Protokoll der Sitzung vom 18.12.2020

Und, meine Damen und Herren der CDU, wir ziehen da mit Blick auf Ihren Hinweis, Veränderungen gerade auch in den neuen Bundesländern anzustreben, was Gemeinschaftseinrichtungen vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk und auch Chefposten angehen, am gleichen Strang.

Meine Damen und Herren, Die Linke ist weiter für einen unabhängig demokratisch getragenen Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Rahmen des dualen Rundfunksystems. Ich gehe davon aus, dass das Bundesverfassungsgericht dies jetzt auch bei seiner Entscheidung zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wiederholen wird. Die Linke sieht gegenwärtig keine Alternative zum Dreistufenverfahren der KEF: Beantragung der An

(Vizepräsident Bergner)

stalten, Prüfung durch die KEF und die politische Entscheidung durch Ministerpräsidenten und Landtage – das, was wir heute vornehmen.

Die Linke macht wiederholt deutlich – und das habe ich in meinem Beitrag hoffentlich auch gezeigt –, es muss inhaltlich und was die Finanzierung und die damit verbundenen Strukturen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk anbetrifft, eine Veränderung geben, und dies relativ zügig. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

Ach ja, wir haben ja auch noch Entschließungsanträge. Bei der FDP finden wir keinen Ansatzpunkt, diesen Entschließungsantrag mitzutragen.

(Zwischenruf Abg. Montag, FDP: Dann ha- ben wir alles richtig gemacht!)

Demzufolge werden wir ihn ablehnen. Die AfD lehnen wir in der politischen und medienpolitischen Zielrichtung – so wie sie Herr Cotta jetzt noch einmal beschrieben hat – grundsätzlich ab und damit auch diesen Entschließungsantrag.

(Zwischenruf Abg. Cotta, AfD: Danke für das Lob!)

(Beifall AfD)

Mit Blick auf die CDU kann ich mich wiederholen: Wir hätten gern etwas früher im Ausschuss über entsprechende Entschließungsanträge debattiert. Dass er jetzt auf dem Tisch ist, ist gut und die Neufassung ist sogar noch besser. Wir können, wie gesagt, mit Blick gerade auf den Punkt III diese Veränderung mitgehen, weil ich glaube, dass Berichte, die über Veränderungs- und Reformprozesse immer wieder gegeben werden sollen, einen gewissen Zeitraum brauchen, um auch Qualität zu sichern und Qualität darzustellen. Dies einmal zur Hälfte der Legislaturperiode vorzunehmen, begrüßen wir ausdrücklich und demzufolge gehe ich davon aus, dass dieser Antrag von der CDU seine Mehrheiten hier im Haus finden wird. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Blechschmidt. Für die CDU-Fraktion hat Abgeordneter Kellner das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sprechen heute über den Rundfunkänderungsstaatsvertrag, der seit Monaten das ganze Land bewegt, in manchen Bundesländern ganz erheblich, in anderen weniger, aber in Thüringen

natürlich auch. Wir haben auch intensiv darüber diskutiert. Wir haben eine Anhörung durchgeführt, in der 50 Prozent dafür und 50 Prozent dagegen waren. Man sieht auch hier, dass dieser Änderungsstaatsvertrag doch sehr kritisch betrachtet wird, vor allem im Hinblick auf die Beitragserhöhung, aber auch letztendlich auf den Strukturstau, der vorhanden ist.

