Protokoll der Sitzung vom 20.01.2021

Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich darf Sie ganz herzlich zu unserer 1. Sitzung im neuen Jahr begrüßen. Mir ist gerade mitgeteilt worden, bis zum 15. darf man auch noch die Neujahrswünsche aussprechen. Das will ich an der Stelle trotzdem tun, weil ich uns allen natürlich für das Jahr 2021 insbesondere Gesundheit wünsche, insbesondere Glück wünsche, ein gutes Händchen in der Arbeit, und natürlich auch Ihren Familien alles Gute für 2021! Ich denke, wir sind gemeinsam auch in der Hoffnung verbunden, dass wir für alle ein gutes 2021 in Gesundheit und Frieden wünschen.

(Beifall DIE LINKE, SPD)

Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich heiße Sie herzlich willkommen zur Sitzung und eröffne sie hiermit. Ich begrüße an der Stelle auch die Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung, die Vertreterinnen und Vertreter der Medien sowie die Zuschauerinnen und Zuschauer am Internet-Livestream.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, bevor wir in den heutigen Tag und die Tagesordnung einsteigen, erlauben Sie mir bitte eine Vorbemerkung aus gegebenem Anlass:

Am 8. Januar 2021 ist unser ehemaliger Kollege Franz Schuster im Alter von 77 Jahren verstorben. Franz Schuster wurde 1992 zum Thüringer Staatskanzleiminister berufen und wechselte noch im selben Jahr ins Innenressort. Als Thüringer Innenminister setzte er die weitreichende Thüringer Gebietsreform aus dem Jahr 1994 um. Seit Ende 1994 bis 2003 gehörte Franz Schuster der Thüringer Landesregierung als Wirtschaftsminister an. In ökonomisch schwierigen Zeiten brachte der studierte Volkswirt seine weitreichende Expertise in die Regierungsarbeit ein. Dem Thüringer Landtag gehörte Franz Schuster von 1994 bis 2004 als direkt gewählter Abgeordneter des Wahlkreises Gotha I an. Unsere Gedanken sind bei seiner Familie und seinen Wegbegleitern. Wir werden sein Andenken in Ehren wahren.

Vielen Dank, sehr geehrte Damen und Herren.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, Freud und Leid sind sicher dicht beieinander. Am heutigen Tage hat Herr Sesselmann Geburtstag. Herzlichen Glückwunsch, alles Gute!

(Beifall AfD)

Die heutige Sitzung wurde gemäß Artikel 57 Abs. 2 Satz 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen in Verbindung mit § 19 Abs. 3 der Geschäftsordnung und Ziffer II des Beschlusses des Landtags vom 18. Dezember 2020 in der Drucksache 7/2459 einberufen. Zugrunde liegt ein Einberufungsverlangen der Fraktion der AfD. Die diesbezügliche Unterrichtung liegt Ihnen in der Drucksache 7/2517 vor.

Schriftführer zu Beginn der heutigen Sitzung ist Herr Abgeordneter Gottweiss. Die Redeliste führt Herr Abgeordneter Denny Möller.

Für die heutige Sitzung haben sich Frau Abgeordnete Merz, Herr Abgeordneter Tiesler, Herr Abgeordneter Beier, Herr Abgeordneter Korschewsky, Frau Ministerin Taubert und Herr Minister Tiefensee entschuldigt.

Einige Hinweise für den heutigen Tag:

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wie Ihnen bekannt ist, habe ich mit Wirkung ab dem heutigen Tage eine umfassende Hausverfügung erlassen, die zum Tragen einer FFP2-Maske im gesamten Landtagsgebäude und hier im Parksaal der Arena Erfurt verpflichtet. Bezüglich der Sitzungen des Landtags, seiner Ausschüsse und weiterer Gremien habe ich ausgehend von meinem eigenen Verständnis formuliert, dass ich es als Ehrenpflicht einer und eines jeden Abgeordneten betrachte, eine FFP2-Maske während dieser Sitzungen auch am Sitzplatz zu tragen.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich bitte Sie deshalb und appelliere noch einmal an Sie, Ihre Maske lediglich am Saalmikrofon bzw. am Mikrofon abzulegen. Bis sich der Landtag im Interesse eines wirksamen Infektionsschutzes aller Sitzungsteilnehmerinnen und -teilnehmer und damit zur Gewährleistung seiner Funktionsfähigkeit als Verfassungsorgan auf die dringend gebotenen ordnungsrechtlichen Rahmenbedingungen verständigt, bleibt es bei diesem Appell. Die Sitzungsleitung hat ein Instrument der Ordnungsdurchsetzung in diesem Fall nicht, aber eine entsprechende Erwartung, erlauben Sie mir, habe ich auch gegenüber den an den Sitzungen teilnehmenden Vertreterinnen und Vertretern der Landesregierung ausgesprochen, und ich spreche diese Erwartung auch noch einmal an Sie aus.

