Protokoll der Sitzung vom 18.12.2020

Nach Auswertung der Anhörung beschloss der Ausschuss am 10. Dezember 2020 einstimmig, gemäß dem Änderungsantrag der Fraktionen Die Linke, der CDU, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in Vorlage 7/1399 die inhaltlich verbundenen Gesetzentwürfe in den Drucksachen 7/1992, 7/2035 und 7/2047 von CDU, Linke, Grüne und SPD zu einem Gesetzentwurf zusammenzuführen und unter Berücksichtigung mündlich vorgetragener redaktioneller Änderungen zur Annahme zu empfehlen. Der Gesetzentwurf der FDP-Fraktion wurde durch die Antragstellerin zurückgezogen.

Werte Kolleginnen und Kollegen, mit der heutigen Beschlussfassung wird eine auskömmliche und längerfristige Finanzierung der freien Schulen gewährleistet, die Überprüfung der Angemessenheit der staatlichen Finanzhilfe durch externe Gutachten sichergestellt, eine Dynamisierung der Schülerkostensätze erreicht und Angebote des ThILLM für das Personal den Schulen in freier Trägerschaft stärker geöffnet. Ganz nach dem Motto „Ende gut – alles gut“ kann heute nach den großen Unsicherheiten und Existenzsorgen in den vergangenen Monaten ein guter Tag für die 27.100 Schülerinnen und Schüler in den 165 Schulen in freier Trägerschaft in Thüringen werden. Vielen Dank für ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall CDU, FDP)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Ich eröffne damit die Aussprache zu den drei Tagesordnungspunkten. Zunächst erhält Abgeordnete Baum für die FDP-Fraktion das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, liebe Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer am Livestream in den freien Schulen, die uns hier folgen! Eigentlich war ich darauf vorbereitet zu sagen, dass zum Gesetzentwurf

jetzt schon viel gesprochen wurde. Wir machen es aber so: Ich bringe meine drei Wünsche noch vor und dann können die anderen Fraktionen vielleicht in das vorgezogene Weihnachtslied einstimmen.

Ich glaube, Herr König hat deutlich gemacht, um was es ging. Das haben wir auch in der ersten Beratung zu dem Thema schon umfangreich besprochen. Es ging darum, die Finanzierung der freien Schulen für die nächsten Jahre auf stabile Füße zu stellen. Die Kuh ist vom Eis, wie man so schön sagt, denn es war nicht ganz unproblematisch, das hinzubekommen. Ich bin froh, dass es da am Ende einen breiten Konsens gab.

Aber für uns Freie Demokraten ist das Thema „freie Schulen“ noch nicht ganz in der Richtung, in der wir uns das wünschen. Wir würden gern noch drei Wünsche auf den großen Weihnachtswunschzettel setzen: Der erste ist, dass wir über das Recht der Existenz von freien Schulen und über das Verständnis über die Finanzierung nicht in regelmäßigen Abständen in diesem Ausmaß diskutieren müssen. Die Vertreterinnen und Vertreter der freien Schulen haben gesagt, dass die Anerkennung seit der letzten Änderung des Gesetzes zwar besser geworden sei. Aber gerade das Verhalten auch der Landesregierung in den letzten Monaten hat nicht zwingend darauf hingewiesen, dass das schon auf sicheren Füßen steht. Wenn wir über freie Schulen sprechen, sprechen wir über eine ziemlich bunte Gruppe. Da gibt es die Schulen, die zu den großen Trägern gehören, zu den Kirchen zum Beispiel. Die können finanziell und organisatorisch so einiges abfangen. Da gibt es aber auch Schulen, die von kleinen Elterninitiativen gegründet wurden und die ihren Beitrag zu dem Projekt teilweise aus privaten Initiativen und privaten Portemonnaies leisten müssen. Das ist also eine sehr diverse Mischung. Jeder Schüler und jede Schülerin, die auf eine solche Schule geht, muss uns genauso viel wert sein, wie eine Schülerin oder ein Schüler auf einer staatlichen Schule.

(Beifall SPD)

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das haben Sie schön ab- geschrieben!)

Wo habe ich das abgeschrieben, Frau Rothe-Beinlich?

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das war immer unsere Überschrift!)

(Zwischenruf Abg. Montag, FDP: Das ist aber peinlich!)

