Protokoll der Sitzung vom 11.03.2021

Vielen Dank, Frau Staatssekretärin Karawanskij. Die nächste Frage stellt Abgeordneter Malsch, Fraktion der CDU, in Drucksache 7/2741. Frau Abgeordnete Tasch stellt die Frage.

In Vertretung. Danke schön.

Schonzeitenverkürzung Rehböcke und Schmalrehe

Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft plant die Verkürzung der Schonzeit für Rehböcke und Schmalrehe um einen Monat. Aufgrund von Einzelanordnungen soll in der Thüringer Jagdzeitenverordnung das Ende der Schonzeit flächendeckend für ganz Thüringen auf den 31. März festgelegt werden. Hintergrund ist die Hoffnung, mit der Freigabe eines früheren Abschusses die Rehwildpopulation in den Wäldern zu senken, um die Verbissschäden zu reduzieren. Aktuell sind die Verbände um Stellungnahmen gebeten.

Herr Malsch fragt die Landesregierung:

1. Stützt die Landesregierung ihr Vorhaben auf wissenschaftliche Grundlagen, insbesondere solche, die eine landesweite und damit undifferenzierte Verkürzung der Schonzeit unter Berücksichtigung geschädigter und auch tatsächlich kurzfristig zur Aufforstung anstehender Flächen rechtfertigen?

2. Wie viele Anträge auf Schonzeitverkürzung für Rehböcke und Schmalrehe durch Einzelanordnungen wurden im Jahr 2020 bei den unteren Jagdbehörden beantragt und wie viele gewährt (bitte nach Waldeigentumsformen unterteilen)?

3. Auf welcher Flächengröße (nach Waldeigen- tumsformen) wurde nach diesen Einzelanordnungen welche Jagdstrecke erzielt?

4. In welchen Jagdbezirken welcher Eigentumsformen wird in der gesetzlich definierten Jagdzeit die Bejagung von Rehböcken und Schmalrehen in den Sommermonaten für mehrere Wochen eingestellt?

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft.

Vielen Dank, Herr Präsident. Die Frage des Abgeordneten Malsch, vorgetragen von Frau Tasch, be

antworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt:

Ich möchte dazu noch eine Vorbemerkung voranstellen. Die Waldbestände in Thüringen sind durch Dürreperioden, Waldbrände, Stürme und auch durch Borkenkäferkalamitäten der letzten Jahre vielerorts nachhaltig geschädigt. Dies wird unter anderem auch durch den aktuellen Bericht zum Waldzustand sehr eindrücklich bestätigt. Im Rahmen des Aktionsplans Wald 2030 ff. wurden Mittel und langfristige Maßnahmen für eine klimagerechte Anpassung unserer Wälder in Thüringen definiert, deren Umsetzung als gesamtgesellschaftliche Aufgabe zu verstehen ist. Die Maßnahmen des Aktionsplans umfassen ein Finanzvolumen in Höhe von 500 Millionen Euro für einen Zeitraum von zehn Jahren. Die bereits getätigten Investitionen für die Wiederbewaldung und den Umbau hin zu klimastabilen Waldbeständen dürfen nicht durch Rehwildverbiss gefährdet werden.

Die in regelmäßigen Abständen erstellten forstlichen Gutachten zur Situation der Waldverjüngung zeichnen jedoch ein anderes Bild. Da der Blattaustrieb sommergrüner Gehölzer im April meist noch nicht wesentlich vorangeschritten ist, bietet die Bejagung in diesem Monat unter anderem den Vorteil, dass eine bessere Sicht auf das zu jagende Rehwild gegeben ist. Deswegen wurde im Jagdjahr 2019/2020 die Schonzeitverkürzung für Rehböcke und Schmalrehe an ausgewiesenen Waldschadflächen bereits mancherorts in Thüringen auf der Grundlage von Einzelanordnungen durch die zuständigen unteren Jagdbehörden genehmigt.

