Protokoll der Sitzung vom 18.12.2020

(Abg. Bergner)

tere 300 Millionen Tonnen abgebaut werden. In den vergangenen beiden Jahrzehnten haben vor allen Dingen die erneuerbaren Energien im Bereich Windkraft und Photovoltaik den Wandel angetrieben – hier sind wir von fast null gestartet.

Nun sind wir also beim Kern der Diskussion um das Waldgesetz. Wir alle wollen die Bäume und das Ökosystem schützen. Jeder Eingriff, ob durch Forstwirtschaft oder durch den Bau von Windkraftanlagen, verändert die Struktur des Waldes und nimmt natürlich Einfluss. Über den aktuellen Zustand brauche ich keine weiteren Worte zu verlieren, das haben meine Vorrednerinnen und Vorredner deutlich gemacht.

In der Anhörung zu der vorgelegten Änderung des Waldgesetzes war die Aussage der Fachleute eindeutig: Der Waldboden erhält keine weitere Schädigung durch Windkraftanlagen. Im Gegenteil, durch die vorgeschriebene Aufforstung von Flächen und damit einer starken Investition würde mehr Wald entstehen und der klimaresiliente Umbau beschleunigt.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Das ist aber eine sehr einseitige Auslegung!)

Windkraft im Wald auszuschließen, ist also eine rein politische Forderung, keine wissenschaftliche.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wenn der Ausschluss von Windmühlen im Wald dazu führt, dass die Klimaziele nicht erreicht werden können, dann ist das Argument des Waldschutzes hinfällig, denn langfristig wird der Wald weiter sterben.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Auch scheint die CDU kein großes Zutrauen mehr in die kommunale Familie und deren Selbstverwaltungsrecht zu haben. Der vom Minister vorgeschlagene Kompromiss, dass Kommunen selbstständig mitentscheiden können, ob sie Waldflächen freigeben, fand leider kein Gehör, weil man der Meinung war, dass die Menschen vor Ort oft zu sehr unter Druck gesetzt werden würden. Diese Argumentation werde ich mir für zukünftige Debatten verinnerlichen und sie an passender und unpassender Stelle gern auch gleichfalls nutzen.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Ich bin si- cher, an unpassender!)

Da bin ich mir auch sicher.

Ich stelle also noch mal die Frage: Was bedeutet der Ausschluss von Windkraft im Wald für die Zu

kunft? Zum einen verlieren wir viel Zeit. Aktuelle Schätzungen gehen davon aus, dass neue Regionalpläne etwa im Jahr 2032 fertig sein werden. 2032 – wer aufgepasst hat bei meiner Rede, wird wissen, dass das schon zwei Jahre nach dem zwischenzeitlichen Benchmark 2030, den die CDU und SPD in ihrem Klimaschutzkonzept eingezogen hat, ist. Ich bin gespannt, wie wir dieses Ziel erreichen wollen.

Die bisher in den Regionalplänen vorgesehene Flä- che im Wald für Windkraftanlagen beträgt 600 Hektar. Diese müssen im Offenland zusätzlich ausgewiesen werden. Hinzu kommt, dass es nicht nur um die Fläche geht, sondern um das Potenzial. Da in Thüringen der Wald meistens auf Hügeln und Bergen zu finden ist, werden Offenlandstandorte nicht die gleiche Leistung bringen. Es ist also davon auszugehen, dass die schon genannten 120 Windkraftanlagen nicht ausreichen werden, sondern noch zusätzliche hinzukommen müssen. Wenn wir uns jetzt im Thüringenführer des TMIL, der seit Kurzem auch aktualisiert vorliegt, mal anschauen, wo die Standorte der aktuellen Windkraftanlagen und wo die Potenzialflächen sind, dann wird man erkennen, dass der Osten und der südliche Osten des Landes schon ziemlich ausgereizt sind. Es ist also davon auszugehen, dass die Änderung heute dazu führt, dass wir eine stärkere Ballung im Thüringer Becken bekommen werden und dass auch Nordund Westthüringen noch Ausbau-Hotspots werden müssen.

Ich fordere hiermit also auch die CDU auf, über ihre Anträge hinsichtlich Mindestabstand und Repowe- ring nachzudenken, um die notwendigen Ausbau ziele nicht zu gefährden. Wir brauchen alle bisheri gen Anlagen im repowerten Zustand unabhängig des Abstands.

Und dann muss man auch mal schauen: Was hat diese Gesetzesänderung noch für Folgen? Weiche Kriterien, die aktuell für Tabuzonen gelten, wie Sichtachsen von kulturhistorischen Gebäuden, werden in Zukunft wohl nur eine untergeordnete Rolle spielen können. Über eine 10-H-Abstandsregelung braucht man eigentlich auch gar nicht weiter zu diskutieren, weil sie – wie schon gesagt – de facto zum Ausschluss von weiteren Windkraftanlagen und eigentlich auch zum Abbau von Leistungen führen würde.

Ohne diesen massiven Ausbau von Windkraft in Verbindung mit Photovoltaik und weiteren Speichermöglichkeiten werden wir aber die Herausforderungen der Energiewende nicht bewältigen. Da es aber unser gemeinsames Ziel ist, werden wir hier wohl nicht um Entscheidungen herumkommen, deren Sie, liebe CDU, die sich aktuell schon im Wahl-

kampfmodus befindet, sich lieber entledigen wollen. Aber Beliebtheit ist mir egal – da sind wir wieder bei Greta.

