Protokoll der Sitzung vom 18.12.2020

Wir haben zum Thema „öffentlich-rechtlicher Rundfunk“ mit Ihrem Vorgänger, Herr Kellner, eine sehr sachorientierte und ehrliche Arbeitsweise gehabt. Da waren wir ziemlich verwöhnt. Ich wünsche mir, dass wir wieder dahin zurückkommen. Ihre ganze Taktik im Ausschuss zielt aus meiner Perspektive nur darauf ab, die Entscheidung in Sachsen-Anhalt abzuwarten und Ihre Kollegen dort ein Stück weit die Drecksarbeit machen zu lassen. Das, finde ich, ist an Dreistigkeit wirklich nicht zu überbieten.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Und Sie erdreisten sich auch, hier großspurig eine Deckelung der Intendantengehälter zu fordern. Diese Idee hat die CDU bei den Verhandlungen zum MDR-Staatsvertrag strikt abgelehnt, sogar ein geeinter Vorschlag dazu wurde von der CDU zurückgeholt. Und jetzt soll das Ihr ganz großer Vorschlag sein. Das müssen Sie mir mal ganz ernsthaft erklären. Wenn Sie eigentlich nichts Neues zu sagen haben, hätten Sie dem Antrag in unserem Entschließungsantrag auch einfach zustimmen können. Das hier finde ich wiederum echt wahnwitzig. Sie verstecken sich hinter Sachsen-Anhalt und haben keine eigene Zukunftsvision eines modernen öffentlichen Rundfunks. Da hat aus meiner Perspektive die FDP mehr Gestaltungswillen, wie deren Antrag zeigt.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

(Zwischenruf Abg. Montag, FDP: Immer!)

Ich will damit nicht sagen, dass ich den Antrag besonders gut finde, aber er geht zumindest über … – ist egal.

Unser Standpunkt an der Stelle ist aber klar: Wir haben eine klare Vorstellung, wie sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk weiterentwickeln soll. Das haben wir frühzeitig durchgestellt und mit unserem Antrag vorgelegt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich glaube, jetzt ist es Zeit zur Abstimmung. Ich werde Ihnen aber auch sagen, dass mehr als eine Enthaltung – ganz ehrlich – für Ihren Antrag von der CDU nicht da ist. Ich würde ihn aber natürlich schwer ablehnen können, weil er ja zu großen Teilen unserem entspricht. Aber Sie haben da ein paar schwierige Sachen reingemogelt, die wir so nicht ohne Weiteres mittragen können. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin. Mindestens eine Wortmeldung haben wir noch. Insofern ist es also noch nicht Zeit zur Abstimmung. Das Wort hat Abgeordneter Montag für die FDP-Fraktion.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, werter Herr Präsident! Lieber Herr Blechschmidt, vielen Dank für die einführenden Worte vorhin, aber ich will vielleicht ganz kurz noch mal mit einem kleinen Hinweis anfangen. Ein guter Unternehmer ist natürlich bereit, für Reformen auch Geld in die Hand zu

nehmen. Strukturreformen kosten im Zweifel – häufig jedenfalls – Geld.

(Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE: Muss es!)

Aber er tut das dann, wenn er weiß, was er tun will und wie viel es kostet. Und deswegen ist das Umdrehen dieses unternehmerischen Ansatzes gerade exemplarisch bei diesem Medienstaatsvertrag sichtbar. Denn die eigentliche Reformagenda oder das Erarbeiten dieser Reformagenda ist ja auf das Jahr 2022 verschoben. Auch daraus begründet sich ein Punkt unserer Ablehnung dieses Staatsvertrags.

Ich möchte mich zunächst einmal bei Ihnen allen für die im Prinzip sehr sachliche Debatte bedanken. Ich möchte nur auch mal auf die Frage hinweisen: Was tun wir hier eigentlich und warum tun wir das? Die Frage: Sollten wir zustimmen, sollten wir nicht zustimmen? Es war lange Zeit gerade beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk die Frage, ob es ein Indexmodell geben soll, ein Modell, das automatisiert Kosten ermittelt, beispielsweise einen Inflationsausgleich gibt und die Frage der Beitragshöhe aus dem Kompetenzbereich der Parlamente nimmt. Man hat sich nicht zuletzt auch durch die Positionierung schwarz-gelb geführter Landesregierungen dagegen entschieden, weil man nämlich von einem überzeugt ist, was ich bis heute sehr richtig finde: dass es historische Gründe dafür gibt, wenn sich ein Land zu einer erfolgreichen Struktur bekennt, nämlich der des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, deren Historie weit in die 50er-Jahre zurückreicht. Es gibt auch die Frage der Ausgestaltung, die begründet, warum wir mit der ARD und seit Ende der 50er-Jahre auch mit dem ZDF zwei vollwertige Sendeanstalten haben – die damals tatsächlich notwendige Frage, wie wir eine pluralistische, demokratische und vielfältige Medienlandschaft in einem Land sicherstellen und schaffen können, das mit Gleichschaltung historisch einschneidende Erfahrungen gemacht hat. Aber nach all diesen Jahrzehnten muss die Frage gestattet sein, ob diese vorliegende Struktur tatsächlich noch dem damaligen Auftrag entspricht bzw. ob der Auftrag, den man dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk gibt, tatsächlich heute nicht zwangsweise strukturelle Veränderungen braucht.

