Ich will Ihnen ein paar Dinge nennen. Wir waren damals noch nicht im Landtag. Deswegen habe ich mit einem vielleicht auch schmunzelnden und spöttischen Blick mal nachvollzogen, dass das ganze Thema in der Debatte ja nicht neu ist, sondern schon in der letzten Legislatur ausführlich debattiert worden ist und dass selbst der Landtag sich damit schon befasst und einen Beschluss gefasst hat. Den gab es am 01.09.2016, nämlich bis zum Ende der letzten Legislatur, ein Gesetz zum ÖGD auf den Weg zu bringen. Dazu brauche man eine Bestandsaufnahme über den Zustand des ÖGD bis zum III. Quartal 2017. Bis zum Ende des I. Quartals 2017 wollte man einen Zwischenbericht über jene notwendige Bestandsaufnahme geben. Dann kam der 31.03.2017 und der Zwischenbericht ergab – Zitat –: „Es liegt noch keine konkrete zeitliche Umsetzung zur Entwicklung eines ÖGD-Gesetzes vor.“ Gut, das ist schon relativ dünn, wenn man anderthalb Jahre Zeit hatte. Dann gehen wir mal weiter.
07.12.2017, die CDU war ja nicht untätig und fragte im Sozialausschuss nach dem aktuellen Stand. Ergebnis: Den Bericht wolle man nicht vorlegen, er sei nämlich nicht aussagekräftig, und die Grundlage für die Erarbeitung eines Gesetzes sei eben gerade eine aussagekräftige Bestandsaufnahme und man müsse erst einmal schauen, wie man sich dieser weiteren Entwicklung stellt. Dann kommt der 19.02.2018, wo die Landesregierung darüber berichtet, dass der Bericht eben nicht vorgelegt werden kann – Christoph Zippel hat es eben in einem Halbsatz angedeutet –, denn das Landesverwaltungsamt war mit der Bestandsaufnahme beauftragt und das Ergebnis sei nicht zufriedenstellend ausgefallen. Bis zum I. Quartal – darauf verständigte man sich dann 2019 – wolle man etwas Neues vorlegen. Aus dem I. Quartal – das erfahren wir jetzt – ist dann doch ein bisschen mehr geworden, nämlich Ende 2020.
Liebe Frau Ministerin Werner, das ist natürlich – gerade wenn man überlegt, welche Bedeutung auch dem öffentlichen Gesundheitsdienst in der CoronaKrise zukommt, das will ich Ihnen nicht vorwerfen, um Gottes Willen, 2016 war das natürlich überhaupt nicht absehbar. Aber was man durchaus kritisch reflektieren kann, ist: Wenn dieser Landtag einen Beschluss fasst, dass man sich verständigt, gemeinsam ein Gesetz vorzulegen, und die Regierung beauftragt, die notwendigen Schritte und Informationen in einem bestimmten Zeitabschnitt zu beschaffen, dann sollte es doch mit allem Nachdruck die Aufgabe der Exekutive sein, dem Wunsch der Legislative zu folgen. Insofern freuen wir uns auf die alsbaldige Debatte zu einem Gesetzentwurf zum öffentlichen Gesundheitsdienst, Frau Werner. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Vorsitzende, werte Abgeordnete, ich fasse mich jetzt kurz, ich halte nicht meinen Debattenbeitrag, ich will das jetzt nicht ausufern lassen. Ich will nur noch mal kurz darauf eingehen, was Herr Zippel gesagt hat: Er will den ÖGD stärken. Sicher, das wollen wir doch auch. Darum wollen wir doch jetzt, nach dieser langen Zeit, die
Herr Montag sehr gut zusammengefasst hat – vielen Dank noch mal für diesen Überblick –, endlich Nägel mit Köpfen machen und ein Gesetz vorlegen. Wir können das doch im Ausschuss alle gemeinsam diskutieren. Da kann jeder seinen Beitrag bringen. Dann haben wir endlich auch in Thüringen das Gesetz, was wir seit Jahrzehnten nicht haben.
Als weitere Rednerin hat sich Frau Abgeordnete Pfefferlein von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu Wort gemeldet. Bitte.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, was die AfD mit dem Gesetzentwurf hier vorlegt, das ist eine totale Umstrukturierung der Gesundheitsämter zu totalen Kontrollbehörden. Sehen wir uns zum Beispiel den § 7 an, in dem Sie die Übertragung von Aufgaben an die Gesundheitsämter schildern, die schon längst von anderen Institutionen ausgeführt werden. Wollen sie damit Doppelstrukturen aufbauen und alles, was Sie gern kontrollieren wollen, in einer Behörde bündeln? Überhaupt befasst sich der ganze Gesetzentwurf mit Aufsichten, Überwachungen und Anzeigepflichten. Sie wollen das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung aussetzen, fordern das Recht der Gesundheitsämter auf die Untersuchung von Gegenständen privater Personen und die Einsicht in Bücher und Unterlagen. Zum Schutz der Kinder und Jugendlichen sollen künftig bis zu jedem 2. August alle Schul- und Kindergartenleitungen verpflichtend Listen einreichen. Dort sollen Namen, Wohnanschrift und die Geburtsdaten der Schülerinnen und Schüler bzw. der Kindergartenkinder stehen. Vom Zeitaufwand abgesehen, wie wird wohl bei einem solchen Vorgehen der Datenschutz beachtet?
de Ecke Beschränkungen durch die Altparteien wittern, wo Sie doch sonst keine Gelegenheit auslassen, vehement gegen angebliche Angriffe auf persönliche Freiheiten vorzugehen. Und dann legen Sie solch einen Gesetzentwurf vor!
