Protokoll der Sitzung vom 18.12.2020

Wünscht jemand aus den Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen das Wort zur Begründung? Bitte sehr, Herr Abgeordneter.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, aufgrund der pandemischen Situation und der daraus resultierenden finanziellen Auswirkungen auf unseren Freistaat wird es notwendig, auch mit der aktuellen Haushaltsaufstellung, was den Nachtragshaushalt 2020 betrifft bzw. den Haushalt für das kommende Jahr, mit einer voraussichtlichen Kreditaufnahme von reichlich 1,5 Milliarden Euro gegenzusteuern. Damit erzähle ich Ihnen nichts Neues, darauf bezieht sich aber unter anderem dieser vorgelegte Gesetzentwurf.

Damit wollen wir den Tilgungszeitraum aufgenommener Kredite, welcher bisher in der Landeshaushaltsordnung auf fünf Jahre festgeschrieben ist, auf nunmehr acht Jahre verlängern. Ich möchte Ihnen diesen Vorschlag kurz begründen: Mit der anstehenden Kreditermächtigung sind wir natürlich auch verpflichtet und selbstverständlich willens, die in Anspruch genommene Neuverschuldung so schnell wie möglich wieder zu begleichen. Die Betonung

(Abg. Dittes)

liegt dabei jedoch nicht nur auf dem Wort „schnell“, sondern auch auf dem Wort „möglich“. Denn mit Blick auf die weitere gesamtwirtschaftliche Entwicklung und die sich daraus ergebenden haushalterischen Rahmenbedingungen in den Jahren 2022 und folgende bleibt festzustellen, dass es aller Voraussicht nach nicht leichter wird.

Vor diesem Hintergrund und unter der Maßgabe, dass wir alle – egal unter welchen Regierungsfarben – auch künftig die Verantwortung für stabile Verhältnisse in Thüringen haben, ist es geboten, auch die Stellschraube des Tilgungszeitraums heranzuziehen. Denn die Verlängerung des Tilgungszeitraums von fünf auf acht Jahre bedeutet unter den gegenwärtigen Annahmen eine Entlastung künftiger Haushalte um jährlich ca. 160 Millionen Euro.

Das ist natürlich kein Allheilmittel für künftige Haushalte, um diese abzusichern, doch es ist eben auch ein Mittel, für eine spürbare Entlastung zu sorgen. Die Verlängerung um drei Jahre halten wir auch im Hinblick auf die aktuelle Situation am Kapitalmarkt für angemessen, umsichtig und durchaus vertretbar.

Ich persönlich hätte mir auch einen längeren Zeitraum vorstellen können, denn der Blick über unsere Landesgrenzen hinaus zeigt ganz andere Tilgungszeiträume. So sind zum Beispiel in Baden-Württemberg zehn Jahre zur Tilgung veranschlagt, in Hessen 30 Jahre und in NRW sind es sogar 50 Jahre. Aber auch bei unseren Nachbarn in Sachsen, die eine sehr ähnliche Haushaltsordnung wie wir haben, sind es acht Jahre.

Wie Sie sehen, bewegen wir uns mit den vorgeschlagenen acht Jahren in einem absolut vertretbaren Rahmen. Und ich sage es an der Stelle noch mal: Wir sind gewillt, alle Kredite unseres Landes schnell zu tilgen so wie wir es im Übrigen auch in den vergangenen Jahren unter Rot-Rot-Grün begonnen haben.

Aber wir sind eben auch gezwungen, uns finanziell gesehen für künftige Haushalte etwas Luft zu verschaffen. Dieser Gesetzentwurf trägt dazu bei. Und da zu diesem Tagesordnungspunkt keine Aussprache geplant ist, bitte ich Sie an dieser Stelle um Ihre Zustimmung. Danke schön.

Vielen Dank. Im Ältestenrat wurde Übereinkunft dahin gehend getroffen, den Tagesordnungspunkt ohne Aussprache zu behandeln. Möchte trotzdem jemand zu diesem Punkt reden? Dann eröffne ich die Aussprache. Herr Abgeordneter Kießling, bitte.