Und diese Veränderungen sehen wir. Wir haben das heute in einem Entschließungsantrag dargestellt. Wir diskutieren als Freie Demokraten auch in der gesamten Parteifamilie sehr kontrovers und auch unterschiedliche Reformansätze, wie wir den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zukunftsfähig machen. Das Wort „zukunftsfähig“ unterstellt ein Stück weit, er sei es nicht. Das stimmt, glaube ich, so

(Abg. Henfling)

nicht. Er ist qualitativ hochwertig. Wir brauchen einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk und wir bekennen uns ganz ausdrücklich zu einem öffentlichrechtlichen Rundfunk. Aber die Debatte darüber, wie diese Strukturen aussehen sollen, ist keine, die man in irgendeiner Art und Weise politisch verbrämen sollte. Denn sie dient am Ende der Legitimität einer Struktur, über die einzelne Menschen – nämlich die Bürgerinnen und Bürger – für sich selbst gar nicht entscheiden können, sondern die über die Beteiligung von Parlamenten legitimiert und abgesichert wird. Deswegen ist auch Kritik an diesem Medienstaatsvertrag, so wie er vorliegt – zumindest wenn man sie konstruktiv äußert und wenn man die Freiheit der Journalisten, darüber zu bestimmen, wie Inhalte gestaltet werden, ernst nimmt und sie nicht inhaltlich kritisiert –, glaube ich, ein konstruktiver Beitrag, der die Legitimität des öffentlich-rechtlichen Rundfunks deutlich erhöht.

Insofern will ich noch mal sagen, dass unser Nein ein konstruktives Nein ist. Es ist vor allen Dingen eines nicht: nämlich eine etwaige Kritik am Reformwillen oder Reformunwillen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und der Medienanstalten selbst. Wer sich in der Anhörung die Mühe gemacht hat, sich mal die eine oder andere Zuschrift von Medienökonomen herzunehmen, erkennt, dass die Verantwortung bei uns, bei der Politik, ja sogar noch genauer gesagt in der Ministerpräsidentenkonferenz liegt. Auch hier ist genau aus dieser Sicht, aus unserer Sicht der große Fehler geschehen. Man hat ein „Weiter so“ beschlossen und diese Reformfrage wieder vertragt, und das kritisieren wir stark.

Und ich will noch mal zu dem etwas sagen, was Mike Mohring hier vorgetragen hat. Es gibt auch für die Abgeordneten eine Pflicht, Vorlagen zu bewerten, abzuwägen, und gerade bei der Frage „Höhe des Rundfunkbeitrags“ möchte ich auf die Begründung eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts mal hinweisen und auch auf eine Zuschrift, in dem Fall eine Zuschrift von Herrn Prof. Dr. Fechner, Medienökonom aus Ilmenau, der auch dieses Urteil noch mal begründet. Die Abwägungsbefugnis, also des Parlaments, ermächtigt zur abwägenden Berücksichtigung gerade auch der wirtschaftlichen Interessen der damals Gebühren-, heute Beitragszahler. Und deswegen frage ich: Ist denn der KEFBericht tatsächlich noch aktuell, ist er nicht von Finanzbedarfen ausgegangen, die sich möglicherweise gerade durch die Corona-Pandemie verändert haben – beispielsweise von der Übertragung von Sport- und Großveranstaltungen hin zu mehr Informationen, die sachlich sind und für die auch ich persönlich sehr dankbar bin? Ich zitiere nur allzu gern die fachliche Zusammenstellung, auch die statistische Zusammenstellung des MDR vor ein paar

