Vielen Dank. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Fraktionen sind übereingekommen, dass wir um 12.00 Uhr nicht nur eine Lüftungspause, sondern gleichzeitig in die Mittagspause bis 13.00 Uhr eintreten.
Ich möchte Sie noch darauf hinweisen, dass 5 Minuten nach Beginn der Mittagspause der Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz hier oben in der großen Loge tagt.
Wir würden dann nach der Mittagspause den Tagesordnungspunkt 6 fortsetzen. Der nächste Redner wäre dann Herr Abgeordneter Heym – für die Planung schon mal vorab. Nach dem Tagesordnungspunkt 6 würden wir dann mit den Wahlen fortfahren. Ansonsten fangen wir jetzt mit der Mittagspause an. 13.00 Uhr sind wir wieder hier. Ich wünsche Ihnen guten Appetit!
Wir setzen die Sitzung fort und damit eröffne ich erneut die Sitzung. Wir sind in der Beratung des Tagesordnungspunkts 6 und haben hier noch drei Wortmeldungen. Nächster Redner ist Herr Kollege Heym von der Fraktion der CDU.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf strebt die Koalition von Rot-Rot-Grün eine Reihe von Veränderungen im Thüringer Petitionsrecht an, so zum Beispiel die Bildung des Petitionsausschusses, unmittelbar nachdem ein Landtag neu gewählt wurde. Ja, das hat seine Berechtigung, denn die Vergangenheit hat gezeigt, dass wir schnell eine Bugwelle von mehreren Hundert Petitionen anhäufen, wenn der Ausschuss nicht in kurzer Zeit gebildet und somit nicht arbeitsfähig ist. Und das erschwert die Arbeit sowohl für die Verwaltung, aber auch für uns Abgeordnete. Im Übrigen verlängert es auch die Wartezeit der Petenten auf eine Antwort.
Wie das gehen kann, da sind von Rot-Rot-Grün Möglichkeiten vorgeschlagen worden, aber darüber sollten wir vertieft im Ausschuss reden.
Nächstes Beispiel sind Petitionen, die veröffentlicht wurden. In der Tat, wir eilen im Umgang mit den Unterschriften, also Mitzeichnungen zu den Petitionen, den heutigen medialen Möglichkeiten durch Einzelfallentscheidungen hinterher. Da bedarf es in der Tat klarer Festlegungen.
Weiterhin streben Sie an, dass Sitzungen des Petitionsausschusses grundsätzlich öffentlich sind. Ich habe mich gewundert, Kollegin Müller, in Ihrer Rede haben Sie schon gesagt, dass sie weitestgehend öffentlich sein sollen. Und der Gedanke ist ja nicht neu. Als Beispiel wird wieder mal der Bayerische Landtag bemüht. Dieses Beispiel – und das wissen Sie – ist aber nicht tauglich, weil die Bayern bei der Bearbeitung ihrer Petitionen eine ganz andere Systematik haben als wir hier in Thüringen.
Begründen tun Sie die angestrebte Öffentlichkeit von Sitzungen mit dem Interesse der Menschen in Thüringen an der Arbeit des Petitionsausschusses. Dazu will ich Ihnen mal was sagen: Die Menschen haben auch ein Interesse an der Arbeit des Kabinetts in Thüringen. Und es käme wahrscheinlich keiner auf die Idee zu sagen, dass das Kabinett in Zukunft öffentlich tagt. Ob es einen Mehrwert hätte, weiß ich nicht, aber einen Unterhaltungswert könnte ich mir da schon gut vorstellen.
Es dürfte also nicht überraschen, dass meine Fraktion da aus guten Gründen eine andere Position hat. Die Gründe dafür will ich heute auch gar nicht vertiefen, die sollten wir zunächst im Ausschuss diskutieren. Ich sage nur: Wahrung von Persönlichkeitsrechten, Schutz der Petenten ganz allgemein, Sicherstellung der Arbeitsfähigkeit des Petitionsausschusses und manchmal sogar auch Schutz der Exekutive. Ich gucke jetzt mal zum Kollegen Müller, letzte Ausschusssitzung. Da war eine Petition dabei, da hätten wir uns allesamt nicht mit Ruhm bekleckert, wenn da die Öffentlichkeit erlebt hätte, wie da manchmal diskutiert wird und was da auch für Beiträge abgeliefert werden.
