Protokoll der Sitzung vom 04.02.2021

Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrte Präsidentin, namens meiner Fraktion und unserer Koalitionspartner möchte ich Folgendes zu den Wahlvorschlägen der AfD, hier im Speziellen zum Wahlvorschlag des Abgeordneten Kaufmann, erklären. Der Abgeordnete Kaufmann ist aus unserer Sicht nicht geeignet, die wichtige Kontrollfunktion innerhalb der Parlamentarischen Kontrollkommission wahrzunehmen. Wir haben zwar die Pflicht, die Wahlvorschläge der AfD zur Kenntnis zu nehmen, aber zur Wahlentscheidung sind die Abgeordneten nur ihrem Gewissen verpflichtet. Lassen Sie mich kurz zu den sachlich begründeten Zweifeln an der Eignung und Vertrauenswürdigkeit des Abgeordneten Kaufmann ausführen.

Der Abgeordnete Kaufmann gehört zu den Gründungsmitgliedern der AfD in Thüringen.

(Beifall AfD)

Er hat die „Erfurter Resolution“ mitunterzeichnet, das Gründungsdokument des „Flügels“, und sich auch vom „Flügel“, wesentlichen Protagonisten des „Flügels“ weder in Person noch inhaltlich distanziert.

(Beifall AfD)

Der „Flügel“ gilt Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, der Zivilgesellschaft sowie den Verfassungsschutzbehörden als eine gesichert rechtsextremistische Bestrebung gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung. Ein maßgeblicher Vertreter des „Flügels“ war bis zu seiner angeblichen Auflösung der Fraktionsvorsitzende der AfD hier im Thüringer Landtag, Björn Höcke. Im geleakten Gutachten des Bundesamtes für Verfassungsschutz wird allein Höcke 600-mal erwähnt.

(Beifall AfD)

Gerade in Thüringen lässt sich aus unserer Sicht der „Flügel“ oder die Ideologie, die durch ihn vertreten wurde, nicht von der Landespartei und erst recht nicht von der Landtagsfraktion trennen. Das zeigten auch die zahlreichen Austritte aus der Fraktion der AfD in der letzten Legislatur. In dieser Legislatur gab es noch keinen Austritt.

(Beifall AfD)

Man kann also davon ausgehen, dass alle Abgeordneten der AfD, auch der Abgeordnete Kaufmann, loyal zur Fraktion und den maßgeblichen „Flügel“-Protagonisten stehen. Mit Björn Höcke, Corinna Herold, Stefan Möller und Thomas Rudy gehören allein vier derzeitige Abgeordnete der AfD zu den Erstunterzeichnern der „Erfurter Resolution“.

(Beifall AfD)

Durch eine Wahl in die Parlamentarische Kontrollkommission erhielte der Abgeordnete Kaufmann Einblick in die Arbeit des Verfassungsschutzes, auch im Hinblick auf den „Flügel“ und andere rechtsextremistische Strömungen in der AfD. Wie bereits dargestellt sind der „Flügel“ und die Landespartei wie auch die Landtagsfraktion in Thüringen nahezu deckungsgleich. Zudem erhielte der Abgeordnete Kaufmann auch gemäß § 24 Abs. 2 Thüringer Verfassungsschutzgesetz die Befugnis, Björn Höcke über die wesentlichen Inhalte der Beratungen der Parlamentarischen Kontrollkommission zu berichten. Dadurch sehen wir eine Gefährdung der Kontrolle des Thüringer Verfassungsschutzes wie auch seiner Arbeit.

Weiterhin wäre der Abgeordnete Kaufmann aus unserer Sicht auch persönlich nicht für die Kontrolle des Verfassungsschutzes geeignet. So twitterte er zum Beispiel anlässlich der Berichterstattung des MDR zur Sonderausstellung zum kirchlichen „Entjudungsinstitut“ im Lutherhaus Eisenach am 17. September 2019, ich zitiere: Damals hat sich die evangelische Kirche genauso mit den nationalsozialistischen Machthabern verbündet wie heute mit den rot-rot-grün-sozialistischen.

(Beifall AfD)

(Zwischenruf Abg. Kießling, AfD: Genauso war es!)

Ein Beispiel für einen unsäglichen Geschichtsrelativismus. Auf Facebook bezeichnete der Abgeordnete Kaufmann in einem Post zu einer Veranstaltung zum Schulgesetz am 26. Januar 2019 das Menschenrecht auf Inklusion als ideologisches Experiment. Dies sind nur einige Beispiele dafür, dass der Abgeordnete Kaufmann aus unserer Sicht als Mitglied für die Parlamentarische Kontrollkommission unwählbar ist. Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

In der Aussprache hat sich als Nächster Herr Abgeordneter Braga für die AfD-Fraktion gemeldet.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Frau Kollegin Henfling, das war ja nicht die stets angemahnte freie Rede. Das hat mich jetzt ein bisschen verwundert. So viel zum Eingang.

(Heiterkeit und Beifall AfD)

Ich darf Ihnen auch mitteilen, dass sich mein Kollege Cotta jetzt freut – der erste Kandidat, den wir vorgeschlagen haben, an dem es offensichtlich nichts auszusetzen gibt.

(Heiterkeit und Beifall AfD)

Er hofft auf Ihre Zustimmung für seine Kandidatur.