(Zwischenruf Abg. Montag, FDP: Wir erin- nern Sie daran!)

Ich weiß, dass uns Politikern Beliebtheit nicht egal ist, und da brauchen wir uns auch gar nichts vormachen. Trotzdem dürfen wir nicht nur die nächste Wahl im Blick haben, sondern auch unsere Verantwortung insbesondere für die kommenden Generationen.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Die von Rot-Rot-Grün geforderte Evaluierungsklausel für die Einschränkung im Waldgesetz bis zum 31.12.2023 ist also nicht nur juristisch notwendig, sondern sie wird auch tatsächlich genutzt werden müssen. Davon gehe ich ganz sicher aus.

An dieser Stelle möchte ich sagen, dass es mir aus den genannten Gründen nicht leichtfallen wird, meine Hand für den Gesetzesvorschlag zu heben, denn es ist aus meiner Sicht faktisch eine falsche Entscheidung.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Greta sagte in einer Besprechung vor den Vereinten Nationen noch Folgendes: Seit 25 Jahren reden die Menschen davon, die Emissionen zu begrenzen. Sie sind aber weiter gestiegen. Deswegen werde ich die Regierung um nichts bitten, aber die Menschen sollten begreifen, dass unsere politischen Führer versagt haben.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Der Wandel wird kommen, ob es ihnen gefällt oder nicht. – Und Greta hat recht. Stellen wir uns endlich dem Wandel, hören wir auf die Wissenschaft und begreifen wir die Wissenschaft endlich als Partner und nicht nur als Beiwerk! Viele Punkte im Bereich der sektorübergreifenden Energiewende werden durch den neuen Haushaltsentwurf unterstützt.

Herr Abgeordneter, Ihre Redezeit ist zu Ende.

Eine Blockade des Haushalts wegen dieser offensichtlichen Fehlentscheidungen beim Waldgesetz heute würde aber noch mehr Schaden anrichten. Das ist aber auch der einzige Grund, warum ich die Zustimmung empfehlen werde.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das Wort hat Herr Abgeordneter Malsch für die CDU-Fraktion.

Werte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Mitglieder der Bürgerinitiativen am Livestream, liebe Thüringer und Thüringerinnen, beim weiteren Energieausbau gilt es, sorgfältig auf die Auswirkungen für Mensch und Natur zu achten. Angriffe ohne lokale Akzeptanz auf Kosten unserer Landschaft und Heimat lehnen wir ab.

(Beifall CDU)

Wir sind deshalb ganz grundsätzlich der Auffassung, dass die Schönheit der Thüringer Wälder nicht durch Windräder beeinträchtigt werden darf. Dies entspricht dem Empfinden der Thüringer, die zu Recht Belange des Natur- und Landschaftsschutzes vor wirtschaftlichen Einzelinteressen einordnen.

(Beifall CDU)

Wir, FDP und CDU, haben den Menschen versprochen, dass wir die Möglichkeit, Windkraftanlagen im Wald zu errichten, gesetzlich untersagen werden. Dieses Versprechen setzen wir heute und hier um.

(Beifall CDU)

Denn der Wald in Thüringen steckt nach wie vor in einem Überlebenskampf. Der Borkenkäfer frisst sich durch den Wald und eine Entspannung dieser Situation ist nicht abzusehen. Es ist aus unserer Sicht erforderlich, die Kalamitätsflächen wieder aufzuforsten, statt sie als Standort für technische Einrichtungen umzunutzen. Wo Bäume standen, müssen wieder Bäume hin – keine Windräder.

(Beifall CDU)

Deshalb ist es richtig: Windkraft im Wald wird gesetzlich verboten, die Erzeugung von Windenergie in Thüringer Wäldern wird dauerhaft untersagt – ohne Wenn und Aber, ohne Befristung, ohne Bedingungen. Die Thüringer wollen keine Windräder im Wald.

(Beifall CDU)

Gemeinsam mit den Vertretern der Bürgerinitiativen und der FDP können wir dieses Ergebnis, welches das grüne Herz Deutschlands höherschlagen lässt, gegenüber Rot-Rot-Grün durchsetzen. Insbesondere den Bürgerinitiativen möchte ich hierfür recht herzlich danken.

(Abg. Gleichmann)

(Beifall CDU, FDP)

Werte Kolleginnen und Kollegen, der Wald steht unter besonderem gesetzlichen Schutz. Seine Erhaltung und seine Mehrung ist als Gesetzeswerk im Thüringer Waldgesetz ausdrücklich formuliert. Das Hauptanliegen des Thüringer Waldgesetzes, nämlich der Erhalt und der Schutz des Waldes, hat oberste Priorität. Deshalb können wir auch mit der Evaluierungsklausel gut leben. Evaluierungsauftrag ist insbesondere, ob die Ausbauziele für die erneuerbaren Energien auch künftig ohne die Nutzung von Waldflächen für Windenergieanlagen erreicht werden können. Und da bin ich mir sicher: Das wird so sein.

Abschließend möchte ich sagen, dass ich mich sehr über das Ergebnis freue. Es wird ein Gesetz von CDU und FDP sein, das unsere Wälder schützt. Es ist ein guter Tag für unsere Wälder, es ist ein guter Tag für die Thüringerinnen und Thüringer, ein guter Tag für das grüne Herz Deutschlands.

Da mich Herr Liebscher angesprochen hat: Herr Liebscher, unsere Wirtschaft braucht bezahlbaren Strom.

(Beifall CDU, FDP)