Protokoll der Sitzung vom 11.03.2021

Eine weitere Frage stellt Herr Montag.

Sehr verehrte Frau Ministerin, es wird ja im Allgemeinen die Einnahmesituation der Krankenhäuser beklagt. Just am Ende, gestern, hat der GKV-Spitzenverband aber mal Zahlen vorgelegt. Da will ich einfach mal nach einem Vergleich fragen. Im Jahr 2019 gab es bundesweit 19,2 Millionen Fälle, die mit 80,3 Milliarden Euro GKV-Mitteln finanziert worden sind. Im Jahr 2020 ist festzustellen: weniger Behandlungsfälle, mehr Einnahmen. Das heißt, nur 16,8 Millionen Behandlungsfällen standen Einnahmen von 91,6 Milliarden Euro gegenüber.

(Unruhe DIE LINKE)

Wie erklären Sie sich möglicherweise dennoch die finanzielle Schieflage der Krankenhäuser, die diese selbst auch so häufig beklagten?

Die finanzielle Schieflage der Krankenhäuser ist ja kein Problem, das sich erst aufgrund der Pandemiesituation ergeben hat, sondern wir wissen seit vielen Jahren – und das haben wir als Landesregierung auch immer wieder eingebracht, beispielsweise im Bundesrat –, dass es eine andere finanzielle Sicherstellung von Krankenhäusern insgesamt braucht. Wir gehen davon aus – zumindest für mich kann ich das sagen –, dass das derzeitige Finanzierungssystem der DRGs nicht dazu führt, dass Krankenhäuser tatsächlich ausreichend finanziert sind. Wir wissen, das geht dann oft zulasten der Beschäftigten oder führt auch zu kurzer Aufenthaltsdauer in den Krankenhäusern. Hier muss sich grundsätzlich etwas verändern, die Pandemie hat es nur noch mal offensichtlicher gemacht.

(Beifall DIE LINKE)

Danke, Frau Ministerin Werner. Bitte.

Ist der Frau Ministerin und dem Abgeordneten Beier bekannt, dass die AfD-Fraktion im Landkreis Schmalkalden die einzige Fraktion war,

(Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Schmal- kalden-Meiningen!)

die im letzten Jahr darauf hingewiesen hat, dass beispielsweise Briefe der Landrätin in Bezugnahme auf die kritische Situation in den Krankenhäusern im Landkreis Schmalkalden nicht beantwortet wurden, und auch dass wir hier heute die einzige Fraktion sind, die genau diese kritische Frage der Krankenhausfinanzierung mit auf das Tableau nimmt? Vielen herzlichen Dank.

(Beifall AfD)

Ja, ich habe eine große Ehrfurcht davor, dass Ihre Aufgabe darin besteht, uns darauf aufmerksam zu machen, dass Briefe nicht beantwortet werden, herzlichen Dank dafür.

(Zwischenruf Abg. Aust, AfD: Einer muss es ja machen!)

Vielen Dank. Die nächste Frage stellt Abgeordneter Bilay, Fraktion Die Linke, in Drucksache 7/2762.

Kontrolle und Vollzug des lnfektionsschutzgesetzes im Wartburgkreis

Die Kontrolle und der Vollzug des Infektionsschutzgesetzes, der Verordnungen des Landes und der Allgemeinverfügungen der Landkreise und kreisfreien Städte obliegt den unteren staatlichen Gesundheitsämtern im Zusammenhang mit den weiteren Ordnungsbehörden der Gemeinden und Städte. Die Gemeinden, Städte und Landkreise nehmen diese Aufgaben im übertragenen Wirkungskreis anstelle des Landes wahr. Die Aufgabenwahrnehmung unterliegt der Kontrolle des Landtags.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele Verstöße gegen die Verordnungen des Landes und die Allgemeinverfügungen des Landkreises wurden zwischen November 2020 und Februar 2021 durch welche Behörden der Gemeinden

und Städte im Wartburgkreis sowie durch Behörden des Wartburgkreises festgestellt und dem Gesundheitsamt des Wartburgkreises als zuständiger Behörde zur Ahndung gemeldet?