Um uns gleichzeitig den arbeitsmedizinischen Vorgaben zum Tragen einer FFP2-Maske zu nähern, werden wir nicht mehr nur alle 2 Stunden eine Lüftungspause durchführen, sondern alle 75 Minuten, und die Lüftungspausen werden auf jeweils 20 Minuten verlängert. Ich bitte Sie, auch während der

Lüftungspausen auf die Einhaltung der bestehenden Abstands- und Hygienevorgaben zu achten.

Folgende Hinweise ergehen zur Tagesordnung: Der Beschluss des Ältestenrats gemäß § 29 Abs. 2 Satz 1 der Geschäftsordnung, wonach bis auf Weiteres die auf einen Tagesordnungspunkt entfallende Redezeit grundsätzlich halbiert wird, gilt auch in dieser Sitzung fort.

Zu der heute zu beratenden Unterrichtung liegen insgesamt drei Entschließungsanträge vor. Zwei davon wurden von der Fraktion der FDP eingebracht, einer von der Fraktion der AfD. Die Entschließungsanträge haben die Drucksachennummern 7/2553, 7/2554 und 7/2556.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, wird die Aufnahme weiterer Beratungsgegenstände beantragt? Das, sehe ich, ist nicht der Fall. Dann gilt die Tagesordnung als festgelegt und ich darf Tagesordnungspunkt 1 aufrufen

Unterrichtung nach Artikel 67 Abs. 4 der Verfassung des Freistaats Thüringen hier: Thüringer Verordnung zur Fortschreibung und Anpassung außerordentlicher Sondermaßnahmen zur Eindämmung einer sprunghaften Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags - Drucksache 7/2510 - dazu: Versprechen einhalten, Liquidität sichern, Pleitewelle verhindern Entschließungsantrag der Fraktion der FDP - Drucksache 7/2553 -

dazu: Wirkungsvoll, verlässlich, nachvollziehbar: Versäumnisse des Pandemiemanagements jetzt aufholen! Entschließungsantrag der Fraktion der FDP - Drucksache 7/2554 -

dazu: Mitwirkung des Landtags bei der corona-bezogenen Verordnungsgebung sichern – plan- und wirkungslose Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus einstellen, Risikogruppen gezielt schützen

Entschließungsantrag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/2556 -

Wünscht die Fraktion der FDP das Wort zur Begründung zu einem ihrer beiden oder zu beiden Entschließungsanträgen? Ich sehe, das wird bejaht.

Wünscht die Fraktion der AfD das Wort zur Begründung zu ihrem Entschließungsantrag? Das ist nicht der Fall. Dann hat jetzt Herr Abgeordneter Montag für die Begründung des Antrags der Fraktion der FDP das Wort. Bitte schön.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, werte Kolleginnen und Kollegen, sehr verehrte Frau Präsidentin, vielen Dank, dass ich kurz zu einem unserer Anträge sprechen darf, um ihn zu begründen.

„Wirkungsvoll, verlässlich, nachvollziehbar: Versäumnisse des Pandemiemanagements jetzt aufholen!“: Sie finden hier die Fortsetzung dessen, was wir als Freie Demokraten seit Ausbruch der Pandemie als unseren Auftrag verstehen. Wir wollen gemeinsam mit den hier versammelten Fraktionen tatsächliches Corona-Management, um die Bekämpfung der Pandemie wirkungsvoll zu gestalten, sodass Einschränkungen nur die kürzestmögliche Zeit gelten müssen.

(Beifall FDP)

Dafür gilt für uns ein Grundsatz bei der Qualität der Einschränkungen, die hier durch die Landesregierung, auch durch andere Landesregierungen und die Bundesregierung, in Kraft gesetzt werden. Bei dieser Qualität der Einschränkungen von Grundund Freiheitsrechten muss das Parlament das letzte Wort haben.

(Beifall FDP)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir beraten heute – bei einer Redelänge von teilweise nur 5 Minuten zu einer komplexen Frage –, ohne dass es letzten Endes qualitative Auswirkung auf die Frage hat, wie die Corona-Verordnung aussieht. Meine Damen und Herren, das halte ich, das halten wir als Freie Demokraten bereits seit einem Dreivierteljahr für einen Hauptgrund, dass vielen, einzelnen Maßnahmen die Legitimation fehlt.

(Beifall FDP)

Das Parlament muss den Anspruch haben, gestalten zu wollen und damit naturgemäß Verantwortung zu übernehmen. Sie haben dazu seit September den zweiten Gesetzentwurf der Freien Demokraten, wie eine solche Funktionsweise institutionalisiert

(Präsidentin Keller)

aussehen kann, vorliegen. Dazu findet gerade eine Anhörung statt.

