Protokoll der Sitzung vom 04.02.2021

Guten Morgen, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren, ich heiße Sie herzlich willkommen zu unserer heutigen Sitzung des Thüringer Landtags, die ich hiermit eröffne. Ich begrüße auch die Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung, die Vertreterinnen und Vertreter der Medien und die Zuschauerinnen und Zuschauer am Internet-Livestream.

Schriftführer zu Beginn der heutigen Sitzung ist Herr Abgeordneter Reinhardt, die Redeliste führt Herr Abgeordneter Aust.

Für die heutige Sitzung ist Frau Abgeordnete Dr. Klisch entschuldigt.

Einige Hinweise zur Tagesordnung: Wir sind bei der Feststellung der Tagesordnung übereingekommen, die Tagesordnungspunkte 17 a und b am Freitag als ersten Punkt und den Tagesordnungspunkt 16 am Freitag als zweiten Punkt aufzurufen. Der Tagesordnungspunkt 77 wird nach den Tagesordnungspunkten 18 a und b aufgerufen.

Der Tagesordnungspunkt 21 wird heute auf jeden Fall aufgerufen. Dazu wurde ein Alternativantrag der Fraktionen Die Linke, der CDU, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/2657 elektronisch bereitgestellt und verteilt. Der Alternativantrag in der Drucksache 7/2243 wurde dagegen von der CDU-Fraktion zurückgezogen.

Der Tagesordnungspunkt 25 wurde von der Fraktion der FDP zurückgezogen und der Tagesordnungspunkt 26 wurde von der Tagesordnung abgesetzt.

Zu der Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Kießling in der Drucksache 7/2637 wird eine Neufassung verteilt.

Wird der Ihnen vorliegenden Tagesordnung zuzüglich der von mir genannten Hinweise widersprochen? Herr Abgeordneter Montag, bitte schön.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Namens meiner Fraktion darf ich noch zwei Dringlichkeitsanträge ankündigen, zum einen den Antrag „Testpflicht in Pflegeheimen und besonderen Wohnformen für Menschen mit Behinderungen in der Eingliederungshilfe umsetzen – organisatorische Hürden abbauen“, und der zweite ist: „Digitale Stadtratssitzungen ermöglichen – Kommunen nicht allein lassen“. Beide Anträge müssten seit gestern schon in schriftlicher Form vorliegen.

Vielen Dank. Sie liegen vor. Gibt es weitere Anträge zur Tagesordnung? Dann werden wir beide Anträge dennoch getrennt behandeln. Herr Abgeordneter Montag, wünschen Sie das Wort zur Begründung der Dringlichkeit? Bitte, dann haben Sie das Wort.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, werte Frau Präsidentin, ich darf Ihnen kurz den Antrag zur Testpflicht begründen. Heute Morgen bin ich aufgewacht und habe Twitter geöffnet – das ist sowieso nicht immer gut für den Blutdruck. Aber mich hat dann schon gewundert, welchen Tweet der Ministerpräsident retweetet hat – voller Freude. Ich darf ihn kurz zitieren: „Die Beiträge von @cdu_fraktion_th und @FDPFraktionTH zur Corona-Krise erinnern zuletzt weniger an konstruktiv-kritische Opposition als an ideenlose reflexhafte ans-Bein-pinkeln-Mentalität: Egal was Kabinett von @bodoramelow macht, Hauptsache dagegen sein, egal wie irrational“. Das war der Punkt, an dem wir uns gesagt haben: Dem Mann kann geholfen werden. Legen wir doch mal ganz konkret eine Lösung für ein Problem vor. Und dieses Problem ist nicht neu, weil wir schon seit einem halben Jahr über das besondere Schutzbedürfnis vulnerabler Gruppen diskutieren – zumindest seitens der FDP-Fraktion.

(Unruhe DIE LINKE)

Bis heute ist diese Pflicht, beispielsweise der Testung in den Pflegeheimen, nicht verbindlich umgesetzt. Warum? Das hat uns die Landesregierung mehrfach begründet: weil der Aufwand angeblich zu groß sei, um das tatsächlich umzusetzen – und das ist sicherlich nicht falsch, Stand heute.

(Zwischenruf Abg. Möller, SPD: Dreimal die Woche!)

