Ich komme nun generell zum Antrag. Der vorliegende Alternativantrag der Fraktionen Die Linke, der CDU, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen ist das Ergebnis von vielen parlamentarischen Initiativen, die wir hier schon seit einigen Monaten im Plenum und den Fachausschüssen diskutiert haben. Alle Initiativen fordern richtigerweise mehr Beteiligung des Parlaments bei Verordnungen der Landesregierung im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie.
Den Ländern werden durch das Infektionsschutzgesetz des Bundes zwar weitreichende Kompetenzen übertragen, Maßnahmen durch entsprechende Rechtsverordnungen zu erlassen, um Gesundheit und das Leben der Menschen zu schützen. Allerdings bedeuten diese Maßnahmen eben auch Grundrechtseingriffe, besonders, wenn diese für einen längeren Zeitraum gelten. Eine alleinige Entscheidung durch die Exekutive ohne eine Beteiligung und Zustimmung der Legislative, also des Landtags als gesetzgebendes Organ, ist aus demokratischer und verfassungsrechtlicher Sicht bedenklich.
Auch in der derzeitigen Pandemielage verpflichtet das Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip das Parlament, wesentliche Entscheidungen zu treffen, dies umso mehr, je intensiver die Grundrechtseingriffe sind. Es ist also unerlässlich, den Landtag vor der Umsetzung wichtiger exekutiver Handlungsschritte, also vor der Verabschiedung und dem Inkrafttreten von Corona-Verordnungen, einzubeziehen. Genau das wollen wir mit diesem Antrag erreichen.
Wie soll diese Beteiligung dann konkret aussehen? Der Landtag soll regelmäßig über Entwicklungen der Corona-Pandemie sowie deren Auswirkungen und Folgen informiert werden. Verordnungsentwürfe werden von der Landtagspräsidentin im Einvernehmen mit dem Ältestenrat unverzüglich an die Fachausschüsse überwiesen, um dort fachlich fundiert diskutiert und gegebenenfalls geändert zu werden. Die Fachausschüsse können eine Stellungnahme abgeben, die nach Entscheidung des Ältestenrats als Stellungnahme des Landtags an die Landesregierung zugeleitet wird. Auf Verlangen einer Fraktion im Ältestenrat findet die Beratung der Stellungnahme im Plenum statt.
Für uns war es unerlässlich, dass die Gremien, in denen über Corona-Verordnungen beraten wird, also der Ältestenrat und die Fachausschüsse, entsprechend auch öffentlich tagen, nur so wird vollumfänglich transparent dargelegt, warum welche
Entscheidungen getroffen worden sind und warum es in einigen Situationen alternativlos ist, bestimmte Grundrechte bis zur Eindämmung der Pandemie einzuschränken.
Die aktuellen Infizierten- und Todeszahlen kennen wir alle. Notwendig ist auch die Regelung, dass die beratenden Gremien digital stattfinden können, also per Telefon- oder Digitalkonferenz. So kann kurzfristig und auch, wenn sich einige Abgeordnete in Quarantäne befinden, beraten werden. Der Landtag und seine Gremien bleiben handlungsfähig. Die aktuellen Infizierten- und Todeszahlen kennen wir alle. Notwendig ist auch die Regelung, dass die beratenden Gremien digital stattfinden können, also per Telefon- oder Digitalkonferenz. So kann kurzfristig und auch wenn sich einige Abgeordnete in Quarantäne befinden, beraten werden. Wie die bisherigen Maßnahmen wirken, soll durch Experten evaluiert werden, um Handlungsmöglichkeiten für den weiteren Umgang mit der Pandemie zu entwickeln. Ein erster Bericht soll im März 2021 vorgelegt werden.
Abschließend bleibt mir noch zu sagen: Mit der Annahme dieses Alternativantrags gehen wir einen wichtigen Schritt und kommen unserer verfassungsrechtlichen Pflicht als gesetzgebendes Organ nach, Entscheidungen demokratisch zu legitimieren. Wir wollen weiterhin das Bestmögliche tun, damit auch und gerade in Krisenzeiten Entscheidungen parlamentarisch und damit demokratisch legitimiert sind. Ich bitte Sie daher um Zustimmung zu dem Antrag. Vielen Dank.