Tagen, beispielsweise zur Hospitalisierung in der Corona-Pandemie. Aber diese Frage der Kostenänderung zwingt uns doch dazu, zu hinterfragen, ob der KEF-Bericht tatsächlich den aktuellen Stand der Umsetzung bzw. des Finanzbedarfs abbildet.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, es geht hier nicht um ein paar Peanuts, es geht um 86 Cent. Da könnte man natürlich sagen, wenn man der Meinung ist, das Geld kommt sowieso aus dem Automaten, dass das völlig irrelevant ist. Aber insgesamt geht es um 400 Millionen Euro – bei einem Gesamtvolumen, das der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland hat, von über 8 Milliarden Euro, wo kleine und kleinste Sendeanstalten wie Radio Bremen usw. parallel nebeneinander existieren. Ich maße mir nicht an zu sagen, wie die Struktur ist, wir haben Vorstellungen dazu, die kann man auch mal in einer anderen Debatte führen, aber dass aus dieser Nichtbeschäftigung mit der eigentlichen Frage, nämlich der zukünftigen Struktur des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, eine quasi gottgegebene Ableitung einer Erhöhung folgt, das sehe ich ganz persönlich und das sieht auch die Fraktion der Freien Demokraten so nicht gegeben.

(Beifall FDP)

Insofern werden wir, meine sehr verehrten Damen und Herren, diesem Medienstaatsvertrag unsere Zustimmung nicht geben können. Wir haben in der Debatte aufgezeigt, wie wir uns einen konstruktiven Weg vorstellen: dass man Reformvorschläge diskutiert, dass man eine Reformagenda aufstellt, dass man dann den Finanzbedarf dieser Reform einpreist und sich dann über die Beitragshöhe verständigt. Nichts zu tun, ist der falsche Weg, nicht darüber zu debattieren, schadet ganz und gar der Legitimation. Gut, dass wir beides heute nicht getan haben. Vielen Dank.

(Beifall FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Montag.

Ich sehe jetzt keine weiteren Wortmeldungen mehr. Damit kommen wir zur Abstimmung zum Gesetzentwurf in der Drucksache 7/1587. Von der AfDFraktion wurde namentliche Abstimmung gemäß § 44 Geschäftsordnung beantragt. Gestatten Sie mir bitte den folgenden Hinweis: Die beiden Schriftführer stellen sich bitte mit den Abstimmungsurnen nicht wie sonst üblich am Rednerpult, sondern an den Tischen auf. Ich bitte also den einen Schriftführer, seine Abstimmungsurne auf den Tisch rechts in der Nähe des Ein- und Ausgangs zu stellen, und den anderen Schriftführer bitte ich, seine Abstimmungsurne auf den Tisch links in der Nähe des an

(Abg. Montag)

deren Ein- und Ausgangs zu stellen – einmal rechts, einmal links. Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren, bitte ich, Ihre Stimmkarte in die jeweilige Urne einzuwerfen, die auf dem kürzesten Weg erreicht werden kann. Ähnlich wie bei Wahlen sollte es uns auch bei namentlichen Abstimmungen darum gehen, dass der Mindestabstand zu jeder Zeit eingehalten werden kann und keine Gruppenbildung entsteht. Also bitte langsam dann zu den Tischen folgen, Abstand halten. Ich danke Ihnen für Ihr Verständnis.

Einen Augenblick bitte, ich habe hier einen Geschäftsordnungsantrag des Abgeordneten Blechschmidt.

Eher noch mal die Frage, Herr Präsident: Worüber wird jetzt namentlich abgestimmt? Über die Beschlussempfehlung, über das Gesetz oder was stimmen wir jetzt namentlich ab?

Wir stimmen über das Gesetz ab, da die Beschlussempfehlung die Annahme des Gesetzentwurfs in unveränderter Fassung empfiehlt. Also wird gemäß § 60 Abs. 2 Satz 1 der Geschäftsordnung nur über den Gesetzentwurf abgestimmt. Damit ist Klarheit und die Abstimmung eröffnet.

Hatten alle Abgeordneten Gelegenheit, ihre Stimme abzugeben? Dann bitte ich einen der Schriftführer noch mal hierherzukommen, damit ich das auch tun kann und durch mein Aufstehen nicht die Sitzung unterbrochen wird.

Ich stelle fest, es haben alle ihre Stimme abgeben können und damit eröffne ich die Auszählung.

Ich möchte bei der Gelegenheit noch darauf hinweisen, dass 5 Minuten nach Beginn der Mittagspause nachher die außerplanmäßige Sitzung des Petitionsausschusses stattfinden wird, und zwar hier in der Arena im ersten Obergeschoss in der großen Loge. Danke.