Und, Herr Dr. Lauerwald, Sie als Mediziner gehen auf Demonstrationen, wo viele Menschen ohne Mundschutz rumlaufen. Auf der anderen Seite bedanken Sie sich hier bei den Gesundheitsämtern für ihre Arbeit und ihren Aufwand, weil sie im Moment an ihre Grenzen kommen.
Aber damit stecken Menschen andere Menschen an. Das sagen Sie hier in einer Leichtigkeit, das kann ich in keiner Weise nachvollziehen.
Für uns sieht die Zukunft des öffentlichen Gesundheitsdienstes und der Gesundheitsämter jedenfalls anders aus. Wir brauchen eine Neuaufstellung, das ist wohl klar. Aber nicht erst die COVID-19-Pandemie zeigt, dass Maßnahmen zum verbesserten Infektionsschutz und zur Hygiene sowie die Stärkung von Ressourcen und Verbesserung von Gesundheitschancen eine herausragende Rolle für unser aller Gesundheit spielen, aber doch mit Augenmaß zur Unterstützung und zum Ausbau bestehender Strukturen. Uns ist wichtig, sozial bedingte ungleiche Gesundheitschancen abzubauen. Wir wollen, dass der öffentliche Gesundheitsdienst eine aktive Rolle bei der Planung und Gestaltung der regionalen Gesundheitsversorgung, insbesondere in ländlichen und einkommensschwachen Regionen, spielt. So kann der öffentliche Gesundheitsdienst ein multiprofessionelles Netzwerk werden, welches neben dem präventiven und bevölkerungsmedizinischen Ansatz viel stärker koordinieren kann.
Unsere Ideen zur Umstrukturierung sind jedenfalls von dem in Ihrem hier vorliegenden Gesetzentwurf beschriebenen Umbau der Gesundheitsämter als nationale Kontrollierbehörden meilenweit entfernt. Deshalb lehnen wir diesen Gesetzentwurf ab. Vielen Dank.
gierung das Wort? Das ist nicht der Fall. Ich habe jetzt keinen Antrag auf Ausschussüberweisung gehört.
Doch. Also seitens der AfD-Fraktion wird der Antrag gestellt, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung zu überweisen, nehme ich an. Ja. Das ist dann der Antrag auf Ausschussüberweisung. Dann schließe ich die Beratung und lasse darüber abstimmen. Wer dieser beantragten Ausschussüberweisung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Mitglieder der AfD-Fraktion. Wer stimmt gegen diese Ausschussüberweisung? Das sind die Mitglieder der Koalitionsfraktionen und der CDU-Fraktion. Wer enthält sich der Stimme? Das sind die Mitglieder der FDP‑Fraktion. Damit ist die Ausschussüberweisung abgelehnt und damit schließe ich die Beratung für heute, da das ja erst die erste Beratung dieses Gesetzes war.
Gesetz zur Änderung des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes – Stärkung des Verfassungsschutzes Gesetzentwurf der Fraktion der FDP - Drucksache 7/2197 - ERSTE BERATUNG
Jetzt haben wir ein kleines Problem, weil der Herr Abgeordnete Bergner das Gesetz einbringen wollte, der sich aber gerade nicht im Raum befindet und nicht mit unserem schnellen Fortgang der Beratung gerechnet hat.
Ich würde sagen, wir fangen mit der Debatte an und Herr Bergner erhält dann die Gelegenheit, in der Debatte Stellung zu nehmen. Denn wenn er nicht da ist, kann ich ihn nicht aufrufen.
Das sehe ich nicht, dann eröffne ich die Debatte. Bei unserem engen Zeitkorsett können wir jetzt auch nicht deswegen die Sitzung unterbrechen, ich bitte um Verständnis.
Herr Bergner hatte sich ohnehin in der Aussprache auch noch mal zu Wort gemeldet. Er wird also nicht entfallen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, meine Fraktion hatte in der Vergangenheit mehrfach hier im Hohen Haus die Initiative ergriffen und parlamentarische Vorhaben zur Stärkung des Verfassungsschutzes auf den Tisch gelegt. Lassen Sie mich noch einmal auf einige unserer Kernforderungen eingehen.
Punkt 1: Den Thüringer Verfassungsschutz personell und materiell stärken, um damit der geänderten Sicherheitslage gerecht zu werden.
Punkt 2: Den Informationsaustausch der Thüringer Sicherheitsbehörden untereinander sowie mit den Ländern des Bundes und der EU im Hinblick auf die sogenannten Gefährder zu intensivieren.
Punkt 3: Die Befugnisse der Thüringer Sicherheitsbehörden zu erweitern, also die Schaffung der technischen und rechtlichen Voraussetzungen für eine wirksame Überwachung verschlüsselter Kommunikation oder zur Vorbeugung vor terroristischen Aktivitäten dem Verfassungsschutz die Befugnis zur Online-Durchsuchung einzuräumen oder die Videoüberwachung auf öffentlichen Plätzen und an zentralen Orten auszuweiten, aber auch die Anwendung einer elektronischen Aufenthaltsüberwachung für Gefährder sowie verurteilte und aus der Haft entlassene Extremisten, von denen weiterhin eine Gefahr ausgeht, zu prüfen und nicht zuletzt zur Akzeptanz unserer Rechtsordnung auf die Durchführung zügiger Strafverfahren hinzuwirken.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, Fakt ist auch – traurige Wahrheit –, alle Phänomenbereiche haben im letzten Jahr in Thüringen einen Anstieg erfahren und somit zu einer Veränderung der Sicherheitslage im Freistaat und zum Erreichen der Belastungsgrenze unserer Sicherheitsbehörden geführt. Die Verteidigung unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung, unserer Werte und unseres Lebensstils gilt es, mit aller Kraft, Geschlossenheit, aber auch Entschlossenheit anzugehen.