(Abg. Dr. König)

Das ist ja auch richtig in der Form! Der zweite Wunsch, den ich hier ausführen möchte, ist die Frage, dass wir anerkennen, dass Ersatzschulen nicht einfach ins Leben springen und dann von staatlichen Finanzmitteln hier finanziert werden, sondern eine Ersatzschule, also eine freie Schule zu gründen, geht mit einigen Bewährungsproben einher. Es dauert drei Jahre, bis es Anerkennung gibt. Es müssen genauso die Standards erfüllt werden, die auch an staatlichen Schulen erfüllt werden müssen. Es ist auch richtig so, denn wenn uns alle Schülerinnen und Schüler gleich viel wert sind und auch wenn das fraktionsübergreifend/parteiübergreifend die Meinung ist, dann müssen die Standards für gute Bildung mindestens erfüllt sein. So eine Schule zu gründen, finanziell zu stemmen und zu organisieren, ist sicherlich kein reines Vergnügen, das sich die Träger so nebenher leisten, aber sie üben damit ein Recht aus, das ihnen unsere Verfassung in Artikel 26 garantiert. Ich wünsche mir, dass wir diese sehr verantwortungsvolle Ausübung ihrer Freiheit anerkennen.

Als Drittes wünsche ich mir etwas, das ist noch eine technische Sache, die hatten wir auch in der ersten Beratung angesprochen. Wir reden immer davon, dass diese Schülerkostenjahresbeiträge, die die Grundlage für die Finanzierung, für die Finanzhilfen der freien Träger sind, ein Teil von dem sind, was ein staatlicher Schüler kostet. Die Frage, wie genau man das jetzt aber berechnet, ist nicht erst seit dem Gutachten der freien Träger im letzten Jahr umstritten. Wir haben auch in dieser Grundlage, in dieser Gesetzesänderung dieser Frage nicht wirklich eine umfangreiche Antwort gegeben. Das heißt, es gibt immer noch keine vernünftige Berechnungsmethode, auf die sich alle einigen und wo wir sagen, das ist das, was wir als staatliche Schülerkosten bezeichnen, und deswegen nehmen wir davon einen Prozentsatz, der verfassungsrechtlich untermauert ist, und stellen den den freien Schulen zur Verfügung.

Ich wünsche mir also, dass wir uns über die Frage, was ein staatlicher Schüler kostet und wie viel davon ein Schüler an einer freien Schule bekommen muss, irgendwann lösungsorientiert und auf Dauer einigen können. Vielen Dank.

(Beifall FDP)

Für die Fraktion Die Linke erhält jetzt Abgeordneter Wolf das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Als vor gut zwei Monaten fünf Fraktionen mit vier Gesetzesänderungsanträgen hier über die freien Schulen ihre Vorstellungen einbrachten, wie zukünftig die schulische Bildung von gut – wir haben es von Dr. König gerade gehört – 27.100 – das sind etwa 12 Prozent – der Schülerinnen und Schüler in Thüringen finanziert und organisiert sein soll, lagen die Vorstellungen eigentlich gar nicht so weit auseinander. Es ist trotz alledem meiner Meinung nach nicht ganz selbstverständlich und bedurfte auf allen Seiten Kompromissbereitschaft, dass wir heute mit Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses einen Antrag aus der Mitte des Hauses vorliegen haben, der den Willen der demokratischen Fraktionen in Thüringen auf Lösung von Zukunftsfragen in der Bildung trägt und nicht auf der Betonung der Unterschiede beharrt. Dies ist ein guter Abschluss der Gesetzesinitiativen in diesem und für uns eben ganz besonders fordernden Jahr 2020.

Als der Gesetzgeber – also wir – 2015 das Gesetz über die Schulen in freier Trägerschaft neu fasste, forderte dieser die Landesregierung auf, dem Bildungsausschuss einen Evaluationsbericht über die Finanzierung vorzulegen. Dies tat die Landesregierung im Frühjahr dieses Jahres. Die Landesregierung handelte im Folgenden mit der LAG der freien Schulen ein neues Finanzierungsmodell aus, welches in der Ihnen vorliegenden Beschlussempfehlung in der Anlage 1 die Grundlage der im Haushaltsgesetz den freien Schulen für 2021 zugewiesenen Mittel bildet. Mithin bildet der Vorschlag den Ausgleich in der unterschiedlichen und vom Gesetzgeber 2015 unvorhersehbaren Entwicklung der Tarife und Besoldung ab. Es enthält eine Steigerung der Finanzzuweisungen des Landes um 18 Prozent und die Beteiligung der freien Schulen am Schulbudget. Ein starkes Signal – wie ich meine – für die gleichwertige gute Entwicklung in der Bildung, da so die freien Schulen die gute Entwicklung an den staatlichen Schulen nachvollziehen können und die Elternbeiträge dauerhaft konstant bleiben. Das ist uns als Linke besonders wichtig.