Grundlage dafür ist der Bericht der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs – kurz KEF –, die die Anstalten prüft, inwieweit gerechtfertigt ist, eine Beitragserhöhung vorzunehmen. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass 86 Cent als angemessen angesehen werden, nachdem die Anstalten das Doppelte haben wollten. Hier hat die KEF also schon regulierend eingegriffen. Dennoch ist die Diskussion nach wie vor groß, ob das gerechtfertigt ist oder nicht. Der KEF-Bericht kann auch nur feststellen – und das muss ich an der Stelle sagen –, was die Anstalten brauchen nach den derzeitigen Strukturen, die sie vorfinden, damit das finanzierbar ist und finanzierbar bleibt. Sie haben zwar in ihren Berichten – das kennen Sie sicherlich auch – schon mehrfach angemahnt, nicht nur in dem letzten, auch davor, dass sich die Anstalten strukturell verändern müssen, effektiver werden müssen und damit letztendlich effizienter und auch sparsamer. Diese Forderung gab es in fast allen Berichten, und das hat natürlich auch in der CDU-Fraktion zu einer erheblichen Diskussion geführt: Wie lange wollen wir eigentlich noch warten? Die Kommission merkt öfters oder immer an, hier muss mehr getan werden, aber die Anstalten sind dieser Forderung nicht weit genug entgegengekommen und deswegen sprechen wir wieder über Beitragserhöhungen.

Natürlich wird auch zur Kenntnis genommen, dass es seit langer Zeit keine Beitragserhöhung gab. Aber es hat auch eine Ursache, warum es in den letzten Jahren keine Beitragserhöhung gegeben hat. Grund dafür war, dass man auch ein entsprechendes Polster, also Rücklagen gebildet hat und die KEF doch gefordert hat, diese aufzubrauchen bzw. zu verwenden, bevor wir Beiträge erhöhen.

Das in der Summe zeigt, dass wir als CDU-Fraktion – an der Stelle will ich das deutlich sagen – ohne Wenn und Aber hinter dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk stehen. Das will ich gleich vorwegschicken. Ich halte ihn nach wie vor für eine wichtige Institution, die unabhängig arbeitet, auch wenn es der eine oder andere Vorredner anders gesehen hat. Ich bin der festen Überzeugung, dass wir den öffentlich-rechtlichen Rundfunk brauchen.

(Beifall CDU)

(Abg. Blechschmidt)

Und der öffentliche Rundfunk, meine Damen und Herren, ist gut beraten, wenn er sich auch auf den Weg macht, entsprechende Strukturen zu verändern, anzupassen und vielleicht auch ein Stück weit moderner zu werden. Das steigert mit Sicherheit die Akzeptanz in der Bevölkerung. Ich gehe auch davon aus und kann mich den Worten von Kollege Blechschmidt anschließen, dass der überwiegende Teil der Bevölkerung den öffentlich-rechtlichen Rundfunk schon als wichtig erachtet – nach wie vor. Aber er muss natürlich digitaler werden, muss auch junge Leute erreichen. Das wird sicherlich auch eine Aufgabe werden, die der öffentlich-rechtliche Rundfunk zu bewältigen hat. Aber es ist mit Sicherheit so, dass der überwiegende Teil hinter dem öffentlich-rechtlichen Rundfunkt steht, und das ist auch gut so.

Wir als CDU-Fraktion haben auch aus den Anhörungen entnommen, dass es erhebliche Bedenken gibt, ob das schnell genug geht, was die öffentlichrechtlichen Rundfunkanstalten immer verkünden: dass sie sich auf den Weg gemacht haben, dass sie dabei sind, Strukturen zu verändern und das vorzunehmen. Aber es dauert zu lange. Das beste Beispiel, woran sich vielleicht viele Anstalten mal anschauen könnten, wie das gehen kann, ist der MDR. Der MDR ist sehr leistungsfähig, leistungsstark, kostensparend. Der MDR finanziert andere Anstalten mit, die nicht so effektiv sind. Daran, denke ich, könnten sich die anderen ein Beispiel nehmen. Das kann auch als Blaupause dienen für andere Anstalten, kleine Anstalten, die sehr defizitär sind, zum Beispiel der Saarländische Rundfunk oder Radio Bremen. Auch das könnte ein Vorbild für die gesamte Anstalt sein, nämlich das zu leisten oder zu machen, was der MDR vorgemacht hat; auch in puncto Pensionslasten hat der MDR eine Vorreiterrolle gespielt.

