3. Wenn ja, wie ist der aktuelle Stand dieser Bemühungen im Hinblick auf Örtlichkeiten und Personalbestand?
4. Falls diese „Lager für Uneinsichtige“ geplant sind, ist welcher Zeitraum für deren Betrieb vorgesehen?
Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, Frau Ministerin Werner, bitte.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Landesregierung beantwortet die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Czuppon wie folgt:
In Thüringen gibt es keine zentrale Einrichtung, in der Menschen, die sich nicht an die Quarantänevorgaben halten, untergebracht werden, und es sind auch keine geplant.
Gibt es Nachfragen? Das sehe ich nicht. Dann rufe ich die zweite Frage auf. Fragesteller ist Herr Abgeordneter Mühlmann von der AfD-Fraktion mit der Drucksache 7/2539.
Von dem erklärten Ziel der Landesregierung, das öffentliche Leben in Thüringen aufgrund der vorwiegend für ältere Menschen gesundheitsgefährdenden Situation weitgehend nicht mehr stattfinden zu lassen, ist auch die Polizei betroffen. Unmittelbar vor Weihnachten rief die Thüringer Polizei daher öffentlich dazu auf, „statt der persönlichen Vorsprache eine Anzeige per E-Mail zu erwägen“. Obwohl nach wie vor die Anzeigenaufgabe auch persönlich in den Dienststellen möglich ist, kam es jedoch vereinzelt vor, dass in den Dienststellen die Aufnahme von Anzeigen verweigert und Anzeigenerstatter mit dem Hinweis auf die aktuelle pandemische Lage weggeschickt wurden.
1. Welche einzelnen Regelungen hat die Landesregierung zur Aufnahme von Anzeigen in den Polizeibehörden während der aktuellen pandemischen Lage in die Dienststellen kommuniziert, um möglicherweise unterschiedliche Auslegungen in einzelnen Polizeidienststellen zu vermeiden?
2. Wie gewährleistet die Landesregierung eine datenschutzkonforme Anzeigenerstattung per E-Mail oder auf vergleichbarem kontaktlosen Weg, zum Beispiel per Telefon oder Brief?
zeidienststellen auch in der aktuellen, vorwiegend für ältere Menschen gesundheitsgefährdenden Situation den direkten Bürgerkontakt weiterhin zu ermöglichen?
4. Wie nimmt die Landesregierung dazu Stellung, wenn die Anzeigenaufnahme in den Polizeidienststellen mit einem allgemeinen Hinweis auf die Corona-Pandemie verweigert wird?
Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Inneres und Kommunales, Frau Staatssekretärin Schenk.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Mühlmann beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:
Der Präsident der Landespolizeidirektion hat im Einvernehmen mit dem Landeskriminalamt Thüringen, den Bildungseinrichtungen der Thüringer Polizei und mit den Personalvertretungen in der Polizei die erforderlichen Maßnahmen durch ein Behördenschutzkonzept fortgeschrieben, am 12. November 2020 zeitnah initiiert und kommuniziert. Im Behördenschutzkonzept sind zum Beispiel beinhaltet:
Seite 4, Ziffer 2, Punkt 1: allgemeine Hygienemaßnahmen – also das Abstandhalten von mindestens 1,5 Metern, Begrüßung und Verabschiedung ohne Körperkontakt, Menschenansammlungen vermeiden, regelmäßiges Händewaschen, Einhalten der Niesetikette, regelmäßiges Lüften und das Tragen von Mund-Nasen-Schutz –, die sind umzusetzen.
Seite 4, Ziffer 2.1: verpflichtendes Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, wenn der genannte Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
Seite 5, Ziffer 2.1: transparente Abtrennungen oder Trennscheiben in den Dienstzimmern, Wach- und Besuchsbereichen.
Seite 5, Ziffer 2.1: Reduzierung des Publikumsverkehrs auf ein Mindestmaß durch Definition von Besucherzonen und Arbeitsbereichen, also zum Beispiel Vernehmungszimmern, 2.: Befragung der Besucher und Besucherinnen zur Entscheidung, ob ein Aufenthalt im Dienstgebäude zwingend erforderlich ist, und 3.: Daten der Besucher sind in einem extra dafür vorgehaltenen Hinweisblatt zu dokumentieren.