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Abgeordnete, liebe Zuschauer und Gäste an den Bildschirmen! Ich meine, wenn wir jetzt schon die erste und zweite Beratung machen, wäre es schon gut, wenn wir wenigstens mal kurz darüber sprechen und die Änderungen nicht einfach durchwinken. Denn es geht jetzt wieder mal um die Änderung der Thüringer Landeshaushaltsordnung, welche zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes am 30. Juli 2019 geändert wurde und am 3. Mai 2012 gab es auch schon mal durch die Fraktion Die Linke mit der Drucksache 5/4330 einen Änderungsversuch. Damals sollte unter dem gleichlautenden Titel „Drittes Gesetz zur Änderung der Thüringer Landeshaushaltsordnung“ der § 41 dieser Landeshaushaltsordnung geändert werden. Herr Blechschmidt hat damals die Rede gehalten, hat ausgeführt in seinen Reden, dass ein Absatz 2 in § 41 eingefügt werden soll, der eventuell verordnete Haushaltssperren durch das zuständige Finanzministerium zu umgehen ermöglichen sollte. Damals gab es als Begründung Streit mit dem Finanzministerium über die Ausgaben. Heute geht es ja auch wieder um die Ausgaben, um die Kreditermächtigungen. Ich hoffe mal nicht, Frau Taubert, dass es hier Streit gibt bei den Ausgaben vonseiten der Regierungskoalition – aber gucken wir mal.

Heute möchte – wie gesagt – die Koalition von RotRot-Grün den § 18 Abs. 3 ändern, dort eben, um die selbst gemachten Schulden – wir haben es gerade schon gehört – von fünf auf acht Jahre strecken zu können. Das verschafft uns natürlich mehr Liquidität für künftige Jahre – das ist vollkommen richtig –, allerdings auch mehr Liquidität für ideologisch getriebene Projekte, um diese eben auch finanzieren zu können.

In § 7 des geänderten Gesetzes heißt es im Absatz 1 – ich zitiere –: „Bei der Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplanes sind die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu beachten.“ Dieser Grundsatz wurde bei der Aufstellung des Haushalts 2021 wie auch bei dem Nachtragshaushalt 2020 nach unserer Auffassung sträflich missachtet. Auch von den angemessenen Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen, welche in § 7 Abs. 3 für die finanzwirksamen Maßnahmen gefordert werden, ist nichts zu sehen. Hätte Rot-Rot-Grün die von der AfD-Fraktion geforderten Einsparpotenziale in den beiden Haushalten gehoben, so wäre die Kreditaufnahme durch die Corona-Maßnahmen nicht in dem Umfang von 1,268 Milliarden Euro für 2020 notwendig gewesen und somit die bisherige bestehende Regelung in § 18 Abs. 3 mit den fünf Jahren ausreichend. Noch dazu beginnt ja die Til

(Abg. Hande)

gung erst in dem Haushaltsjahr, in dem der Haushaltsplan ohne Einnahmen aus Krediten ausgeglichen werden kann. Ebenso kann die Tilgung ausgesetzt werden, sofern wieder Kreditaufnahmen zum Ausgleich von Einnahmeausfällen oder zum Ausgleich eines außerordentlichen Finanzbedarfs infolge von Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Notsituationen notwendig sind. Daher ist aus Sicht der AfD-Fraktion keine Notwendigkeit gegeben, die Tilgung auf acht Jahre zu strecken, auch wenn die anderen Bundesländer das vielleicht so gemacht haben. Und wie gesagt, bei diesem derzeit gültigen Zinssatz wäre natürlich so eine Verlängerung machbar und leistbar. Diese Verlängerung um drei Jahre ermutigt Sie aber nur, die hart erarbeiteten Steuergelder unserer Bürger weiter mit vollen Händen auszugeben. Daher stimmen wir zum Schutz unserer Bürger vor weiteren Verschuldungen bzw. unangemessener Verwendung der Steuergelder gegen Ihren Gesetzentwurf.

