Protokoll der Sitzung vom 18.12.2020

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wir würden jetzt gern weitermachen. Dann eröffne ich wieder die Beratung und wir kommen jetzt zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 8

Thüringer Gesetz zu dem Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages zum grenzüberschreitenden Abbau von Salzen im Werra-Kalirevier vom 22. März 1996, geändert durch Staatsvertrag vom 8. November 2002 Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/2033 - dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Energie und Naturschutz - Drucksache 7/2211 -

dazu: Änderungsantrag der Fraktionen DIE LINKE, der CDU, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/2342 -

dazu: Umwelt und Gewässerschutz verbessern, Thüringer Kali-Arbeitsplätze sichern, Bergsicherheit im Werra-Kalirevier gewährleisten Entschließungsantrag der Fraktionen DIE LINKE, der CDU, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/2292 -

ZWEITE BERATUNG

Zunächst erhält Herr Abgeordneter Denny Möller das Wort zur Berichterstattung aus dem Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz zum Gesetzentwurf. Bitte, Herr Möller.

Danke, Frau Präsidentin. Liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Zuschauer am Livestream, insbesondere ins Kalirevier herzliche Grüße! Durch Beschluss des Landtags in seiner 30. Sitzung am 13. November 2020 wurde der Gesetzentwurf an den Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz überwiesen. Der Fachausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 11. Sitzung am 2. Dezember 2020 beraten und empfiehlt die Annahme des Gesetzentwurfs mit folgenden Änderungen: Nach § 1 wird folgender neuer § 2 eingefügt, ich zitiere: „Die in Artikel 3 Abs. 2 Satz 3 der Nummer 2 des Artikels 1 des Staatsvertrags zwischen dem Land Hessen und dem Freistaat Thüringen zur Änderung des Staatsvertrags zum grenzüberschreitenden Abbau von Salzen im Werra-Kalirevier vom 22. März 1996, zuletzt geändert durch den Staatsvertrag vom 13. und 29. Oktober 2020, bestimmte Ausnahme für die Verbindung der Grubenfelder Wintershall und Springen durch Herstellung von zwei Förderbohrungen für die Verlegung und den Betrieb von Rohrleitungen zum Transport von salzhaltigen Produktionsabwässern zum Zwecke des Einstapelns im Grubenfeld Springen entfaltet keine Präjudizwirkung auf die in diesem Zusammenhang notwendigen Genehmigungsverfahren sowie auf eine mögliche Finanzierung von Gefahrenabwehrmaßnahmen im Rahmen der Sanierung von Altlasten aus dem Bergbau der ehemaligen DDR durch den Freistaat Thüringen. 2. Der bisherige § 2 wird § 3.“ Ganz aktuell liegt Ihnen dazu zudem ein Antrag auf Änderung dieser Beschlussempfehlung in Drucksache 7/2342 vor. Hier geht es darum, das Inkrafttreten des Gesetzentwurfs auf den 01.01. festzulegen. Für das betroffene Unternehmen ist das sehr wichtig, jeder Tag hilft.

(Vizepräsidentin Marx)