2. Welche Arten der Verstöße wurden dabei häufig gemeldet (bitte Einzelaufstellung nach Monaten)?

3. In wie vielen der gemeldeten Fälle erfolgte nach Prüfung durch das zuständige Gesundheitsamt des Wartburgkreises die Feststellung, dass kein Verstoß gegen die entsprechenden Regelungen vorliegt?

4. In wie vielen der gemeldeten Fälle, bei denen das Gesundheitsamt einen tatsächlichen Verstoß festgestellt hatte, wurden welche konkreten Ahndungsmaßnahmen eingeleitet?

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie. Bitte, Frau Ministerin Werner.

Danke. Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, im Namen der Landesregierung beantworte ich die Anfrage des Abgeordneten Sascha Bilay wie folgt:

Zu Frage 1: In der Zeit zwischen November 2020 und Februar 2021 wurden dem Landratsamt Wartburgkreis 159 Verstöße gegen die Verordnungen des Landes sowie die Allgemeinverfügung des Landkreises gemeldet. Die Ordnungswidrigkeitsanzeigen wurden von der Thüringer Polizei, der Polizeiinspektion Eisenach, der Polizeiinspektion Bad Salzungen, der Bereitschaftspolizei Thüringen, der Bundespolizeiinspektion Erfurt, der Stadtverwaltung Eisenach, der Stadtverwaltung Bad Salzungen, der Landespolizeiinspektion Gotha, der Bundespolizeiinspektion Rosenheim, der Bundespolizeiinspektion Bad Bentheim, der Bundespolizeiinspektion Berggießhübel und der Bundespolizeiinspektion Kleve aufgenommen.

Zu Frage 2: November: keine Verwendung der erforderlichen Mund-Nasen-Bedeckung, Zusammenkünfte im öffentlichen Raum, Quarantäneverstoß. Dezember: keine Verwendung der erforderlichen Mund-Nasen-Bedeckung, Verstoß gegen die Ausgangsbeschränkungen, Zusammenkünfte im öffentlichen Raum, Quarantäneverstoß. Im Januar 2021: keine Verwendung der erforderlichen Mund-NasenBedeckung, Verstoß gegen die Ausgangsbeschränkungen, Zusammenkünfte im öffentlichen Raum. Februar: keine Verwendung der erforderlichen

Mund-Nasen-Bedeckung, Verstoß gegen die Ausgangsbeschränkungen, Zusammenkünfte im öffentlichen Raum, Fehlen der digitalen Einreiseanmeldung, Quarantäneverstoß, Verletzung der Auskunftspflicht nach § 25 IfSG, Verweigerung der Kontaktpersonenübermittlung.

Zu Frage 3: In 31 Fällen konnte nach Prüfung festgestellt werden, dass keine Verstöße gegen die geltenden Regelungen vorliegen.

Zu Frage 4: Ein Verfahren wurde bisher in 96 Fällen eingeleitet; die noch ausstehenden 32 Verfahren werden noch eingeleitet.

Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

Danke. Bitte, Herr Bilay.

Danke für die Antwort. Es ist ja feststellbar, dass im Wesentlichen Bundes- und Landesbehörden die Verstöße festgestellt haben – oder zumindest die Verdachtsfälle – und die zwei Städte Bad Salzungen und Eisenach. Haben im übrigen Kreisgebiet jenseits von Bad Salzungen und Eisenach keine Kontrollen stattgefunden oder hat man dort nichts festgestellt? Es ist ja die Frage, gerade das Ausbruchsgeschehen im Hotspot Dermbach, da ist offensichtlich nie vorher kontrolliert worden, was da los ist, und auch das Ausbruchsgeschehen jetzt im Rathaus der Stadt Bad Liebenstein ist ja auffällig.

Die zweite Nachfrage wäre, das sind ja alles Verstöße im öffentlichen Raum: Ist der Landesregierung bekannt, ob im privaten Raum entweder keine Kontrollen stattgefunden haben oder ob dort gegebenenfalls auch keine Verstöße festgestellt wurden?