(Beifall AfD)

Als Beispiel ist hier nur mal der EP 09 Ihrer Klimaprojekte für das Haushaltsjahr 2021 zu nennen. Da haben Sie nach unserer Einschätzung 43,531 Millionen Euro Einsparpotenzial, welches wir auch mit entsprechenden Änderungsanträgen dann noch mal am Montag untersetzen. Hätte man diese 43,531 Millionen Euro nicht ausgegeben, dann hätten wir zum Beispiel schon mal die Tilgungsrate von mehr als zwei Jahren für die jetzt neu aufgenommenen Darlehen für 2020.

Weiteres Einsparpotenzial ist im Haushalt noch vorhanden. Aber dazu später gern mehr.

Die FDP hat ja auch mit ihrem Änderungsantrag in Drucksache 7/2345 einen Vorschlag eingebracht, dort einen § 120 dem Gesetz anzufügen. Es wäre auch eine gute Überlegung. Allerdings strecken wir da auch wieder auf acht Jahre, sofern denn quasi die Tilgung im Jahr 2023 beginnt. Allerdings – wie gesagt, das ist ein netter Vorschlag – ist das bei uns in der AfD-Fraktion nicht zustimmungsfähig, da in Zeiten von Niedrigzinsen allein schon die Zinsersparnis eine zusätzliche Tilgung ermöglicht. Somit sollten wir hier das Ganze nicht zu sehr verwöhnen. Wir hatten von dem Vorredner bereits gehört, dass man bemüht ist, dieses Darlehen so schnell wie möglich zurückzuzahlen. Das hoffe ich sehr, auch im Sinne unserer nachkommenden Generationen, das entsprechend zu machen. Aber ich habe da so ein bisschen meine Zweifel, deswegen stimmen wir diesem Vorschlag nicht zu. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall AfD)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Mir ist eine weitere Redemeldung von Frau Abgeordneter Bergner aus der FDP-Fraktion signalisiert worden.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, liebe Zuschauer am Livestream, der vorliegende Gesetzentwurf bezieht sich auf § 18 Abs. 3 der Landeshaushaltsordnung und soll den Tilgungszeitraum für Kreditmittel von fünf auf acht Jahre verlängern. Es ist unstrittig, dass aufgrund der angespannten Wirtschaftslage in und nach dem Shutdown die Tilgungszeiträume verlängert werden sollen, um die Haushaltslage zu entspannen. Auch das gegenwärtige Null- bzw. Negativzinsniveau lädt förmlich dazu ein. Ich gebe aber zu bedenken, dass dieses Zinsniveau nicht bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag so bleiben muss. Wir sind auch nicht vor weiteren Ereignissen geschützt, die die Haushaltslage nicht entspannen lassen. In dem Fall einer Zinssteigerung würden die verlängerten Tilgungszeiträume zu enormen Belastungen des Haushalts führen. Daher ist es sinnvoll, die Verlängerung des Tilgungszeitraums zeitlich zu befristen, und zwar – das ist unser Vorschlag – auf drei Jahre. So ist es möglich, die aktuellen finanzpolitischen Gegebenheiten für unser Land zu nutzen, ohne dauerhaft eine Schuldenspirale festzuschreiben. Daher haben wir genau für diesen Punkt einen Änderungsantrag eingebracht. Wir bitten um Annahme unseres Änderungsantrags, da sonst der Entwurf der rot-rot-grünen Regierung aus den oben genannten Gründen nicht tragbar ist. Danke.

(Beifall FDP)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Gibt es weitere Redewünsche? Das kann ich nicht erkennen. Somit kommen wir zur Abstimmung. Wird Ausschussüberweisung beantragt? Das kann ich nicht erkennen. Damit rufe ich vereinbarungsgemäß die zweite Beratung des Gesetzentwurfs auf und lasse anschließend darüber abstimmen. Wünscht jemand das Wort in der Aussprache? Auch das kann ich nicht feststellen. Es gibt also keine Wortmeldungen.

Somit kommen wir zur Abstimmung, erstens über den Änderungsantrag der Fraktion der FDP in der Drucksache 7/2345. Wer ist für diesen Änderungsantrag? Das sind die Stimmen aus der Fraktion der FDP. Wer ist dagegen? Das sind alle anderen Fraktionen. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt.

