Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Gröning beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:
Gestatten Sie mir zunächst eine Vorbemerkung. Mir ist es wichtig, hinsichtlich der Zuständigkeiten darauf hinzuweisen, dass die anstehenden Aufgaben, von denen Sie jetzt auch gesprochen haben, im Zuständigkeitsbereich der kommunalen Selbstverwaltung liegen. Die Landesregierung hat deshalb nur sehr begrenzt Einfluss darauf, in welchem Umfang und zu welchem Zeitpunkt die dort bestehenden Probleme gelöst werden.
Zu Ihrer Frage 1: Die siedlungswasserwirtschaftliche Problematik bei der Siedlung Hirzberg betrifft nicht die Versorgung mit qualitativ einwandfreiem Trinkwasser, sondern die ordnungsgemäße Abwasserbehandlung. Der Wasser- und Abwasserzweckverband Apfelstädt-Ohra liefert einwandfreies Trinkwasser an die Gemeinde Herrenhof, die dieses dann weiter zu den Grundstückseigentümern leitet.
Angesichts des baulichen Zustands der Brücke hat die Gemeinde deren Befahrbarkeit eingeschränkt. Dies hat auch Auswirkungen auf die Abwasserbeseitigung. Fahrzeuge zum Abfahren der abflusslosen Gruben gelangen derzeit nur über einen nicht öffentlich gewidmeten Weg oberhalb der HirzbergSiedlung zu den Grundstücken. Angesichts der winterlichen Straßenverhältnisse war dies in den letzten Wochen zeitweise nicht möglich. Tauwetter führte dann dazu, dass die Gruben übergelaufen sind. Im Regelfall werden die Gruben aber regelmäßig entleert. Die Abfuhr erfolgt derzeit im Auftrag der Gemeinde. Bis heute sind in diesem Zusammenhang nach Angaben des Verbands Kosten in Höhe von ca. 35.000 Euro angefallen.
Der bauliche Zustand der Brücke hat sich nach Kenntnis der Landesregierung seit der Beantwortung der Kleinen Anfrage 1088 des Abgeordneten Gröning im September 2020 zur Nutzung der Brü
cke nicht verändert. Die nutzbare Fahrbahnbreite auf dem Brückenbauwerk ist durch temporäre bauliche Maßnahmen auf 2,40 Meter eingeengt und das Gesamtgewicht der überfahrenden Fahrzeuge auf 6 Tonnen beschränkt. Beide Beschränkungen sind entsprechend ausgeschildert.
Die Landesregierung beurteilt die Situation als unbefriedigend. Wie bereits in der Beantwortung der Kleinen Anfrage 1094 des Abgeordneten Gröning dargelegt, konnten dem kommunalen Aufgabenträger insbesondere zur Förderung der öffentlichen Abwasserinfrastruktur Haushaltsmittel nach den Regularien der geltenden Förderrichtlinie zur Verfügung gestellt werden. Es sind der Landesregierung aber bisher keine Zuwendungsanträge bekannt.
Zu Ihrer Frage 2: Neben den in der Presse veröffentlichten Angaben, wonach die Planung für einen Brückenneubau inzwischen angelaufen sein soll, liegen der Landesregierung keine Informationen vor. Nach Auskunft der zuständigen Bewilligungsbehörde – das ist in dem Fall das Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr – ist bisher kein Antrag der Gemeinde Herrenhof auf eine Förderung der Maßnahme nach der Richtlinie zur Förderung von kommunaler Verkehrsinfrastruktur in Thüringen eingegangen.
Die siedlungswasserwirtschaftliche Problematik bei der Siedlung Hirzberg liegt – wie vorstehend erläutert – in der ordnungsgemäßen Abwasserbehandlung. Der Abwasserzweckverband Apfelstädt-Ohra stellt dieses Jahr planmäßig bis zum 30.06. das neue Abwasserbeseitigungskonzept auf, kurz ABK. Das ABK ist derzeit noch in der Abstimmung mit der unteren Wasserbehörde und den beteiligten Kommunen. Eine endgültige Aussage zum Zeitpunkt einer öffentlichen Erschließung für den Bereich Hirzberg-Siedlung kann daher noch nicht getroffen werden.
Gibt es weitere Nachfragen? Das sehe ich nicht. Dann kommen wir zur vierten Frage. Fragesteller ist Herr Abgeordneter Kowalleck, Fraktion der CDU, mit der Drucksache 7/2569. Bitte, Herr Kowalleck.
Die aktuelle Pandemielage stellt insbesondere Familien mit Kindern vor besondere Herausforderungen. Sie müssen neben dem Beruf noch die Beschulung und Betreuung ihrer Kinder organisieren. Ausfälle und Überlastung der Thüringer Schulcloud stellen die betroffenen Eltern vor zusätzliche Probleme. Dabei sind teilweise die technischen Voraussetzungen eines Internetempfangs und die notwendigen Endgeräte bei den Schülerinnen und Schülern nicht vorhanden. Insbesondere Kinder aus einkommensschwachen Familien brauchen hierbei besondere Unterstützung.