Die Waldschädigungen sind jedoch zunehmend nicht mehr lokal begrenzt, sondern zeigen das eigentlich im gesamten Waldbereich auf. Um darauf adäquat zu reagieren, ist eine landesweite Aufhebung der Schonzeit für Rehböcke und Schmalrehe im Monat März dringend geboten. Diese Maßnahme soll zunächst für fünf Jahre befristet sein.

Dies erst mal vorangestellt, dass natürlich auch die Abschussergebnisse selbstverständlich Teil des bestätigten Abschussplanes sind und nicht darüber hinaus.

Nun zu Frage 1: Ja, es werden Untersuchungen zugrunde gelegt, die belegen, dass Böcke und Schmalrehe im April bereits eine gute körperliche Konstitution aufweisen, die Bejagung in dieser Zeit aus Aspekten des Tierschutzes unbedenklich ist und einen nennenswerten Beitrag zur Abschussplanerfüllung leisten kann. Konkret wird hierzu auf die Untersuchung von Herrn Prof. Dr. Müller verwiesen, Inhaber der Professur für Waldschutz an der Technischen Universität Dresden.

Zum Teilaspekt 2 der Frage: Im Jahr 2020 wurden 68 Anträge auf Verkürzung der Schonzeit bei den unteren Jagdbehörden gestellt, 56 Anträge wurden genehmigt, das entspricht etwa 83 Prozent. Die Anträge wurden für konkrete Schadflächen in den jeweiligen Jagdbezirken gestellt. Die Anteile landund forstwirtschaftlicher Flächen der unterschiedlichen Eigentumsformen werden bei den Anträgen der Gemeinschaftsjagdbezirke nicht erfasst, sodass hier eine Aufgliederung nach Waldeigentumsformen nicht möglich ist. Für die Eigenjagdbezirke der Landesforstanstalt wurden von 13 Forstämtern Anträge bei den zuständigen unteren Jagdbehörden gestellt. Lagen die Flächen in mehr als in einem Landkreis, so wurde bei jeder zuständigen unteren Jagdbehörde ein entsprechender Antrag eingereicht.

Zu Frage 3 – auf welcher Flächengröße, dann auch nach Waldeigentumsform, nach diesen Einzelanordnungen welche Jagdstrecke erzielt würde: Eine getrennte Erfassung der April-Erlegungen nach Flächengröße erfolgt nicht, sodass hierzu keine Aussagen möglich sind.

Zum Teilaspekt 4 – in welchen Jagdbezirken welcher Eigentumsformen in der gesetzlich definierten Jagdzeit die Bejagung von Rehböcken und Schmalrehen in den Sommermonaten für mehrere Wochen eingestellt sei: Die Einhaltung der sogenannten Jagdruhe in den Sommermonaten ist gesetzlich nicht vorgegeben und obliegt der Entscheidung der jeweiligen Jagdausübungsberechtigten. Es liegen also keine gesammelten Kenntnisse über die Einhaltung einer Jagdruhe in den Jagdbezirken Thüringens vor, da für diese Erhebung keine Grundlage besteht. Die Landesforstanstalt praktiziert aber eine solche Jagdruhe in einem Großteil der Eigenjagdbezirke, welche derzeit allerdings – der Vollständigkeit halber – wegen der Vorbeugung der Afrikanischen Schweinepest weitestgehend ausgesetzt ist.

Vielen Dank.

Gibt es Nachfragen? Das sehe ich nicht. Dann recht vielen Dank, Frau Staatssekretärin Karawanskij. Die nächste Frage stellt Abgeordneter Aust, Fraktion der AfD, in Drucksache 7/2751.

Vielen herzlichen Dank, Herr Präsident.