Mit den vorliegenden Gesetzentwürfen hatten wir uns zu entscheiden, ob wir eine Entfristung des Gesetzes vornehmen wollen, und wenn ja, unter welchen Voraussetzungen. Für eine Entfristung sprach, dass die zwischen der Landesregierung und der LAG Freie Schulen gefundenen Schülerkostenjahresbeiträge auf bewährter Grundlage ermittelt und fortgeschrieben würden. Man kann natürlich auch andere Berechnungsmodelle zugrunde legen – Kollegin Baum hat das ja eben auch in ei

(Abg. Baum)

nem Punkt noch mal deutlich gemacht oder sich gewünscht. Unser Koalitionspartner SPD hat dafür auch große Sympathien. Mit dem neuen Absatz 6 zu § 18 ermächtigen wir deshalb die Landesregierung, mit den freien Trägern zusammen nach einer Erprobungszeit der neuen Dynamisierungsklausel dies ab 2023 auch zu vollziehen. Es wird spannend sein, ob es gelingt, ein differenziertes Modell der Finanzierung zu entwickeln, welches allen Ansprüchen gerecht wird und auch von allen mitgetragen wird.

Neben den neuen Schülerkostenjahresbeiträgen soll das neugefasste Gesetz eine Dynamisierungsklausel enthalten. Diese beruht nach § 18 Abs. 4 neu auf einer Formel, welche die freien Schulen an der Tarif- und Besoldungsentwicklung der staatlichen Schulen verlässlich und nachvollziehbar teilhaben lässt. Zukünftig sollen die Schülerkostenjahresbeiträge zu 80 von 100 um den prozentualen Anteil dessen steigen, welche Bruttomonatsverdienste der Lehrerinnen nach TV-L in den letzten vier, drei und zwei Jahren vor dem dann geltenden Finanzhilfejahr gegolten haben sowie um 20 von 100 durch einen Inflationsausgleich. Hört sich kompliziert an, ist aber einfach.

Nehmen wir das Jahr 2022, so werden die prozentualen Tarifsteigerungen für die Lehrerinnen und Lehrer der Jahre 2018, 2019 und 2020 zugrunde gelegt. Wir haben hier noch eine Verschiebung um ein Jahr in die Vergangenheit vorgenommen, um so dem zukünftigen Haushaltsgesetzgeber eine verlässliche Basis zur Berechnung auch für Doppelhaushalte bzw. verschieden lange Laufzeiten von Tarifverträgen zu ermöglichen. Weiterhin kann davon ausgegangen werden, dass diese Dynamisierungsformel die freien Schulen nicht überkompensiert, sodass sie also den Anteil erhalten, der ihnen zur Verfügung steht und dies dann auch rechtskonform ausgestaltet ist.

Wir gehen davon aus, dass 80 Prozent der Kosten der freien Schulen durch die staatliche Finanzierung dadurch dauerhaft abgesichert sind. Die Anzuhörenden in der schriftlichen und mündlichen Anhörung haben dieses Verfahren ausdrücklich begrüßt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Fraktion Die Linke sieht die freien Schulen als gleichberechtigten Teil in der Bildungslandschaft. Ebenso wie an den staatlichen Schulen sollen die Schülerinnen und Schüler an den freien Schulen von qualifizierten und motivierten Pädagoginnen unterrichtet werden. Ebenso wie staatlichen Schulen fällt es aber auch freien Schulen zunehmend schwer, ausgebildete Lehrkräfte in ausreichender Anzahl zu finden. Deswegen möchten wir die Regelung zur angemessenen Beteiligung der freien Schulen an

den Fort- und Weiterbildungen um eine angemessene Beteiligung an der Nachqualifizierung von Lehrkräften als Seiteneinsteiger erweitern. Wir definieren diesen Auftrag, wie Bildungsminister Holter immer sagt, vom Kinde her. Jedes Kind hat es verdient, die beste Bildung zu bekommen. Vergleichsstudien sagen uns heute schon, dass es kaum einen messbaren Unterschied in der Lernentwicklung der Schülerinnen und Schüler an staatlichen und freien Schulen gibt. Ich bitte Sie daher, auch den Entschließungsantrag in vorliegender Form so zu bestätigen.

(Beifall DIE LINKE)

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen, auch in den nächsten Jahren bleibt noch viel Arbeit bei der Verbesserung der Bedingungen in der Bildung. Ich würde mir zum Beispiel wünschen, dass wir zu einer gleichmäßigeren Verteilung von Kindern mit Migrationshintergrund auch an freien Schulen, zu einer Beteiligung der freien Schulen an der Schulnetzplanung und zu einem offenen Austausch und Lernen der verschiedenen pädagogischen Konzepte unter den Schulen in staatlicher und freier Trägerschaft kommen.