Aber es gibt keine einzige Initiative. Deswegen haben wir das getan und hier in über 20 Punkten vorgelegt, wie wir diese Testpflicht tatsächlich gemeinsam mit den Partnerinnen und Partnern vor Ort umsetzen können. Wir haben in den Debatten bereits verschiedene Vorschläge gemacht. Aber aus unserer Sicht hat die Landesregierung das eigentliche Problem noch nicht gelöst. Deswegen unser Vorschlag: Einführung einer zentralen Koordinierungsstelle, die landkreisübergreifend gemeinsam mit den Trägern und gemeinsam mit den Verantwortlichen vor Ort dafür Sorge trägt, dass tatsächlich genügend Personal, genügend finanzielle Mittel und genügend Ressourcen zur Verfügung stehen, täglich zu testen, dort wo Menschen am meisten gefährdet sind.

(Beifall FDP)

Auch die Frage: Wie bekommt eigentlich der Kollege oder die Kollegin vor Ort das Personal, das sie brauchen, damit diese Testpflicht umgesetzt werden kann, die ein Stück weit in der Verordnung angekündigt ist, aber dann doch noch den Status der Freiwilligkeit hat? Dort gibt es Angebote wie beispielsweise eine Freiwilligenhotline der Bundesagentur für Arbeit. Aber niemand kennt diese. Auch da kann Kommunikation helfen. Freiwillige können wir des Weiteren akquirieren über Universitäten, freiwillige Feuerwehren, Pflegepersonal, das bereits im Ruhestand ist und nicht im Beruf arbeitet. Dort haben uns die Träger versichert: Sie wären bereit, das zu tun, sie brauchen organisatorische Hilfe.

20 Punkte, die einem Problem konkret helfen, die absolut konstruktiv sind. Es macht also wirklich nichts, liebe Landesregierung, wenn Sie unsere Anträge einfach übernehmen würden. Damit würden wir ein Problem lösen. Und auf eines verzichten wir dabei sehr gern: auf das Copyright. Hauptsache, das Problem kommt endlich vom Tisch. Vielen Dank.

(Beifall FDP)

Danke. Gibt es Abgeordnete, die gegen die Fristverkürzung sprechen wollen? Herr Abgeordneter Plötner, bitte schön.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte sehr gern gegen die Dringlichkeit sprechen. Es ist tatsächlich so, dass die oft angemahnte Parlamentsbeteiligung auch bei der aktuellen Verordnung stattgefunden hat. Wir haben das im Ausschuss sehr ausführlich diskutiert. Wenn Sie sich entsinnen, gab es auch durchaus den Gedankengang, eine tägliche Testung zu verordnen, die verpflichtend ist. Aber die LIGA der freien Wohlfahrtspflege hat uns deutlich signalisiert: Nein, momentan ist das nicht zu leisten. Deswegen auch die Kompromisslösung mit dreimal pro Woche verpflichtender Testung. Das ist das, was leistbar ist, das ist auch das, was die Menschen schützt. Deswegen haben wir das auch ausführlich beraten und muss das heute nicht noch mal auf die Tagesordnung gerufen werden. Deswegen ist die Dringlichkeit abzulehnen. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

(Zwischenruf Abg. Montag, FDP: Sie haben nicht einen Punkt daraus besprochen! Wenn wir das alles umsetzen würden …)

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, damit kommen wir zur Abstimmung über die Aufnahme in die Tagesordnung. Der Antrag ist nicht in der gegebenen Frist von sieben Tagen eingereicht worden. Damit stimmen wir über die Aufnahme in die Tagesordnung unter Fristverkürzung ab, es sei denn, es erhebt sich dagegen Widerspruch.

(Zwischenruf Abg. Möller, SPD: Er war gar nicht da!)

Ja, es erhebt sich Widerspruch. Damit ist für die Aufnahme eine Zweidrittelmehrheit erforderlich. Wer dafür ist, diesen Tagesordnungspunkt in die Tagesordnung aufzunehmen, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der Fraktion der FDP. Wer ist gegen die Aufnahme? Das sind die Stimmen aus den Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD und der AfD. Wer enthält sich der Stimme? Das sind die Stimmen aus der Fraktion der CDU.

