Protokoll der Sitzung vom 04.02.2021

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

weil sich das System nicht bewährt hat. Und ich weiß nicht, wie viele Beweise Sie noch dazu brauchen. Der Fall Walter Lübcke – das müsste Sie doch eigentlich auch anfassen, das ist ein Kollege von Ihnen gewesen –, der zeigt doch auch das Versagen dieses Systems. Ich verstehe nicht, warum man dann weiterhin an diesem System festhält und auf Biegen und Brechen versucht, ihm auch noch mehr Sachen zuzuwichteln. Und das mache ich Ihnen bei der FDP tatsächlich zum Vorwurf – das hat aber Steffen Dittes schon sehr schön auseinandergenommen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, was Sie hier vorschlagen, hat überhaupt nichts mit Bürgerrechten zu tun. Sie sind anscheinend sehr weit entfernt davon, eine Bürgerrechtspartei zu werden. Ich habe noch mal nachgeguckt, ich habe gefunden, Frau Leutheusser-Schnarrenberger, die macht noch gute Vorschläge dazu. Zumindest fühlt sich das noch nach Bürgerrechtspartei an. Aber das, was Sie hier vorschlagen, ist es definitiv nicht. Ich glaube, der Satz – Monika Lazar, aber ich glaube, auch andere haben ihn häufiger gesagt –: „Der beste Verfassungsschutz ist eine engagierte Zivilgesellschaft, sind antifaschistische Gruppierungen und Gruppen, die in diesem Land dafür sorgen, dass wir die Informationen haben, die der Verfassungsschutz nicht hat.“, dieser Satz, der ist in den letzten Jahren umso wichtiger und wahrer geworden. Vielen herzlichen Dank.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Um das Wort hat noch einmal Herr Abgeordneter Bergner für die FDP-Fraktion gebeten.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Frau Henfling, Sie haben viele Probleme benannt, aber ich will erinnern, Sie regieren jetzt schon sechs Jahre und gelöst davon haben Sie nichts.

(Beifall CDU, FDP)

(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sie haben keine Ahnung, Herr Bergner!)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich habe leider nur wenig Zeit, deswegen lasse ich mich auch auf das Gekrähe nicht ein.

Herr Dittes, dass Sie mit dem Verfassungsschutz auf Kriegsfuß stehen, ist kein Geheimnis. Aber Wirtschaftsschutz ist eben nicht das Eindringen in Systeme, sondern es ist das Abwehren von Angriffen in die Systeme der Industrie und, nebenbei gesagt, auch das Abwehren von Angriffen auf Patentschutz, meine Damen und Herren.

(Beifall FDP)

Wenn wir an die Beobachtung denken, die Videos von Reichsbürgern, dann ist das auch sehr wohl gerechtfertigt. Ich möchte Ihnen auch eins sagen, wir hätten hier von dem Podium runtertreten, nämlich im Ausschuss diskutieren können und das haben Sie verweigert, meine Damen und Herren.

(Beifall FDP)

Dass die AfD mit der Akzeptanz des Verfassungsschutzes natürlich etwas unterbelichtet ist, das ist nachvollziehbar. Aber weinen Sie doch nicht, wenn Ihre Kandidaten nicht gewählt werden, wenn Sie hier Kandidaten hinstellen, die nicht wählbar sind. Sie wollen doch gar nicht, dass Sie diesen Klagepunkt hier verlieren können, meine Damen und Herren.

(Beifall FDP)

Noch ein Wort zur CDU: Sicherlich können wir an vielen Stellen gut miteinander diskutieren, über einen Punkt mit Sicherheit nicht, das sind Ihre Vorstellungen zur Videoüberwachung. Aber da meine Redezeit jetzt endet, denke ich, dass wir die Chance vielleicht im Ausschuss, doch noch einmal zu dem Thema sinnvoll zu diskutieren, nutzen und ergreifen sollten und nicht solche Schaufensterkämpfe wie hier durch Verweigerung von Ausschussdebatten zulassen sollten.

(Beifall FDP)

Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten vor. Ich bitte jetzt schon um Nachsicht bei der Landesregierung, denn wir treten jetzt in die 30-minütige Lüftungspause ein.

Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wir setzen in unserer Sitzung fort. Wir befinden uns im Tagesordnungspunkt 4. Ich habe noch eine Erklärung abzugeben: Ich hatte überhört – ich bin darauf hingewiesen worden –, dass Abgeordneter Bergner von „Gekrähe“ gesprochen hat. Herr Abgeordneter Bergner, dafür erteile ich Ihnen eine Rüge.