In einem Brief des Geschäftsführers und des ärztlichen Leiters eines Klinikums in Schmalkalden an die Kreistagsfraktionen des Landkreises Schmalkalden-Meiningen wurde die Situation des Klinikums

(Staatssekretärin Karawanskij)

bezüglich der Auswirkungen der Pandemie geschildert. Die gesetzliche Regelfinanzierung konnte nach Auskunft bereits im Jahr 2020 nicht gewährleistet werden. Die schwierige finanzielle Situation konnte nur durch den gesetzgeberischen Eingriff bewältigt werden. Nun wird für das Jahr 2021 eine erneute fehlende Erlössicherheit befürchtet und daraus resultierend auch eine fehlende Planungssicherheit. Weitere Krankenhäuser und Betreibergesellschaften berichten Ähnliches.

Ich frage die Landesregierung:

1. Setzt sich die Landesregierung für sofortige Liquiditätshilfen für alle Krankenhäuser Thüringens ein?

2. Wäre die Landesregierung bereit, diese Hilfen aus Landesmitteln aufzubringen?

3. Setzt sich die Landesregierung für höhere Kommunalzuschüsse für jene Städte und Kreise ein, welche aufgrund in Schieflage geratener (teil-)kommunaler Krankenhäuser Zuschüsse bereitstellen?

Vielen herzlichen Dank.

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie. Bitte, Frau Ministerin Werner.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Aust beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Ja, die Thüringer Landesregierung sieht mit Sorge, dass viele Krankenhäuser durch die Pandemie in finanzielle und strukturelle Schieflagen kommen, und setzt sich sowohl auf der Fachebene im Rahmen der Gesundheitsministerkonferenz, aber auch auf Ebene der Ministerpräsidentenkonferenz für sofortige Liquiditätshilfen für alle Thüringer Krankenhäuser ein. Auch im Rahmen der Anhörungsverfahren zu neuen Gesetzen und Verordnungen wird stets die Kritik an den bestehenden Regelungen erneuert.

Zu Frage 2: Es besteht im Bereich der Krankenhausfinanzierung das Prinzip der dualen Finanzierung. Zuständig für die auskömmliche Finanzierung der Betriebskosten ist nach Auffassung der Länder auch in Pandemiezeiten der Bundesgesetzgeber. Langfristig ist ein neues System der Krankenhausfinanzierung notwendig, welches die Vorhaltekosten

zum Beispiel für die Notfallversorgung unabhängig vom DRG-System sichert.

Zu Frage 3: Thüringer Gemeinden haben 2020 zur Kompensation rückläufiger Gewerbesteuereinnahmen auf der Grundlage des Thüringer Gesetzes zur Stabilisierung der Kommunalfinanzen vom 11. Juni 2020 100 Millionen Euro Gewerbesteuerstabilisierungszuweisungen sowie auf der Grundlage des Thüringer Gesetzes zur Umsetzung des Gesetzes zum Ausgleich von Gewerbesteuermindereinnahmen der Gemeinden infolge der COVID-19-Pandemie durch Bund und Länder vom 23. November 2020 weitere 82,5 Millionen Euro erhalten. Sinn und Zweck der Soforthilfe war es, den Ausfall der durchschnittlichen Gewerbesteuereinnahmen pauschaliert zu kompensieren. Hierdurch war es den kreisangehörigen Gemeinden auch möglich, trotz rückläufiger Steuereinnahmen ihre Kreisumlageverpflichtungen gegenüber ihren jeweiligen Landkreisen zu erfüllen. Insofern haben von diesen Zuweisungen neben den kreisfreien Städten auch die Landkreise als Träger kommunaler Krankenhäuser in Form von stabilen Einnahmen aus der Kreisumlage profitiert. Unabhängig von den Gewerbesteuerausgleichsbeiträgen erhielten Landkreise und kreisfreie Städte auch weitere Mittel aus den insgesamt zur Verfügung gestellten 85 Millionen Euro an allgemeinen Stabilisierungszuweisungen, um Einnahmeausfälle und Mehrausgaben aufgrund der Corona-Pandemie zu kompensieren. Für das Jahr 2021 wurde ein als Finanzgarantie benanntes 200-Millionen-Euro-Paket des Landes geschnürt. Dieses besteht unter anderem in der Anhebung der Schlüsselzuweisungen um 100 Millionen Euro und der weiteren Auskehrung von Mitteln in Höhe von 80 Millionen Euro Steuerstabilisierungszuweisungen, um die kommunalen Mindereinnahmen und Mehrausgaben aufgrund der Corona-Pandemie 2021 abzufedern. Hinzu kommen diverse Sonderzuweisungen in den Jahren 2020 und 2021 aus den einzelnen Ressorts über den Thüringer Corona-Pandemie-Hilfsfonds.