Damit kommen wir zum zweiten Antrag. Die Fraktion der FDP hat einen zweiten Antrag zur Aufnahme in die Tagesordnung gestellt. Gibt es auch hier den Wunsch auf Begründung der Dringlichkeit? Bitte schön, Herr Bergner, Sie haben das Wort.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, am vergangenen Donnerstag hat die FDP einen Kompromissvorschlag zur Thüringer Kommunalordnung in den Innenausschuss eingebracht. Dieser war notwendig, weil seit nunmehr zehn Monaten über die rechtliche Normierung von Beteiligungsmöglichkeiten der kommunalen Parlamente während Ausnahmesituationen wie der aktuellen Pandemie philosophiert wird.

Die FDP-Fraktion hofft, dass dieser Kompromissvorschlag nach der Anhörung nach einem Dreivierteljahr Beratung im März den Weg aus dem Innenausschuss findet und hier im Hohen Haus natürlich auch dem Grunde nach beschlossen werden kann, meine Damen und Herren. Vielerorts wird darauf dringlich gewartet, denn die Situation ist mehr als drängend. Ähnlich wie beispielsweise auch die Personalvertretungen können Kreistage, Gemeinderäte unter nur sehr erschwerten Bedingungen Sitzungen durchführen. Das führt zwangsläufig zu einer Misere, beispielsweise vor allem auch der Bürgermeis

(Abg. Montag)

ter. Die müssen nämlich dann im Eilentscheidungsrecht diejenigen Entscheidungen treffen, die eigentlich der Gemeinderat hätte treffen sollen. Und das ist ein Problem auch für die Transparenz- und die Öffentlichkeitsgrundsätze, es widerstrebt dem Beteiligungsrecht der kommunalen Mandatsträger und führt teilweise auch dazu, dass Bürgermeister sich schwere Vorwürfe machen lassen müssen.

Gleichwohl: Die FDP-Fraktion hat mit dem Kompromissvorschlag letzten Donnerstag die weiteren eingebrachten Entwürfe von CDU und R2G und auch das durch die Fraktion der Grünen beauftragte Rechtsgutachten wie auch die Stellungnahmen insbesondere der kommunalen Spitzenverbände berücksichtigt. An einigen Punkten sind weiter Fragen offen, die die praktische Umsetzung solcher Sitzungen betreffen. Hier sehen wir Freien Demokraten den Auftrag, diese Fragen zu klären, jedoch nicht beim Gesetzgeber, sondern beim zuständigen Ministerium. Entsprechend beinhaltet der Antrag, in Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden und dem Landesbeauftragten für Datenschutz eine Konzeption zu erstellen, die die juristischen und praktischen Fragen löst und einen Leitfaden an die Kommunen gibt; und das selbstverständlich so schnell wie möglich, also auch schon parallel zu dem laufenden Anhörungsverfahren. Denn es besteht die hohe Wahrscheinlichkeit, dass wir in knapp einem Monat endlich digitale Gemeinderatssitzungen gemeinsam ermöglichen können, und da wäre es schön, wenn die Vorbereitungen bereits getroffen wären. Ich danke Ihnen, meine Damen und Herren.

(Beifall FDP)

Das Wort, gegen die Dringlichkeit zu sprechen, wird gewünscht. Herr Abgeordneter Dittes, bitte.

Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Montag, Sie haben am Anfang dem Ministerpräsidenten vorgeworfen, dass er Ihnen zu Unrecht vorgeworfen hat, den Landtag hier als Bühne zu gebrauchen. Aber ehrlich gesagt haben Sie mit Ihren beiden Anträgen und der Begründung der Dringlichkeit und auch Sie, Herr Bergner, den Vorwurf des Ministerpräsidenten ja bestätigt.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

(Zwischenruf Abg. Montag, FDP: Was ist das für eine verquere Dialektik?)

Bei Ihrem Beitrag, Herr Bergner, dachte ich sogar, Sie nehmen meinen Beitrag vorweg und reden auch gegen die Dringlichkeit, denn Sie haben relativ deutlich gesagt, dass das Thema gerade Gegenstand einer Anhörung im Innenausschuss ist. Also was wollen Sie eigentlich?