Danke, Frau Henfling. Ich eröffne die gemeinsame Aussprache. Mir liegen zwei Wortmeldungen vor. Zuerst erhält Abgeordneter Montag von der Fraktion der FDP das Wort.
Sehr verehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich kann eigentlich dort anfangen, wo ich vorhin leider nicht fertig geworden bin, nämlich bei der Frage: Welche Vorschläge haben wir gemacht, die Sie abgelehnt haben, die Sie jetzt wieder machen?
Das ist dieses Mal Parlamentsbeteiligung. Ich erinnere mich noch sehr gut an die Debatten im Juni, die wir hier im Haus geführt haben. Die CDU war ein bisschen skeptisch: Kann man das so machen?
Herr Blechschmidt hat gesagt: Das geht so gar nicht. Frau Lehmann hat uns bei der Forderung nach mehr Parlamentsbeteiligung – wir haben ja ein Gesetzentwurf vorgelegt – sogar Populismus vorgeworfen
ich komme gleich drauf, Herr Blechschmidt –, wir würden von der Krise profitieren wollen. Jetzt diskutieren wir – und das ist im Übrigen sehr richtig so – alle gemeinsam über die beste Lösung, wie wir das Parlament auch in der Corona-Krise adäquat beteiligen können.
Aber – und jetzt komme ich leider schon zum ersten Aber – ich verstehe den Weg nicht, den Sie gewählt haben. Denn das Verordnungsrecht ist ein Exekutivrecht, es ist ein Recht der Regierung zu handeln, und zwar eigenverantwortlich zu handeln. Das heißt, in einer Krisensituation eigenverantwortlich Maßnahmen zu ergreifen, um diesen krisenhaften Moment aufzulösen. Und jetzt kommen Sie mit Ihrem Vorschlag, der nichts anderes sagt als: Wir teilen diese Verantwortung, wir fragen vorher das Parlament, was wollt ihr eigentlich? Wir beteiligen vorher den Ältestenrat, der festlegt, welcher Ausschuss noch weiter beteiligt werden soll, welche Anhörungsmöglichkeiten usw. Dann wird noch irgendwie diskutiert und dann fährt der Herr Ministerpräsident vielleicht zur MPK, wenn ihm die Entscheidungen des Parlaments gefallen haben, und dann übernimmt er den einen oder anderen Vorschlag oder eben nicht. Dann ist es ja doch wieder Exekutivrecht der Landesregierung.
Summa summarum: Es ändert sich nichts an der Beteiligung des Parlaments, weil die Information des Parlaments eben keine prozessuale Entscheidungskraft des Parlaments ist und das wird auch nicht durch Ihren Antrag ersetzt. Richtigerweise ist es andersherum, nämlich zu sagen: Lieber Herr Ministerpräsident, fahren Sie zur MPK, setzen Sie Verordnungen in Kraft, handeln Sie so, wie es die Verordnungen vorsehen. Aber binden Sie danach prozessual den Landtag ein, um sich die Legitimität Ihrer Handlungen bei etwaigen Grundrechtseingriffen abzusichern.