Meine Damen und Herren, wir haben ein Ergebnis. Anwesende Abgeordnete zu Sitzungsbeginn: 86. Es wurden 83 Stimmen abgegeben. Dafür haben gestimmt 49, Neinstimmen 28 und Enthaltungen 6 (namentliche Abstimmung siehe Anlage 1). Damit ist der Gesetzentwurf mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen somit zur Schlussabstimmung. Wer sich für den Gesetzentwurf ausspricht, den bitte ich jetzt, sich von den Plätzen zu erheben. Danke. Das sind die Abgeordneten von den Fraktionen Die Linke, Bündnis 0/Die Grünen, SPD und CDU. Danke schön. Jetzt frage ich nach den Enthaltungen, die

jenigen mögen sich erheben. Einzelne Abgeordnete der Fraktion der CDU. Danke schön. Und jetzt frage ich nach den Neinstimmen. Das ist die FDPFraktion und das ist die AfD-Fraktion und es sind einzelne Stimmen aus der CDU-Fraktion. Danke schön. Damit ist der Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung zu dem Entschließungsantrag der Fraktion der AfD in der Drucksache 7/1793. Wird Ausschussüberweisung beantragt? Nein. Damit stimmen wir direkt über den Antrag ab. Wer dem Entschließungsantrag der Fraktion der AfD in der Drucksache 7/1793 die Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der AfD. Gegenstimmen? Das sind die Stimmen aus allen anderen Fraktionen. Enthaltungen? Nicht der Fall. Danke schön.

Wir kommen zum Entschließungsantrag der Fraktion der FDP in Drucksache 7/2335. Wird Ausschussüberweisung beantragt? Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir ebenfalls wieder direkt zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion der FDP in der Drucksache 7/2335. Wer ist dafür? Das sind die Stimmen aus der FDP-Fraktion. Wer ist dagegen? Das sind die Stimmen aus den Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, SPD. Eine Gegenstimme aus der CDU-Fraktion. Jetzt frage ich nach den Enthaltungen. Das sind die übrigen Stimmen aus der CDU-Fraktion und die AfD-Fraktion. Damit ist der Antrag abgelehnt.

Wir haben jetzt noch den Entschließungsantrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 7/2341, und zwar in der Neufassung. Wird Ausschussüberweisung beantragt? Das ist ebenfalls nicht der Fall. Damit kommen wir auch direkt zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 7/2341 in der Neufassung. Wer ist dafür? Das sind die Stimmen der CDUFraktion, Teile der SPD-Fraktion, wenn ich das richtig sehe, eine Stimme aus der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und einige Stimmen aus der Fraktion Die Linke. Meine Damen und Herren, das wird jetzt schwierig. Also ich bitte doch noch mal, alle Jastimmen anzuzeigen, wir müssen auszählen. Danke schön. Die Neinstimmen. Wir hatten also 32 Jastimmen, keine Neinstimmen. Und Enthaltungen? Ja, die Mehrheit sind Enthaltungen. Damit ist es mit 32 Stimmen angenommen. Danke schön.

Jetzt kommen wir zur Abstimmung zu dem Entschließungsantrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/1791. Abgestimmt wird direkt über den Entschließungsantrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksa

(Vizepräsident Bergner)

che 7/1791, wer also diesem Antrag in der Drucksache 7/1791 zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD. Enthaltungen? Das sind die Fraktionen der FDP und der CDU. Gegenstimmen? Die Fraktion der AfD. Damit ist der Entschließungsantrag angenommen und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.

Meine Damen und Herren, wir sind jetzt sehr dicht an dem Punkt, an dem wir bereits in die Mittagspause gehen wollten. Das hat jetzt also mit Blick auf Lüftungspausen und dergleichen anders keinen Sinn. Deswegen erinnere ich noch einmal daran, dass in fünf Minuten der Petitionsausschuss oben in der großen Loge tagen wird. Entschuldigung, ich habe Herrn Bühl übersehen, das ist mir natürlich höchst unangenehm. Herr Bühl.

Herr Präsident, ich habe eine kurze Abfrage unter den PGFs gemacht und es gab, sagen wir mal, eine Mehrheitstendenz, dass wir 45 Minuten Mittagspause machen statt 30.

Dann sehe ich noch mal in die Runde der Parlamentarischen Geschäftsführer. Wird das so bestätigt?

(Zwischenruf aus dem Hause)

Ich habe Bauchschmerzen vernommen, dann beschließen wir das mit Bauchschmerzen so, dass wir 45 Minuten Pause machen. Das bedeutet, dass wir bitte um 13.40 Uhr wieder hier im Saal sind, um die Sitzung fortzusetzen. Ich wünsche Ihnen eine gute, nunmehr verlängerte Mittagspause.

Meine Damen und Herren, wir würden die Sitzung fortsetzen. Zunächst hatte Herr Braga um das Wort gebeten.

Danke, Frau Präsidentin. Ich beantrage die Absetzung des Gesetzentwurfs meiner Fraktion in Tagesordnungspunkt 11, Drucksache 7/2158, von der Tagesordnung.