1. Inwieweit wird an welchen Schulen im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt der Online-Unterricht mit der Thüringer Schulcloud oder mittels anderer Systeme in Form von Videoübertragung durch Lehrer durchgeführt bzw. ist dieser geplant?
2. Welche Verbesserungen sind aktuell an der Thüringer Schulcloud erforderlich bzw. konkret vorgesehen?
3. Wie trägt die Landesregierung aktuell für wie viele Schülerinnen und Schüler, die im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt die vorhandenen Online-Angebote der Schulen aufgrund der fehlenden finanziellen und technischen Voraussetzungen nicht wahrnehmen können, dazu bei, die Lernsituation dieser Schülerinnen und Schüler zu verbessern?
4. Inwieweit werden Schülerinnen und Schüler mit besonderem Betreuungsbedarf im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt aktuell in welcher Form beschult?
Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport, Frau Staatssekretärin Heesen.
Sehr geehrter Herr Kowalleck, die Mündliche Anfrage beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Von 51 Schulen im Landkreis SaalfeldRudolstadt sind 36 an die Schulcloud angebunden. Darunter sind von den 29 staatlichen Schulen 23 Schulen an die Schulcloud angebunden. Die Lehrerinnen und Lehrer entscheiden aber in eigener Verantwortung über den Einsatz von Unterrichtsmitteln. Vor diesem Hintergrund kann ich die Frage, inwieweit an welchen Schulen konkret Online-Unterricht unter Verwendung der Schulcloud geleistet wird, so nicht beantworten.
Zu Frage 2: Ziel in der noch bis zum 31.07.2021 laufenden Pilotphase der Schulcloud ist die Erhöhung der Stabilität des Systems. Und das erfolgt vor allen Dingen durch die Erweiterung der Serverkapazitäten. So hat das Hasso-Plattner-Institut Serverkapazitäten erweitert und auch für die Schnittstelle zwischen dem Land Thüringen und dieser Hasso-Plattner-Plattform werden die Serverkapazitäten ausgebaut.
Im Bereich der technischen Fortbildung innerhalb von Thüringen geht es verstärkt darum, die Probleme auf den lokalen Systemen der Lehrkräfte und Schulen erst mal besser zu verstehen und den Support auszubauen, was Internetanbindung und Endgerätekonfiguration der Nutzer angeht. In der zweiten Jahreshälfte 2021 wird dann die qualitative Weiterentwicklung der Thüringer Schulcloud im Vordergrund stehen. Da geht es um die Integration und den weiteren Ausbau des Lernstore, eine Integration der H5P-Programmsoftware für die Erstellung von Inhalten, den Ausbau des Videokonferenztools BigBlueButton insbesondere durch Erhöhung der möglichen Teilnehmerzahl, eine zentrale Schülerverwaltung und ein ID-Management, Pseudonymisierung, dann eine schulartspezifische Skalierung der Schulcloud in den Varianten Grundschule, weiterführende Schule, Berufsschule, die Erhöhung der Barrierefreiheit und die Möglichkeiten, Bewertungen und Benotungen datensicher über die Schulcloud durchführen zu können.
Die Länder Brandenburg, Niedersachsen und Thüringen, die eine Schulcloud unter der Systemarchitektur des HPI betreiben, haben im Herbst 2020 eine Absichtserklärung über die weitere Kooperation nach der Pilotphase abgegeben. In Umsetzung die
ser Absichtserklärung soll ein länderübergreifendes Projekt im Rahmen des DigitalPakts Schule beantragt werden.
Zu den Fragen 3 und 4: Ihnen ist ja bekannt, dass mit den zusätzlichen Mitteln aus dem DigitalPakt Schule Endgeräte für Schülerinnen und Schüler durch die Schulträger beschafft werden. Die zur Verfügung stehenden Mittel können abgerufen werden und die Schulträger können also beschaffen. Die Situation ist bei den unterschiedlichen Schulträgern sehr unterschiedlich. Das gilt sowohl zwischen den Schulträgern als auch an den einzelnen Schulen, was damit zu tun hat, dass jeweils die Anschaffung unterschiedlichen Umfang hat. Das bedeutet auch unterschiedliche vergaberechtliche Vorgaben. Die Marktlage ist natürlich angespannt und es kommt auch jeweils darauf an, für welche Systeme sich die Schulen bzw. Schulträger entscheiden.
