Protokoll der Sitzung vom 18.12.2020

Werter Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage von Frau Abgeordneter Mitteldorf?

Gern, natürlich.

Herr Abgeordneter Montag, nur die Frage: Ich hatte das Gefühl, dass Sie jetzt gerade gedacht haben, ich hätte „Mimimi“ aus dem Rund eingeworfen. Ist dem so?

Das habe ich gedacht, ja.

Ja. Dann wollte ich Ihnen nur mitteilen: Es wäre dann nett, wenn Sie genau hinsehen, ich war es nämlich nicht.

Das ehrt Sie, das beschämt die andere Person. Danke sehr.

(Beifall FDP)

Auch in Erfurt haben wir einen historischen Ort, der an die Verbrechen der DDR erinnert: Das ist die Stasigedenkstätte Andreasstraße. Bis zum Mauerfall und dem Ende der DDR waren dort mehr als 5.000 Menschen aus politischen Gründen inhaftiert. Das MfS war zentraler Bestandteil des totalitären Machtapparats der DDR. Das MfS galt als und war ganz bewusst Schild und Schwert der SED. Es fungierte als Instrument der politischen Kontrolle, als Instrument der Unterdrückung der gesamten Bevölkerung, denn Aufgabe des Ministeriums für Staatssicherheit war es, politisch Andersdenkende oder Ausreisewillige zu überwachen, abzuschrecken und auch auszuschalten. Diese Tätigkeit des Sicherheitsorgans der DDR zielte letzten Endes auf eine eklatante Verletzung von Freiheitsrechten, die einer Demokratie immanent sind.

Nur mal um den Bogen zu unserer heutigen Zeit zu schließen, meine sehr verehrten Damen und Herren: Das war eine Diktatur – nur für alle, die das mit der Bitte um Maskentragen heutzutage verwechseln sollten.

(Beifall FDP)

Deswegen erwächst für uns aus dieser Historie auch die Verantwortung, 30 Jahre nach der friedlichen Revolution Aufarbeitung als gesamtparlamentarische Aufgabe zu verstehen, denn Aufarbeitung kennt kein Verfallsdatum. Auch hier waren wir uns im Ausschuss für Europa, Kultur und Medien einig – und auch das mit allen Anzuhörenden. Denn auch die Vertrauenswürdigkeit der gesamten Volksvertretung ist natürlich gefährdet, wenn ihr Repräsentanten angehören, die durch Überwachung politisch Andersdenkender eine Diktatur unterstützt und Freiheitsrechte verletzt haben und sich dann 30 Jahre danach nicht erklären können oder wollen.

Deswegen gab es auch die große Resonanz bei den Anzuhörenden. Sie begrüßten die Aufnahme des Tatbestands der rechtlichen und faktischen Weisungsbefugnis, den wir auch sehr kritisch und diskursiv im Ausschuss behandelt haben, als wünschenswerte Erweiterung. Ebenfalls war ihnen wichtig, dass der Zeithorizont der vorzunehmenden Prüfung auszudehnen ist. Auch die erneute Überprüfung derjenigen, die schon mal einer Überprüfung haben standhalten müssen, wurde positiv bewertet.

Deswegen sind wir sehr froh, dass es gelungen ist, hier zwischen Rot-Rot-Grün und der CDU einen Kompromiss zu finden, der aus unserer Sicht tatsächlich ein Problem löst. Er heilt vielleicht nicht Wunden, aber er ist ein Schritt weiter dahin, gemeinsame Wunden zu schließen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall FDP)

Vielen Dank. Das Wort hat Frau Abgeordnete Rothe-Beinlich für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Abgeordnete, lieber Dr. Peter Wurschi als Beauftragter für die Aufarbeitung des SED-Unrechts, wir führen hier in der Tat eine ganz wichtige Debatte, es gab ja auch einen längeren Diskussionsprozess dazu. Ich bin auch froh über alle, die diesem geeinten Gesetz, so wie es jetzt vorliegt,

(Abg. Montag)

heute zustimmen können, mal jenseits davon, wie intensiv auch ich die Debatte im Vorfeld wahrgenommen habe. Wir wissen alle: Das letzte Abgeordnetenüberprüfungsgesetz ist zum Ende der letzten Legislatur ausgelaufen. Insofern war es höchste Zeit, über eine neue Regelung nachzudenken. Dafür war auch nicht unmaßgeblich, wie die Diskussion auf Bundesebene gelaufen ist. Dort gibt es jetzt das Stasi-Unterlagen-Gesetz und das haben wir ja auch zur Grundlage für unsere Gesetzgebung genutzt.