Zu den Ausführungen der sehr geschätzten Kollegin: Die „Erfurter Resolution“, die Herr Kollege Kaufmann unterzeichnet hat, haben Sie offensichtlich genauso wenig verstanden wie der Verfassungsschutz.

(Beifall AfD)

Die „Erfurter Resolution“ nimmt eindeutig Bezug zu einem innerparteilichen Streit, den es in der AfD mal gab. Sie wird immer als Gründungsdokument des „Flügels“ herangezogen und die ganzen Unterzeichner als sogenannte Mitglieder des in der Tat nicht mehr existierenden „Flügels“ genannt, was absoluter Quatsch ist. Also als programmatisches Dokument des „Flügels“ hat sie ohnehin nie getaugt. Sie nimmt ganz klaren Bezug auf eine Situation, die es mal in unserer Partei gab, auf einen Vorsitzenden, der versucht hat, die Partei in eine bestimmte Richtung zu lenken. Insofern ist das genauso Unfug gewesen, was Sie hier vorgetragen haben, wie das, was von den Verfassungsschutzbehörden seit geraumer Zeit behauptet wird.

(Beifall AfD)

Dann hat der Kollege sich nicht vom „Flügel“ distanziert. Ja, mein Gott, der „Flügel“ war und ist eine innerparteiliche Interessengruppierung gewesen, wie es sie in jeder Partei gibt. Sie haben bei Ihnen auch den Seeheimer Kreis bei der SPD oder die Kommunistische Plattform bei den Linken,

(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: In unserer Partei gibt es keine rechtsextreme Interessengruppierung!)

das ist etwas Selbstverständliches. Und dass auch behauptet wird, dass dort – na ja, sage ich jetzt mal – rechtsextremistische oder staatsfeindliche Politik betrieben wird, also wirklich, da fehlt Ihnen wirklich jede Sachkenntnis, Sie müssen sich nur die Reden anschauen, die auf den „Flügel“-Veranstaltungen gehalten werden.

(Abg. Henfling)

(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ja, genau!)

Das ist eine gesellige Veranstaltung, ein Treffen der Parteifreunde gewesen,

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Gesellig!)

um sich zu vernetzen, nichts anderes.

(Beifall AfD)

Ja, das ist interessant, dass Sie das nicht zur Kenntnis genommen haben.

Dann wird mal wieder auf ein Gutachten des Verfassungsschutzes Bezug genommen, da wird mein Kollege Höcke 600-mal zitiert. Mein Kollege Höcke hat sich ausführlich zu diesen Vorwürfen geäußert, die dort formuliert werden. Und es ist auch ausreichend dokumentiert, dass in diesem Gutachten nun mal wirklich so derart viele Fehler enthalten sind, dass es beim besten Willen nicht taugt, um die Beobachtung der AfD zu begründen.

Jetzt komme ich zum nächsten Punkt. Das wird immer hier vorn ausgeführt: Ja, Mensch, der Herr Kaufmann gehöre angeblich dem „Flügel“ an und das sei eine gesichert rechtsextreme Bewegung oder Organisation. Da empfehle ich Ihnen die Lektüre des Urteils des Verfassungsgerichtshofs. Auf unseren Antrag auf einstweilige Anordnung hin hat das Gericht festgestellt, dass es eben kein Argument sein darf, wen oder was der Verfassungsschutz hier als gesichert rechtsextremistisch einstuft, wer in diese Kontrollgremien gewählt wird, aus ganz einfachem Grund, dass der Verfassungsschutz darüber bestimmen würde, wer ihn kontrolliert. Und, meine Damen und Herren, machen Sie sich doch keine Illusionen, Sie haben jetzt die Mehrheit hier, aber das wird Sie auch irgendwann mal treffen, wenn es darauf ankommt.

(Beifall AfD)

Der Verfassungsschutz ist nämlich keine demokratisch kontrollierbare Institution. Das haben wir heute Vormittag schon festgestellt.

Im Übrigen, also an der persönlichen Geeignetheit des Kollegen Kaufmann – er ist immerhin Vizepräsident hier im Landtag, selbst der Ministerpräsident hat ihm ja seine Stimme gegeben.

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das macht es nicht bes- ser!)

Stimmt, Sie waren auch mal Vizepräsidentin oder sind es, glaube ich, immer noch. Nein, sind Sie nicht mehr. Gott sei Dank.

(Beifall AfD)

Im Übrigen: Dass die Abgeordneten so loyal zur Fraktion sind, das ist doch mal ein Ding. Ich meine, den Herrn Helmerich haben Sie in der letzten Legislaturperiode gern aufgenommen, obwohl er von der AfD kommt. Ob Sie damit so glücklich geworden sind, weiß ich jetzt auch nicht.

(Beifall AfD)

Aber diese Vorwürfe, die hier geäußert werden, ich meine die Zugriffszahlen …

(Zwischenruf Abg. Hey, SPD: Er war partei- los!)

Parteilos, genau, stimmt. Entschuldigung. Der Herr Helmerich war natürlich parteilos. Er war immerhin auf den gleichen Bildern mit Björn Höcke zu sehen wie manch anderer Kandidat, der genau aus diesen lächerlichen Gründen hier abgelehnt wurde.

(Beifall AfD)