Ich bitte deshalb schon jetzt, diesem Änderungsantrag zur Beschlussempfehlung dann zuzustimmen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit dem hier vorgelegten Gesetzentwurf sollen die Voraussetzungen für die Entsorgung von Salzabwässern unter Tage in der Grube Springen geschaffen werden. Das Unternehmen K+S würde damit mehrere Fliegen mit einer Klappe schlagen, denn die bisher genutzten Entsorgungsmöglichkeiten für die Produktionsabwässer, die bisher entweder im Untergrund versenkt oder in die Werra eingeleitet werden oder abtransportiert werden müssen, enden. Das Unternehmen muss das Versenken dieser Salzabwässer in den Untergrund bis zum 31.12. des nächsten Jahres nach vielen Jahren beenden. Gleichzeitig muss mit dem aktuellen Bewirtschaftungsplan der Flussgebietsgemeinschaft Weser auch die Festlegung eingehalten werden, dass ab 2028, also in acht Jahren, keine Salzabwässer aus der Kali-Produktion mehr in die Werra eingeleitet werden dürfen, wobei bis dahin die Menge der Salzwassereinleitung schrittweise verringert werden muss. Formal nimmt die Änderung des Staatsvertrags, die eine Durchörterung des Markscheidesicherheitspfeilers und eine teilweise Überlegung dessen ermöglicht, die sogenannte Einstapelung in die Grube Springen nicht vorweg. Allerdings ist die Änderung des Staatsvertrags zwingende Voraussetzung für die Genehmigung der von K+S eingereichten neuen Betriebspläne. K+S begehrt durch die Einreichung zweier Betriebspläne mit Antrag zur Zulassung erstens das Einstapeln von Produktionsund Prozessabwässern in die Grube Springen. Zuständig dafür ist die Thüringer Bergbaubehörde, das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz. Die hessische Bergbaubehörde muss hier der Genehmigung zustimmen. Und zweitens die zweimalige Durchörterung des Markscheidesicherheitspfeilers zwischen Hessen und Thüringen – hier ist wiederum die hessische Bergbaubehörde zuständig, die Thüringer Behörde muss zustimmen. Dieses Entsorgungskonzept bietet dem Unternehmen K+S die Möglichkeit, die Entsorgungsprobleme zu einem gewissen Teil zu lösen und die Produktion langfristig sicherzustellen. Zugleich wäre damit der Umweltbelastung der Werra ein wenig Abhilfe getan, da die Einleitung salzhaltiger Produktionsabwässer – und das wissen Sie alle – nicht mehr nötig wäre, die der Haldenabwässer allerdings schon.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, so weit die Formalitäten; dennoch – und das bedingt leider das Thema – muss ich als Berichterstatter zu diesem Thema noch weiter ausführen. Denn für die Außenstehenden könnte sich der Eindruck verfestigen, wir hätten hier im Eiltempo – ich habe Ihnen ja auch

gerade die Formalitäten im Eiltempo mitgeteilt – und oberflächlich, ohne eine vertiefende Anhörung von Experten, das Thema durch den Thüringer Landtag gebracht. Dem ist nicht so. Seit Juni hat sich der Umweltausschuss in sieben Sitzungen mit dem Thema befasst und es wird auch weiterhin Thema im Ausschuss sein. Mit den im Umweltausschuss vorgenommenen Änderungen am Gesetzentwurf der Landesregierung heilen wir zunächst einmal das Verschwinden der Protokollerklärung. Wir halten dies für notwendig, angemessen und zweckmäßig. Im Gesetz verankert hat dies eine unverrückbare Bindungswirkung der Landesregierung im Handeln gegenüber K+S. Im Falle eines einfachen Beschlusses oder gar nur als Teil einer Begründung gebe es keine einforderbare Bindung der Landesregierung. Deshalb fügen wir die Protokollerklärung dem Gesetzentwurf wieder hinzu. Das Verschwinden ist merkwürdig, weil die Protokollerklärung in den zwei vorhergehenden Befassungen im Ausschuss in den Vorlagen mit Thema war, das heißt, mit der beabsichtigten Änderung des Staatsvertrags noch unmittelbar unter den Unterschriften der Ministerpräsidenten vorzufinden war. Wir haben also nicht nur diesen einen parlamentarischen Vorgang zur Änderung des Staatsvertrags, sondern auch zwei weitere, mit denen sich die Fachpolitiker im Umweltausschuss bereits vor den Beratungen mit dem Gesetzentwurf auseinandergesetzt haben, einmal im Rahmen eines Antrags des zuständigen Umweltministeriums nach § 74 Abs. 3 unserer Geschäftsordnung in Vorlage 7/403, eingereicht bereits am 19. Mai 2019, und einmal im Zuge der Unterrichtung des Thüringer Landtags gemäß Artikel 67 Abs. 4 unserer Thüringer Verfassung auf Antrag der Staatskanzlei in Vorlage 7/1091 vom 15. September 2020. Zur zügigen Beratung dieser Unterrichtung hatten die regierungstragenden Fraktionen von Linken, Grünen und SPD eine außerplanmäßige Sitzung gemäß § 75 Abs. 1 Satz 4 der Geschäftsordnung für den 28. Oktober dieses Jahres einberufen. Dieser Vorgang ist abgeschlossen. Im Zuge der Beratungen im Ausschuss haben wir Experten angehört, umfängliche Unterlagen abgefordert und teils nur zur Einsicht in den Räumlichkeiten der Landtagsverwaltung umfangreich Unterlagen gesichtet sowie zahlreiche Fragen gestellt und geklärt. An dieser Stelle danke ich ausdrücklich der Landtagsverwaltung für die Organisation und die Zurverfügungstellung aller Unterlagen über das Fachministerium und über den Hessischen Landtag.