Sehr geehrte Damen und Herren, es ist erkannt, dass eine Menge passieren muss, damit die Akzeptanz auch in der Bevölkerung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nicht abnimmt, sondern gesteigert wird. Das geht in erster Linie immer über die Beiträge. Wir haben als CDU-Fraktion einen entsprechenden Entschließungsantrag vorbereitet und eingebracht, der genau diese Punkte anspricht: schlanke Strukturen, Begrenzung der Tochtergesellschaften – die über 130 Beteiligungen beinhalten und auch die KEF sagt, das ist intransparent, das kann keiner mehr durchschauen –, aber auch die kritische Hinterfragung der Sportrechte, in welcher Größenordnung sich die Anstalten da beteiligen sollten.

Stichwort „Intendantengehälter“ – auch das ging durch die Medien –: Auch hier müssen auf jeden

Fall die Anstalten selbst darüber nachdenken, inwieweit sie damit die Akzeptanz der Anstalt aufs Spiel setzen. Die Altersversorgung – auch die wurde angesprochen –, die Pensionslasten, auch darüber muss neu nachgedacht werden, ob das zeitgemäß ist, dass der Beitragszahler zu 100 Prozent diese Lasten übernimmt.

Was für uns in unserem Entschließungsantrag ganz wichtig ist, ist, dass wir als Parlament frühzeitig eingebunden werden. In unserem Entschließungsantrag steht, dass wir in der ersten Hälfte oder nach einer alten Legislaturperiode einen entsprechenden Bericht von den Anstalten abfordern bzw. der zu halten ist, damit wir nicht wieder in die Situation gelangen, in der wir derzeit sind, dass wir kurz vor Abschluss des Medienänderungsstaatsvertrags diskutieren, aber nicht rechtzeitig informiert wurden, welche Maßnahmen durchgeführt wurden und wie sich der Weg der Anstalten weiter abzeichnet. Das sind für uns die wichtigen Punkte, die ich jetzt nur angerissen habe, die uns auch in der nächsten Legislatur beschäftigen werden.

Wir denken, dass wir mit unserem Entschließungsantrag entsprechend auch die Akzente gesetzt und die Anstalten die Möglichkeit haben, uns zu informieren und zu zeigen, dass sie gewillt sind, eine Veränderung durchzuführen.

Was den FDP-Antrag anbelangt, der jetzt erst kurz vorher vorlag, kann ich sagen, wir haben uns den mal durchgelesen,

(Zwischenruf Abg. Kemmerich, FDP: Der ist genial, gib es zu! Der ist spitze!)

wir werden an der Stelle noch mal schauen. Eine Enthaltung könnten wir, denke ich mir, hier noch mittragen. Was den AfD-Entschließungsantrag anbelangt, werden wir den ablehnen. Bei den Kollegen von Rot-Rot-Grün stimmen wir größtenteils mit dem Entschließungsantrag überein. Es gibt aber zwei Punkte, wo wir sagen, da wollen wir uns ein Stück weit zurücknehmen. Auch hier werden wir uns enthalten.

Alles in allem möchte ich sagen, dass wir mit unserem Entschließungsantrag oder auch -anträgen doch ein Stück weit die Diskussion angeschoben haben. Ich hoffe und wünsche, dass die Anstalten das auch verstehen, aufgreifen und uns zukünftig frühzeitig informieren und auch die Reformen durchführen, so wie sie von der KEF, aber auch aus dem Parlament heraus gefordert werden. Vielen Dank.

(Beifall CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Kellner. Das Wort hat für die SPD-Fraktion die Kollegin Marx.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Was machen wir hier? Denn dem heutigen Votum des Thüringer Landtags kommt nach dem Scheitern des Ersten Medienänderungsstaatsvertrags in Sachsen-Anhalt natürlich erst einmal eine nur symbolische Bedeutung zu. Alles andere wird dann ohnehin vom Gericht entschieden. Ich wage allerdings die Prognose, dass dort der Rechtsanspruch der öffentlich-rechtlichen Sender auf Umsetzung der aktuellen KEF-Empfehlung zum Rundfunkbeitrag bestätigt wird.