(Abg. Henfling)

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, gibt es aus den Reihen der Abgeordneten noch Wortmeldungen? Das kann ich nicht sehen. Damit hat Herr Minister Maier das Wort. Bitte schön.

Meine sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, es wird jetzt wohl niemanden im Raum verwundern, dass Unterschiede deutlich werden, was meine Position zu den Positionen auch der Koalitionspartner anbelangt. Das ist kein Geheimnis und das hat sich auch jetzt mit dem vorliegenden Antrag nicht geändert. Ich bleibe dabei – und da weiß ich auch meine Partei in großen Teilen hinter mir –, dass die aktuelle Bedrohungslage so ist, was die Demokratie anbelangt, dass es eine starke, wehrhafte Demokratie braucht, und da gehört für mich der Verfassungsschutz elementar dazu.

(Beifall CDU, FDP)

Die Bedrohungslage ist gerade in den letzten Monaten nicht kleiner, sondern deutlich größer geworden. Das macht sich an terroristischen Angriffen auch und gerade aus dem rechtsterroristischen Bereich mit vielen Opfern fest. Aber auch aus dem islamistisch motivierten Terrorismus heraus stellen wir vermehrte Aktivitäten fest, die in Anschläge ebenfalls mit vielen Opfern gemündet sind. Deshalb sind wir aufgerufen, alles in unserer Macht Stehende zu tun, um gegen Terrorismus und andere Gefahren für unsere Demokratie vorzugehen.

Deshalb möchte ich an dieser Stelle auch meinen Dank aussprechen, dass das Amt für Verfassungsschutz durch die Haushaltsberatungen für das Jahr 2021 auch personell gestärkt wurde. Aus unserer Sicht ist das der richtige Schritt. Die sich zunehmend verschlechternde Sicherheitslage zwingt dazu, das vorhandene rechtliche Instrumentarium auch ständig auf seine Aktualität zu überprüfen. Aus fachlicher Sicht ist es unerlässlich, die Regelungen in den einzelnen Bundesländern möglichst weitgehend anzugleichen. Insofern ist es durchaus angebracht, sich mit dem gesetzgeberischen Handlungsbedarf in Bezug auf das Thüringer Verfassungsschutzgesetz auseinanderzusetzen. Unsere Sicherheitsbehörden – und dazu gehört der Verfassungsschutz – sind personell, technisch und kompetenzrechtlich so auszustatten, dass sie den erheblich gewachsenen Anforderungen auch standhalten können.

Doch, meine sehr geehrten Damen und Herren, der vorliegende Gesetzentwurf der FDP-Fraktion wird

aus meiner Sicht diesem Anliegen eben nicht gerecht. Ich bin sogar der Auffassung, dass das Gegenteil der Fall ist. Die gesetzlichen Aufgaben des Amts sollen erweitert werden, die erforderlichen Rahmenbedingungen jedoch nicht geschaffen werden, und das trägt meines Erachtens nicht zu einem Gewinn an Sicherheit bei. Der Gesetzentwurf setzt aus Sicht der Landesregierung die falschen Schwerpunkte und greift aktuelle Gesetzesvorhaben auf Bundesebene eben nicht auf oder greift diesen vor.

Lassen Sie mich ganz kurz zu den einzelnen Punkten meine Anmerkungen machen. Die vorgeschlagene Änderung des § 5 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes – hier sowohl des Absatzes 1 als auch des Absatzes 2 – soll laut Begründung des Gesetzantrags zu einer uneingeschränkten öffentlichen Berichterstattung des Amtes für Verfassungsschutz führen. Einer solchen Regelung stehen zunächst öffentliche Belange des Geheimschutzes entgegen, die naheliegend bei einer Berichterstattung der Öffentlichkeit nicht durchgängig gewahrt werden können. Das liegt in der Natur der Sache. Darüber hinaus gilt es zu beachten, eine öffentliche Berichterstattung über Personenzusammenschlüsse und Einzelpersonen bedarf aufgrund der damit verbundenen Eingriffswirkung nach der ständigen Rechtsprechung einer hinreichenden Befugnisgrundlage, die auch die Schwere eines Verdachts verfassungsfeindlicher Bestrebungen berücksichtigt.