Im Ergebnis ist festzustellen, dass das Land seit Beginn der Pandemie bestrebt ist, die Corona-bedingten kommunalen Mindereinnahmen und Mehrausgaben mit zusätzlichen Landesmitteln auszugleichen, obwohl es selbst von hohen Steuerrückgängen betroffen ist.

Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

Es gibt mehrere Nachfragen. Bitte, Herr Aust.

(Abg. Aust)

Vielen Dank, Frau Ministerin. Genaugenommen war das keine Antwort auf meine Frage. Ich hatte nicht gefragt, ob bisher etwas an Finanzierung darüber hinaus zur Verfügung gestellt worden ist, was an Steuerausfällen oder an zusätzlichen Kosten zustande gekommen ist. Sondern ich hatte explizit danach gefragt: Was ist mit den Landkreisen und den Städten, die beispielsweise hohe Zuschüsse an Krankenhausgesellschaften bereitstellen und aufgrund dessen in Schieflage geraten, weil manches davon im vergangenen Jahr noch nicht absehbar war und wir auch noch nicht wissen, wie lange das Ganze noch andauern wird?

Zum Ersten habe ich Ihnen gesagt, dass wir uns weiter dafür einsetzen, dass Liquiditätsausfälle auf Bundesebene ausgeglichen werden. Da ist derzeit die entsprechende Verordnung auf Bundesebene in der Verhandlung. Zum Zweiten habe ich darüber gesprochen, dass nicht nur für 2020, sondern auch für 2021 diverse Sonderzuweisungen und zusätzliche Mittel an die kommunalen Gebietskörperschaften zum Ausgleich von Mindereinnahmen aufgrund der Corona-Pandemie gehen. Hier sind natürlich auch solche Ausfälle mit inbegriffen, die es in kommunalen Einrichtungen gibt, das betrifft ja alle Landkreise und kreisfreien Städte in verschiedener Art und Weise. Aber natürlich bin ich mir sehr sicher, dass das in der Diskussion zwischen der Landesregierung und den Kommunen weiter im Gespräch sein wird und dass natürlich weiterhin immer überprüft wird, ob es da zu Schieflagen kommen könnte.

Vielen herzlichen Dank.

Weitere Nachfragen? Herr Beier, bitte.

Vielen Dank. Ist denn der Landesregierung bekannt, dass gerade die AfD-Fraktion im Kreistag Schmalkalden-Meinigen entschieden dagegen ist, ein kommunales Krankenhaus finanziell vernünftig auszustatten, sich dort auch gar nicht an der Debatte beteiligen möchte und jetzt so tut, als würde sie sich für dieses Thema auch nur im Ansatz interessieren?

(Beifall DIE LINKE)

Das ist mir nicht bekannt. Es überrascht mich allerdings nicht sehr, weil mir auch nicht in Erinnerung ist, dass es während der Haushaltsverhandlungen explizit Anträge der AfD für die Unterstützung von Krankenhäusern gegeben hätte. Insofern entspricht es, glaube ich, dem Trend.

(Beifall DIE LINKE)

Vielen Dank.

Eine weitere Frage stellt Herr Montag.