Aufgrund der Fülle von Fachinformationen konnte auf eine explizite Anhörung, was den eigentlichen Gesetzentwurf angeht, verzichtet werden. In beiden Vorgängen bzw. Verfahren wurde uns der hier be

handelte Staatsvertrag mit der Protokollerklärung beigefügt und zur Kenntnis gebracht. Damit ist klar, wir heilen mit der oben genannten Änderung des Gesetzentwurfs auch den formalen Mangel, dass der Ministerpräsident den Staatsvertrag letztlich in einer anderen Form unterzeichnet hat, als es dem Thüringer Landtag in der Unterrichtung der Landesregierung in Vorlage 7/1091 mitgeteilt wurde. Letztendlich haben die vorherigen beiden Befassungen zum Staatsvertrag im Umweltausschuss auch dazu geführt, dass wir den hier vorliegenden Gesetzentwurf sehr zügig bearbeiten konnten und dem eigentlich von der Landesregierung avisierten Zeitablauf um zwei Monate voraus sind. Diese sah eine zweite Lesung im Thüringer Landtag im Februar 2021 vor. Das zeigt, wir arbeiten konstruktiv und tragen damit dazu bei, alles, was an dieser Änderung des Staatsvertrags hängt, auf einen guten Weg zu bringen. Ausdruck dessen ist auch der vorliegende Entschließungsantrag in Drucksache 7/2292, den die regierungstragenden Fraktionen Die Linke, SPD und Bündnis 90/Die Grünen mit der CDU gemeinsam erarbeitet haben. Wir halten diese gemeinsame Herangehensweise der maßgeblichen Fraktionen dieses Hauses für notwendig bei diesem Thema, bei dem es mittelbar auch um die Zukunft des Bergbaus im Werra-Kali-Revier und die damit einhergehenden Umweltbelastungen, Bergsicherheit, um Altlasten und um deren Finanzierung geht. Der gemeinsame Entschließungsantrag ist auch ein von uns gesetztes Signal an die Region, die Beschäftigten, den umtriebigen Betriebsrat, das Aktionsbündnis „Rettet das Kalirevier“, die Bürgerinitiative „Für ein lebenswertes Werratal“ und die Werra-Weser-Anrainerkonferenz.

Ich danke hier den vier Fraktionen, dass sie dieses gemeinsame Signal ermöglicht haben, indem sie gemeinsam am Entschließungsantrag gefeilt haben, und insbesondere der CDU, die daraufhin ihren eigenen Entschließungsantrag zurückgezogen hat. Er gibt der Landesregierung noch einmal einen dezenten Hinweis darauf, in welcher Form wir auch künftig eingebunden werden wollen und worüber wir informiert werden wollen. Ich hoffe, ich habe mit den aus meiner Sicht notwendigen Erläuterungen im Rahmen der Berichterstattung Ihre Geduld nicht überstrapaziert.

Da wir uns vereinbart haben, auf eine Aussprache zu verzichten, bitte ich an dieser Stelle erstens um Zustimmung zur Änderung der Beschlussempfehlung, zweitens um Zustimmung zur geänderten Beschlussempfehlung und drittens um Zustimmung zum geänderten Gesetzentwurf. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank. Wünscht jemand aus den Fraktionen Die Linke, der CDU, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen das Wort zur Begründung zum Entschließungsantrag? Das sehe ich nicht. Es gab, wie gesagt, im Ältestenrat die Erwägung, den Tagesordnungspunkt ohne Aussprache behandeln zu wollen. Es liegt mir allerdings eine Wortmeldung der Abgeordneten Hoffmann aus der AfD-Fraktion vor. Die wird zurückgezogen, die wird nicht aufrechterhalten? Gut.