Ich bin mir aber sicher, dass wir mit der heute hier vorliegenden Gesetzesnovelle in kürzester Zeit als Parlament eine zukunftssichere Antwort für die 12 Prozent der Thüringer Schülerinnen und Schüler gefunden haben. Ich möchte mich deshalb abschließend bei allen Beteiligten am Zustandekommen des neuen Gesetzes bedanken, insbesondere auch bei denjenigen, die uns durch ihre schriftlichen und mündlichen Stellungnahmen wichtige Impulse gegeben haben. Ich bitte um Zustimmung zur Beschlussempfehlung zum Gesetz über die Schulen in freier Trägerschaft, dem Änderungsantrag in der vorliegenden Form und dem Entschließungsantrag. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Vielen Dank. Für die SPD-Fraktion erhält jetzt Abgeordneter Möller das Wort.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuhörerinnen und Zuhörer am Livestream, ich will vorweg noch mal zwei Dinge kommentieren. Zum einen hat Abgeordneter Dr. König in seiner Einbringung und Berichterstattung gesagt: Ende gut, alles gut. Aber ich glaube, er hat wirklich nur den parlamentarischen Vorgang

(Abg. Wolf)

jetzt zu dieser Zeit gemeint. Es ist nämlich gut, dass wir den Kompromiss gefunden haben, damit ab 01.01. Rechtssicherheit für die Schulen in freier Trägerschaft herrscht. Aber Sie haben jetzt schon in den Wortbeiträgen gehört, insbesondere von Kollegin Baum, dass es doch noch einige Debatten gibt, die wir in Bezug auf die freien Schulen führen müssen. Da will ich mich explizit anschließen.

Lassen Sie mich vorweg auch noch etwas sagen, denn ich glaube, die Debatte im letzten halben Jahr hat eines auch noch mal deutlich gemacht: Wir brauchen eine Klarheit, gerade hier in Thüringen – und das ist, glaube ich, auch eine gesellschaftliche Debatte, die wir weiter vorantreiben müssen, weil sie unserer pluralen Gesellschaft dienlich ist –, was wir unter Subsidiarität verstehen und wie wichtig es ist, dass es freie Träger gibt, die eigenständig und unabhängig vom Staat Dienstleistungen in der Bildung, Dienstleistungen im Sozialen anbieten und damit ein Garant für eine demokratische und plurale Gesellschaft sind. Das ist, glaube ich, ganz grundlegend. Wir haben in verschiedenen Bereichen die freien Träger als Partner des Staats. Oftmals werden sie aber degradiert als reine Dienstleister oder Ausführer. Ich glaube, darüber müssen wir grundsätzlich in allen Sektoren des Sozialstaats und der Bildung miteinander ins Gespräch kommen, damit freie Träger gleichberechtigte Partner sind und wir gemeinsam diese demokratische Gesellschaft gestalten.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das sei noch mal vorweg erwähnt, weil ich glaube, dass die Debatte das deutlich gemacht hat. Man kann sich nicht an der einen Stelle raussuchen, dass man den freien Träger braucht, und an einer anderen Stelle sagen: Du machst es aber genauso, wie wir es dir vorgeben. Das würde dem Prinzip widersprechen.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP)

Das bedeutet auch, dass freie Träger natürlich einen verfassungsrechtlich verbrieften Anspruch auf die angemessene Förderung durch das Land haben. Das wissen wir. Deswegen ist es auch gut, dass es heute einen geeinten Antrag zu einer Gesetzesnovellierung gibt, damit es ab 01.01.2021 Rechtssicherheit gibt.

Meine Fraktion hat sich dabei immer bemüht, die für 2021 absehbaren zusätzlichen Finanzbedarfe der freien Schulen zu qualifizieren und in eine adäquate Erhöhung der Landesförderung münden zu lassen. Wir sind so zu der Auffassung gelangt, dass ein Mittelaufwuchs von rund 10,5 Prozent gegenüber dem ursprünglichen Etatentwurf 2021 bedarfs