Ich sehe durch die bisher praktizierte Öffentlichkeitsarbeit des Amtes für Verfassungsschutz, die sich bereits jetzt mit oben genannten Einschränkungen auf alle Arten von Bestrebungen im Sinne des § 4 Abs. 1 Satz 2 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes erstreckt, die Bevölkerung angemessen informiert.

Auch die vorgeschlagene Neufassung des § 5 Abs. 2 Satz 2 greift ins Leere. Zum einen umfasst die bereits dargestellte Öffentlichkeitsarbeit bereits in Grenzen auch präventive Ansätze. Primäre Aufgabe des Verfassungsschutzes ist es aber gemäß § 1 Abs. 2 und § 4 Abs. 1 des Verfassungsschutzgesetzes, die Landesregierung und die zuständigen Stellen über Gefahren für die freiheitlich-demokratische Grundordnung, den Bestand und die Sicherheit des Bundes und der Länder zu unterrichten, damit rechtzeitig die erforderlichen Maßnahmen zur Abwehr dieser Gefahren ergriffen werden können. Der präventive Wirtschaftsschutz unterliegt bereits den Aufgaben des Verfassungsschutzes. Das Bundesamt für Verfassungsschutz ist im Verbund mit den Verfassungsschutzbehörden der Länder Dienstleister für einen umfassenden Wirtschafts

(Präsidentin Keller)

schutz. Unter dem Motto „Prävention durch Dialog und Information“ sensibilisiert es Unternehmen, Forschungseinrichtungen sowie Verbände durch Aufklärung und Information und trägt so zu einer nachhaltigen Festigung eines angemessenen Sicherheitsbewusstseins in der Wirtschaft bei. Es ist daher bereits auch Gegenstand der Öffentlichkeitsarbeit.

Zur Prävention möchte ich noch Folgendes sagen: Eigene Aussteigerprogramme unter Leitung des Amtes werden in Thüringen nicht priorisiert, um die Hemmschwelle für potenzielle Aussteiger so gering wie möglich zu halten. Der Verfassungsschutz arbeitet hier mit zivilgesellschaftlichen Akteuren zusammen. Betroffene können sich zur Vermittlung dieser Angebote an die Hotline des Verfassungsschutzes für ausstiegswillige Rechtsextremisten wenden. Auch hier sehe ich keinen Änderungsbedarf gesetzlicher Natur.

Eine Änderung – der dritte Punkt – des § 6 Abs. 1 Satz 3 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes ist angesichts der Radikalisierungsverläufe von Einzelpersonen, die zum Teil eruptiv sind, natürlich zu befürworten. Hier sollte jedoch die Gesetzesänderung auf Bundesebene – ich verweise insoweit auf den Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Verfassungsschutzrechts in Bundestagsdrucksache 19/24785, der eine solche Regelung vorsieht – abgewartet werden. Die gesetzliche Regelung im Bundesverfassungsschutzgesetz wird sich im Falle ihres Inkrafttretens auch auf den Beobachtungsauftrag des Amtes für Verfassungsschutz hier in Thüringen auswirken. Aus Gründen der Gesetzeseinheitlichkeit sollte die Änderung nach Maßgabe dieses Bundesgesetzes erfolgen und daher vorerst zurückgestellt werden. Die effektive Zusammenarbeit der Verfassungsschutzbehörden, insbesondere im Bereich des gewaltbereiten Extremismus, erfordert aus meiner Sicht ganz dringend einen harmonisierten Rechtsrahmen.

Zur vierten Formulierung bzw. der beantragten Neufassung des § 25 Abs. 1 Thüringer Verfassungsschutzgesetz möchte ich mich nicht weiter äußern. Es ist Aufgabe des Hohen Hauses, das zu regeln. Aus meiner Sicht ist wichtig, dass die Kontrollgremien funktionieren, dass ihre Arbeitsfähigkeit gewährleistet ist, weil nur so natürlich die parlamentarische Kontrolle im notwendigen Umfang auch stattfinden kann.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, aus den von mir dargestellten Gründen ist der vorliegende Gesetzentwurf der Fraktion der FDP aus Sicht der Landesregierung abzulehnen, weil er nicht zu mehr Sicherheit in Thüringen beiträgt. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Herr Abgeordneter Walk hat noch einmal um das Wort gebeten. Bitte schön.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Minister Maier, ich will noch mal auf drei zentrale Aussagen eingehen, die Sie hier vorn an dem Pult zu uns gerufen haben, und will mir ersparen, noch mal auf die Debatte davor einzugehen. Die unterschiedlichen Standpunkte zum Thema „Verfassungsschutz“ im Bereich „Rot-Rot-Grün“ sind ja hinlänglich deutlich geworden, haben alle Redner noch mal unterstrichen. Deswegen finde ich es bemerkenswert und ehrlich, Herr Minister, dass Sie auf diese unterschiedlichen Auffassungen eingegangen sind und die thematisiert haben.

Ich will Ihnen sagen, dass Sie beim Thema „innere Sicherheit“, beim Thema „Verfassungsschutz“ die CDU immer sicher an Ihrer Seite wissen.

(Beifall CDU)

Ich will das auch mit Ihren zentralen Aussagen begründen. Sie haben zum einen gesagt, dass alles unternommen werden muss, um Gefahren für die Demokratie abzuwehren, dagegen vorzugehen. Dabei haben Sie unsere Unterstützung. Unsere Vorschläge – ich habe Sie eben noch mal benannt – liegen auf dem Tisch und unsere uneingeschränkte Unterstützung haben Sie auch bei Ihrer zweiten zentralen Aussage, dass eine starke, wehrhafte Demokratie einen wehrhaften und starken Verfassungsschutz braucht. Ausdrückliches Ja und Unterstützung aus der CDU-Fraktion. Ich bedanke mich.

(Beifall CDU)

Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. Dann kommen wir zur Abstimmung. Weitere Ausschussbefassung ist ebenfalls nicht beantragt. Dann rufe ich zur Abstimmung den Gesetzentwurf der Fraktion der FDP in der Drucksache 7/2197 in zweiter Beratung auf. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der FDP. Wer stimmt dagegen? Das sind die Stimmen aller anderen Fraktionen. Gibt es Stimmenthaltungen? Das kann ich nicht erkennen. Damit ist dieser Gesetzentwurf abgelehnt.

(Minister Maier)

Ich schließe den Tagesordnungspunkt 4 und rufe auf den Tagesordnungspunkt 5

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Schulgesetzes Gesetzentwurf der Fraktion der CDU - Drucksache 7/2039 - ERSTE BERATUNG

Die CDU wünscht das Wort zur Begründung. Herr Abgeordneter Tischner, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir alle halten regelmäßig sehr eindringliche Grußworte und plädieren für mehr Eigenverantwortung an unseren Thüringer Schulen. Aber seit Jahren gelingt es innerhalb der Landesregierung nicht, die wichtigste Grundlage für mehr Eigenverantwortung zu schaffen, nämlich Schulkonten für unsere staatlichen Schulen zu garantieren.

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf will die CDUFraktion endlich eine klare Rechtslage bei den Schulkonten schaffen und damit den offenen Streit über Zuständigkeiten innerhalb der Landesregierung beenden. Gerade zur Nutzung des Schulbudgets und zur Abwicklung von Klassenfahrten brauchen unsere Schulen dringend diese eigenen Konten. Meine Fraktion schlägt deshalb vor, die Zuständigkeit für die Einrichtung von Schulgirokonten dahin gehend zu regeln, dass die Schulleitungen die Konten im Namen des Freistaats Thüringen einrichten und führen dürfen und dass der Schulleiter auch das im Dienst der Schulträger stehende Verwaltungspersonal mit der Kontoführung beauftragen kann. So ist es auch in den Nachbarbundesländern hier in unserer Region geregelt und wir halten das für eine gute und praktikable Lösung für unsere Thüringer Schulen.

Aktuell verfügen in Thüringen bei Weitem nicht alle Schulen über ein eigenes Schulkonto. Das liegt unter anderem daran, dass innerhalb der Landesregierung eben keine Einigkeit zur Frage der Zuständigkeit besteht. Das haben wir ja auch im Herbst bei den Beratungen zum Einzelplan 04 im Haushalts- und Finanzausschuss erlebt, wie im Grunde da die verschiedenen Auffassungen zwischen Finanz- und Bildungsministerium aufeinanderprallen. Diese Streitigkeiten zwischen den Ministerien – das Innenministerium ist wegen der Schulträger auch noch ein bisschen beteiligt – sollen nicht länger aus unserer Sicht zulasten der Schulqualität und der Lehrerinnen und Lehrer an den Schulen ausgetra