vor –, 2019, einen Anstieg erfahren – alle Phänomenbereiche – und das hat zur Belastungsgrenze unserer Sicherheitsbehörden geführt. Kollege Bergner, ich habe es eben schon gesagt, Sie haben zu Recht angesprochen, dass alle Anstrengungen unternommen werden müssen, Extremisten zu bekämpfen. Ja, das wollen wir auch. Und das sind die Punkte, die wichtig sind, die nicht allein – Kollegin Henfling, da haben Sie Recht – den Verfassungsschutz betreffen, aber auch den Verfassungsschutz, weil wir insgesamt ein gemeinsames Konzept haben, eine gemeinsame Sicherheitsarchitektur nicht nur in Thüringen, nicht nur in Deutschland, auch in der Europäischen Union.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich zunächst zusammenfassen, dass wir nach wie vor die vier Kernpunkte des Gesetzentwurfs ablehnen. An den Gründen hat sich nichts geändert. Deswegen möchte ich auf die Details nicht eingehen. Aber einen Punkt möchte ich noch erwähnen, auf den auch dankenswerterweise Kollegin Marx eingegangen ist, und hier benötigen wir in der Tat auch eine Lösung. Bekannt ist, dass die Besetzung der Parlamentarischen Kontrollkommission in dieser Legislatur Schwierigkeiten bereitet, und klar ist auch, das Thema ist kompliziert und einfache Lösungen sind eben nicht in Sicht. Die FDP-Fraktion schlägt dazu vor, § 25 (1) des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes zu ändern. Mittels Zweidrittelmehrheit soll das Parlament die vorgeschlagenen Änderungen, also das Vorschlagsrecht für jede Fraktion, und die Ausweitung der Anzahl der Mitglieder festlegen. Werte Kolleginnen und Kollegen der FDP-Fraktion, eine solche weitreichende und einschneidende Regelung unterliegt auch völlig zu Recht einem Zustimmungsvorbehalt der Zweidrittelmehrheit und ist daher nach wie vor zu begrüßen. Ich bin auch dem Ältestenrat dankbar, ich habe es beim letzten Mal schon erwähnt, dass er Anfang November in seiner 17. Sitzung die Landtagsverwaltung beauftragt hat, Vorschläge für gesetzliche Änderungen – ich zitiere – „zur nachhaltigen Lösung der Problematik ‚Komplettierung der Parlamentarischen Kontrollkommission‘“ vorzulegen. Nach meinem Kenntnisstand ist dies bisher noch nicht geschehen.
Damit komme ich auch zum Schluss. Die Frage nach dem Vorschlagsrecht und der Zusammensetzung der Parlamentarischen Kontrollkommission ist für uns, jedenfalls in der vorgelegten Form, weiterhin nicht zustimmungsfähig. Und ich bleibe dabei, Kollegin Marx hat darauf hingewiesen, mit Blick auf die PGF-Runde, die sich damit auch beschäftigen
soll, dass wir zunächst den Prüfbericht abwarten, uns dann anschließend, wenn der Bericht vorliegt, ausführlich mit diesem Thema beschäftigen. Ich will jetzt schon ankündigen, beim letzten Mal habe ich es erwähnt, dass unsere Fraktion sich natürlich wie stets an einer konstruktiven Lösung gern beteiligen und sich dieser nicht verschließen wird. Heute bleibt es dabei, wir werden diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen können. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bergner warb in seiner heutigen Rede dafür, dass er mit der Initiative der FDP mehr Akzeptanz für den Verfassungsschutz schaffen möchte. Das ist durchaus ein nicht unwichtiges Anliegen. Aber die Regelungen, die dafür vorgeschlagen werden, können dieses Ziel leider nicht unterstützen. Denn die Akzeptanz des Verfassungsschutzes, die in der Tat in Thüringen nicht sonderlich hoch ist,
hat ihre Gründe. Da können Sie sich ruhig mal die Umfragen anschauen, wie viele Menschen in Thüringen beispielsweise überhaupt noch den Verlautbarungen des Verfassungsschutzes trauen, so viele sind es nicht. Das hat auch gute Gründe. Ein wesentlicher Grund – für den hat dieses Parlament selbst gesorgt – ist die mangelnde demokratische Kontrolle,
die mangelnde demokratische Kontrolle, die aus einem antidemokratischen Reflex heraus bedingt ist, nämlich weil Undemokraten nicht in der Lage sind, ein in einer demokratischen Wahl entstandenes Wählervotum zu respektieren
und die entsprechende Abbildung dieses Wählervotums nach den geltenden Regeln dieses Hauses auch umzusetzen. Das scheitert daran, dass Ihnen einfach ein gewisses demokratisches Grundverständnis fehlt.