deckend und somit auch angemessen ist. In unserem Gesetzentwurf vertreten wir zudem die Ansicht, dass ab 2022 der legitime Wunsch der freien Schulträger nach einem grundsätzlich neuen Modell der Definition und Berechnung der Landesförderung erfüllt werden sollte. Frau Baum hat gerade noch mal darauf hingewiesen. Natürlich schwelt immer noch die Frage im Raum: Was bedeutet das, dass uns die Schüler gleich viel wert sind? Das staatliche Schulsystem wird zum einen durch den Freistaat getragen, aber zum anderen auch durch unsere Kommunen. Ist Gleichwertigkeit beides in Summe oder sind die freien Träger eher gleich zu sehen anstatt der Kommunen? Das ist eine große Streitfrage. Wir haben die auch bei anderen Leistungen, zum Beispiel: Wie ist es um die Frage der Schulsozialarbeit bestellt? Soll die für freie Schulen noch mal extra finanziert werden oder nicht? Da haben wir eine ganz klare Auffassung. Aber das müssen wir weiter fachlich diskutieren. Aus unserer Sicht ist deswegen die grundlegende Form nötig und muss an konkreten personellen und sächlichen Bedarfen der einzelnen Schulen sowie der unterschiedlichen Finanzstärke der jeweiligen Schulträger besser ausgewählt und abgebildet werden. Das hatte uns auch insbesondere der Landesarbeitskreis freier Alternativschulen im Anhörungsverfahren an einem Punkt verdeutlicht. Ich verzichte aufgrund der Zeit jetzt noch mal auf das ausführliche Zitat.

Aber, wie das eben bei Stellungnahmen ist: Da zeigt sich ja im Detail schon auch noch mal, dass es doch noch Fragestellungen gibt, die nicht geklärt sind. Wir fühlen uns bei diesem Punkt einer individuellen Betrachtung jeder einzelnen Schule und der Finanzierung ausdrücklich bestärkt, auch nach der Debatte jetzt. Gleichzeitig wissen wir aber, dass in den vergangenen Wochen die Tatsache deutlich wurde, dass aufgrund der Kürze der bis zum Ende dieses Jahres – also in drei Wochen – noch zur Verfügung stehenden Zeit die notwendige fachliche Tiefe der Diskussion der differierenden Vorstellungen nicht möglich und daher eine Einigung auf unseren Vorschlag wenig wahrscheinlich ist. Angesichts dessen und weil viele freie Schulträger zwingend diese Rechtssicherheit zum 01.01.2021 brauchen, haben wir uns unter der Zurückstellung unserer fachlichen Bedenken dazu entschlossen, auf der Basis des Gesetzentwurfs von Linken und Grünen und gemeinsam mit der CDU eine im Landtag mehrheitsfähige Novellierung anzugehen. Das Resultat sehen Sie: Es sieht vor, dass die Landesförderung der freien Schulen im kommenden Jahr auf über 216 Millionen Euro steigt und ab 2022 alljährlich mit einem Dynamisierungsfaktor fortgeschrieben wird. Wichtig ist natürlich: Tarifverträge sollen

finanziert werden, Tarifentwicklung muss angepasst werden, aber auch weitere Verbraucherpreise.

Zudem – und das war uns wichtig – gibt es einen Stichtag zum 01.08.2023, der die Praktikabilität der neuen Finanzierungsregelung durch ein externes Gutachten unter Mitwirkung der freien Schulträger überprüft. Dabei soll es ausdrücklich auch um die von meiner Fraktion formulierten Annahmen gehen, dass für eine langfristig angemessene und damit nachhaltige Ausgestaltung der Landesförderung der Wechsel zu einem grundsätzlich anderen, auf individuelle Bedarfe der Einrichtungen und unterschiedliche materielle Möglichkeiten ihrer Träger abstellendes Finanzierungsmodell erforderlich ist.

Da die anderen drei Fraktionen mit der Aufnahme dieser Klausel in der Novelle einverstanden gewesen sind, werden wir nun auch den Weg für die geplante Aufstockung zum 01.01.2021 freimachen. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und wünsche insbesondere den freien Schulen, den Trägern der freien Schulen, den Lehrerinnen und Lehrern, die dort tätig sind, aber auch allem Personal eine segensvolle Weihnachtszeit. Vielen Dank.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Möller. Als Nächster erhält Abgeordneter Tischner das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, an die weihnachtlichen Grüße und an den Wunschzettel von Frau Baum möchte ich anknüpfen. Ja, der Wunschzettel der freien Schulen ist zu Recht in den letzten Jahren immer sehr groß. Ich glaube aber, dass die Träger der freien Schulen in Thüringen sich in diesem Jahr tatsächlich auf den Weihnachtsmann freuen können, denn das, was wir heute hier verabschieden – in einem Umfang von insgesamt 217 Millionen Euro – garantiert tatsächlich, dass unsere Schulen in freier Trägerschaft eine auskömmliche und vernünftige Finanzierung erhalten.