Deswegen zum Antrag konkret: Er ist gedrittelt. Er hat zum einen konkrete Änderungswünsche an der aktuell geltenden Verordnung zum Gegenstand, unter anderem auch zu der Frage der Testung des Pflegepersonals oder des medizinischen Personals in Pflegeeinrichtungen. Hier ist man auch dank der Beratung der MPK einen Schritt weitergekommen. So ist zu entnehmen gewesen, dass diese Forderung von uns, die wir schon länger haben, jetzt auch in der nächsten Verordnung übernommen werden soll.

Die zweite Ebene ist die: Was können wir, was muss die Landesregierung über das Verordnungsrecht hinaus beim Infektionsschutzgesetz besser machen, um besser zu kommunizieren, um sich am Ende nicht permanent selbst zu widersprechen? Hier spreche ich vor allen Dingen den Ministerpräsidenten an. Auch Sie haben die Verantwortung, klar und deutlich zu kommunizieren, auch wenn ich weiß, dass die Lage volatil und es in diesem Moment sicherlich nicht einfach ist, Mehrheiten zusammenzubringen.

Der dritte Punkt ist: Wofür sollte sich Thüringen auf Bundesebene einsetzen? Ich will einen Punkt herausgreifen. Aus meiner Sicht ist die Frage essenziell, wie wir die Priorisierung beim Impfen inhaltlich gestalten. Das muss eine gesamtgesellschaftliche Entscheidung sein, wenn wir zu wenig Impfstoff haben und einzelne Gruppen priorisiert werden. Wir bleiben dabei: Auch das geht nicht über den Verordnungsweg. Hier fordern wir eine Diskussion im Deutschen Bundestag, damit dies auf gesetzlichem Weg geregelt wird, meine Damen und Herren.

(Beifall FDP)

Lassen Sie uns als Parlamentarierinnen und Parlamentarier deutlich das Signal senden, dass wir als Parlament nicht nur in der Lage sind, Mehrheiten für ein strategisches, zielgerichtetes und vor allen Dingen wirkungsvolles Pandemie-Management zusammenzubekommen, sondern lassen Sie uns auch Verantwortung wahrnehmen, damit diese Notsituation des Parlamentarismus endlich sein Ende findet. Vielen Dank, meine Damen und Herren.

(Beifall FDP)

Damit eröffne ich die Aussprache zum Tagesordnungspunkt 1. Das Wort hat Herr Abgeordneter Höcke für die AfD-Fraktion.

Sehr geehrte Damen und Herren! Prof. John Ioannidis ist einer der meistzitierten Wissenschaftler der Welt. Bereits im Oktober des letzten Jahres publizierte er eine weltweit angelegte Metastudie, die ein eindeutiges Ergebnis hat: Die Corona-Sterblichkeitsrate liegt mit 0,23 Prozent nur leicht über der einer schweren Grippe. Sie ist auf jeden Fall meilenweit vom Panikwert von 1 Prozent entfernt, der von Herrn Drosten nebst RKI über den Weg der Regierungsmedien permanent ins Volk getragen wird. Und wir wissen: Corona ist eine Epidemie der Hochbetagten. Es wurde in den letzten Monaten immer offenkundiger, dass das Herunterfahren des öffentlichen und wirtschaftlichen Lebens, die Grundrechtseinschränkungen von Kindern, Jugendlichen, jungen und mittelalten Erwachsenen keine Auswirkungen auf die Sterblichkeitsrate von Hochbetagten haben.

(Beifall AfD)

In einer ganz aktuellen Studie erklärt der eingangs erwähnte Prof. Ioannidis unmissverständlich: Es gibt eine wissenschaftliche Evidenz dafür, dass der sogenannte Lockdown keine positiven Auswirkungen auf die bekannten Risikogruppen hat.

(Beifall AfD)

In der Universität München arbeitet seit geraumer Zeit eine Arbeitsgruppe aus Medizinstatistikern, die regelmäßig Berichte zur sogenannten Corona-Pandemie anfertigt. Dem vor Kurzem veröffentlichten vierten Bericht stellen die Wissenschaftler drei zentrale Aussagen voran, die den eingangs erwähnten Ioannidis bestätigen.

Erstens: Die Todesfälle durch COVID-19 – adjustiert auf die Einwohnerzahl – zeigen keine ausgeprägte Übersterblichkeit.

Zweitens: Die bisherigen Corona-Maßnahmen verfehlen den Schutz der Älteren.

Drittens und letztens: Der Verlauf der Pandemie zeigt, dass es keinen deutlichen Rückgang nach den sogenannten Lockdowns gibt.