Sehen Sie, Frau Marx, früher hätte man sich in Ihrer Partei dafür geschämt, so offensichtlich undemokratisch zu handeln.
Ein weiterer Punkt – und der hat auch viel mit SPD zu tun –, warum der Verfassungsschutz in Thüringen wenig Akzeptanz hat, liegt darin, wie er geführt wird und von wem er geführt wird. Auch da hat die SPD, wie gesagt, die entscheidende Geige gespielt. Denn sowohl das kontrollierende Innenministerium ist SPD-besetzt, als auch die Amtsspitze selbst ist mit Herrn Kramer SPD-besetzt. Das muss man sich mal durch den Kopf gehen lassen: Da wird jemand installiert, der keinerlei Vorerfahrung in diesem Bereich hat, der gerade noch so auf dem zweiten Bildungsweg das Sozialpädagogik-Studium nachgeholt hat,
also überhaupt nicht die Qualifikation hat, selbst nach den eigenen Besetzungsregeln dieser Regierung dieses Amt zu führen. Und was macht der Mann? Der bekämpft die Opposition. Der bekämpft die Opposition, er verfolgt sie,
er lässt sich zu Äußerungen hinreißen, die ihm schlicht und ergreifend nicht zustehen, er verlässt den Pfad einer neutralen demokratischen Behörde. Er wird durch die Regierungskoalition zur Bekämpfung einer unbeliebten parlamentarischen Oppositionspartei missbraucht, was im Übrigen einzigartig ist in Europa, jedenfalls im demokratischen Teil Europas. Und was macht er dann? Dann bewirbt er sich für ein Amt im Bundestag. Das muss man sich mal überlegen.
Derjenige, der ein Jahr vorher dafür sorgt, dass der Verfassungsschutz die Opposition bekämpft, die seinem Mandat im Weg steht, bringt sich ein Jahr
Ich weiß nicht, ob Sie noch ein paar mehr Beispiele brauchen, Frau Marx, oder ob Sie auch darüber noch lachen können. Aber das würde dann auch nur Ihr demokratisches Verständnis offenlegen.
Wissen Sie, Herr Bergner, Sie haben auch gute Punkte genannt – präventiver Wirtschaftsschutz. Ja, das wäre in Ordnung, das wäre aus unserer Sicht heutzutage durchaus angebracht. Aber, Herr Bergner, das ist die Kür und nicht die Pflicht. Dieser Verfassungsschutz, der muss natürlich auch modernisiert werden, aber in allererster Linie muss er demokratisiert werden.
Und was ich vielleicht auch gleich noch mal in Richtung von Herrn Walk sagen kann: Herr Walk, die AfD – das können Sie auch im Parteiprogramm von uns nachlesen, im Wahlprogramm von uns nachlesen – hat nie gefordert, dass der Verfassungsschutz aufgelöst wird oder beendet wird oder wie auch immer. Wir haben gesagt, er muss demokratisiert werden, er muss wieder eine neutrale Behörde werden. Er ist kein Instrument irgendwelcher regierenden Koalitionen, um die Opposition im Parlament zu verfolgen. Dafür ist er nicht da. Er ist auch nicht dafür da, Opposition insgesamt zu verfolgen.
Ja, er hat Bestrebungen, die die freiheitlich-demokratische Grundordnung abschaffen, aufzuklären, aber diese Bestrebungen, die freiheitlich-demokratische Grundordnung abzuschaffen, die findet man doch in der eigenen Amtsspitze. Das ist doch das große Problem, da muss doch angesetzt werden.
Das Problem ist, dass es dafür in diesem Haus keine Mehrheit gibt, weil – wie gesagt – in diesem Haus der Opportunismus über die Akzeptanz demokratischer Wahlergebnisse siegt und in dem Zusammenhang natürlich auch gern dieses Amt genutzt und missbraucht wird. Das ist das Problem und daran wird Ihr Antrag leider nichts ändern können.
Es ist in Zeiten von Corona immer etwas angespannt, wenn man husten muss, dass man kein schlechtes Gewissen hat. Mein Testergebnis war negativ. Ich habe einen Frosch im Hals.
Meine Damen und Herren, Herr Walk, es wurde eben schon gesagt, die AfD hat nicht vor, den Verfassungsschutz abzuschaffen. Was sie machen möchte – und das ist eben, glaube ich, ganz deutlich geworden –, die AfD möchte die Aufgaben und Befugnisse des Verfassungsschutzes um ihre eigene Verfassungsfeindlichkeit herum neu definieren,