Schülerinnen und Schüler, die aufgrund ihrer häuslichen Situation beim Lernen zu Hause in den vergangenen Wochen nur sehr schwer erreicht werden konnten – und das gilt nicht nur für Kinder, die technisch nicht erreicht werden konnten, sondern auch Kinder, die vielleicht aus anderen Gründen nicht erreicht wurden –, diese Schülerinnen und Schüler zählen zur Gruppe der Schülerinnen und Schüler mit besonderem Unterstützungsbedarf, die ab Montag wieder unterrichtet werden können. Die Planung des Unterrichts erfolgt durch die Schulen im Rahmen der Thüringer Schulordnung und folgt auch den coronabedingten Vorgaben. Das sind also die Stufenkonzepte, die Hygienepläne usw.
Darüber hinaus zahlen seit ein paar Tagen die Jobcenter je nach Prüfung im Einzelfall einen Zuschuss von maximal 350 Euro für digitale Geräte, die im Rahmen des häuslichen Lernens gebraucht werden. Das geht zurück auf eine Entscheidung des Thüringer Landessozialgerichts, die wir begrüßen, und wir hoffen, dass viele Schülerinnen und Schüler so ihre weitere technische Ausstattung verbessern können.
Danke, Frau Staatssekretärin, für die Beantwortung der Fragen. Die erste Nachfrage: Welche Alternativen zur Thüringer Schulcloud dürfen die Schüler nutzen, wenn diese einmal nicht funktioniert? Es gibt da ja verschiedene Systeme wie Teams, Zoom oder andere Plattformen.
Da nehmen Sie wahrscheinlich Bezug auf die Aussagen des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, also des Datenschutzbeauftragten. Der hat in den letzten Wochen zwei Briefe an die Schulen geschrieben und sich darin konkret zu Alternativen geäußert. Aber das ist nicht in unserer Verantwortung. Insofern würde ich auf die Auskünfte von Herrn Hasse verweisen.
Noch eine zweite Nachfrage: Welche Voraussetzungen müssen konkret von den betroffenen Eltern erfüllt sein, damit Schüler einen Zuschuss über 350 Euro vom Jobcenter für Endgeräte bzw. ein Leihgerät vom jeweiligen Schulträger erhalten?
Nach welchen Kriterien die Jobcenter diese 350 Euro Zuschuss im Einzelfall gewähren, dazu kann ich nichts sagen. Das ist eine Weisung, die sehr neu ist, auch das Urteil des Landessozialgerichts ist, glaube ich, maximal zwei Wochen alt. Ob dazu dann jeweils auch noch weitere ermessenslenkende Vorgaben kommen, wie mit diesen Einzelfällen umgegangen werden soll, das weiß ich nicht. Das ist auch die Zuständigkeit der Jobcenter, die nicht in meinem Bildungsbereich liegen. Die Frage, wie die digitalen Endgeräte, die über den DigitalPakt finanziert wurden, verteilt werden, obliegt auch den Schulträgern. Die Vorgabe ist, dass das nach Bedürftigkeit geht, dass die Lehrkräfte in den letzten Monaten erfahren haben, welche Kinder mit digitaler Technik ausgestattet sind und welche nicht, und dass dann die Schule auswählen soll, welches Kind hier einen Bedarf hat.
So, es gibt zwei weitere Nachfragen – eigentlich drei, aber es sind nur zwei zugelassen – aus den Reihen der Abgeordneten. Zunächst Frau Baum, danach Frau Henfling.
die Sie zu den Weiterentwicklungen der Schulcloud gemacht haben. Wissen Sie, ob in Thüringen an Schulen Lernmanagementsysteme im Einsatz sind, die über diese Funktionalitäten, die Sie jetzt mit den anderen Bundesländern entwickeln wollen, bereits verfügen?
Jenseits der datenschutzrechtlichen Bewertung durch den Datenschutzbeauftragten stellt sich für mich jetzt die Frage: Hat das Ministerium denn geprüft, ob beispielsweise sogenannte Zoom-SchulAccounts, die über europäische Server laufen, eine Möglichkeit wären? Allerdings kosten die Geld, und das nicht wenig, aber das wäre ja eventuell eine Ausweichmöglichkeit. Wäre es denn möglich, wenn denn die datenschutzrechtlichen Voraussetzungen gegeben sind, dass so was über das Ministerium finanziert wird?
Grundsätzlich ist das Aufgabe der Schulträger. Ob wir jetzt eine Förderrichtlinie machen würden oder so etwas, dazu haben wir im Moment keine Mittel. Wir haben Mittel für die Digitalisierung der Schulen, das müsste man sich dann überlegen. Aber erst mal ist es Schulträgeraufgabe.
Dann sind die Nachfragemöglichkeiten für diese Frage erschöpft und wir kommen zur nächsten Frage. Fragestellerin ist Frau Abgeordnete Hoffmann von der Fraktion der AfD mit der Drucksache 7/2578. Bitte, Frau Hoffmann.