Weitere Wortmeldungen habe ich nicht, dann können wir gleich zur Abstimmung kommen. Wir stimmen zunächst über den Änderungsantrag der Fraktionen Die Linke, der CDU, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/2342 ab. Wer diesem Änderungsantrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Abgeordneten aller Fraktionen. Gibt es Gegenstimmen? Gibt es Enthaltungen? Beides nicht. Dann ist dieser Änderungsantrag so angenommen.

Zweitens stimmen wir ab über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Energie und Naturschutz in der Drucksache 7/2211 unter Berücksichtigung des Ergebnisses der eben vorgenommenen Abstimmung. Wer ist für diese Beschlussempfehlung? Den bitte ich um das Handzeichen. Das sind wiederum alle Kolleginnen und Kollegen des Hauses. Gibt es Gegenstimmen? Enthaltungen? Nein. Dann ist auch das so angenommen.

Und dann kommen wir schon zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 7/2033 in zweiter Beratung unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung über die Beschlussempfehlung. Wer stimmt dem Gesetzentwurf in zweiter Beratung zu? Den bitte ich um das Handzeichen. Auch das sind wiederum alle Kolleginnen und Kollegen des Hauses, sofern ich keine Gegenstimmen oder Enthaltungen sehe. Gibt es Gegenstimmen? Gibt es Enthaltungen? Das ist nicht der Fall. Dann ist auch dieser Gesetzentwurf unter Berücksichtigung der Abstimmung über die Beschlussempfehlung in zweiter Beratung einstimmig vom Haus angenommen.

Und wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung. Dafür bitte ich Sie, sich jeweils von den Plätzen zu erheben. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, der steht bitte auf. Das ist, wie ich erkennen kann, wiederum einstimmig. Wer ist dagegen? Gibt es Stimmenthaltungen? Dann ist der Gesetzentwurf

(Abg. Möller)

einstimmig auch in der Schlussabstimmung so angenommen. Herzlichen Dank.

Dann kommen wir noch zum Entschließungsantrag. Ausschussüberweisung war nicht beantragt. Wir stimmen direkt ab über den Entschließungsantrag der Fraktionen Die Linke, der CDU, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/2292. Wer stimmt diesem Entschließungsantrag zu? Den bitte ich um das Handzeichen. Da heben sich wiederum die Arme aus allen Fraktionen. Gibt es Gegenstimmen? Gibt es Stimmenthaltungen? Dann ist auch dieser Entschließungsantrag einstimmig so angenommen.

Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.

Wir kommen zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 9 in seinen Teilen in gemeinsamer Beratung

a) Gesetz zur Änderung des Thüringer Besoldungsgesetzes Gesetzentwurf der Fraktion der CDU - Drucksache 7/2037 - dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses - Drucksache 7/2338 -

dazu: Änderungsantrag der Fraktionen DIE LINKE, der CDU, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/2340 -

ZWEITE BERATUNG

b) Zulagensystem für Bedarfsregionen, Mangelfächer und besondere Aufgaben einführen – Personalgewinnung im Schulbereich erleichtern, Leistungsanreize schaffen Entschließungsantrag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/2038 - dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses - Drucksache 7/2339 -

ZWEITE BERATUNG

Das Wort hat Herr Abgeordneter Wolf zur Berichterstattung aus dem Haushalts- und Finanzausschuss zu beiden Tagesordnungspunkten. Bitte.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, der Gesetzentwurf zur Änderung des Thüringer Besoldungsgesetzes wurde am 04.11.2020 durch die CDU-Fraktion eingebracht. Die erste Lesung erfolgte im Plenum am 13.11.2020. Hier erfolgte die Überweisung an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport, mitberatend, sowie an den Haushalts- und Finanzausschuss, federführend. Dieser beschloss in seiner Sitzung am 18.11.2020 eine schriftliche Anhörung, deren Auswertung am 04.12.2020 erfolgte. Dazu wurde den Anzuhörenden von den Fraktionen über die Landtagsverwaltung ein umfangreicher Fragekatalog übersandt. Über 15 Stellungnahmen von staatlichen Einrichtungen aus der kommunalen Familie, aber auch von Fachverbänden und Gewerkschaften waren bis dahin eingegangen, bestätigten das Anliegen des Gesetzesentwurfs und gaben weitere wichtige Hinweise für die Weiterentwicklung desselbigen. Die vielen Anregungen, insbesondere die Anhebung der Besoldung aller Grundschullehrkräfte in die Besoldungsgruppe A13, wurden durch die Fraktionen Die Linke, der CDU, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in einen Änderungsantrag vom 15.12.2020 aufgenommen. Am gleichen Tag erfolgte in der Beratung des Haushalts- und Finanzausschusses die Beschlussempfehlung durch denselbigen. Der Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport schloss sich der Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses am 16.12.2020 an, sodass wir heute im Plenum die zweite Lesung und Beschlussfassung vornehmen können. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE)

