Protokoll der Sitzung vom 04.02.2021

Aktuell verfügen in Thüringen bei Weitem nicht alle Schulen über ein eigenes Schulkonto. Das liegt unter anderem daran, dass innerhalb der Landesregierung eben keine Einigkeit zur Frage der Zuständigkeit besteht. Das haben wir ja auch im Herbst bei den Beratungen zum Einzelplan 04 im Haushalts- und Finanzausschuss erlebt, wie im Grunde da die verschiedenen Auffassungen zwischen Finanz- und Bildungsministerium aufeinanderprallen. Diese Streitigkeiten zwischen den Ministerien – das Innenministerium ist wegen der Schulträger auch noch ein bisschen beteiligt – sollen nicht länger aus unserer Sicht zulasten der Schulqualität und der Lehrerinnen und Lehrer an den Schulen ausgetra

gen werden, deshalb haben wir Ihnen diesen Gesetzentwurf heute vorgelegt. Danke schön.

(Beifall CDU)

Vielen Dank. Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erhält Abgeordnete Rothe-Beinlich jetzt das Wort.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben hier ja schon häufiger über das Thema „Schulkonten“ diskutiert und ich will es auch gleich vorwegsagen, dass wir selbstverständlich grundsätzlich begrüßen, die Schulkonten einzuführen.

Herr Tischner, als Sie hier so empathisch davon gesprochen haben, was wir alle so für Grußworte halten, musste ich allerdings ein bisschen schlucken, denn Sie haben gesagt, die Schulkonten seien die Grundlage für Eigenverantwortung. Das sehe ich ein bisschen anders. Selbstverständlich ist auch die finanzielle – in Anführungszeichen – Beweglichkeit entscheidend dabei, welche Spielräume Schulen tatsächlich entfalten können, aber die Grundlage der pädagogischen Arbeit ist immer das pädagogische Konzept und das soll selbstverständlich auch in Eigenverantwortung entstehen. An dieser Stelle würde ich einfach eine andere Schwerpunktsetzung vornehmen.

Aber jetzt zu Ihrem konkreten Vorschlag: Eine klare Regelung zu den Schulkonten wäre in der Tat für alle ein Fortschritt, weil diese viel zu lange gefehlt hat. Alle, die sich mit Bildungspolitik beschäftigen, wissen um die Berichte oder kennen auch die Schwierigkeiten beim Einsammeln von Eltern- und Schülerbeiträgen, zum Beispiel für schulische Veranstaltungen, für Klassenfahrten, Wandertage, und auch die rechtlichen Grauzonen, in denen sich unsere Pädagoginnen und Pädagogen – ehrlich gesagt – viel zu lange bewegen mussten. Hintergrund ist, dass nur der Freistaat oder die Landkreise und kreisfreien Städte rechtlich Inhaber der Konten sein können, denn nur diese besitzen die zwingend nötige Rechtspersönlichkeit. Wir wissen, dass es in der Vergangenheit auch in der Landesregierung umstritten war, wo die Konten verankert sind, bei den Kommunen, die ja auch Schulträger sind und die sich über die zusätzlichen Aufgaben in der Regel nicht freuen und dann natürlich auch den Aufwand ersetzt haben möchten, oder eben auf Ebene des Landes. Daher sollten wir dies im Ausschuss noch einmal intensiv diskutieren und auch schauen, wo bisher welche Konten tatsächlich existieren. Viel

(Präsidentin Keller)

leicht ist es ja auch denkbar, beide Wege offenzuhalten.

Die CDU schlägt uns vor, dass die Konten nur auf Ebene des Landes existieren sollen. Wir sind da, wie gesagt, durchaus offen, sehen die Debatte als konstruktiven Austausch, sollten aber dann auch überlegen, in welchem Umfang die Konten wie genau von wem genutzt werden können. Wir reden ja, wie gesagt, alle gern von der eigenverantwortlichen Schule, von selbstverwalteten Budgets, eine Verantwortung, die vor Ort eben auch wahrgenommen werden soll. Da, meinen wir, müssen dann eben auch die notwendigen Mittel bereitgestellt werden und ein Konto gehört da selbstverständlich mit dazu.