Herzlichen Dank für die Fragen. Zum Ersten empfinde ich es auch als auffällig, dass hier nur bestimmte Behörden Verstöße festgestellt und gemeldet oder zur Anzeige gebracht haben. Insofern ist das schon ein Ungleichgewicht. Man kann davon ausgehen, dass nicht nur im städtischen Bereich, sondern auch in anderen Bereichen Verstöße stattgefunden haben. Insofern muss da sicherlich noch einmal darauf geschaut werden und das führt mich dann auch zu Ihrer zweiten Frage. Natürlich wissen wir aus verschiedenen Zahlen, die uns vorliegen, dass auch im privaten Bereich Verstöße stattfinden. Wir wissen das insbesondere auch, wenn es um Kontaktpersonennachverfolgung geht, wenn diese

geleistet wird, dass hier auch immer wieder Verstöße bekannt werden. Wir wissen von kleinen Garagenpartys, wir wissen von illegalen Faschingsfeiern und ähnlichen Ereignissen. Dass uns hier so wenige dieser Fälle über die Behörden bekannt werden, sondern über die Kontaktpersonennachverfolgung, empfinde ich auch als problematisch und ich denke, man muss dem nachgehen.

Es gibt eine weitere Nachfrage. Bitte, Frau Müller.

Vielen Dank für die Antworten. Herr Bilay hat es eben schon gesagt. Es ist sehr dominant, dass gerade Bundes- und Landesbehörden diese Kontrollen oder die Verstöße festgestellt haben. Ist eine Ursache, dass die Ordnungsbehörden der Kommunen vielleicht auch Bedenken haben, mögliche Verstöße zu melden, und wie kann man dieses Problem gegebenenfalls auflösen?

Das ist jetzt natürlich ein klein wenig im Bereich der – ich will nicht sagen – Spekulationen, aber aus verschiedenen Gesprächen wissen wir zumindest, dass es für die örtlichen Behörden oft nicht einfach ist, im privaten Bereich zu ahnden und nicht nur etwas aufzulösen, sondern auch zur Anzeige zu bringen. Insofern diskutieren wir tatsächlich darüber, welche Möglichkeiten es geben könnte, diesem Problem, dass man sich zu gut kennt, vielleicht gerade in bestimmten Bereichen etwas entgegenzusetzen. Das ist allerdings nicht einfach, will ich an dieser Stelle ganz deutlich sagen. Ein anderer Grund kann aber auch darin bestehen, dass natürlich – das wissen wir – die Gesundheitsämter überlastet sind, dass aus verschiedenen Behörden Unterstützung geleistet werden muss, um hier die Gesundheitsämter in ihren Aufgaben zu begleiten. Es könnte in dem einen oder anderen Fall auch daran liegen, dass nicht genügend Personal da ist.

Danke. Eine letzte Frage stellt Herr Henkel, bitte.

Sehr geehrte Frau Ministerin, ist Ihnen bekannt, dass bei einer Veranstaltung in Bad Salzungen eine Abgeordnete des Thüringer Landtags und eine Staatssekretärin, beide Mitglieder Ihrer Partei, gegen die Auflagen des Infektionsschutzes verstoßen

(Ministerin Werner)

haben? Das wurde auch mehrfach in den Medien dokumentiert.

(Unruhe DIE LINKE)

Ich war mit dem nötigen Abstand im Bild, Frau Müller.

(Zwischenruf Abg. Müller, DIE LINKE: Ich auch! Ich zeige Ihnen ein Bild, wo Sie ohne Abstand und Maske zu sehen sind!)

Das ist der Unterschied. Aber ich habe ja die Ministerin gefragt.

Das ist mir nicht bekannt.

(Zwischenruf aus der CDU-Fraktion: Ja, ja!)

Vielen Dank, Frau Ministerin Werner. Die nächste Frage – das wird wohl auch die letzte sein – stellt Frau Abgeordnete Müller, Fraktion Die Linke, in Drucksache 7/2763.

Software-Einsatz im Gesundheitsamt Wartburgkreis

Die Gesundheitsämter der Landkreise und kreisfreien Städte in Thüringen arbeiten mit unterschiedlicher Software zur Sicherstellung der Kontaktnachverfolgung in der gegenwärtigen Pandemie. SORMAS und DEMIS sind dabei die geläufigsten Anwendungen. Die Gesundheitsämter fungieren als untere staatliche Behörden des Landes. Die Arbeit der Behörden unterliegt der Kontrolle des Landtags.