(Abg. Kießling)

Wir kommen zweitens zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/2210 in zweiter Beratung unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung über den Änderungsantrag. Wer ist dafür? Das sind die Stimmen aus den Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD und der CDU. Wer ist dagegen? Das sind die Stimmen aus der Fraktion der AfD und 1 Stimme aus der Fraktion der FDP. Wer enthält sich? Das sind die restlichen Stimmen aus der Fraktion der FDP. Damit ist der Gesetzentwurf angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung über den Gesetzentwurf. Wer ist dafür? Das sind die Stimmen aus den Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD und der CDU. Wer ist dagegen? Das sind die Stimmen aus der Fraktion der AfD. Wer enthält sich? Das ist die FDP-Fraktion. Damit ist der Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung angenommen und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 14 in den Teilen

a) Thüringer Gesetz zu dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/2238 - ERSTE BERATUNG

b) Thüringer Gesetz zur Umsetzung des Glücksspielstaatsvertrags 2021 Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/2284 - ERSTE BERATUNG

Wünscht die Landesregierung das Wort zur Begründung ihres Gesetzentwurfs? Das kann ich nicht feststellen. Wünscht jemand aus den Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen das Wort zur Begründung ihres Gesetzentwurfs? Das ist Frau Abgeordnete Merz aus der SPD-Fraktion. Bitte, Frau Abgeordnete.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, sehr geehrte Zuschauer, durch die Novellierung des Glücksspielstaatsvertrags wird eine Änderung des Thüringer Glücksspielgesetzes erforderlich. Durch den Staatsvertrag werden Ländern weitere

Regulierungsmöglichkeiten eröffnet und dadurch schafft man gleichzeitig einen einheitlichen Rechtsrahmen für das Glücksspiel im Internet.

Im Wesentlichen beschränkt sich dieser Gesetzentwurf auf die Anpassung im Bereich der Wettvermittlungsstellen und ansonsten enthält er überwiegend Änderungen redaktioneller Art. Wir beantragen daher die Überweisung an den HuFA als federführenden Ausschuss und mitberatend an den Innenausschuss. Vielen Dank.

Vielen Dank, Frau Abgeordnete.

Nur noch einmal den kurzen Hinweis: Für die Sitzung wäre es günstig, die elektronischen Geräte auf lautlos zu stellen.

Wünscht jemand trotz der Absprache, dass wir den Tagesordnungspunkt ohne Aussprache behandeln wollen, das Wort? Das kann ich jetzt nicht feststellen. Damit kommen wir zur Abstimmung, und zu Punkt a), Abstimmung zum Gesetzentwurf in der Drucksache 7/2238. Wird hier Ausschussüberweisung beantragt. Herr Kemmerich?

(Zuruf Abg. Kemmerich, FDP: Ausschuss- überweisung an den Wirtschaftsausschuss!)

Ich entnehme Ihrer Meldung, dass Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft beantragt wird. Dann stimmen wir darüber ab. Wer ist für die Überweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft – Entschuldigung –, bevor wir abstimmen, gab es noch eine Meldung. Bitte schön, Herr Abgeordneter.

Danke, Herr Präsident. Es war durch Kollegin Merz die Überweisung beider Punkte federführend an den Haushalts- und Finanzausschuss und an den Innenausschuss beantragt worden.

Wirtschaftsausschuss, Innenausschuss, HuFA. Gut, dann kommen wir zur Abstimmung darüber.

Ich rufe als Erstes die Überweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft auf. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen der FDP, der AfD und der CDU. Wer ist dagegen? Das sind alle anderen Fraktionen. Damit ist die Überweisung angenommen.

(Vizepräsident Worm)

Wir kommen zur Überweisung an den Innen- und Kommunalausschuss. Wer für die Überweisung an den Innen- und Kommunalausschuss ist, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind alle Fraktionen, wie ich erkennen kann. Damit ist auch diese Überweisung angenommen.

Wir stimmen ab über die Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind ebenfalls alle Fraktionen.

Beantragt wurde die Federführung im Haushaltsund Finanzausschuss. Wer dafür ist …

(Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: In- nenausschuss!)

Beantragt wurde der Haushalts- und Finanzausschuss. Wenn es einen weiteren Antrag gibt, dann können wir auch darüber abstimmen.

(Zwischenruf Abg. Walk, CDU: Innen!)