Denken wir allerdings nur an das Schulbudget, dann wissen wir auch, welche Schwierigkeiten es damit gibt. Es war ja so eine Idee, wo wir dachten, wir entbürokratisieren mit 30 Euro je Schülerin und Schüler und geben den Schulen gute Möglichkeiten für zusätzliche Angebote, die sie jeweils nach ihrem Konzept für richtig und für wichtig halten. Dann wissen wir aber, in der Praxis ist es, um es höflich zu formulieren, sehr bürokratisch umgesetzt. Auch die Mittel für die Kulturagenten oder auch Fortbildungsmittel in Anspruch nehmen zu können, war immer sehr schwierig.

Wir freuen uns jedenfalls auf die Diskussion im Ausschuss, übrigens auch mit den Spitzenverbänden, die wir selbstverständlich an der Debatte beteiligen wollen und müssen, auch mit den Vertretungen aus der Lehrerinnen- und der Elternschaft. Vielleicht diskutieren wir im Zuge dessen aber auch, welche Entlastungen beispielsweise von bürokratischen Aufgaben wir für die Schulleitung noch erreichen können. Denn uns geht es im Prinzip hoffentlich fast allen um flexible, leistungsfähige Strukturen auch an den Schulen, die tatsächlich den Anforderungen an moderne, schülerinnen- und schülerorientierte und nicht bürokratieorientierte Pädagogik entsprechen. In diesem Sinne freuen wir uns auf die weitere Debatte dazu im Ausschuss und danken für die Vorlage.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank. Für die AfD-Fraktion erhält jetzt Abgeordneter Jankowski das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Abgeordnete, liebe Zuschauer am Livestream, der Wunsch der

Schulen – vor allem der Lehrer – eigene Schulkonten zu erhalten, ist nicht neu. Seit Jahren wird gefordert, endlich rechtssichere Möglichkeiten zu schaffen, schulinterne Finanzflüsse abzuwickeln. Der Grund ist, dass der Status quo sehr aufwendig ist und dazu führt, dass in der Praxis Vereinfachungen stattfinden, die nicht rechtssicher sind.

Die Schulkonten werden gewünscht, damit Lehrer zum Beispiel nicht mehr Geld für Klassenfahrten, Exkursionen oder Eintrittsgelder für Besuche im Zoo, Theater und Kino mittels Bargeld oder gar über private Konten abwickeln müssen. Auch der Thüringer Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit hat bereits in seinem Tätigkeitsbericht im Mai 2016 bei der jetzigen Praxis vor datenschutzrechtlichen Bedenken gewarnt, gerade wenn zum Beispiel Klassenfahrten über private Konten der Lehrer abgewickelt werden. Der Landesdatenschutzbeauftragte wendete sich daraufhin an das Thüringer Bildungsministerium und schrieb in seinem Bericht dazu – ich darf zitieren –: „In seiner Antwort wies das TMBJS darauf hin, dass es einen Entwurf einer Verwaltungsvorschrift zur Einrichtung und Führung von Schulkonten erarbeitet hatte, hierzu aber Dissens zur Frage bestand, ob diese Konten in der Inhaberschaft der Schulträger oder aber des Landes Thüringens zu führen seien.“ Dieser Bericht stammt wohlgemerkt vom Mai 2016. Im Bericht des Landesdatenschutzbeauftragten aus dem Jahre 2018 findet sich wieder die gleiche Aussage, dass das TMBJS vermelde, dass der Dissens immer noch bestünde. Und selbst jetzt, also nach fast fünf Jahren, ist der Dissens zwischen beiden Ministerien immer noch vorhanden und wir sind keinen Schritt weiter. Deswegen ist es gut, dass das Thema jetzt endlich hier im Plenum auch eingebracht wird.

Herr Tischner ist schon darauf eingegangen: In der gemeinsamen Sitzung des Haushalts- und Bildungsausschusses am 17. September 2020 wurden die Schwierigkeiten bei den Schulkonten auch angesprochen. Der zuständige Mitarbeiter aus dem Finanzministerium hat sehr gut erläutert, was aus seiner Sicht gegen eigene Schulkonten spricht. Im Wesentlichen ging er dabei auf die fehlende Rechtssicherheit ein. Zusammengefasst sind Schulen keine rechtsfähigen Einrichtungen, können deswegen kein eigenes Konto besitzen, weil sie nicht Gläubiger oder Schuldner von zivilrechtlichen Ansprüchen sein können. Ein weiteres Problem ist, dass durch die Schulorganisation die Schulen an sich in kommunaler Hand sind, die eingesetzten Lehrer sind aber Landesbedienstete. Das spricht gegen die Eröffnung von Schulkonten durch Schulträger, also die Kommunen. Es würde Schwierigkeiten geben bei Haftungsfragen, da der Schulträger

(Abg. Rothe-Beinlich)

als Inhaber des Kontos verantwortlich wäre für Dinge, die er eigentlich nicht beeinflussen kann.