(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Haben Sie mir zugehört?)

Sie wollten hier eigentlich noch mal reden; die FDP kümmert sich mit einem Änderungsantrag zu vorliegenden Gesetzentwürfen. Deswegen will ich Sie an dieser Stelle – und nicht nur Sie, sondern auch die Öffentlichkeit – noch mal an das parlamentarische Verfahren erinnern. Sie haben recht, seit zehn Monaten beraten wir im Innenausschuss unter Ihrer Beteiligung drei Gesetzentwürfe, die sich unter anderem mit der Digitalisierung von Sitzungen auf kommunaler Ebene beschäftigen. Wir haben dazu Anhörungen durchgeführt, auch eine mündliche Anhörung mit den kommunalen Spitzenverbänden. Wir haben Rechtsfragen erörtert, was die Zugangsmöglichkeiten, die Teilnahmeverpflichtungen von Gemeinderatsmitgliedern betrifft. Wir haben Rechtsfragen erörtert, die die Datensicherheit und die Sicherheit personenbezogener Daten betreffen. Wir kamen alle übereinstimmend im Ausschuss – auch Ihre Auffassung war dieselbe – zu dem Ergebnis, dass die vorliegenden Regelungsentwürfe zu diesem Bereich eben nicht den Ansprüchen der kommunalen Familie und von Gemeinderatsmitgliedern und Kreistagsmitgliedern entsprechen. Dann haben Sie daraufhin einen Änderungsantrag letzte Woche im Innenausschuss eingereicht, der tatsächlich Ideen aller Gesetzentwürfe aufgreift und einen Weg in Richtung Kompromiss weist. Wir haben uns darauf verständigt, eine Anhörung durchzuführen. Im Ergebnis dieser Anhörung habe ich – und Sie werden sich daran erinnern – als Ausschussvorsitzender auch die Fraktionen gebeten, doch die Zeit bis zur nächsten Sitzung zu nutzen, auf dieser Grundlage einen gemeinsamen Vorschlag zu erarbeiten. Was wollen Sie eigentlich hier,

(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Das habe ich doch gerade erläutert!)

wenn nicht, Herr Montag, dieses Podium dazu zu benutzen, um im Rahmen von Dringlichkeitssachen, die längst Gegenstand parlamentarischer Beratungen sind, hier noch einmal Ihre Position

(Zwischenruf Abg. Montag, FDP: Wo ist da die Teststrategie Bestandteil parlamentari- scher Beratungen?)

darzustellen? Sie wollen dieses Podium hier nutzen als Bühne, um sich zu präsentieren als jemand, der sich vermeintlich als Einziger um ein Problem in

(Abg. Bergner)

diesem Land kümmert. Das ist mitnichten so. Wir arbeiten daran. Es gibt keine Dringlichkeit und ich hoffe, dass wir im Innenausschuss gemeinsam unsere parlamentarische Arbeit machen. Denn das ist die politische Verpflichtung und nicht, dieses Podium als politische Bühne zu missbrauchen.

(Zwischenruf Abg. Montag, FDP: Entschuldi- gen Sie, dass Sie sich durch uns gestört füh- len!)

Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Damit kommen wir zur Abstimmung über die Aufnahme des Antrags in die Tagesordnung. Der Antrag ist nicht in der Frist von sieben Tagen verteilt worden, damit ist also über die Aufnahme und die Fristverkürzung in einfacher Mehrheit abzustimmen, es sei denn, es gibt Widerspruch. Den sehe ich. Damit ist der Aufnahme mit Zweidrittelmehrheit zuzustimmen. Wer dem Antrag der FDP-Fraktion zur Aufnahme in die Tagesordnung hier zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktion der FDP. Wer ist gegen die Aufnahme in die Tagesordnung? Das sind die Stimmen der Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD und der AfD. Wer enthält sich der Stimme? Das sind die Stimmen aus der Fraktion der CDU. Damit ist dieser Antrag abgelehnt.

Sehr geehrte Damen und Herren, gibt es weitere Anträge zur Aufnahme in die Tagesordnung? Das, sehe ich, ist nicht der Fall. Damit verfahren wir nach der Tagesordnung, wie sie gestern beschlossen wurde.