Der Ansatz von Ihnen, nur noch elektronische Unterschriften zur Petition zu zählen, die auf der Internetseite des Landtags geleistet wurden, die teilen wir. Dennoch stellt sich die Frage, ob wir das durchhalten. Der Ansatz ist nachvollziehbar, aber das Bemühen, sich von privaten, vielleicht sogar kommerziellen Internetplattformen klar abzugrenzen, darf nicht dazu führen, dass ein berechtigtes Petitum im Reißwolf landet.
Ja, auch handschriftliche Unterschriften sollten Berücksichtigung finden. Sie sollten aber auch ein Mindestmaß an Anforderungen erfüllen, um möglichen Missbrauch weitestgehend auszuschließen. Da gibt es Vorstellungen, aber auch da, denke ich, werden wir uns im Ausschuss die Zeit nehmen, vertieft darüber zu reden.
Auf andere Änderungen – Harmonisierung von Petitionsgesetz und Geschäftsordnung des Landtags oder Straffung von Bearbeitungsfristen durch die Landesregierung – will ich auch aus Zeitgründen heute hier gar nicht vertieft eingehen. Das sollten wir alles im Ausschuss beraten. Es muss aber bleiben: Der Petitionsausschuss ist kein politischer Schaukasten.
Er ist für die Petenten die letzte Möglichkeit, ihren Problemen, ihren Anliegen nachzukommen. Das sollten wir auch mit der gebotenen Sorgfalt und auch mit Rücksicht auf die Petenten nicht in einem öffentlichen Raum machen. Deshalb erneuere ich noch einmal den Antrag meiner Fraktion: Überweisung an den Petitionsausschuss und an den Justizausschuss. Dort werden wir uns die Zeit nehmen, uns über den vorliegenden Gesetzentwurf ausreichend auszutauschen und auch Lösungen zu finden. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Präsidentin, liebe Abgeordnete, sehr geehrte Zuschauer am Livestream, wir wollen das Petitionsgesetz entscheidend zum Nutzen der Bürgerinnen und Bürger verändern. An diesem Ziel sollten wir festhalten. Wenn ich mir die Redebeiträge heute hier angehört habe, kommen bei mir Zweifel auf, ob wir wirklich an dem Ziel festhalten wollen. Ich freue mich besonders, dass die von mir initiierten Änderungen in dem Gesetzentwurf Eingang gefunden haben. Deshalb danke ich Ihnen für den umfassenden Vorschlag für die Gesetzesänderung. Auf viele Einzeldetails muss ich jetzt nicht noch einmal eingehen, das hat Herr Heym schon getan. Ich denke, dafür haben wir dann die Ausschusssitzung, wo wir das ausführlich besprechen können und die Details lösen.
Eine Sache ist mir besonders wichtig. Ich denke, da geht Ihr Gesetzentwurf weit über das Ziel hinaus,
Damit werden alle Protokolle und Zuarbeiten ebenfalls öffentlich. Was ist denn die Aufgabe des Petitionsausschusses? Aus meiner Sicht lösen wir Konflikte. Wir sind die letzte Instanz für den Bürger, an die er sich noch mal mit seinen Sorgen und Nöten wenden kann. Wir betreiben Aufklärung, wir geben Unterstützung bei der Suche von Kompromissen, auch wenn der Bürger andere Vorstellungen hat, was das Gesetz vorsieht. Ja, es geht auch darum, zum Beispiel Fehlverhalten in der Administration aufzudecken und diese nachhaltig zu vermeiden. Zu guten und nachhaltigen Konfliktlösungen braucht es eine offene und ehrliche Bestandsaufnahme für die Vermittler. Und die Vermittler sind genau wir, diejenigen im Petitionsausschuss. Wir müssen uns beide Seiten anhören können, die dann auch teilweise sehr kontrovers sind. Und wir brauchen eine ehrliche Darstellung von beiden Seiten.
Hier braucht es geschützte Räume, denn nur in geschützten Räumen öffnen sich Menschen und sind ehrlich. Das sollten wir berücksichtigen.
Diesen geschützten Raum würden wir mit diesem Gesetz pauschal zerschlagen. Und ich möchte hier auf ein ganz aktuelles Beispiel der Dezember-Sitzung vom Petitionsausschuss zurückkommen. Da ging es nämlich genau darum, dass wir einen Antrag vorliegen hatten, ein Protokoll öffentlich zu machen. Da äußerte sich ein Regierungsvertreter sinngemäß, er appellierte an die Ausschussmitglieder, die Zuarbeiten des Ministeriums nicht öffentlich zu machen. Er sagte ganz klar: Wenn ich gewusst hätte, dass es der Öffentlichkeit zugänglich wird, dann wäre diese Stellungnahme anders ausgefallen. – Das, denke ich, sollte alle Abgeordneten hier in diesem Raum nachdenklich machen, warum genau diese Ausschusssitzungen nicht öffentlich sein dürfen.
Deshalb ist der jetzige Prozess, dass nur auf Antrag öffentliche Sitzungen stattfinden, der bessere Weg. Und ich rege an, den § 15 Abs. 1 dahin gehend zu ändern. Ich rufe hier an der Stelle noch mal wirklich alle auf, sich an einer konstruktiven Diskussion für dieses Gesetz zu beteiligen, auch Kompromissfähigkeit zu zeigen, denn es geht hier nicht um Parteipolitik, sondern es geht hier um die Bürger und Bürgerinnen in diesem Land, dass sie mit den Abgeordneten kommunizieren. Deshalb
Meine sehr verehrten Damen und Herren, sehr geehrte Frau Präsidentin und liebe Zuschauerinnen und Zuschauer am Livestream, wir reden heute über einen Gesetzentwurf, der zur Verbesserung der Mitbestimmungsrechte in Thüringen zur Stärkung der direkten Demokratie im Zuge des Petitionsausschusses durch die regierungstragenden Fraktionen eingebracht worden ist. Wir haben heute auch durch den Kollegen Müller von den Grünen gehört, worum es vielmals geht.
Ich möchte noch mal etwas zu der Öffentlichkeit der Ausschüsse sagen und warum wir in dem Gesetz auch „weitestgehend“ formuliert haben als Vorschlag, weil es natürlich so ist, und da nehme ich mal das Beispiel, was Steuern anbetrifft, dass wir uns immer auch an rechtliche Bestimmungen halten müssen. Aber was wir im Gespräch gerade mit dem Bayerischen Landtag, mit den Vertretern des Petitionsausschusses, dort erlebt haben, ist, dass die Öffentlichkeit des Ausschusses keineswegs dazu führt, dass Menschen, Regierungsvertreter, die uns Rede und Antwort stehen müssen, Angst haben müssen, etwas zu äußern. Herr Heym, ja, natürlich wird in Bayern etwas anders im Petitionsausschuss gearbeitet. Dort gibt es einen Petitionsausschuss, der tagt öffentlich, und daneben gibt es weitere Ausschüsse, die tagen auch öffentlich. Und in allen öffentlichen Ausschüssen werden Petitionen bearbeitet und behandelt. Das hat keineswegs dazu geführt, dass die Landesregierung nicht genügend Auskunft geben kann oder wird – im Gegenteil. Wir sind als Vermittler, als Problemlöser, als Anliegentreiber auch gefordert in diesem Ausschuss. Und ich glaube, wenn Menschen sich an uns wenden – ich rede wirklich von Menschen und nicht nur von Bürgerinnen und Bürgern; das hat auch was damit zu tun, dass jede und jeder sich an den Petitionsausschuss wenden kann, unabhängig der Staatsangehörigkeit –, wenn die Menschen sich mit einem Problem an uns wenden, wir sollen es lösen, dann sollen sie auch die Möglichkeit haben, zu sehen, wie wir zu dieser Lösung kommen. Das ist, glaube ich, auch ein Grund, warum wir sagen, Öffentlichkeit des Ausschusses weitestgehend, wie es im Gesetzentwurf dargelegt worden ist. Eine Her
zensangelegenheit ist auch die Anerkennung der handschriftlichen Unterschriften, was wir auch in dem Gesetzentwurf eingebracht haben, denn wir stehen in einem bitteren Konkurrenzkampf mit unserer Petitionsplattform. Die wurde vor sieben Jahren, als das Petitionsgesetz damals so novelliert worden ist, auf den Weg gebracht und die Zeit hat uns einfach überholt. Wir erleben es, dass Menschen sich an private Plattformen wenden, wie Change.org, wie openPetition. Wir erzählen ihnen aber dann auch nicht, was mit ihren Daten passiert. Ich glaube, auch da müssen wir die Finger in die Wunde legen und sagen: Wir müssen moderner werden, wir sind das Parlament, hier sollen sich die Menschen hinwenden und da ist unsere Plattform auch gefragt.
