfs durchzuführen, sofern keine Ausschussüberweisung beschlossen wird. Wird dem widersprochen? Das, sehe ich, ist nicht der Fall. Wer dafür ist, im Anschluss an die erste Beratung zugleich auch die zweite Beratung zu dem Gesetzentwurf durchzuführen, sofern hier nicht Ausschussüberweisung beschlossen wird – davon gehe ich jetzt aus –, den bitte ich um das Handzeichen. Vielen Dank. Das sind die Stimmen aus allen Fraktionen. Gibt es Gegenstimmen? Sehe ich nicht. Stimmenthaltungen? Sehe ich auch nicht. Entschuldigung! Mit den Enthaltungen aus den Reihen der FDP ist dieses so auch angenommen. Dann wird diese Beratung so wie vorgetragen durchgeführt.
Zu Tagesordnungspunkt 13 wurde ein Änderungsantrag der Fraktion der FDP in der Drucksache 7/2345 verteilt.
Einen recht schönen guten Morgen! Danke, Frau Präsidentin. Namens meiner Fraktion beantrage ich die Aufnahme eines Antrags „Reden der Landesregierung zu Protokoll“ gemäß § 120 der Geschäftsordnung. Bekanntermaßen haben wir im Ältestenrat versucht, eine Einigkeit herzustellen, was die Problematik, Reden zu Protokoll zu geben, im Allgemeinen betrifft. Das hat nicht stattgefunden. Jetzt mit Blick auf die Verkürzung der Tagesordnung und den damit möglichen Zeitgewinn könnte sich die Landesregierung vorstellen, ihre Reden zu Protokoll zu geben. Dafür müssten wir eine Ausnahme schaffen und dafür wäre dieser Antrag.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Blechschmidt. Wenn ich das richtig verstehe, ist dieser Antrag gemäß § 120 der Geschäftsordnung für die Plenarsitzungen von heute und Montag vorgesehen.
Dann nehme ich zur Kenntnis, dass das zugleich die Begründung zur Dringlichkeit dieses Antrags war. Gibt es eine Gegenrede zur Begründung der Dringlichkeit? Das kann ich nicht sehen. Wenn es keinen Widerspruch gibt, dann mache ich darauf aufmerksam, dass wir hier eine einfache Mehrheit benötigen und ich abstimmen lasse. Wer für den Antrag zur Abänderung von § 120, die Wortmeldungen der Landesregierung ohne Redebeitrag schriftlich zu Protokoll zu geben …
Wer dafür ist, den Antrag auf die Tagesordnung zu setzen – logischerweise auf Punkt 1 –, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus allen Fraktionen. Gegenstimmen? Sehe ich keine. Stimmenthaltungen? Bei den Stimmenthaltungen der Fraktion der FDP ist der Antrag aufgenommen. Damit lasse ich nachher in der Tagesordnung darüber abstimmen.
Damit darf ich die Tagesordnung zur Abstimmung stellen. Wer mit der Tagesordnung so, wie sie jetzt in geänderter Form vorliegt, einverstanden ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Vielen Dank, das sind die Stimmen aus allen Fraktionen. Gegenstimmen? Kann ich nicht erkennen. Stimmenthaltungen? Kann ich auch nicht erkennen. Damit können wir entsprechend der Tagesordnung verfahren.
Reden der Landesregierung zu Protokoll hier: Abweichung von § 28 Abs. 1 in Verbindung mit § 107 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags gemäß
§ 120 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags Antrag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 7/2360 -
Wünscht noch jemand das Wort zur Begründung? Das sehe ich nicht. Wünscht jemand, gegen den Antrag das Wort zu erhalten? Herr Montag, bitte schön.
Sehr verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe das Wort erbeten, weil ich mich doch sehr gewundert habe. Ich werde nur kurz das wiederholen, was ich bereits in der vorbereitenden Runde der Parlamentarischen Geschäftsführer zu dieser Fragestellung gesagt habe.
Dieses Parlament lebt vom Austausch. Dieses Parlament lebt davon, dass man sich in Respekt voreinander die Argumente sagt, weil wir nicht nur auf das Wort, sondern vor allen Dingen darauf setzen, nicht nur die Inhalte verständlich, sondern auch die gegenseitigen Positionen deutlich zu machen. Deswegen bin ich auf das Äußerste irritiert darüber, dass hier ein Antrag vorliegt, welcher gerade der Landesregierung – also der Exekutive, die ihre Aufträge, aber auch ihre immanente Kontrolle durch dieses Haus hier erfährt – das Recht zubilligen soll, sich der argumentativen Auseinandersetzung zu entziehen. Ich kann für meine Fraktion nur das Bedauern ausdrücken, dass der Eindruck entsteht – ja entstehen muss, weil es auch für den kommenden Montag gelten soll –, dass hier die Debatte verweigert werden soll.
Insofern, meine Damen und Herren, hoffe ich doch noch sehr darauf, dass die Landesregierung von dieser Möglichkeit möglichst wenig Gebrauch macht. Vielen Dank.