Dann hat man tatsächlich ein Verfahren, das beides beachtet: die Verantwortung, die gerade im Infektionsschutz allein bei der Landesregierung bzw. den Landesregierungen und/oder dem Bund liegt, und gleichzeitig den Landtag in der Frist zu beteiligen. Wir haben vier Wochen im Nachgang vorgeschlagen, denn ich glaube schon, dass das richtig ist, dass eine Landesregierung auch schnell, auch ger
ne natürlich kontrovers handeln kann, wenn die Maßnahmen aus ihrer Sicht geeignet sind, diese entsprechende Krisensituation zu meistern. Also der Vorschlag, der hier vorliegt, ist ein „HinischaniVorschlag“: „Hilft nicht, schadet aber auch nicht“, weil am Ende die Landesregierung sowieso machen kann, was sie will, und im Zweifel auch noch sagen kann: Ihr wolltet es doch so, liebes Parlament, egal, was wir dann am Ende draus machen. Das ist zu wenig, das ist auch kein fairer Umgang. Es ist zwar ein Verfahren, was immerhin mehr ist als das, was wir bisher erlebt haben. Da will ich vielleicht auch nur mal drauf hinaus, wenn man die eine oder andere Sitzung auch im Sozialausschuss mitmachen durfte: Das war schon spannend, wie dann zum Beispiel einzelne Änderungspunkte eines CDU-Antrags – quasi live konnte man das ja nachvollziehen – verhandelt worden sind, wo man sich auch dankenswerterweise gegenseitig noch mal daran erinnert hatte, wie man das denn bzw. was man eigentlich gemeinsam abgesprochen hat. Also das war schon interessant. Dann zog man das Handy raus aus der Sitzung und hat dann gelesen, Sportvereine dürfen wieder und so weiter, wo man gedacht hat, Moment, eigentlich vertraulich und so. Das hat keinen interessiert, ist aber auch egal. Denn das ist nicht einmal passiert, es ist mehrfach passiert. Was ich dann nur nicht verstehe, als die Landesregierung erklärt hat, sie wird dieser Bitte nachkommen, dass wir heute noch mal darüber diskutieren und das nachgängig beschließen sollen – wir haben heute eine ganz andere Lage. Es wäre vielleicht einfacher gewesen, die beiden Punkte aus dem Antrag der CDU, die heute Zustimmung erfahren sollen, einfach zurückzuziehen, weil sie in der Lage, in der wir sind, überhaupt keine Rolle spielen. Ich sage nur: Lockdown. Ansonsten hat die Landesregierung ja dankenswerterweise in den Verordnungen auch bereits diesem Änderungsantrag oder diesen Änderungswünschen entsprochen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich finde es gut, dass jetzt alle hier über Parlamentsbeteiligung sprechen. Das ist mehr, als im Juni war. Wir Liberale glauben ja, dass der Mensch ein zur Vernunft begabtes Wesen ist, aber nicht alles, was vorgeschlagen wird, ist auch vernünftig. Insofern hoffen wir darauf, dass ein Lernprozess noch einsetzt. Diesen Vorschlag der Parlamentsbeteiligung, wie Sie das hier vorschlagen, den werden wir definitiv nicht mittragen, weil das eher ein Spaß als ernsthaft gemeinter Respekt vor dem Parlament ist. Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, den Ländern der Welt, so auch Deutschland, fällt ein angemessener, ausgewogener Umgang mit COVID-19 schwer. Wie könnte es auch anders sein, Corona stellt politisch Verantwortliche ständig vor moralische Dilemmas. Bei jeder getroffenen Maßnahme sind positive und negative Folgen mitzudenken. Bei jeder unterlassenen Maßnahme sind ebenso positive und negative Folgen mitzudenken. Auf der einen Seite soll durch die Maßnahmen die Anzahl der positiv Getesteten sinken. Auf der anderen Seite gab es beispielsweise während des Lockdowns im Frühjahr einen statistisch signifikanten Anstieg von Herztoten in Hessen um 12 Prozent gegenüber dem Durchschnitt der vergangenen Jahre. Auf der einen Seite soll durch die Maßnahmen die Zahl der Personen, die an oder mit Corona versterben, sinken, auf der anderen Seite wurde durch den Lockdown das Leiden vieler Krebskranker durch verschobene Operationen verlängert, bei manchen sogar das Leben verkürzt.
Auf der einen Seite sollen weniger positiv Getestete auf den Krankenhausstationen liegen, auf der anderen Seite nahmen die Probleme in Pflegeheimen enorm zu, weil aufgrund der Quarantänebestimmungen ganze Mitarbeitergruppen ausfielen und die ohnehin schwierige Personalsituation noch schlimmer wurde. Auf der einen Seite soll alles schnell gehen, auf der anderen Seite will man den Ansprüchen der parlamentarischen Demokratie genügen.