Die heute zu beschließenden Änderungen unterscheiden sich allerdings in einigen Punkten sehr deutlich von den vorherigen Regelungen. Zum einen – und das finde ich auch ein wichtiges Signal –: 30 Jahre nach der friedlichen Revolution gibt es jetzt kein extra Gesetz mehr, was die Abgeordnetenüberprüfung regelt, sondern findet eine Implementierung im allgemeinen Abgeordnetengesetz statt. Das steht auch für Verbindlichkeit und die Klarheit, dass die Überprüfung nun selbstverständlicher Bestandteil desselben für uns ist. Zum anderen aber passen wir die Thüringer Lösung an die meisten anderen Gesetzgebungen der ostdeutschen Länder an, bei denen sich diese Maßnahmen ebenfalls im Abgeordnetengesetz wiederfinden.

Eine ganz wichtige Änderung, die sich aus der öffentlichen Anhörung zu den Gesetzentwürfen ergeben hat, ist die Einrichtung einer Expertenkommission zur Überprüfung. Nur noch mal zu Erinnerung für alle, wie das in den vorherigen Legislaturperioden war: Da sind es nur Abgeordnete gewesen, die die Überprüfung vorgenommen haben. Auch ich war zweimal Teil dieser Kommission, habe das als Abgeordnete mit erledigt. Ich finde es aber gut, richtig und wichtig, dass diese Kommission jetzt anders aussieht. Ihr gehören nämlich neben der Landtagspräsidentin vier weitere Mitglieder an, die weder dem Landtag, noch der Landesregierung angehören. Und diese weiteren Mitglieder werden vom Landtag mit Zweidrittelmehrheit gewählt und sollen aus dem Thüringer Landesbeauftragten zur Aufarbeitung der SED-Diktatur, einer Vertreterin/einem Vertreter der Betroffenenverbände, einer Vertreterin/einem Vertreter der DDR-Forschung der Thüringer Hochschulen sowie einer ehemaligen Richterin am Thüringer Verfassungsgericht bestehen. Die Kommission soll die durch das BStU zur Verfügung gestellten Unterlagen überprüfen. Damit ist gewährleistet, dass es bei der Überprüfung der Abgeordneten um wissenschaftliche Expertise und eben nicht um ein rein politisch geprägtes Verfahren gehen soll.

Schließlich war uns ein Punkt besonders wichtig, nämlich, dass sich der Landtag in einer öffentlichen Debatte mit dem Ergebnis der Kommission beschäftigt. Dadurch gewährleisten wir zum einen die gewünschte Öffentlichkeit. In der Aufarbeitung ist es ja ganz zentral, Transparenz zu gewährleisten. Zum anderen zeigen wir aber auch, dass so nicht nur die Mitglieder des Landtags die Möglichkeit haben, sich eine Meinung zu bilden, sondern auch die Wählerinnen und Wähler.

Der Punkt, der zwischen den Regierungsfraktionen und der CDU sicherlich am intensivsten diskutiert wurde, ist das Ergebnis der Abgeordnetenüberprüfung. Ich will hier auch noch mal erinnern, dass das vorherige Gesetz einen Passus enthielt, der zu Recht vom Verfassungsgericht für nichtig erklärt worden war, nämlich den Mandatsentzug für diejenigen, die als Mitarbeiter/-innen für die Stasi oder die politische Polizei überführt wurden. Dies widersprach nicht nur den parlamentarischen Grundregeln – wir alle sind frei gewählte Abgeordnete –, sondern ein Mandatsverlust, wie gerade beschrieben, würde zudem die Souveränität der Wahlbevölkerung und ihres Votums quasi ad absurdum führen. Darüber hinaus war es auch für uns schon immer schwierig, dass wir als Abgeordnete über andere Abgeordnete aus unseren eigenen Reihen urteilen, indem wir sagen, sie seien des Parlaments unwürdig.