Seite 5, Ziffer 2.1: Anbringen und Aufstellen von Spendern zur Händedesinfektion in den jeweiligen Eingangsbereichen.
Seite 8, Ziffer 2.3: Personen mit Verdacht auf eine COVID-19-Infektion ist das Betreten von dienstlichen Räumlichkeiten bis zum Vorliegen eines negativen Testergebnisses oder einer Freigabe des Gesundheitsamts untersagt.
Seite 9, Ziffer 3.2: Die dienstlich bereitgestellte Mund-Nasen-Bedeckung kann grundsätzlich für die allgemeine Dienstverrichtung getragen werden.
Das Behördenschutzkonzept wird lageangepasst fortgeschrieben. Darüber hinaus wurde für die Bürgerinnen und Bürger bereits in der ersten Welle der Pandemie im Frühjahr 2020 ein Informationsblatt mit Hinweisen zur Aufrechterhaltung des Anzeigendienstes, zu digitalen Kontaktmöglichkeiten zur Thüringer Polizei und den erforderlichen begleitenden datenschutzrechtlichen Aspekten veröffentlicht. Auf Basis dieser Erfahrungen wurde im Dezember 2020 eine inhaltlich gleiche Bürgerinformation erneut als Hinweisblatt in Papierform und digital bekannt gemacht.
Zu Frage 2: Wie eben bereits dargestellt, wurden die unter dem Einfluss der Pandemie bestehenden Möglichkeiten des Kontakts zur Thüringer Polizei klar kommuniziert. Das genannte Hinweisblatt wurde in den Dienststellen ausgelegt und steht online auf den Seiten der Polizei zur Verfügung. Die Bürgerinnen und Bürger können aktuell von der Möglichkeit einer Anzeige per E-Mail unter Nutzung eines Kontaktformulars der Polizei oder mittels formloser E-Mail Gebrauch machen. Im Internet finden sich dazu auch Hinweise zu den erforderlichen Mindestinhalten einer Strafanzeige. Dabei erfolgt die Übertragung der E-Mail auf datensicherheitstechnisch sichere Server der Thüringer Landesverwaltung. Die Möglichkeit einer schriftlichen Anzeige oder Kontaktaufnahme per Brief ist schon seit Jahren gegeben. Davon machen die Bürgerinnen und Bürger auch rege Gebrauch. Anzeigen per Telefon sind im Rahmen der Notrufkommunikation üblich. Diese machen jedoch regelmäßig eine Reihe von polizeilichen Folgemaßnahmen notwendig. Für die Erstattung von Strafanzeigen per Telefon, ohne dass die Dringlichkeit eines Notrufs vorliegt, besteht für die Bürgerinnen und Bürger ebenfalls die Möglichkeit.
Zu Frage 3: Die Aufnahme von Anzeigen und jegliches andere persönliche Vorsprechen der Bürgerinnen und Bürger bei der Thüringer Polizei wird aktuell ohne unmittelbaren Kontakt realisiert. Zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger und natürlich der Polizeibediensteten wurden in den Anzeigenzimmern und Vernehmungsräumen Plexiglasscheiben installiert. Zudem tragen die Bürgerinnen und Bürger und die handelnden Polizeibediensteten einen Mund-Nasen-Schutz. Bereits am Einlass der
Dienststellen werden die Bürgerinnen und Bürger zu Symptomen und möglichen Kontakten zu positiv getesteten Dritten befragt. Desinfektionsmittel befindet sich in den Eingangsbereichen zu den Kontakträumen, den Räumen selbst sowie in den Büros der Personen der Polizei. Nach Beendigung jeder Vernehmung bzw. jedes Kontaktgesprächs wird der Arbeits- und Besucherplatz gereinigt und intensiv gelüftet.