Vielen Dank. Ich eröffne die gemeinsame Aussprache zu beiden Anträgen und erteile als erstem Redner Herrn Abgeordneten Tischner von der Fraktion der CDU das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist drei Jahre her, dass meine Fraktion wesentliche Bausteine des heute hier vorliegenden Gesetzentwurfes erstmals dem Thüringer Landtag vorgeschlagen hat. Ich bin sehr zufrieden, dass wir nun auf der Zielgeraden zu einem entscheidenden Fortschritt für unser Thüringer Schulsystem sind. Ich möchte deshalb fraktionsübergreifend allen Beteiligten für die intensiven und gewissenhaften Arbeiten in den letzten Wochen und Monaten an diesem Gesetzentwurf sehr danken.

(Vizepräsidentin Marx)

Meine Damen und Herren, ja, wir sind glücklich, dass wir hier über einen Gesetzentwurf der CDU reden und dass meine Fraktion die dicken Bretter – wie gesagt: seit Jahren – für Zulagen, Beförderungen sowie Anerkennung und gerechte Entlohnung im Bildungsbereich gebohrt hat. Ich möchte uns allen kurz vor Augen führen, welche wichtigen Fortschritte wir durch diese Annahme der Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses heute gehen werden. Wir gehen diesen Weg mit dem Ziel, mehr Lehrkräfte für unsere Schulen zu gewinnen, und wir gehen den Weg mit dem Ziel, besonderes Engagement unserer Lehrerinnen und Lehrer wertzuschätzen und zu belohnen.

Wir haben dem Landtag in unserem Konzept und im Gesetzentwurf sechs Säulen vorgeschlagen. Eine Säule ist die für Zulagen in der Personalgewinnung. Wir haben Antwärtersonderzuschläge vorgeschlagen, Zulagen für besondere schulische Aufgaben und Beförderungsämter für die Fachleiter. Wir haben das Beförderungsamt für alle Schulleiterinnen und Schulleiter vorgeschlagen – das trifft vor allem die Grundschulen. Und wir haben Zulagen für besondere Aufgaben an den Schulämtern vorgeschlagen.

Mit dem Gesetzentwurf wird nun die Möglichkeit eröffnet, Zulagen zur Personalgewinnung für Regionen, Schularten und Fächer zu gewähren, in denen ein besonderer Mangel besteht. Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat damit jetzt ein Instrument an der Hand, gerade im ländlichen Raum mehr steuernd einzugreifen. Das Gesetz regelt, dass bis zu 10 Prozent des Grundgehalts bei A13 als monatliche Zulage gezahlt werden können, das sind 420 Euro im Monat. Angenommen circa 500 Kollegen würden davon profitieren, macht allein diese Säule einen Wert von 2,5 Millionen Euro aus.

Gleichzeitig wird die Möglichkeit der Zulagengewährung für Lehramtsanwärter geschaffen, die nach dem Bestehen ihrer Laufbahnprüfung dann für mindestens fünf Jahre an einer öffentlichen oder freien Schule in einem der Bedarfsfelder tätig sind. Ziel dessen ist, insbesondere junge Lehrerinnen und Lehrer für den ländlichen Raum zu gewinnen und vor allem auch dort zu halten. Gerade dort lassen sich die offenen Stellen immer nur schwer besetzen und Gleiches gilt für bestimmte Fächerkombinationen oder an manchen Schularten.

Das Gesetz eröffnet für die Referendare die Möglichkeit, 70 Prozent zusätzlich zu zahlen, das sind also circa 1.000 Euro bei einem Gesamt-Brutto von 2.500 Euro, das die Referendare dann hätten. Wir haben gerechnet: Bei ungefähr 750 Lehramtsanwärtern – also wieder die Hälfte –, die davon profi

tieren könnten, macht das auch wiederum 9 Millionen Euro aus.

Meine Damen und Herren, durch den Gesetzentwurf werden wieder Funktionsstellen für Fachleiter eingeführt. Diese sind unverzichtbar, um die fachgerechte Ausbildung von Lehramtsanwärtern an den Thüringer Studienseminaren sicherzustellen. Ohne sie ist die Ausbildung der nächsten Lehrergeneration nicht zu leisten. Mit der hälftigen Verwendung von beförderten Fachleitern ist mitgedacht, dass diese zukünftig auch mehr in der Fort- und Weiterbildung der Lehrer eingebunden werden sollen. Für die Übernahme dieser verantwortungsvollen Aufgabe braucht es deshalb eine angemessene Honorierung. Und diese Honorierung ist für uns das Beförderungsamt, was ungefähr 350 Euro monatlich für die Fachleiter ausmacht. Bei ca. 240 Fachleitern, die das betreffen könnte, sind dies am Ende ungefähr 500.000 Euro.

Aktuell gibt es keine attraktiven Anreize für Lehrerinnen und Lehrer, zusätzliche Aufgaben im Thüringer Schuldienst zu übernehmen. Dieses Engagement ist jedoch essenziell für das Funktionieren des Schulalltags. Mir und meiner Fraktion ist es ein wichtiges Anliegen, dass außerordentliches Engagement belohnt und anerkannt wird. Viele Bundesländer gehen hier den Weg von Beförderungsämtern, wir haben es jetzt erreicht, dass wir zunächst den Weg der Zulagen gehen können.

Durch die Änderung des Besoldungsgesetzes sollen die Lehrerinnen und Lehrer in Thüringen, die besondere Aufgaben an den Schulen wahrnehmen, deshalb künftig eine Zulage von 300 Euro monatlich erhalten. Der Gesetzentwurf oder das Gesetz definiert, in welchen Bereichen für welche Tätigkeiten diese Zulagen gezahlt werden können. Ich zähle sie auf: Das ist der Verantwortliche für die Ausbildung, das ist der Koordinator für außerschulische Angelegenheiten, das ist der Beratungslehrer, der Koordinator für die Sekundarstufe I, der Koordinator für die Schuleingangsphase und den Übertritt in der Sekundarstufe I an – ich sage mal kurz – kleineren Grundschulen, der Koordinator für den gemeinsamen Unterricht, der insbesondere an den Förderschulen tätig ist, der Multiplikator für den digitalen Unterricht und der Leiter einer Abteilung an einer berufsbildenden Schule bis 240 Schülerinnen und Schüler.

Im Beratungsverfahren haben wir nun eine Staffelung für die zur Verfügung stehenden Zulagen an den Schulen und zwei bis sieben Stellenzulagen pro Schule eingebaut. Dies führt zu einer gerechten Verteilung der Zulagenstellen in Abhängigkeit der Schulgröße und hilft gleichzeitig auch ganz kleinen

Grundschulen und ganz kleinen Regelschulen, die Lehrerleistung anzuerkennen.

In unserem Zulagensystem erhalten nun über 2.600 Lehrerinnen und Lehrer – das sind 15 Prozent aller Kolleginnen und Kollegen – eine Zulage für zusätzliche schulorganisatorische Aufgaben. Und dies macht insgesamt einen Wert von 10 Millionen Euro aus.

Um es klar zu sagen: Was für Schulleitungen gilt, gilt auch für andere Aufgabenträger. Und dies bedeutet, dass Abminderungsstunden und finanzielle Vergütungen kein Widerspruch sind und in einem schulpraktischen Verhältnis am Ende stehen müssen. Mit der Einführung dieser Zulage für besondere Aufgaben legen wir jetzt ein solides Fundament, auf dem wir in der Zukunft aufbauen können, um das Anreizsystem und Beförderungssystem weiter zu verbessern und auszudifferenzieren.