Der zuständige Mitarbeiter vom Finanzministerium zeigte dem Ausschuss aber auch sehr wohl einen Weg auf, der bei der jetzigen Gesetzeslage seiner Meinung nach gehen würde. Dies sehe vor, alles über die Staatshauptkasse am Ende abzuwickeln, die eigenen Schulen würden Buchungsstellen zugeordnet bekommen und die Schulen müssten formal Zahlungsaufforderungen erheben. Die Buchungen würden dann automatisch zugeordnet werden.

Die Aussagen von Mitarbeitern im Ausschuss klangen für mich alles andere als unversöhnlich oder generell ablehnend, und das macht es für mich noch unverständlicher, weshalb seit fast fünf Jahren keine Einigung zwischen beiden Ministerien erzielt werden konnte.

(Beifall AfD)

Im erwähnten Ausschuss wurde jedenfalls der Eindruck vermittelt, dass auf Mitarbeiterebene durchaus Lösungen erarbeitet werden könnten, welche den jetzigen Zustand verbessern würden. Der nun von der CDU eingebrachte Gesetzentwurf geht nun einen anderen Weg. Im Wesentlichen wird das Modell aufgegriffen, welches in Sachsen schon seit 2018 umgesetzt wird. Der Schulleiter soll im Namen des Freistaats Thüringen ein Konto für eine Schule errichten dürfen und dieses Konto auch führen, der Inhaber des Kontos wäre also der Freistaat Thüringen und nicht die Schule oder Schulträger und der Kontozugriffsberechtigte wäre der Schulleiter. Dadurch würden die Probleme der Haftung und der fehlenden Verantwortlichkeit umgangen, da der Schulleiter die Kontoführung ausübt und der Kontoinhaber sein direkter Dienstherr, also der Freistaat Thüringen, ist.

Beide vorgeschlagenen Modelle – also das vom Mitarbeiter im Finanzministerium über die Abwicklung über die Staatshauptkasse als auch das von der CDU ins Spiel gebrachte Modell, dass der Schulleiter im Namen des Freistaats Thüringen Konten eröffnen darf – stellen für mich gangbare Wege dar. Welches dieser Modelle nun verwaltungstechnisch die praktikablere Lösung ist, möchte ich auch nicht beurteilen. Es ist eigentlich Aufgabe der Ministerien und der Verwaltung, die Vor- und Nachteile gegeneinander abzuwägen und einen gangbaren Weg aufzuzeigen.

Da aber anscheinend in dieser Frage die Fronten zwischen dem Finanz- und dem Bildungsministerium derart verhärtet sind, dass dort seit Jahren kein Kompromiss gefunden wurde, muss sich nun wahrscheinlich auch das Parlament hier einschalten. Wir unterstützen, dass im Ausschuss die Ver

treter der einzelnen Ministerien ihre Vorstellungen vortragen können, es mit Vertretern der Schulen, der Lehrerverbände und Schulträger diskutiert wird und endlich konstruktiv eine Lösung gefunden wird.

Ob es nun am Ende das eine Modell ist oder auch das andere Modell oder vielleicht noch ein dritter gangbarer Weg, ist für mich zweitrangig. Wichtig ist nur, dass wir endlich zu einer praktikablen Lösung für die Schulen und vor allem für die Lehrer kommen. Wichtig ist, dass wir endlich zu einer Rechtssicherheit für die Lehrer kommen, zum Beispiel bei den Fragen, wer haftet, wer trägt eventuelle Stornierungskosten oder auch bei Vorwürfen von Veruntreuung. Und vor allem ist wichtig, dass sich die derzeitige Hängepartie nicht wieder jahrelang hinzieht, weil sich die zuständigen Ministerien einfach nicht einigen können bzw. die Minister sich nicht einigen wollen.

(Beifall AfD)

Den vorgelegten Antrag der CDU sehe ich deswegen als Möglichkeit, den Lösungsprozess einzuleiten, und wir werden einer Ausschussüberweisung zustimmen. Vielen Dank.

(Beifall AfD)

Vielen Dank. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ein kurzer Hinweis, weil das in letzter Zeit sehr auffällig ist und immer um das Genehmigen von Zitaten gebeten wird. Ich empfehle Ihnen da, die Geschäftsordnung unter § 28 noch mal zu lesen. Dort steht nicht, dass wir Zitate genehmigen, sondern im Wortlaut vorbereitete Reden. Sie müssen mich nicht darum bitten, Zitate vortragen zu dürfen, das dürfen Sie. Sie dürfen nur im Wortlaut vorbereitete Reden nicht ohne meine Genehmigung hier vorlesen. Ich will das nur noch mal als Hinweis geben, weil das hier häufig getan wird.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Das ist aber nicht Bestandteil der Geschäftsordnung.

Jetzt machen wir weiter in der Redeliste und als Nächster erhält Abgeordneter Wolf das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen, das ist ja nun nichts Alltägliches, wenn eine Oppositionsfraktion einen Gesetzesvorschlag hat, dass das weit überwiegend, in dem Fall vielleicht

(Abg. Jankowski)

sogar von allen Fraktionen hier im Haus für gut erachtet wird.

Worum geht es? Wir haben es eben schon gehört, es geht eigentlich um eine Selbstverständlichkeit – ich könnte auch sagen, eine Nebensächlichkeit –, die aber im Schulalltag zu unwahrscheinlich viel Verdruss, Unverständlichkeit und Frustration führt. Es ist schon gesagt worden: Schulen sind per Auftrag eigenverantwortlich und sollen sich so auch verstehen. Klassenlehrer/-innen, Schulleitung etc. sind nicht nur Wissens- und Kompetenzvermittler, Berater, Begleiter, Erzieherinnen etc. Wir setzen voraus, dass sie mit Büchergeld umgehen, Kopiergeld bis hin zu Geld für Ausflüge und Klassenfahrten von Schüler/-innen und Eltern einsammeln und damit durch ihre Hände gehen lassen, was beamtenrechtlich durchaus ein Problem darstellt. Wir erwarten also viel von unseren Pädagogen vor Ort und die haben auch die besten Voraussetzungen verdient, insbesondere wenn es einer rechtssicheren Umsetzung und einer Entbürokratisierung dient.

Für alle, denen diese täglichen Mühen eines Schulbetriebs nicht so zugänglich sind, weil sie sich nicht wirklich tagtäglich damit beschäftigen, vielleicht noch mal konkreter: Jede Schule soll ein eigenes Schulkonto führen können. Derzeit haben etwa drei Viertel der Schulen ein Schulkonto. Es ist heute schon Praxis, aber es ist noch nicht rechtssicher geregelte Praxis. Ja, man denkt sich, warum auch nicht. Wenn wir Schulen mit einer Größe von 400 bis 500 Schülerinnen mit Lehrkräften in entsprechender Anzahl haben, die jeden Tag den Schulbetrieb managen und am Nachmittag auch noch AGs veranstalten und auch ihre schulische Freizeit miteinander verbringen – und das bis zu zwölf Jahre gemeinsam –, dann gibt es tagtäglich eine Menge verschiedene Rechtsgeschäfte. Diese Rechtsgeschäfte müssen aber eben rechtssicher sein.

(Beifall DIE LINKE)

Wir haben eben auch schon gehört, dass Schulen als untere Landesbehörde keine eigene Rechtspersönlichkeit besitzen. Es gibt Konten, die von Schulleitungen eingerichtet wurden. Der überwiegende Anteil der Konten, die heute existieren, wurde vom Schulträger eingerichtet. Bei wiederum anderen Konten entzieht sich unserer Kenntnis, wer die eigentlich mal eingerichtet hat, sie sind eben da. Meistens werden sie durch Schulsekretärinnen und ‑sekretäre verwaltet, sie sind meist reine Durchlaufkonten, es werden also keine originären Landesmittel oder Mittel des Schulträgers damit erfasst. Schulkonten dienen im Regelfall dazu, dass Klassenfahrten oder Exkursionen – also das, was wir im Allgemeinen als Lernen am anderen Ort verstehen – auch möglich gemacht werden.

Ich gehe davon aus, dass insbesondere der erste Lockdown – die pandemische Situation – für die CDU der besondere Anlass noch mal war zu sagen: Das, was sich danach an bürokratischen Prozessen entwickelt hat, um die schon vorhandenen Buchungen auch wirklich abzuwickeln, ist für uns Anlass genug, jetzt sozusagen die Gesetzesinitiative zu ergreifen, um es ein für alle Mal klar zu regeln – und das ist auch gut so.