Zu Frage 4: Solche Fälle sind der Landesregierung aktuell nicht bekannt. Wir gehen davon aus, dass unsere Polizeibediensteten auch in Zeiten dieser Pandemie professionell handeln. Sie kennen die Pflichten, die der Polizei im Rahmen der Strafverfolgung obliegen, und setzen diese um. Wie eben beschrieben ist es in der jetzigen Lage unser Ziel und Anliegen, dass die Anzeigenerstattung und sonstige Kontakte mit der Thüringer Polizei ohne direktes persönliches Zusammentreffen realisiert werden können. Die dargestellten Informationswege per formloser E-Mail oder Kontaktformular der Thüringer Polizei, fernmündlich oder postalisch werden seitens der Bürgerinnen und Bürger umfänglich genutzt. Ebenso können weiterhin Anzeigen in den Polizeidienststellen erstattet werden. Diese werden von den Polizeibediensteten aufgenommen. Insbesondere bei Delikten, die aufgrund der Schwere und der Umstände der Tat ein schnelles polizeiliches Handeln erfordern, ist nach wie vor eine direkte Anzeigenaufnahme in der Dienststelle oder durch Polizeibeamte direkt vor Ort sinnvoll und teils auch unabdingbar. Diese Notwendigkeit wird auch von uns anerkannt und entsprechend umgesetzt, natürlich unter den geforderten Hygiene- und Schutzvorkehrungen. Bei minderschweren Delikten, welche keine Sofortmaßnahmen erforderlich machen, besteht die Möglichkeit, die Anzeige schriftlich zu erstatten. Hierauf wird die Dienststelle im betreffenden Einzelfall die Bürgerinnen und Bürger gezielt hinweisen. Sofern diese jedoch Strafanzeigen in der Dienststelle erstatten möchten, werden diese dort auch aufgenommen.
Auch von mir vielen Dank für die ausführliche Antwort, insbesondere auf Frage 4. Ich habe nur eine Nachfrage. Die bezieht sich auf Frage 2, weil mir die Ausführung zur Überprüfung oder zur Kontrolle,
dass es auch datenschutzrechtlich konform passiert, nicht weit genug ging. Ich würde gern dazu mehr wissen: Gab es denn Kontakt zum Datenschutzbeauftragten? Wurde der angefragt, dass eine Anzeigenaufnahme oder – besser gesagt – ‑aufgabe, Anzeigen per E-Mail auch konform funktionieren, dass beispielsweise, wenn in der Pressestelle oder woanders dort so etwas ankommt, da auch alle notwendigen Datenschutzregelungen eingehalten werden, wenn es da zum Beispiel um Daten von Personen geht, die da eine Anzeige wegen Vergewaltigung oder Sonstigem machen? Also verstehen Sie vielleicht die Tragweite des Ganzen?
Ich denke, die Tragweite ist mir in allen Zusammenhängen immer sehr bewusst. Wir werden Ihre Fragen schriftlich beantworten.
Weitere Nachfragen sehe ich nicht. Dann kommen wir zur dritten Frage. Fragesteller ist Herr Abgeordneter Gröning, Fraktion der AfD, mit der Drucksache 7/2557. Bitte, Herr Gröning.
Aktuelle Lage der Abwasserentsorgung, der Trinkwasserversorgung sowie des baulichen Zustands der Brücke zur Siedlung am Hirzberg auf dem Gebiet der Siedlung am Hirzberg in der Gemeinde Herrenhof
Im Jahr 2020 ist die Siedlung am Hirzberg in der Gemeinde Herrenhof wiederholt Gegenstand der landesweiten Presseberichterstattung und verschiedener parlamentarischer Anfragen gewesen. Grund hierfür waren unter anderem die Einstellung der Abwasserentsorgung, die Einstellung der Trinkwasserversorgung sowie der bauliche Zustand der Brücke zur Siedlung. Im Übrigen ist anzumerken, dass die Gemeinden und Landkreise der Rechtsaufsicht des Landes bzw. des Landesverwaltungsamtes unterstehen.
1. Wie gestaltet sich nach Kenntnis der Landesregierung die aktuelle Lage der Abwasserentsorgung, der Trinkwasserversorgung sowie der bauliche Zustand der Brücke zur Siedlung am Hirzberg in der Gemeinde Herrenhof und wie beurteilt die Landesregierung diese Situation?
stände beim baulichen Zustand der Brücke zur Siedlung, bei der Abwasserentsorgung und der Trinkwasserversorgung der Siedlung am Hirzberg behoben werden?
Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz, Herr Staatssekretär Möller.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Gröning beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: