Protokoll der Sitzung vom 18.12.2020

Danke, Frau Präsidentin. Ich beantrage die Absetzung des Gesetzentwurfs meiner Fraktion in Tagesordnungspunkt 11, Drucksache 7/2158, von der Tagesordnung.

Gut, dann streichen wir den Tagesordnungspunkt 11 für heute. Gibt es Widerspruch zu der Streichung? Das kann ich nicht erkennen. Dann verfahren wir so und würden jetzt, wie wir heute zu

Beginn der Tagesordnung vereinbart haben, in den Tagesordnungspunkt 3 einsteigen.

Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Inklusion und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen – Verbesserung der Barrierefreiheit und Stärkung des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen Gesetzentwurf der Fraktion der CDU - Drucksache 7/1192 - dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung - Drucksache 7/2359 -

ZWEITE BERATUNG

Das Wort hat Herr Abgeordneter Zippel zur Berichterstattung.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir stimmen heute über einen Gesetzentwurf der CDU-Fraktion ab. Die CDUFraktion will den Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen stärken und wir möchten, dass künftig eine Stelle dazu berät, wie man Hürden für Menschen mit Behinderungen abbauen kann. Diese Stelle heißt Landesfachstelle für Barrierefreiheit.

Der Landtag hat am 16. Juli 2020 zum ersten Mal über diesen Entwurf gesprochen. Wir haben gemeinsam beschlossen, dass wir im Sozialausschuss und im Haushaltsausschuss wieder über dieses Thema sprechen wollen. Der Sozialausschuss hat am 24. September 2020 zum ersten Mal über den Entwurf beraten. Am 29. September 2020 hat der Sozialausschuss beschlossen, die Menschen in Thüringen um ihre Meinung zu diesem Entwurf zu bitten. Sie konnten Briefe schicken und im Internet schreiben. Wir nennen das eine Anhörung.

Die Anhörung im Internet lief vom 30. September bis zum 29. Oktober 2020. Leider hat im Internet niemand dazu seine Meinung geschrieben. Dafür haben wir viele Briefe bekommen mit Vorschlägen, was wir besser machen können. Am 5. November, am 3. Dezember und am 18. Dezember 2020 haben wir deshalb weiter beraten. Die Fraktionen Die Linke, CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben vorgeschlagen, den Entwurf an einigen Stellen zu ändern. Das nennen wir Änderungsantrag.

(Vizepräsident Bergner)

Die Abgeordneten wollen vor allem Dinge ändern, die die Städte, Dörfer und Landkreise betreffen. Deswegen haben wir die Bürgermeister und Landräte noch einmal um ihre Meinung gebeten und auch den Beauftragten für Menschen mit Behinderungen, Herrn Leibiger. Sie hatten auch einige gute Vorschläge für uns. Wir haben deshalb am Änderungsantrag noch kleine Fehler richtiggestellt. Das nennt man redaktionelle Änderungen.

Der Haushaltsausschuss hat heute früh über den Entwurf beraten. Auch der Sozialausschuss hat heute früh noch einmal über den Entwurf gesprochen. Die Abgeordneten im Ausschuss haben beschlossen, den Entwurf an einer Stelle zu ändern. Die Änderung betrifft die Beauftragten für Menschen mit Behinderungen in den Städten, Gemeinden und Landkreisen. Der Sozialausschuss empfiehlt dem Landtag, den Gesetzentwurf mit diesen Änderungen anzunehmen. Vielen Dank, dass Sie meiner Rede in einfacher Sprache zugehört haben.

(Beifall DIE LINKE, CDU, FDP)

Vielen Dank für Ihre Berichterstattung in einfacher Sprache. Das ist, glaube ich, ein wichtiges Zeichen heute. Ansonsten würde ich jetzt die Aussprache eröffnen. Zunächst erhält das Wort Abgeordnete Pfefferlein für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wir haben hier im Sommer den Gesetzentwurf der CDU beraten und an den Sozialausschuss überwiesen. Die CDU stellte zu ihrem Gesetzentwurf ihren Wunsch nach Veränderung im Thüringer Gesetz zur Inklusion und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen vor. Das genannte Gesetz war nach intensiver Befassung in der vergangenen Legislatur von Rot-Rot-Grün in die Umsetzung gebracht worden. Und natürlich: Verbesserungen sind immer gut, und so haben wir uns in den vergangenen Monaten weiter mit ihren Vorschlägen befasst und damit ist dann ein gemeinsamer Änderungsantrag von der CDU und Rot-RotGrün entstanden.

Dazu bedurfte es intensiver und gründlicher Abstimmung. Ich finde, das hat sich gelohnt. Auch Herr Leibiger, der Thüringer Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen, schreibt in seiner Stellungnahme – ich zitiere, Frau Präsidentin –: „Thüringen wird mit dem durch den Gesetzentwurf samt Änderungsantrag zum 01.01.2021 neu gefassten Gesetz eine bundesweit zu beachtende

Vorreiterrolle einnehmen.“ Zwischenzeitlich allerdings sah es immer mal so aus, als wäre dieser Termin nicht zu halten. Sehr viele Aspekte tauchten bei der parlamentarischen Befassung immer wieder auf und mussten geklärt werden. So ist es aber nun gelungen, dass wir einen gemeinsamen Änderungsantrag zum Gesetz einreichen. Und so hoffe ich, dass wir das Gesetz heute mit diesen Änderungen und Ergänzungen zum ursprünglichen CDUEntwurf verabschieden können, damit es am 01.01.2021 in Kraft treten kann.

(Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wenn wir Hindernisse für Menschen mit Behinderungen aus dem Weg räumen und wirkliche Teilhabe ermöglichen wollen, dann müssen wir uns bewegen, umdenken und die Forderungen der Menschen ernst nehmen, die es betrifft. Eine Stärkung der Rechte und Befugnisse des Landesbeauftragten ist da ebenso wichtig wie die Stärkung der kommunalen Behindertenbeauftragten. Mit der Forderung der Stärkung der Interessenvertretung für Menschen mit Behinderungen in den Kommunen hat die CDU einen großen Sprung über ihren eigenen Schatten gemacht. Das finde ich gut, denn damit soll überall im Land die Möglichkeit zur Beratung von der Verwaltung und Parlamente gegeben sein. Denn die besonderen Bedürfnisse und Belange von behinderten Menschen kommen noch immer fast überall zu kurz. Ich verspreche mir davon viele Impulse für eine Fortentwicklung der Behindertenpolitik auf kommunaler Ebene.

Darüber hinaus sollen die Behindertenbeauftragten Ansprechpartner für einzelne behinderte Menschen sein und sie in ihren Bemühungen um Teilhabe und Rehabilitation unterstützen. Das ist viel Arbeit, aber diese muss getan werden. Je eher, umso besser. Das Geld für die Beauftragten ist jedenfalls im Haushalt eingestellt und die nächste Zeit wird zeigen, wie das klappt. Ich möchte hier eindringlich um die Unterstützung der Kommunen bitten, diese nun im Gesetz verankerte Chance auch schnell und überhaupt Wirklichkeit werden zu lassen.

Eine weitere wichtige Änderung ist die Anpassung der Besoldung. Sie wissen, dass wir als Bündnis 90/Die Grünen uns damit immer schwergetan haben. Nicht, weil wir den Beauftragten für Menschen mit Behinderungen schlechterstellen wollen als andere Landesbeauftragte – nein, keineswegs. Wir als Bündnis 90/Die Grünen wollen die Gleichbehandlung aller Landesbeauftragten.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Und so sehen wir die im Raum stehende Erhöhung der Besoldung als einen Schritt dorthin und gehen ihn mit, um spätestens in der nächsten Legislatur

(Abg. Zippel)

dann wirklich grundsätzlich zu einer Gleichbehandlung zu kommen. Die Erweiterung des Landesbeirats für Menschen mit Behinderungen kommt dem Mitbestimmungs- und Teilhabebedürfnis von Menschen mit Behinderungen entgegen und wird mehr Vielfalt abbilden, die die Gruppen- und Selbstvertretungen von Menschen mit Behinderungen in den Landesbeirat tragen können. Genauso gut und richtig finde ich, dass die Landesfachstelle für Barrierefreiheit nun bei einem Landesbeauftragten eingerichtet wird. Ich gehe davon aus, dass damit auch eine umfassende Prüfungs- und Beratungstätigkeit gewährleistet werden kann.

Positiv ist dabei zu erwähnen, dass sich diese Initiative auch in der Bereitstellung ausreichender Haushaltsmittel ab 2021 durchsetzen konnte.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich habe es im Juli schon mal gesagt und möchte es hier wiederholen: Am Anfang der Entwicklung einer inklusiven Gesellschaft liegen noch große Baustellen vor uns. Wir brauchen Barrierefreiheit, Antidiskriminierung und dauerhaften individuellen Nachteilsausgleich, um das Ziel einer selbstbestimmten Teilhabe behinderter Menschen zu verwirklichen. Den Weg in eine wirklich inklusive Gesellschaft schaffen wir nur im Schulterschluss und mit viel Sensibilität für die Belange aller Menschen mit sichtbaren und unsichtbaren Behinderungen.

Deshalb möchte ich nicht versäumen, mich an dieser Stelle bei meinen Kolleginnen und Kollegen für die wirklich konstruktive und spannende Zusammenarbeit an diesem Änderungsantrag zu bedanken. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank. Für die CDU-Fraktion erhält jetzt Abgeordnete Meißner das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, sehr geehrte sozialpolitisch Interessierte und sehr geehrte Menschen mit Behinderungen! Heute ist nicht nur ein guter Tag für Thüringens Wälder, sondern heute ist auch ein guter Tag für die Menschen mit Behinderungen in Thüringen. Deswegen freue ich mich, heute hier zu Ihnen zum Gesetzentwurf der CDU zur Inklusion und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen sprechen zu dürfen. Es gibt fast 400.000 Menschen mit Behinderungen in unserem Freistaat und wir alle müssen uns eingestehen, dass diesen Men

schen nicht immer eine gleichberechtigte Teilnahme gewährleistet werden kann, aber wir können daran arbeiten. Deswegen müssen wir auch daran arbeiten, die Barrieren für diese Menschen abzubauen.

Barrieren gibt es viele. Die meisten davon sind in den Köpfen und es ist wahrscheinlich am schwierigsten, an diese ranzukommen, aber es gibt eben auch viele bauliche Barrieren wie auch Barrieren in der Kommunikation. Mein Kollege Christoph Zippel hat gezeigt, wie man im Rahmen der Kommunikation versuchen kann, Barrieren abzubauen. Diese einfache Sprache ist etwas, was wir uns auch im Parlamentsbetrieb auf die Fahnen schreiben sollten, denn die Beratung dieses Gesetzentwurfs hat auch gezeigt, dass im Rahmen der Anhörung des Landtags, was das Online-Diskussionsforum angeht, die Barrierefreiheit noch nicht vollständig hergestellt ist bzw. barrierefreie Dokumente fehlen. Die Belange von Menschen mit Behinderungen sind uns als CDU wichtig und deswegen reden wir nicht nur, sondern wir handeln auch.

Im vergangenen Jahr wurde dieses Gesetz nach langem Prozess verabschiedet und schon damals haben wir viele Vorschläge an Verbesserungen gemacht, getragen von vielen Betroffenenverbänden. Leider wurden viele nicht aufgegriffen, sodass wir unsere Worte, nämlich das Gesetz jetzt noch einmal anzupacken, auch in Taten umgesetzt und diesen Gesetzentwurf im Landtag eingebracht haben. Bei der Diskussion im letzten Jahr sagte ich: Gut gemeint ist nicht gleich gut gemacht. Es gab dem damaligen Gesetzentwurf viele Dinge hinzuzufügen bzw. zu verändern und mit diesem Gesetzentwurf setzen wir ein zentrales Wahlversprechen für Menschen mit Behinderungen um.

Im Gesetzentwurf vom letzten Jahr wurde der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen beim Thüringer Landtag angesiedelt. Das war auch eine Forderung von uns. Ihm wurden zusätzliche Aufgaben zugeschrieben, sodass er in Thüringen eine Schlüsselfunktion bei der Umsetzung der UNBehindertenrechtskonvention hat. Er ist zum Beispiel auch durch die Landesregierung beauftragt, barrierefreie Kommunikation, das heißt auch den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen, zu gewährleisten. Er hat den Vorsitz und die Leitung des Landesbehindertenbeirats und eine wichtige Mittlerrolle zwischen Politik, Verwaltung und den Menschen mit Behinderungen. Hinzu kommt eine umfassende Prüf- und Umsetzungskompetenz hinsichtlich der Rechtsvorschriften zugunsten von Menschen mit Behinderungen.

Deswegen haben wir jetzt in unserem Gesetzentwurf auch erneut den Vorschlag eingebracht, zum

(Abg. Pfefferlein)

einen eine Landesfachstelle für Barrierefreiheit in Thüringen einzurichten. Diese ist wichtig, denn dem Behindertenbeauftragten obliegt auch die Aufgabe, landesweit Behörden, Verbände, Institutionen und Bürger zu Fragen der barrierefreien Raum- und Verkehrsgestaltung zu beraten. Dazu braucht er aber auch eine entsprechende Arbeitsstruktur, die er bisher nicht hat. Mit einer Landesfachstelle kann er diesen Aufgaben jetzt auch tatsächlich gerecht werden, denn Barrierefreiheit ist die Grundvoraussetzung für die gleichberechtigte Teilnahme nicht nur für Menschen mit Behinderungen. Von Barrierefreiheit profitieren viele mehr, ältere Menschen, aber auch Familien.

Wir haben das nicht nur in unserem Gesetzentwurf aufgenommen, sondern auch in den Haushaltsberatungen eingestellt. Wir wollen beim Thüringer Landtag – genauer gesagt beim Beauftragten – rund 520.000 Euro einstellen, eine halbe Million für die personelle Untersetzung dieser Aufgabe, aber auch, um Zuschüsse zur Herstellung von Barrierefreiheit zu gewähren.

Darüber hinaus wollen wir aber auch – es ist schon angesprochen worden – eine Stärkung des Behindertenbeauftragten, genauer gesagt eine Gleichstellung des Behindertenbeauftragten mit der Besoldung, die ihm auch zusteht. Ein großer Fehler des vergangenen Gesetzes – verabschiedet durch Rot-Rot-Grün – war die Verschlechterung der Besoldung. So hatte er bis zu diesem Gesetz eine Besoldung von B3, wie die meisten der anderen Beauftragten, und wurde herabgestuft zu A16. Wir wollen, dass ihm diese Eingruppierung wieder zugestanden wird, genauso wie das beim Aufarbeitungsbeauftragten und dem Bürgerbeauftragten der Fall ist.

Wir verabschieden damit heute nicht nur ein neues Gleichstellungs- und Inklusionsgesetz. Wir beenden damit auch endgültig die Schlechterstellung des Beauftragten für Menschen mit Behinderungen. Das ist eine Anerkennung der Arbeit des Beauftragten, aber vor allem messen wir damit den Interessen von Menschen mit Behinderungen den Wert bei, den sie verdienen.

Darüber hinaus haben wir in unserem Gesetzentwurf weitere Änderungen. Ich möchte diese nur kurz aufzählen: Der Landesbeirat für Menschen mit Behinderungen soll alle fünf Jahre gewählt werden und nicht wie bisher nach jeder Wahl im Landtag. Das würde dazu führen, dass wir vielleicht im schlechtesten Fall nächstes Jahr schon wieder hätten wählen müssen. Darüber hinaus soll der Landesbeirat nun auch aus mehr Mitgliedern bestehen als bisher. Im Rahmen der Anhörung haben wir uns auf eine Maximalzahl von 16 geeinigt. In den Städ

ten und Kreisen muss es Beauftragte für Menschen mit Behinderungen geben. Kleinere Städte und Dörfer dürfen auch Beauftragte für Menschen mit Behinderungen haben und überall soll es Beiräte geben dürfen.

Gerade nach der Anhörung haben wir auch den Vorschlag aufgegriffen, dass nicht nur ehrenamtliche Beauftragte Hauptamtlichen gleichgestellt werden sollen, sondern dass die kommunalen Beauftragten auch das Recht haben, an öffentlichen und nicht öffentlichen Sitzungen teilzunehmen. Hauptamtliche Beauftragte sollen darüber hinaus durch das Land finanziell unterstützt werden, was die Kommunen im Rahmen einer Förderrichtlinie beantragen können.

Wir wollen mit dem Gesetzentwurf auch erreichen, dass das Gesetz regelmäßig einer Überprüfung unterliegt. So soll immer nach sechs Jahren geschaut werden, wie das Gesetz wirkt und was besser gemacht werden kann. Das erste Mal soll das spätestens im Jahr 2024 geschehen. Darüber hinaus sieht der Gesetzentwurf auch vor, dass es im Landtag Berichte über die Barrierefreiheit geben soll. Sie sollen über ganz Thüringen berichten und nicht nur über Gebäude, die dem Land gehören. Auch das ist eine Forderung, mit der wir uns 2019 nicht durchsetzen konnten und wo wir jetzt Zustimmung erhalten dürfen.

Ich möchte Ihnen am Ende meiner Rede noch ein paar Zitate aus der Anhörung vorstellen – mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin –, zum Beispiel: „Wir, der Blinden- und Sehbehindertenverband Thüringen e. V., schätz[en] ein, dass dadurch wesentliche Verbesserungen und Klarstellungen erreicht werden können.“ Ein weiteres Zitat: „Der Gesetzentwurf der CDU-Fraktion greift vor dem Hintergrund aktueller Entwicklungen und sichtbar gewordener Unzulänglichkeiten Regelungsbedarfe in den Bereichen der Barrierefreiheit […] auf. Die Notwendigkeit dieser Änderung kann ich […] als […] Landesbeauftragter für Menschen mit Behinderungen bestätigen“.

Frau Abgeordnete, Ihre Redezeit ist zu Ende.

Am Ende meiner Rede sage ich nur: Was lange währt, wird endlich gut. Ich freue mich auf die Verabschiedung dieses Gesetzes und möchte aufgrund des jetzigen Lockdowns noch eine persönliche Bemerkung machen: Vergessen wir nicht die Menschen mit Behinderungen, gerade diejenigen in den Werkstätten. Denn sie sind die Schwächsten,

die unter diesem Lockdown oftmals am meisten leiden. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)