Die neue Formulierung, die in das Gesetz aufgenommen wurde, ist insofern ein Kompromiss zwischen den beteiligten Parteien. Der Bericht der Kommission soll nämlich jetzt eine Beurteilung des oder der betroffenen Abgeordneten vornehmen – ich zitiere – „im Wissen um das Leid vieler Menschen, die in der DDR zu Unrecht und willkürlich verfolgt, schikaniert und eingesperrt wurden, und im Sinne von Transparenz und Verantwortungsbewusstsein gegenüber den Opfern der SED-Diktatur“. Damit machen wir deutlich, warum eine weitere Überprüfung auch nach wie vor nötig ist, denn Aufarbeitung kennt in der Tat weder ein Verfallsdatum, noch einen Schlussstrich.

Gleichzeitig überlassen wir es aber auch der Wählerin oder dem Wähler, sich anhand dieser Informationen ein eigenes Bild zu machen und daraufhin bei der nächsten Wahl eine informierte Entscheidung zu treffen. Das entspricht unserer Ansicht nach den demokratischen Grundregeln unseres Landes am besten. Wir sind daher sehr zufrieden mit der vorliegenden Beschlussempfehlung und freuen uns, dass der damit verbundene Diskussionsprozess heute zu einem – hoffentlich für alle – zufriedenstellenden Ergebnis kommt.

Ich will noch einmal sagen: Die unerträgliche Instrumentalisierung dieser Debatte durch die AfD-Fraktion kann und will ich so nicht stehen lassen. Sie hat sich nicht beteiligt. Sich dann vorn hinzustellen und auch noch Gottes Gebote zu zitieren, die Sie sonst selbst, gelinde gesagt, einen Dreck scheren, ist schlichtweg nicht würdig. Vielen herzlichen Dank.

(Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP)

Das Wort hat Herr Abgeordneter Herrgott für die CDU-Fraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, die Abgeordnetenüberprüfung war schon immer ein wichtiges Thema und ein wichtiges Anliegen für die CDU-Fraktion. Bereits zum Beginn der 6. Legislaturperiode war die Initiative zur Fortsetzung einer Überprüfung aller Abgeordneten des Thüringer Landtags auf eine Tätigkeit für die Staatssicherheit von der CDU-Fraktion ausgegangen.

Mit dem am 4. Dezember 2014 eingereichten Gesetzentwurf, der die Drucksachennummer 6/37 hatte, sollte eine Verlängerung des damals geltenden Stasi-Überprüfungsgesetzes für die jetzige 7. Legislaturperiode des Thüringer Landtags erreicht werden. Wie Ihnen, meine sehr verehrten Damen und Herren, allerdings noch in Erinnerung sein dürfte, fand die damalige CDU-Initiative in der abschließenden Plenardebatte 2016 keine Mehrheit. Damals verweigerte Rot-Rot-Grün die Zustimmung, obwohl eine deutliche Mehrheit – wie auch in der jetzigen Anhörung – der Anzuhörenden sich für eine Verlängerung des Überprüfungsgesetzes ausgesprochen hatte. Durch diese Blockade der CDU-Initiative durch eben die rot-rot-grünen regierungstragenden Fraktionen bei der damaligen Schlussabstimmung haben wir heute die Situation, dass nur wir in Thüringen derzeit keine rechtliche Grundlage für eine Überprüfung der Abgeordneten auf eine Zusammenarbeit mit der Staatssicherheit haben. Im 30. Jahr der deutschen Wiedervereinigung ist das eine untragbare Situation. Darauf hat im Übrigen auch der Landesbeauftragte zur Aufarbeitung der SED-Diktatur, Dr. Wurschi, zu Recht in seinem Schreiben vom 12. März dieses Jahres hingewiesen.

Um diesen unsäglichen Zustand nun zu beenden, hat die CDU-Fraktion zu Beginn der 7. Legislatur erneut die Initiative ergriffen und dem Hohen Haus

einen Vorschlag unterbreitet, der an die Erfahrungen in den anderen neuen Bundesländern anknüpft und die neue Rechtslage des Bunds gleich mitberücksichtigt.