Natürlich wissen wir auch als regierungstragende Fraktion, dass die Landtagsverwaltung auch schon daran arbeitet und wir auch immer schauen müssen, wie kann das personell untersetzt und gestärkt werden im Sinne der Menschen, die Hilfe bei uns suchen und deswegen, weil es halt immer noch ein kleines Problem ist mit unserer Petitionsplattform, mal stürzt sie ab, das haben wir im Oktober erlebt. Da gab es unglaublich viele Menschen, die sich an uns gewandt haben und die gehen dann halt lieber los, sammeln Unterschriften handschriftlich. Ich glaube, da müssen wir zeigen, dass wir auch die anerkennen. Wenn jemand von Haustür zu Haustür geht, für ein Petitum wirbt, dann sollten wir das auch würdigen und es darf nicht zum parteipolitischen Spielchen werden. Da erinnere ich mich auch an eine Petition. Da ging es um das Azubi-Ticket in Greiz. Die jungen Menschen hatten unglaublich viele handschriftliche Unterschriften gesammelt und dann war es leider eine Mehrheit in diesem Ausschuss – so wie ich mich erinnere –, die nicht dafür gestimmt hat, obwohl bei anderen Petitionen so verfahren worden ist. Da sage ich, das hängt auch ein bisschen mit parteipolitischen Spielchen zusammen. Hier wollen wir eine Klarstellung und eine Regelung finden.
Ich freue mich sehr auf die Diskussion. Ich will gar nicht viel mehr darüber sagen. Wir werden das in dem Ausschuss ausdiskutieren müssen. Ich freue mich auch auf eine öffentliche Anhörung und werbe ebenfalls dafür, das an den Petitionsausschuss federführend zu überweisen und auch an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz. Vielen Dank.
Vielen Dank. Aus den Reihen der Abgeordneten liegen mir keine weiteren Wortmeldungen vor. Möchte die Regierung sich dazu äußern? Nein, muss sie auch nicht unbedingt. Damit kommen wir zur Abstimmung über die beantragten Ausschussüberweisungen.
Es wurde beantragt, den Gesetzentwurf an den Petitionsausschuss zu überweisen. Wer dieser Überweisung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Abgeordneten aus den Koalitionsfraktionen, der FDP- und der CDU-Fraktion. Wer ist gegen die Überweisung? Wer enthält sich? Das sind die Stimmen aus der AfD-Fraktion. Damit ist diese Ausschussüberweisung beschlossen.
Weiterhin soll der Gesetzentwurf an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz überwiesen werden. Wer stimmt dieser Überweisung zu? Das sind erneut die Koalitionsfraktionen, die FDP-Fraktion und die CDU-Fraktion. Wer stimmt gegen diese Überweisung? Das sind vereinzelte Stimmen aus der AfD-Fraktion. Wer enthält sich? Das sind andere Stimmen aus der AfD-Fraktion. Die Überweisung ist dennoch auch an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz beschlossen.
Die Federführung soll beim Petitionsausschuss liegen. Wer mit dieser Federführung einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind erneut die Koalitionsfraktionen, FDP, CDU und AfD. Gibt es Gegenstimmen? Gibt es Enthaltungen? Bei 1 Enthaltung aus der AfD-Fraktion ist dann als federführender Ausschuss der Petitionsausschuss bestimmt.
Damit schließe ich diesen Tagesordnungspunkt und wir kommen vereinbarungsgemäß jetzt zum Aufruf der Wahlen.
Wahl von Mitgliedern der Parlamentarischen Kontrollkommission gemäß § 25 Abs. 1 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/2645 -
Wie Ihnen bekannt ist, sind noch immer zwei der insgesamt fünf Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission auf Vorschlag der Fraktion der AfD zu wählen. Gewählt ist, wer die Mehrheit der Stimmen der Mitglieder des Landtags erhält, mit mindestens 46 Stimmen. Der Wahlvorschlag liegt
Ihnen in der Drucksache 7/2645 vor. Vorgeschlagen sind Herr Abgeordneter Prof. Dr.-Ing. Michael Kaufmann und Herr Abgeordneter Jens Cotta.
Wird die Aussprache gewünscht? Die Abgeordnete Henfling hat sich zu Wort gemeldet. Bitte, Frau Henfling.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrte Präsidentin, namens meiner Fraktion und unserer Koalitionspartner möchte ich Folgendes zu den Wahlvorschlägen der AfD, hier im Speziellen zum Wahlvorschlag des Abgeordneten Kaufmann, erklären. Der Abgeordnete Kaufmann ist aus unserer Sicht nicht geeignet, die wichtige Kontrollfunktion innerhalb der Parlamentarischen Kontrollkommission wahrzunehmen. Wir haben zwar die Pflicht, die Wahlvorschläge der AfD zur Kenntnis zu nehmen, aber zur Wahlentscheidung sind die Abgeordneten nur ihrem Gewissen verpflichtet. Lassen Sie mich kurz zu den sachlich begründeten Zweifeln an der Eignung und Vertrauenswürdigkeit des Abgeordneten Kaufmann ausführen.