Es geht bei Corona um das Abwägen der gesamten Schäden durch getroffene und unterlassene Maßnahmen an Leib, Leben und wirtschaftlichen sowie sozialen Existenzen. Am Ende des Abwägungsprozesses kommen wir zu unterschiedlichen Ergebnissen, was nun der richtige Weg, was die richtige Strategie im Umgang mit Corona ist. Manche unterstützen scharfe, weitgehende Maßnahmen wie einen Lockdown, wie zum Beispiel die CDU in ihrem Antrag, wenn sie einen Winterfahrplan fordert, der sich an die bundesweiten Vereinbarungen hält. Andere sorgen sich aufgrund dieser strengen Maßnahmen des Lockdowns um ihre wirtschaftliche Existenz und die Bildung ihrer Kinder, aber auch um die in unserer Geschichte nicht so selbstverständlichen bürgerlichen Freiheitsrechte.
Bis zu 90 Prozent der Corona-Toten lebten in Pflegeheimen. Ihre Corona-Politik schützt diese älteren Menschen in Pflegeheimen nicht.
Aber zu welcher Überzeugung ein jeder von uns auch kommen mag, was die richtige Strategie nun sei, nichts rechtfertigt einige der Exzesse der vergangenen Wochen. Nichts rechtfertigt beispielsweise die Gewalt- und Morddrohungen und Belästigungen bis ins Private hinein gegenüber Innenminister Maier und Ministerpräsident Ramelow. Nichts rechtfertigt, dass Bürger, die sich gegen die als unverhältnismäßig wahrgenommenen Lockdown-CoronaMaßnahmen auflehnen und ihr Demonstrationsrecht friedfertig in Anspruch nehmen, von politisch Verantwortlichen, von Abgeordneten und von Regierungsmitgliedern beschimpft und beleidigt werden.
Und nichts rechtfertigt, dass diese Bürger, die sich um ihre Grundrechte sorgen, vom sogenannten Verfassungsschutz vorverurteilt, belästigt und in Gänze gebrandmarkt werden.
Übrigens: Es ist in dieser sensiblen Frage nicht zu rechtfertigen, Grollpropaganda über den politischen Gegner zu verbreiten, wie dies Herr Prof. Voigt beispielsweise im Spiegel-Interview über meine AfD getan hat.
Herr Professor Voigt, Sie mögen Höheres anstreben, aber Sie haben mit Ihrem verlogenen Interview gezeigt, dass Sie dafür nicht über genügend Redlichkeit verfügen.
In dieser Krise rächen sich die vergangenen fünf Jahre verkommene politische Diskussionskultur. Wer die herrschende Flüchtlingspolitik kritisierte, wurde allzu oft als Nazi, Rassist, Faschist usw. beschimpft. Wer die herrschende Klimapolitik kritisierte, wurde allzu oft als Leugner, Verschwörer usw. beschimpft. Heute rufen viele von Ihnen diejenigen zu Solidarität und Gemeinschaftsverantwortung auf, die Sie seit fünf Jahren auf das Übelste und ehrabschneidend beleidigen.
Manchen wird sogar, obwohl sie unbescholtene Bürger sind oder Jahrzehnte als Beamte diesem Staat treu und ohne Tadel dienten, der Inlandsnachrichtengeheimdienst VS auf den Hals geschickt.
Die aus Ihrer Sicht fehlende Solidarität in der heutigen Situation, das fehlende Gemeinschaftsgefühl und die dadurch auch zusätzlichen Opfer sind Ergebnis Ihrer Art und Weise, Kritiker Ihrer Politik zu beleidigen und zu denunzieren.
Solidarität und Gemeinschaftsgefühl lassen sich nicht auf Knopfdruck bestellen. Wer in normalen Zeiten jedes nationale Gemeinschaftsgefühl der Deutschen unter Generalverdacht stellt, kann sich dann nicht auf Gemeinschaftsverantwortung in Krisenzeiten berufen und auch nicht darauf verlassen.