Dennoch haben wir hier in Thüringen jetzt den Medienänderungsstaatsvertrag nicht einfach zu den Akten gelegt, sondern wir nehmen heute ganz bewusst ein Parlamentsvotum vor. Wichtig ist nämlich das Signal, was wir hier senden wollen. Man kann sich sehr wohl und deutlich zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk und zur Notwendigkeit einer Beitragserhöhung bekennen, gleichzeitig aber auch legitime Detailkritik an den bisherigen Sparbemühungen der Sender üben und eine klare Erwartungshaltung für die nächsten Jahre formulieren. Das tun wir, das haben wir immer gemacht, auch in der Ausschussberatung, auch in dem Gespräch mit den Intendanten, die uns hier in Thüringen zur Verfügung standen – das ist ja auch keine Selbstverständlichkeit. Diese moderate Gebührenerhöhung ist also nicht etwa – was immer wieder gern in der Öffentlichkeit vermutet wird – ein Freibrief für unendlich steigende Intendantengehälter. Das ist damit nicht verbunden.

Eine differenzierte Haltung hätte ich mir auch von der CDU in Sachsen-Anhalt als demokratischer Partei gewünscht. Dass sie dazu nicht in der Lage gewesen ist und stattdessen in weiten Teilen ihres Landesvorstands und ihrer Fraktion die Anbiederung an Vorurteile und den rechten politischen Rand sucht, hat uns sehr erschrocken.

(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Ja, uns auch!)

Die Thüringer CDU ist dann auch so ein bisschen ins Wackeln gekommen. Sie wussten dann nicht mehr so recht, ob Sie es bei ihrer Position zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk belassen sollen oder doch auch etwas mehr mit den Gegnern der Vielfalt sichernden Medienordnung liebäugeln wollen. Das finde ich ein bisschen schade, aber, wie gesagt, das ist ein interner Diskussionsprozess bei Ihnen, da möchte ich mich nicht einmischen.

Für uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten gilt jedenfalls, dass wir ohne Wenn und Aber zum öffentlichen Rundfunk stehen. Er ist für uns ein unverzichtbarer Bestandteil der pluralen Medienlandschaft Deutschlands. Er leistet einen zentralen Beitrag zur Sicherung der Meinungsfreiheit und Meinungsvielfalt in unserer Demokratie. Und wenn jetzt auch in bürgerlichen Parteien bundesweit wieder von Privatisierung gesprochen wird: Meinungsfreiheit und Meinungsvielfalt, verehrte Kolleginnen und Kollegen, sind keine mit Werbeeinnahmen zu finanzierende Handelsware, das funktioniert überhaupt nicht. Deswegen braucht der öffentlich-rechtliche Rundfunk auch eine verlässliche langfristige Unterstützung in seiner Arbeit und eine in die Zukunft gerichtete Entwicklungsperspektive.

Es ist auch nicht so, dass da nachmittags nur alte Leute im Fernsehprogramm zuschauen, weil sie nichts Besseres zu tun hätten. Wir haben auch gerade bei den Rundfunkstationen sehr viele junge Hörer, wir haben super Podcasts, die da laufen, wir haben Streamingdienste, die diese Angebote mit übernehmen und die sich auch in jüngeren Generationen großer Beliebtheit erfreuen.

Deswegen brauchen wir eine verlässliche Entwicklungsperspektive. Beides ermöglicht den öffentlichrechtlichen Sendern vor allem eine auskömmliche Finanzierung. Der Rundfunkbeitrag – heute ist es hier noch nicht gesagt worden – ist seit nunmehr fünfeinhalb Jahren nicht erhöht worden. Daher ist es an der Zeit, eine moderate Beitragsanpassung vorzunehmen: 86 Cent im Monat.