Meine Damen und Herren, durch das 9. Gesetz zur Änderung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes ist nunmehr eine Überprüfung bis zum 31. Dezember 2030 möglich. Die ursprüngliche Befristung bis zum 31.12.2019 wurde Ende des letzten Jahres durch den Bundestag aufgehoben und bis zum 31.12.2030 erweitert. Durch diese Anpassung an das Stasi-Unterlagen-Gesetz haben wir im Gegensatz zur Salami-Taktik der bisherigen Überprüfungen, die eine zeitlich sehr begrenzte Befristung anhand der Legislaturperioden enthielten, eine deutlich längere Geltungsdauer für die Überprüfung und einen Fortschritt gemacht. Darüber hinaus folgt der CDU-Vorschlag der inzwischen bewährten Praxis in den anderen ostdeutschen Bundesländern, die die Überprüfung fest im Abgeordnetengesetz, wo es auch tatsächlich hingehört, verankert haben.

Eine weitere Forderung des CDU-Gesetzentwurfs bestand zudem in der verpflichtenden Überprüfung aller Abgeordneten, ungeachtet früherer Überprüfungen, damit auf diese Weise auch neue Erkenntnisse aufgrund neuer Aktenfunde berücksichtigt werden können.

Ein weiteres Anliegen meiner Fraktion bezieht sich auf die Aufarbeitung der SED‑Diktatur, für deren Absicherung sowohl die Stasi als auch der SEDHerrschaftsapparat zuständig war. Aus diesem Grunde verlangten wir im Gegensatz zum alten Überprüfungsgesetz eine Erweiterung der Überprüfung auch auf Personen, die gegenüber dem MfS und dem Amt für Nationale Sicherheit rechtlich und faktisch unmittelbar weisungsbefugt waren.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, all diese genannten Punkte sieht nun die Beschlussempfehlung des Ausschusses mit vor. Und damit wird in der Beschlussempfehlung weitestgehend dem Gesetzentwurf der CDU-Fraktion gefolgt. Ich bin aber auch dankbar für die weiteren Änderungen, die wir nun in der Beschlussempfehlung mit aufgenommen haben, denn lediglich zwei größere Änderungen sind enthalten. Zum einen wird entgegen dem ursprünglichen Vorschlag der CDU und der Regierungskoalition die Einrichtung einer vom Landtag und der Landesregierung unabhängigen Kommission zur Überprüfung der Abgeordneten vorgeschlagen und ist so nun auch vorgesehen. Damit wird einem Vorschlag von Herrn Dr. Wurschi aus der Anhörung gefolgt und die bewährte Praxis in den anderen Ländern übernommen. Die Fraktion der CDU begrüßt diese Idee einer unabhängigen Kommission ausdrücklich. Von Anfang an war es

(Abg. Rothe-Beinlich)

für die CDU-Fraktion im Falle einer Feststellung der Stasitätigkeit bei den Abgeordneten wichtig, dass diese auch öffentlich dokumentiert wird. Daher hat unser Gesetzentwurf in Anlehnung an das bisherige Überprüfungsgesetz auch an einer – wenn auch nur deklaratorischen – Wertung des betroffenen Abgeordneten, der aus unserer Sicht das Ansehen des Parlaments belastet, festgehalten. Die in der Ausschussbeschlussfassung enthaltene Formulierung, wonach der Kommissionsbericht der unabhängigen Kommission eine Beurteilung der Tätigkeit des betroffenen Abgeordneten enthalten soll und eine öffentliche Debatte dazu im Plenum erfolgt, kommt dieser Forderung aus unserer Sicht ausreichend nach.

Ich freue mich, dass wir mit der Beschlussempfehlung nun einen tragfähigen und langfristigen Gesetzentwurf haben, der diesem Thema gerecht wird.

Meine Damen und Herren, noch ein Wort zum Verhalten der AfD-Fraktion und zu ihrem unsäglichen Versuch einer Blockade der Stasiüberprüfung und weitestgehender Arbeitsverweigerung im Ausschuss. Dort konnten wir erleben, wie Sie eben keinen Beitrag zu irgendetwas geleistet haben. Und sich dann heute hier hinzustellen und Bibeltexte zu zitieren, die Sie, wenn Sie mal in sich gehen würden und Ihre Facebook-Seiten danebenlegen und andere Dinge anschauen, in weiten Teilen selbst missachten, ist schon ein wenig absurd, wenn nicht gar lächerlich, meine Damen und Herren.

(Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP)

Dennoch begrüße ich ausdrücklich, dass Sie offensichtlich diese Blockade nun aufgegeben haben, denn die Thüringer Bürgerinnen und Bürger haben weiterhin das Recht, zu erfahren, ob und welche ihrer Repräsentanten einer hauptamtlichen oder inoffiziellen Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit oder dem Amt für Nationale Sicherheit nachgegangen sind oder diesem Gewaltapparat gegenüber unmittelbar weisungsbefugt waren. Dies ist im Interesse der Aufarbeitung des Unrechtsstaats DDR besonders wichtig.

Und wenn, verehrte Kollegen aus der AfD-Fraktion, Ihr Fraktionsvorsitzender im Greizer Stadtrat nun öffentlich erklärt und sich zu seiner Stasi-Mitarbeit einlässt, trägt das zumindest deutlich zur Transparenz in dieser Sache bei. Daran könnte sich der eine oder andere auch ein glühendes Beispiel nehmen.

(Beifall CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Meine Damen und Herren, ich bitte um Zustimmung zur Beschlussempfehlung des Ausschusses für Europa, Kultur und Medien und danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. Ich denke, wir haben hier einen sehr guten Beschlussentwurf, dem wir nun gemeinsam folgen sollten. Vielen Dank.

(Beifall CDU, FDP)

Das Wort hat Frau Abgeordnete Marx für die Fraktion der SPD.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen, Aufarbeitung hat kein Verfallsdatum. Die Geschichte der SED-Diktatur verjährt nicht. Für uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten ist es daher selbstverständlich, dass alle Mitglieder des Hauses auch weiterhin dahin gehend überprüft werden müssen, ob sie mit der Stasi, der politischen Polizei KI oder dem Amt für Nationale Sicherheit zusammengearbeitet haben. Das schulden wir den Opfern der staatlich organisierten Spitzelei, aber das sind wir auch den Thüringer Wählerinnen und Wählern schuldig, die wissen müssen, wer sie in diesem Parlament vertritt.

Dass die Notwendigkeit besteht, die in der vergangenen Legislaturperiode ausgelaufenen Bestimmungen zur Abgeordnetenüberprüfung weiterzuführen, hat uns auch der Fall des früheren Stasi-IM Klaus gezeigt, der dem Landtag als nunmehriger AfD-Abgeordneter Dieter Laudenbach angehört. Dieter Laudenbach wurde am 17.12.1986 von der MfS-Bezirksverwaltung Gera mit der Registriernummer X/218/85 als IM erfasst. In der Stasiunterlagenbehörde existiert mindestens ein Bericht von Herrn Laudenbach, datiert vom 29.05.1985, also aus der Vorlaufphase seiner Werbung durch die Staatssicherheit. Was danach war, wissen wir nicht, weil es zwar Medienrecherchen zum früheren IM Klaus gegeben hat, aber keine umfassende Sichtung und Auswertung der Unterlagenbestände in der Stasi-Unterlagenbehörde im Sinne einer echten Abgeordnetenüberprüfung. Dies hat es Herrn Laudenbach ermöglicht zu sagen, er sei ein Opfer gewesen, woraufhin ihm die Fraktion – ich übernehme jetzt das Wort von Frau Herold – ein Entlastungszeugnis ausgestellt hat. Ob dieses Zeugnis richtig und berechtigt ist, können wir anderen Mitglieder des Hauses nicht mit Sicherheit feststellen.

Klarheit in Sachen Stasitätigkeit von Mandatsträgern lässt sich daher nur gewinnen, wenn wir die frühere Praxis der regelmäßigen und verdachtsunabhängigen Abgeordnetenüberprüfung wiederauf

(Abg. Herrgott)

nehmen. Mit dieser Motivation haben die Regierungsfraktionen und auch die CDU dem Landtag entsprechende Novellierungsvorschläge unterbreitet.