Es ergeben sich verschiedene Möglichkeiten, Schulkonten zu führen, Kollegin Rothe-Beinlich ist schon darauf eingegangen. Das ist zum einen die Möglichkeit – und die ist jetzt im Moment noch nicht bei der CDU in dem Gesetzesvorschlag erfasst –, weiterhin die bestehenden Schulkonten beim Schulträger zu führen. Und die andere Möglichkeit ist, sie tatsächlich beim Land zu führen und einzurichten. In der Diskussion und in der Vorstellung dieses Gesetzesvorschlags in den letzten Wochen mit den Schulleitungen, mit denen ich Kontakt hatte – und das waren nicht wenige –, stelle ich erst mal fest, Kollege Tischner, überwiegend – nein, einhellig – wird die Initiative begrüßt. Aber es wird eben auch gesagt, warum kann das, was wir jetzt haben, nicht weitergeführt werden, warum kann es nicht beim Schulträger verbleiben, also mehr Flexibilität in den Gesetzesvorschlag reinzubringen. Es wird auch gefragt: Wie ist denn das nun mit der Verwaltung, soll das dann dauerhaft – eben auch im Gesetz festgeschrieben – die Schulsekretärin/der Schulsekretär machen, wer macht das?

Auch die Kontoführungsgebühren sind im Übrigen ein Thema, wenn ein Konto auf 0 Euro läuft, weil es ja ein Durchlaufkonto ist. Es ist ja nicht selbstverständlich, dass die Kontoführungsgebühren, die ja regelmäßig anfallen, auch damit abgebildet sind. Die Schulleitungen wissen, dass diese Kontoführungsgebühren heute häufig – und ich sage mal in einem mehr als rechtlichen Graubereich – von den Schulfördervereinen getragen werden. Das geht auch nicht, auch da muss Rechtssicherheit geschaffen werden.

Sie sehen also: Es gibt noch genügend Diskussionsbedarf an einem an sich guten, begrüßenswerten Vorschlag der CDU-Fraktion, dem wir im zuständigen Fachausschuss – im Bildungsausschuss – auch gern entsprechen können mit den entsprechenden Anhörungen oder Stellungnahmen zu der Anhörung, sodass wir dann möglichst gemeinsam hier als Parlament einen Gesetzesvorschlag beschließen können, der vor allen Dingen eines beinhaltet: eine schlanke Verfahrensweise und Entbürokratisierung für die Schulen in ihrem wichtigen Bildungsauftrag. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank. Für die CDU-Fraktion erhält jetzt Abgeordneter Tischner das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, zunächst freue ich mich, dass unser Vorschlag, was ich bis jetzt von den einzelnen Fraktionen gehört habe, auf große Zustimmung trifft und bisher alle signalisiert haben, dass wir bald gemeinsam an den Details arbeiten wollen, aber nicht die Probleme, sondern vor allem die Lösung in den Vordergrund stellen wollen.

Wie ich bereits in der Begründung vor ein paar Minuten ausgeführt habe, wollen wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf eine landeseinheitliche Praxis bei den Schulkonten und Rechtssicherheit für die Schulen schaffen. Deshalb halte ich es nicht für sinnvoll zu sagen, wir lassen beide Wege offen, wie es gerade Astrid Rothe-Beinlich vorgeschlagen hat. Denn diese Situation, dass irgendwie jeder alles machen kann, haben wir gerade und die führt dazu, dass am Ende bei vielen Schulen Unklarheit besteht oder an manchen Schulen gar nichts ist.

Die Thüringer Schulordnung – darauf möchte ich an dieser Stelle gern verweisen – regelt bereits seit vielen Jahren in § 28 – und ich zitiere ohne Genehmigung der Präsidentin –: „Fallen für die Durchführung von Schülerfahrten wie Schullandheimaufenthalten, Lehr- und Studienfahrten, Schüler- und Lehrwanderungen sowie von ähnlichen Veranstaltungen der Schule Kosten an, so können die von den Eltern zu entrichtenden Kostenbeiträge auf ein Konto der Schule eingezahlt werden; in besonderen Fällen kann eine Zahlung an die Schule auch in bar erfolgen.“ Das ist unsere Regelung, die wir schon haben. Diese Regelung zeigt auf, dass die Barabwicklung von Klassenfahrten und anderen Maßnahmen – das Lernen am anderen Ort – eigentlich die Ausnahme sein sollte. Aber was sollen die Schulen machen, wenn sie de facto keine Konten haben und nur über diese Barabwicklung verfügen?