Unsere Position, aber auch die unserer Koalitionspartner erschöpft sich nicht in einem bloßen Ja zu dieser maßvollen Beitragserhöhung. Das macht unser Entschließungsantrag zum Medienänderungsstaatsvertrag deutlich. Mit ihm bekennen wir uns ausdrücklich zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk und dazu, dass er eine auskömmliche Finanzierung braucht. Wir betonen aber auch, was wir von den öffentlich-rechtlichen Sendern in den nächsten Jahren erwarten: größere Sparanstrengungen, mehr wirtschaftliche Transparenz, den Abbau von Doppelstrukturen und die stärkere Nutzung von Synergieeffekten, aber auch eine regelmäßige qualitative Evaluierung des Programmangebots. Das ist unser konstruktiver Reformansatz, zu dem auch unsere Landesregierung innerhalb der Ländergemeinschaft werben und notfalls auch streiten soll.

Wir nicken also nicht einfach die Beitragserhöhung oder das Verhandlungsergebnis der Länderchefs ab. Wir stimmen der Beitragserhöhung zu, machen fachliche Detailkritik geltend und formulieren eine deutliche Erwartungshaltung gegenüber den öffentlich-rechtlichen Sendern. Das ist für mich als De

mokratin der richtige Weg, mit dem ersten Medienänderungsstaatsvertrag umzugehen. Danke.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin Marx. Für die CDUFraktion hat sich noch einmal Abgeordneter Mohring zu Wort gemeldet.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, Staatsverträge sind für selbstbewusste Parlamentarier dem Grunde nach eine Zumutung, weil sich die inhaltliche Gestaltungsmöglichkeit bei diesen Staatsverträgen auf ein Minimum – eigentlich auf null – reduziert. Peter Struck hat mal in einem legendären Satz formuliert, dass er den Anspruch erhoben hat: Kein Gesetz verlässt den Bundestag so, wie es hineingekommen ist. – Bei Staatsverträgen läuft dieses Struck‘sche Gesetz ins Leere, deswegen gibt es an dem Verfahren zu Staatsverträgen berechtigte Kritik.

Der Unterschied ist – und das fällt hier mal wieder bei den Rundfunkstaatsverträgen auf, jetzt beim Medienrechtsänderungsstaatsvertrag –, dass die Debatten immer erst dann stattfinden, wenn diese Staatsverträge abschließend ausverhandelt vorgelegt werden. Wenn wir wollen, dass Parlamentarier selbstbewusst ihre Rechte in die Hand nehmen – wir als Thüringer Landtag, die anderen ebenso –, dann müssen wir das Prinzip umkehren. Jetzt gibt es in der öffentlichen Debatte dazu zwei Vorschläge, einen hat der Ministerpräsident in dieser Woche geäußert, den ich nicht unterstütze, der gesagt hat, bei Staatsverträgen sollten Parlamente gar nicht mehr beteiligt werden. Ich halte das nicht für das richtige Prinzip und auch nicht für die Antwort, die wir in diesen Fragen geben müssen.

Aber was wir machen können – wir haben das mit unserem Entschließungsantrag versucht –, ist, dass wir das Prinzip umkehren und einen Auftrag formulieren, wie die Staatsregierungen für künftige Staatsverträge mit einem Verhandlungsmandat ausgestattet werden und damit zurück in die Landtage kommen. Es reicht nicht aus, einen unverbindlichen Entschließungsantrag einzubringen, denn es ist natürlich so, wie es Abgeordnete Marx gerade beschrieben hat: Abstimmen werden wir heute nur über den Staatsvertrag. Dem werden wir in der Mehrheit zustimmen. Es gibt dazu auch Beschlussfassungen zu Entschließungsanträgen, aber Entschließungsanträge haben nicht den Charakter der

Verbindlichkeit, den man braucht, um die Aufträge auch abschließend formulieren zu können.

Was wir aber gemacht haben, ist, dass wir gesagt haben, wir wollen über die Aufträge, die wir heute formulieren, im Landtag erneut zur Hälfte der nächsten Wahlperiode mit der Landesregierung debattieren, welche Zwischenergebnisse erzielt wurden und wo möglicherweise durch neue Parlamentsbeschlüsse noch einmal nachjustiert werden soll. Wir werben dafür, dass man genau dieses Prinzip so macht, dass Landtage selbstbewusst nach ihren eigenen Rechten greifen,